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Standardwerk zum Archivrecht in zweiter Auflage erschienen

Dieter Strauch: Das Archivalieneigentum. Untersuchungen zum öffentlichen und privaten Sachenrecht deutscher Archive. Zweite vermehrte und verbesserte Auflage (Veröffentlichungen der Erzbischöflichen Diözesan- und Dombibliothek. Sonderreihe 6). Köln 2014. 607 S., 24 Euro, mit Versand 29 Euro

Das Grundlagenwerk wurde gründlich überarbeitet und erweitert. Es sollte – nicht zuletzt aufgrund seines günstigen Preises – in jeder Archivbibliothek vorhanden sein. Übrigens ist Archivalia im Literaturverzeichnis mit dem Beitrag “Kein Rechtsschutz gegen archivische Bewertungsentscheidung?”

http://archiv.twoday.net/stories/2699909

vertreten (und auf S. 334 Fn. 25 zitiert), und auch die Urheberrechtsfibel ist erstaunlicherweise präsent, wenngleich mit dem warnenden Zusatz: “wegen der Einbindung von rechtspolitischen Reformvorstellungen in die Kommentierung bei Detailproblemen ist ein zusätzlicher Vergleich mit einem gängigen Urheberrechtskommentar zu empfehlen”.

Update: Das Ebook bei De Gruyter für 94,95 Euro

http://www.degruyter.com/view/product/225586

ist dagegen ein Reprint der veralteten Auflage von 1998. Was soll das??

Nachtrag: Herr Strauch hat mir erlaubt, die von ihm erstellte Errata-Liste zu veröffentlichen.

Seite
45 Zeile 1 v. u.>“elektronische“, das zweite Wort streichen“einfügen: hinter dass auch: „Druckerzeugnisse“ „dazu unten E, V, 3, d, S. 118““nach bürgerlichem Recht““nach § 30, IV, Nr. 1, 4 und 5 sowie Abs. V der AO““Der Zweck des in Anhang G, S. 578 genannten Vereins“die Ziffer 177 streichen“unten Anhang D, S. 571““unten im Anhang G, S. 580““vgl. oben Kapitel 7, E, V, 5, S. 174““siehe unten unter V, S. 194, Fn. 137 ff““unten Anhang G, S. 580““§ 9, IV SchlH StiftG““anerkennungsbedürftig““die“ streichen“seine Verwandten““hat Melanie Bücker die Argumente““anstelle““oben C, IV, 1, S. 228““oben D, I, 1, S. 250““oben Kapitel 7, E, S. 154 ff““soweit es der EU angehört“die zweiten Worte „öffentlich-rechtliche“ streichen“öffentlich-rechtliche Widmung““Zusammenspiel von öffentlicher Widmung““das öffentliche Interesse am Kulturgutschutz““Die dingliche Surrogation““die mehrheitliche Zuordnung eines Rechtes““zu“ streichen“überhaupt zu ermitteln ist““sondern die Spuren der““oben Kapitel 6, E, II, S. 98 ff““oben S. 343 ff““Durchführungsverordnung v. 29. Juni 1937““Nr. 374“ streichen“da wir früher (S. 352)““S. 353 f““oben C, I, 3b, S. 367f““oben S. 349 ff““Kapitel 1, C, I, S. 360 – 377““oben Kapitel 6, E, III, 3, S. 103 ff““als unvertretbare Handlung“ streichen“oben S. 316f““Kapitel 18 B, I, S. 399 ff““oben unter I., S. 380““die producta sceleris“das zweite „wird“ streichen“326“ einfügen
598 vor Organbesitz neues Stichwort >“Ordensbibliotheken 326“ einfügen<

Dieter Strauch
Das Archivalieneigentum, 2. Auflage, Köln 2014
Errata

Update 19.10.2023 Buch ist online https://archivalia.hypotheses.org/184141

Erstmals ist auch ein Artikel der Wikipedia von dem EuGH-Urteil zum “Recht auf Vergessen” betroffen

http://heise.de/-2282823

Aber nix Genaues weiß man nicht.

Update:

https://de.wikipedia.org/wiki/George_Osborne_%28Politiker%29#L.C3.B6schung_des_Googleverweises_auf_Wikipedia

http://www.datenschutz.de/news/detail/?nid=6714

Drei erlesene Handschriften des Museum Plantin Moretus online

http://www.museumplantinmoretus.be/Museum_PlantinMoretus_NL/PlantinMoretusNL/PlantinMoretusNL-Bibliotheken-en-archieven/Bibliotheken-en-archieven-Bibliotheken/De-oude-bibliotheek/De-oude-bibliotheek-Manuscripten.html

Via
https://docs.google.com/spreadsheet/pub?key=0AseU5yPuuROfdHI1VldNdGdnbE8zcFV6UU5XMFRHWHc&output=html

scriptoria.at

http://www.scriptoria.at

“Auf Initiative des Stiftes Heiligenkreuz werden seit 2010 die romanischen Handschriften des Stiftes durch Franz Lackner und Alois Haidinger (pensionierte Mitarbeiter der Österreichischen Akademie der Wissenschaften) neu beschrieben und einer paläographischen Analyse unterzogen. Die Ergebnisse des Unternehmens, das sich als Beitrag zur Zisterzienserforschung versteht, werden über die Websites http://www.manuscripta.at (inhaltliche Beschreibungen der Heiligenkreuzer Manuskripte) sowie http://www.scriptoria.at (paläographischen Untersuchungen) laufend veröffentlicht. Unter der Adresse http://www.scriptoria.at werden ab 2013 neben Schriftproben aus Manuskripten des 1134 gegründeten Stiftes Heiligenkreuz auch solche aus Skriptorien, deren Handschriften Beziehungen zu Heiligenkreuzer Manuskripten aufweisen, geboten.

Die von Alois Haidinger entwickelte und von 2009 bis Mitte 2012 betreute Website http://www.manuscripta.at wird von der Abteilung Schrift- und Buchwesen des Instituts für Mittelalterforschung der Österreichischen Akademie der Wissenschaften gepflegt; die Website http://www.scriptoria.at wird hingegen ausschließlich durch den Genannten betreut und finanziert.”