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Sechs Monate für Geld hier leben: Mittelrhein sucht einen Burgenblogger

“Eintauchen in das Leben im Mittelrheintal – und darüber mit Herz und offenen Augen bloggen, das ist die Aufgabe. Der Lohn sind sechs Monate atemberaubende Unterkunft in Burg Sooneck mit 2000 Euro Aufwandsentschädigung im Monat.”

http://www.rhein-zeitung.de/region_artikel,-Sechs-Monate-fuer-Geld-hier-leben-Mittelrhein-sucht-einen-Burgenblogger-_arid,1191371.html#.U-o5j6MtK_L

Informationsfreiheitsgesetz darf nicht durch abschreckende Gebührenbescheide ausgehebelt werden

http://www.internet-law.de/2014/08/informationsfreiheitsgesetz-darf-nicht-durch-abschreckende-gebuehrenbescheide-ausgehebelt-werden.html

“Das Vorgehen des Bundesministeriums des Inneren, einen Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz in mehrere Begehren aufzuspalten und dadurch 66 (!) gebührenpflichtige Amtshandlungen zu bescheiden, ist rechtswidrig und verstößt gegen § 10 IFG (a.F.). Das hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 10.07.2014 (Az.: VG 2K 232.13) entschieden.”

Verbreitung juristischer Verlagsdissertationen

http://skriptorium.blog.de/2014/08/12/verbreitung-juristischer-verlagsdissertationen-19114572

“Wir haben in der UB Hagen 110 juristische Verlagsdissertationen untersucht, die zwischen 1997 und 2010 erschienen sind. Es ist davon auszugehen, dass für diese Arbeiten die Erwerbungen der Bibliotheken weitgehend abgeschlossen sind, so dass in der Rückschau nunmehr die tatsächliche Verbreitung der Arbeiten sichtbar wird.

Hier nun das Ergebnis: Die Arbeiten sind im Schnitt in 21 Bibliotheken zu finden. 22 Arbeiten stehen in weniger als 10 Bibliotheken, 25 in mehr als 30 Einrichtungen. Lediglich 3 Arbeiten waren in mehr als 50 Bibliotheken zu finden. Der höchste Wert lag bei 87 Bibliotheken, allerdings war dies eine Arbeit, die in einem großen eBook-Paket enthalten war und insoweit nicht repräsentativ ist.

Festzuhalten ist, dass nur ein kleiner Teil der Mindestauflage von 150 Exemplaren tatsächlich in Bibliotheken landet. Bedenklich ist, dass der Durchschnitt kleiner ist als die Zahl der Juristischen Fakultäten in Deutschland.”

Steinhauer schließt daraus den Schluss: “Für die reine Zugänglichkeit zu einem Text sind gedruckte Verlagsdissertationen als Verbreitungsweg nicht zu empfehlen.”

Bei anderen Geisteswissenschaften sieht es nach meinen Erfahrungen noch schlechter aus.

Leider erfährt man bei Steinhauer nichts über die Preise der Verlagsprodukte. Ob die Mindestauflage überhaupt abverkauft wird, unterliegt natürlich der Geheimniskrämerei der Verlage.

Ist Archivalia kein Medium, Herr Schreg?

Archaeologik beleuchtet in einem Gastbeitrag von Jutta Zerres den skandalösen Verkauf der Statue des Sekhemka, vom Museum Northampton bei Christie’s verscherbelt:

http://archaeologik.blogspot.de/2014/08/good-bye-sekhemka-agyptens-kulturguter.html

“Bis auf Selket’s Blog griff kein deutschsprachiges Medium die Geschichte auf”. Es wird zwar ein Link bei Archivalia notiert, aber die Formulierung erweckt den Eindruck, dass Archivalia kein nennenswertes Medium ist. Richtig ist: Ich habe am 6. Juli ausführlich aus Selket’s Blog zitiert, ein Bild beigegeben und zusätzlich den Facebook-Link angegeben. Schreg hat in einem Kommentar den Link zu einer Petition ergänzt.

http://archiv.twoday.net/stories/931535654

Am 5. August habe ich dann noch den Entzug der Förderung durch das Art Council gemeldet:

http://archiv.twoday.net/stories/948991799

Schäbig

“vermutlich sind Sie auf den Beitrag Meckenloher in unserer Website http://www.lech-isar-land-heimatverband.de aufmerksam geworden. Wie Sie in der Rubrik Mitteilungen entnehmen können, versenden wir aber keine Kopien aus aktuellen oder früheren Jahrbuchausgaben.

Mit freundlichen Grüßen
Bernhard Wöll

Vorsitzender Heimatverband Lech-Isar-Land e.V. ”

Wäre Kreisarchivar Wöll im 21. Jahrhundert angekommen, könnte er einfach ein PDF aus dem Jahrgang 2013 (!) versenden.

#histverein

Freundliche Warnung an die Venediger (1509)

Über die Publizistik zum Konflikt Maximilians I. mit Venedig unterrichtet Wolfgang Mährle in einem italienischen Aufsatz zum online vorliegenden Sammelband (2011) zur Schlacht von Agnadello 1509:

http://www.istitutoveneto.it

Dort nicht berücksichtigt ist ein Reimpaarspruch von 20 Versen, den der Artikel der Erstauflage des Verfasserlexikons über Nikolaus Mengin (Bd. 5, 1955, 680f.) erwähnt. Er steht im Anhang der erstmals 1509 gedruckten Venediger Chronica. Die Erstauflage ist zwar nicht online, wohl aber spätere Ausgaben, beginnend 1514

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00009481/image_51

[11.8.2018 Erstausgabe:
https://books.google.de/books?id=NACGaM6EWz4C&pg=PP51
bzw.
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb11212706_00051.html]

12 Verse wurden schon 1787 abgedruckt aus einer der Ausgaben:

http://books.google.de/books?id=tgsUAAAAQAAJ&pg=PR117

Sodann das ganze Gedicht in Hormayrs Taschenbuch 1834, S. 21

http://books.google.de/books?id=8JcAAAAAcAAJ&pg=PA21

Böcking gab es 1862 in Huttens Werken als Vergleichsstück wieder, was zu dem Irrtum führte, es handle sich um einen Text Huttens:

http://books.google.de/books?id=s887AAAAcAAJ&pg=PA190

Und nochmals in der Germania 1878, S. 57f. von Hermann Fischer

https://archive.org/stream/germania23pfeiuoft#page/56/mode/2up

Fischer gibt zwar vier am Schluss handschriftlich hinzugesetzte Verse wieder, sagt aber nicht aus welchem Exemplar des Erstdrucks.

Zur Reimpublizistik des Konflikts bietet nach wie vor Liliencron einen guten Einstieg:

http://books.google.de/books?id=EMBKAAAAcAAJ&pg=PA24

Nr. 257 ist das Lied vom Romzug des Hans Probst, über den Frieder Schanze im ²VL 7, Sp. 856f. handelte und das Jan-Dirk Müller 2004 erwähnte

http://books.google.de/books?id=dFqgaRNeNWgC&pg=PA108

Einzige bekannte Überlieferung in München Cgm 809

http://www.handschriftencensus.de/9608

Nr. 258 stammt von Pamphilus Gengenbach. Den Lied-Druck hat die SB Berlin ins Netz gestellt:

http://resolver.staatsbibliothek-berlin.de/SBB0000EE5C00000000

Nr. 259 stammt von Hans Schneider und wird von Schanze im ²VL 8, Sp. 792 als Nr. 11 verzeichnet. Digitalisate Münchner Einblattdrucke gibt es in der Datenbank der BSB:

https://www.bsb-muenchen.de/literatursuche/spezialbestaende/alte-und-seltene-drucke/einblattdrucke

Was Johann Kurtz angeht, verweise ich auf meine hoffentlich erschöpfenden Nachweise unter

http://de.wikisource.org/wiki/Johann_Kurtz

John L. Flood: Johannes Kurtz and “Madunna Venesia”. In: La Bibliofilía 115 Nr. 1 (2013), S. 83-93 zitiert den Aufsatz Mährles nicht.

Wie verhält sich der Spruch im Mengin-Druck zu den anderen Texten? Eine deutliche Übereinstimmung besteht mit Hans Schneiders Spruch.

Bei Schneider Vers 11f. heißt es;

Venedig nun sich dich eben für!
dir leit groß unfal vor der thür

Unser Spruch beginnt mit

Venedig sich dich eben für
(wiederholt Vers 11)

Vers 12 lautet:

Dann dir die straff ligt vor der thür

Bevor man den Spruch des Mengin-Drucks Schneider zuschreibt, sollte man bedenken, dass der Verfasser des Mengin-Spruchs den weitverbreiteten Spruch Schneiders zitiert haben kann. Eine sichere Zuweisung an Schneider aufgrund philologischer Kriterien dürfte aufgrund der Kürze des Zeugnisses ausscheiden. Das Gedicht gehört jedenfalls in den Kontext der kaiserlichen Propaganda gegen Venedig.

24.1.2019 Ohne Berücksichtigung obigen Beitrags geht oberflächlich auf die Publizistik ein: Reinhard Seyboth, „Wir werden die edelen zu Venedige widerumb in die zale der vischer wendthen“. Der Krieg Kaiser Maximilians I. gegen Venedig 1508-1512. In: Klagenfurt 1518 (2018), S. 25-48.

#forschung