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Exklusive Rechteübertragung und Open Access

Mit der Auslegung von

http://blog.justinkiggins.com/2014/08/18/elseviers-openaccess-policy-malice-or-value-add

die exklusive Rechteübertragung an Elsevier sei mit Open Access voll vereinbar und harmlos, bin ich nicht einverstanden. Ein der Allgemeinheit eingeräumtes einfaches Nutzungsrecht und ein Ausschließlichkeitsrecht sind für mich nach deutschem Recht nicht vereinbar. Wenn der Zweck des exklusiven Rechts darin bestehen soll, Verletzungen der CC-Lizenz zu ahnden, bedeutet das nichts anderes als dass der Autor darauf angewiesen ist, dass der Verlag tätig wird. Er selbst hat nur bei Verletzung von Urheberpersönlichkeitsrechten (z.B. Entstellung) ein Klagerecht.

Digitalisierte Bücher der Emory-Universität

https://readux.library.emory.edu

Unter den Sammlungen auch viele englischsprachige Baedeker-Reiseführer. Einige frühneuzeitliche Emblembücher sind ebenfalls im Angebot. Deutschsprachige Werke sind vor allem (aber nicht ausschließlich) in der “Theology Reference” vertreten.

Die Bücher gibts als PDFs.

A betrayal of trust? The Warburg Library under threat

http://www.royalacademy.org.uk/article/311

“One of the the world’s foremost academic resources, London’s Warburg Institute Library, is under threat, 80 years after being saved from the Nazis. Martin Kemp argues vehemently for its survival.”

See also
http://www.theguardian.com/education/2014/aug/10/academics-warburg-institute-university-london-court-saved-nazis

10 Jahre nach dem Weimarer Bibliotheksbrand

Wird kräftig erinnert:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/buecher/themen/herzogin-anna-amalia-bibliothek-zehn-jahre-nach-dem-brand-13100099.html

http://geschichtspuls.de/herzogin-anna-amalia-bibliothek-10-jahre-nach-dem-brand-art1645

http://www.focus.de/kultur/buecher/bibliotheken-michael-knoche-zum-zustand-der-amalia-bibliothek_id_4061069.html

Der Brand war keine Naturkatastrophe, er hätte bei verantwortungsbewussterem Handeln der Verantwortlichen verhindert werden können. Bedenklich ist auch die Ankaufs- und Erwerbungspraxis seit dem Brand, denn frühneuzeitliche Drucke sind Unikate, und sogenannte “Dubletten” der Mainzer Stadtbibliothek aus katholischen Klosterprovenienzen haben in Weimar nichts zu suchen.

http://log.netbib.de/archives/2006/07/12/gut-gemeint-aber-frevel

Notiz über die (ehemaligen) Handschriften der Aulendorfer Bibliothek des Hauses Königsegg

2006 schrieb ich in meinem Aufsatz über Oberschwäbische Adelsbibliotheken:

“Kaum etwas bekannt ist über die früher bedeutende Bibliothek der Grafen von Königsegg (ehemals in Aulendorf). Man weiß, dass die ehemals Aulendorfer illuminierte Handschrift der Konstanzer Konzilschronik Richenthals zu den bedeutendsten Codices zählt, die sich im Eigentum der New York Public Library befinden, und zwei Wilhelm Werner von Zimmern gehörende Handschriften nach Aulendorf gelangten11. Noch im Familienbesitz in Königseggwald befindet sich eine spätmittelalterliche illuminierte Handschrift desFechtmeisters Hans Talhofer, die für Junker Leutold von Königsegg bestimmt war (Signatur XIX. 17.3)12. Außerdem entdeckt man in einem alten Buch über Adelsbibliotheken einen kurzen Abschnitt: “Die Gräflich Königsegg’sche Domanial-Kanzlei meldete, dass die zu ihrem Ressort gehörige Büchersammlung von Johann Marquard, Freiherr von Königsegg-Aulendorf (+ 1553) gegründet sei, an 6000 Bände aus allen Zweigen der Wissenschaft, namentlich aber der Literatur und Sprachwissenschaft, sowie Geschichte zähle, nicht allgemein benutzt, jedoch auf Nachsuchen jedem Gebildeten geöffnet werde. – Ein paar hundert Mark werden jährlich für Anschaffung verwendet, auch befinden sich hier 29 Wiegendrucke und eine Reihe von Handschriften, die, wie der übrige Bücherbestand in einem grossen Saale untergebracht sind”13. In den Findbüchern des Kreisarchivs Ravensburg zum Archiv der Grafen von Königsegg-Aulendorf sind drei Katalogbände aus der Zeit 1811/1820 (deutsche, lateinische und französische Bücher), angelegt vom Domänenoberinspektor Meinrad Mesner, sowie ein Katalog von 1883 vor allem mit juristischen und Verwaltungsbüchern vertreten14”

11 Wolfgang Irtenkauf: Wilhelm Werner von Zimmern und seine literarische Hinterlassenschaft. In: Hegau 45 (1988), 291-294; Felix Heinzer: Handschrift und Druck im Oeuvre der Grafen Wilhelm Werner und Froben Christoph von Zimmern. In: Gerd Dicke u.a. (Hg.): Die Gleichzeitigkeit von Handschrift und Buchdruck.Wolfenbüttel 2003, 141-166, hier 143f.
12 Die deutsche Literatur des Mittelalters. Verfasserlexikon Bd. 9, 1995, 593.
13 Wilhelm Gröpler: Büchereien mittelbarer Fürsten und Grafen Deutschlands und Oesterreichs […]. 2. Aufl., Dessau-Leipzig 1891, 21.
14 Nr. 344-346, 503 nach freundlicher Mitteilung des Kreisarchivs Ravensburg.

Ungekürzte Fassung:
http://hdl.handle.net/10760/7542 [http://eprints.rclis.org/7542/]
Druckfassung:
http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:hebis:30-1145481

Über die Geschichte der ehemals Aulendorfer Handschrift der Konzilschronik des Ulrich von Richental hat Thomas Michael Buck in den Schriften des Vereins für die Geschichte des Bodensees 2007 einen eigenen Aufsatz vorgelegt:

http://www.bodenseebibliotheken.de/page?vgeb-j2007-t-A003
http://www.digishelf.de/objekt/bsz014854767_2007/21/

Nach Buck S. 11 wurde der berühmte Codex im Mai 1930 bei Karl & Faber angeboten. Literaturangaben und Abbildungsnachweis im Handschriftencensus:

http://www.handschriftencensus.de/8488

Dort erfährt man auch den Katalognachweis: “Karl & Faber, München. Katalog 42, 350 ausgewählte Manuskripte und Bücher, München 1930, Nr. 242.” (Leider nicht bei der UB Heidelberg online)

Buck S. 17 bezieht sich auf eine Auskunft von Johannes Graf Königsegg, wonach der Verkauf der Handschrift in den 1930er Jahren gemeinsam mit dem größten Teil des Inventars, der Bibliothek und des gesamten Schlosses erfolgte.

Das in Königseggwald noch befindliche Fechtbuch des Lutold von Königsegg wurde 2010 faksimiliert:

http://www.handschriftencensus.de/20956
https://www.zabern.de/buch/Der_Koenigsegger_Codex/18361
http://www.schwertkampf-ochs.de/dokumente/Fechtbuchverzeichnis_deutsch.pdf

Die in Anm. 11 zitierte Studie Heinzers ist online:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/4485

Das über Kunigunde von Zimmern nach Aulendorf gelangte “Vergänglichkeitsbuch” Wilhelm Werners von Zimmern wurde 1930 für die Donaueschinger Hofbibliothek erworben und befindet sich heute in Stuttgart.

http://www.handschriftencensus.de/7006 mit Link zum Digitalisat der WLB

Dort noch nicht vermerkt die Beschreibung Limbecks, der ich entnehme: “Die Hs. wurde 1930 von der Fürstlich Fürstenbergischen Hofbibliothek im Austausch gegen Inkunabeln vom Auktionshaus Karl & Faber in München erworben”.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/dokumente/html/obj31902756

Bislang nicht bekannt war mir der Bericht des Domäneninspektors Mesmer in den Verhandlungen des Vereins für Kunst und Alterthum in Ulm und Oberschwaben 1846:

http://books.google.de/books?id=qf4qAAAAYAAJ&pg=RA2-PA42

Einen Hinweis darauf hätte ich in Schwenkes Adressbuch 1893 finden können, in dem von 7 Handschriften die Rede ist:

https://archive.org/stream/adressbuchderde00schwgoog#page/n310/mode/2up

S. 44 nennt Mesmer drei Manuskripte der Bibliothek: a) und c) sind gut bekannt: die Richental-Chronik und das Fechtbuch.

Aber was ist mit b): “Ein auf Pergament in lateinischer Sprache geschriebenes, mit schön gemalten Wappen und Anfangsbuchstaben geziertes Manuscript, das den vollständigen Unterricht enthält, den Aeneas Silvius Piccolomini (nachmaliger Papst Pius II.) als Bischof von Trient dem jungen König Ladislaus von Ungarn in allen wissenschaftlichen Fächern von der Grammatik bis zur Theologie hinauf ertheilt hat. Ob dieß Werk je im Druck erschienen ist, bezweifle ich, wenigstens fand ich es noch nicht in den Verzeichnissen der von Aeneas Silvius verfaßten Werke”. Ohne dem näher nachgegangen zu sein, würde ich an “De liberorum educatione” denken wollen:

http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_01792.html

Dort werden drei Handschriften genannt, die offensichtlich nicht mit der ehemals Aulendorfer identisch sein können.

Die Aulendorfer Bibliothek besaß auch eine frühneuzeitliche Abschrift des Wappenbuchs von Konrad Grünenberg. Sie wird in einer Wiener Festschrift 1882 erwähnt:

http://books.google.de/books?id=2lUMAQAAMAAJ&pg=PT189 (US)
[13.4.2017:
https://archive.org/stream/festschriftzurse00habs#page/210/mode/2up/
Auch in weiteren Quellen erwähnt:
https://books.google.de/books?id=jAlTAAAAcAAJ&pg=PA70 u.a.m.]

Offenkundig handelt es sich um die von Bernd Konrad in Heraldica nova beschriebene Handschrift Konstanz, Rosgartenmuseum Hs 1971/54.

http://heraldica.hypotheses.org/678

“Sie wurde um 1930 herum durch Bruno Leiner, Konstanz, (Ex Libris) im Kunsthandel Karl & Faber, München erworben (genauer Auktionstermin muss noch festgestellt werden). […] Als damalige Besitzer machte Walter P. Liesching, Friedrichshafen, je ein Familienmitglied derer von Königsegg-Rothenfels (Band I) und derer von Waldburg-Wolfegg (Band II) wahrscheinlich, deren Wappen jeweils vorn und hinten in der Mitte der Deckel eines der neugefassten Bücher erscheinen (brieflich 5. Februar 2001 an Verfasser dieses Artikels). Sie waren also nicht die Auftraggeber.”

Möglicherweise kann man noch weitere Stücke aus der Aulendorfer Bibliothek in Katalogen von Karl & Faber identifizieren.

31.10.2018 Der Katalog von 1930 ist jetzt online:

https://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/faber1930_42

Darin sind vier Handschriften mit Aulendorfer Provenienz erkennbar.

Nr. 129 Grünenbergs Wappenbuch

Nr. 133 Zürcher Wappenrolle (mit Tafel VIII)

Trotz sorgfältiger Suche sind mir die mehrfachen Hinweise in Google Books auf die Abschrift der Zürcher Wappenrolle entgangen. Eine sehr detaillierte Beschreibung bot die Ausgabe von 1930 (ULB Düsseldorf). Während die Wasserzeichen auf das dritte Viertel des 16. Jahrhunderts weisen, wird als Datierung “auf keinen Fall nach 1550” angegeben. Obwohl in der Ausgabe von 1930 nachlesbar ist, dass die Antiquarische Gesellschaft Zürich das Aulendorfer Exemplar erworben hat, das bei dem Original im Schweizer Landesmuseum (Digitalisat) aufbewahrt werde, behauptet das Heraldik-Wiki, die Kopie befinde sich immer noch in der Königsegger Domanial-Kanzlei.

Nr. 237 Enea Silvio Piccolomini: Libellus institutionum (mit Tafel XII)

Das Manuskript wurde von der Wiener Nationalbibliothek 1931 in London erworben (Signatur Cod. Ser. n. 4643). Die Königsegger Provenienz scheint dort nicht bekannt zu sein.

http://manuscripta.at/?ID=6811 [22.6.2023 jetzt mit Link zum Digitalisat]

Dort fehlt ein Link zur Beschreibung von Mazal 1975:

http://bilder.manuscripta-mediaevalia.de/hs//katalogseiten/HSK0754_b0306_jpg.htm

Über http://data.onb.ac.at/rec/AC14395002 findet man sehr viel mehr Literaturangaben zur Prunkhandschrift, aber auch da fehlt Schramm/Mütherich: Denkmale der deutschen Könige und Kaiser Bd. 7 Nr. 112.

Siehe auch Luger 2016 (Auszug GBS); Helmrath 2013 (Auszug GBS); Klaus Arnold im Pirckheimer-Jahrbuch 22 (2008), S. 150 (GBS-Schnipsel). [13.11.2008 Klaus Arnold: Enea Silvio als Erzieher. In: Pirckheimer-Jahrbuch 22 (2007), S. 143-157, hier S. 150 mit Anm. 15.]

Die Wappenseite aus dem Katalog Maximilian I. (1959), Tafel 2 gibt es SW auf Commons (gleiche Seite: ManuMed).

[13.11.2018: 4 Farbabbildungen aus der Wiener Handschrift auf Commons.

]

Nr. 242 Richental

#forschung

Foto Konrads aus der Konstanzer Grünenberg-Handschrift

Das Tafelzeremoniell an deutschen Höfen im 17. und 18. Jahrhundert – Legitimation und Rechtsgrundlagen

Die Dissertation von Claudia Curtius Seutter von Lötzen wurde bereits 2008 online gestellt:

http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:gbv:27-20081001-131715-5

S. 113f. wird das Schauessen anlässlich des Begräbnisses Herzog Albrechts in München 1509 anhand des zeitgenössischen Drucks vorgestellt.

Eines von mehreren Digitalisaten von
http://gateway-bayern.de/VD16+H+2658

http://epub.ub.uni-muenchen.de/12109

Das IfZ sucht private Dokumente aus dem Alltag im NS-Regime

Das Institut für Zeitgeschichte in München untersucht in
einem neuen Projekt, wie viel Privatsphäre das NS-Regime
seinen „Volksgenossen“ ließ. Dabei analysieren die Wissenschaftler
verschiedene Aspekte von privatem Leben und fragen danach, wie weit der Eingriff der Diktatur in das Leben des Einzelnen tatsächlich reichte. Um einen aussagekräftigen Einblick in den Alltag der Menschen im NS-Staat zu gewinnen, ist es unbedingt notwendig auch private Unterlagen wie beispielsweise Briefe, Tagebücher und Fotoalben in die Untersuchung einzubeziehen.

Da solche Dokumente jedoch häufig noch nicht den Weg in öffentlich zugängliche Archive gefunden haben, rufen Forschungsabteilung und Archiv des IfZ nun Bürgerinnen und Bürger auf, ihre in Familienbesitz befindlichen Unterlagen aus den Jahren 1933 bis 1945 für die wissenschaftliche Auswertung zur Verfügung zu stellen.

Gesucht werden insbesondere Tagebücher, Erinnerungen, Familienchroniken, Briefe sowie Fotografien und Fotoalben zu folegnden Themen:

Fronturlaub: Erfahrungen des Wehrmachtsoldaten und seiner Angehörigen vor, im und mit dem Aufenthalt in der Heimat
Schwangerschaft und Mutterschaft in den ersten beiden Lebensjahren des Kindes sowie verwandte Themen wie Sexualität, Verhütung und Abtreibung
Gerichtsverfahren: juristische Auseinandersetzungen aus dem privaten Bereich, vor allem Ehescheidungen, aber auch Pfändung und Zwangsvollstreckung

Nähere Informationen auf der Projekt-Homepage: http://www.ifz-muenchen.de/aktuelles/themen/das-private-im-nationalsozialismus/historische-spurensuche