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Eine gute Nachricht zur Bibliothek des Hammelburger Franziskanerklosters

“Würzburg/Hammelburg (POW) Die Diözesanbibliothek Würzburg hat mit der
Erschließung der Bibliothek des Franziskanerklosters Altstadt in
Hammelburg begonnen, deren Bestand sich seit Ende 2013 im Eigentum der
Diözese Würzburg befindet. Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) und
die Hermann-Wütschner-Stiftung haben nun Zuschüsse für eine Projektstelle
bewilligt. Das Projekt ist auf drei Jahre angelegt und konzentriert sich
auf die vollständige und fachgerechte Katalogisierung des Bestands, der
damit künftig in allen einschlägigen Online-Katalogen nachgewiesen wird.

In ihrer Zusage unterstreicht die DFG „die hohe Relevanz des Bestandes für
die Forschung“ und zeigt sich von den geplanten Erschließungsmaßnahmen der
Diözesanbibliothek überzeugt. Der Zuschuss deckt rund 90 Prozent der
Kosten für die Projektstelle. Die Hermann-Wütschner-Stiftung, die
Bibliotheksstiftung der Diözese Würzburg, gibt einen Zuschuss über weitere
rund zehn Prozent der Kosten. Die mit den bewilligten DFG-Mitteln
eingestellte Bibliothekarin Christina Goodspeed-Niklaus soll die
Katalogisierungsarbeiten übernehmen. Nikola Willner, stellvertretende
Leiterin der Diözesanbibliothek, wird als Projektleiterin die
Katalogisierungsarbeiten anleiten und fachlich begleiten.

Professor Dr. Johannes Merz, Leiter von Archiv und Bibliothek des Bistums
Würzburg, ist erleichtert über den positiven Bescheid. „Eine derart
aufwendige Erschließungsmaßnahme ist im Normalbetrieb der Bibliothek nicht
zu leisten.“ Auf der anderen Seite sei eine Bibliothek ohne Katalog für
die Wissenschaft so gut wie wertlos. „Ohne Drittmittel wäre ein
verantwortungsvoller Umgang mit diesem bedeutenden Kulturgut kaum möglich
gewesen.“ Die Finanzierungszusage wertet er auch als Anerkennung für die
Aufbauarbeit der vergangenen Jahre.

Der Buchbestand der Bibliothek des Franziskanerklosters Altstadt geht auf
eine Pfarrbibliothek des 16. Jahrhunderts in Hammelburg zurück. Nach der
Gründung des Klosters im Jahr 1649 vor den Toren Hammelburgs wurde sie
dorthin abgegeben. In der Folgezeit diente die Bibliothek nicht nur dem
Studium der Mönche, sondern auch der von diesen betriebenen Lateinschule.
Die Sammlung überstand nahezu unbeschadet die Säkularisation und umfasst
heute rund 10.000 Werke, insbesondere zahlreiche alte und seltene Drucke.
Darunter befinden sich auch 87 Inkunabeln, das heißt Druck-Erzeugnisse aus
der Frühzeit des Buchdrucks. Aufgrund des großen historischen Werts der
Bibliothek und angesichts sinkender Mitgliederzahlen sowie der drohenden
Auflösung vieler Klosterniederlassungen suchte die Deutsche
Franziskanerprovinz nach Wegen, um diese Einrichtung zu erhalten. 2012 kam
der Bestand auf der Basis eines Leihvertrags in die Diözesanbibliothek
Würzburg, Ende 2013 ging er ins Eigentum der Diözese über. Im
Schenkungsvertrag ist festgeschrieben, dass das wertvolle Bestandsensemble
nicht auseinandergerissen werden darf und auf Dauer für die
wissenschaftliche Forschung zur Verfügung steht.

Link zum Artikel mit einigen Bildern:
http://www.aktuell.bistum-wuerzburg.de/schlagzeilen/klosterbibliothek-wird-fuer-forschung-erschlossen/b5ead7e2-71bc-4ab2-9db8-631c859d47ba?mode=detail ” (INETBIB)

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/55772314

Italienischer Atlas vor Zerlegung gerettet

“Die Bayerische Staatsbibliothek präsentiert am Mittwoch, 6. August 2014, 11.00 Uhr, erstmalig den für rund 1,4 Mio. Euro aus Privatbesitz erworbenen, so genannten Lafreri-Atlas. Er enthält 191 Karten von den namhaftesten italienischen Kartenstechern, vor allem aus dem Haus Bertelli. Einige Karten sind bislang unbekannt, manche sehr wertvoll. Durch den Ankauf wurden die Zerlegung und der Einzelverkauf verhindert. ”
http://idw-online.de/de/news597632

Handschriftenkatalog des Stiftes Altenburg online

Es ging doch schneller als in

http://archiv.twoday.net/stories/714911743

befürchtet:

http://manuscripta.at/diglit/schweighofer_1956/0001

Ebenfalls online der wichtige Katalog der Admonter Handschriften von Wichner:

http://manuscripta.at/diglit/wichner_1888/0001

Nicht verlinkt ist auf

http://manuscripta.at/manu7261/kataloge.php

der alte Katalog von Kremsmünster:

http://dbooks.bodleian.ox.ac.uk/books/PDFs/590881920.pdf

Aus dem Göttweiger hsl. Katalog

Videos für Wikipedia-Artikel

“Über 1,7 Millionen Artikel umfasst die deutschsprachige Wikipedia. Videos enthalten die wenigsten. Und das, obwohl bewegte Bilder oft viel anschaulicher sind als reine Text-Einträge. „Videos für Wikipedia-Artikel“ (VWA) möchte das ändern – mit Workshops und einem Video-Wettbewerb zum Leitthema des Wissenschaftsjahres 2014 : „Digitale Gesellschaft“.
Dafür braucht VWA Dich!”

http://projekt-wikivideo.de

Der Abschlussbericht der Düsseldorfer Universität zum Plagiatsverfahren gegen Annette Schavan offenbart den Klüngel deutscher Wissenschaftspolitik

Jürgen Kaube nimmt – anders als in der FAZ einst gewohnt – kein Blatt vor den Mund und würdigt die Einflussnahmen auf das Schavan-Verfahren als das, was sie sind:

“Der eigentliche Skandal, den der Abschlussbericht festhält, liegt im verrückten Eifer, dem sich die Funktionärsriege der deutschen Wissenschaft hingab, um ihr Eintreten für die Netzwerkfreundin als Sorge um wissenschaftliche Standards und Fairness zu deklarieren.”

An anderer Stelle ist von “Klub der Nutzfreunde” die Rede. Wir erinnern uns in diesem Zusammenhang daran, dass die FAZ versucht hat, Archivalia abzumahnen, weil die Schavan-Freundin Schmoll als solche erwähnt wurde.

?s=schavan+schmoll

“29.11.2007
Moderatorin Heike Schmoll und Annette Schavan
Bundesbildungsministerin Dr. Annette Schavan diskutiert mit dem Plenum. Neben ihr sitzt Moderatorin Dr. Heike Schmoll.

Marc Darchinger/ Bertelsmann Stiftung”
http://www.bertelsmann-stiftung.de/cps/rde/xchg/SID-2E3F004C-8E2366/bst/hs.xsl/84257.htm

Volldigitalisate in manuscripta.at

Ein Relaunch der Seite beschert uns die folgende Liste:

http://manuscripta.at/manu7261/digitalisate.php

Digitalisierte Handschriften (Volldigitalisate)

Graz, Universitätsbibliothek (295 Volldigitalisate)
Heiligenkreuz, Zisterzienserstift (16 Volldigitalisate)
Klosterneuburg, Augustiner-Chorherrenstift (24 Volldigitalisate)
Kremsmünster, Benediktinerstift (2 Volldigitalisate)
Linz, Oberösterreichische Landesbibliothek (55 Volldigitalisate)
Salzburg, Erzabtei St. Peter, Benediktinerstift (4 Volldigitalisate)
Salzburg, Universitätsbibliothek (5 Volldigitalisate)
Sankt Pölten, Diözesanbibliothek (76 Volldigitalisate)
Wien, Haus-, Hof- und Staatsarchiv (10 Volldigitalisate)
Wien, Österreichische Nationalbibliothek (ÖNB) (584 Volldigitalisate)
Zwettl, Zisterzienserstift (6 Volldigitalisate)

Die Handschriften aus Klosterbibliotheken werden in einem eigenen Angebot mit seitenweisen Permanentlinks zur Verfügung gestellt. Vor allem vermisst man Links auf die Klagenfurter Handschriften, siehe auch meine Zusammenstellung über digitalisierte Handschriften in Österreich:

http://archiv.twoday.net/stories/615268137

Zwettler Bärenhaut

Presseauskunftsrecht auf Bundesebene jetzt nötig!

Medien fügen sich in die eigene Brüskierung. Seit fast eineinhalb
Jahren gibt es in Deutschland de facto kein Presseauskunftsrecht bei Bundesbehörden mehr, aber niemand beklagt sich. Von Harald Neuber.
http://www.neues-deutschland.de/artikel/940460.medien-fuegen-sich-in-die-eigene-brueskierung.html

Bezug: BVerwG, Urteil vom 20.02.2013 – 6 A 2.12
http://www.bverwg.de/200213U6A2.12.0

dju:
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin zum Informationsfreiheitsgesetz – ein Bundesgesetz zum Presseauskunftsrecht ist nötig
https://dju.verdi.de/presse/pressemitteilungen/++co++abc50186-10c5-11e4-8edd-525400248a66

Siehe auch:
Deutsche Behörden missbrauchen das IFG
http://archiv.twoday.net/stories/453145620

Priamel des Tages (xvii)

Um an den Wettbewerb

http://archiv.twoday.net/stories/931537093

zu erinnern, gibt es bis zum Monatsende jeden Tag eine Priamel.

Priameln in Archivalia
?s=priamel

HEUTE: Goethe

Dieses ist das Bild der Welt,
Die man für die beste hält:
Fast wie eine Mördergrube,
Fast wie eines Burschen Stube,
Fast so wie ein Opernhaus,
Fast wie ein Magisterschmaus,
Fast wie Köpfe von Poeten,
Fast wie schöne Raritäten,
Fast wie abgesetztes Geld
Sieht sie aus, die beste Welt.

http://www.zeno.org/nid/20004845080

Priamel des Tages (xvi)

Um an den Wettbewerb

http://archiv.twoday.net/stories/931537093

zu erinnern, gibt es bis zum Monatsende jeden Tag eine Priamel.

Priameln in Archivalia
?s=priamel

HEUTE: Aus einer gedruckten Priamelsammlung um 1580

Kiepe: Priameldichtung (1984), S. 376-382 beschreibt zwei Drucke von Priamelsammlungen.

Druck u ist nur aus einem Exemplar der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg bekannt, Mainz ca. 1508
http://ustc.ac.uk/index.php/record/662698

Keller 1876 druckte aber die nahe verwandte Handschrift g und gab Varianten aus u.

http://archiv.twoday.net/stories/944082935

Druck v wird vom VD 16 um 1580 angesetzt

http://gateway-bayern.de/VD16+F+2610

und ist, ohne dass das dort vermerkt ist, beim MDZ und Google online. Das folgende Bild ist anklickbar und führt auf das Google-Digitalisat.

Zur Priamel siehe Kiepe S. 393 Nr. 38 mit weiteren Nachweisen.

ZWLG 73, 2014

Vor kurzem erschienen ist die Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte 2014. Einige Notizen zum Inhalt unter Verwendung des Inhaltsverzeichnisses von

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/zeitschriften/ausgabe=8371

Adelige Herrschaftsrepräsentation und Memoria im Mittelalter

Peter Rückert, Einführung, S. 11

Die S. 13 genannte niederländische Datenbank Medieval Memoria Online war mir unbekannt.

http://memo.hum.uu.nl

Jürgen Dendorfer, Gescheiterte Memoria? Anmerkungen zu den „Hausklöstern“ des hochmittelalterlichen Adels, S. 17

Dendorfer problematisiert den Begriff “Hauskloster” und erwähnt am Rande auch das Stauferkloster Lorch, siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/913530447

Hermann Ehmer, Die Grafen von Wertheim und ihre Memoria, S. 39

S. 56-58 auch zum Buchbesitz. Nur Graf Asmus (gest. 1509) ist als Buchbesitzer bekannt.

Cpg 552 = Losbuch 1492
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg552

Budapest, NB, Cod. lat. 221 = Reisemessbuch ca. 1500/01 (Farbabbildung des Wappens Abb. 9).

Das Grafschaftsmuseum Wertheim verwahrt ein Einzelblatt (Abb. 8 nach dem Titelbild des Wertheimer Jahrbuchs, nicht nach dem Original!)

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Compendium_wertheim.jpg

mit Disputations-Darstellung aus einer lateinischen Handschrift, dem Compendium des Dr. Johannes Lange von Wetzlar. Zu Lange müsste man heutzutage nennen:

http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=100299857

Zum Compendium, einer Pestschrift von 1412, wäre ²VL 5 (1985), Sp. 588 zu zitieren gewesen.

Stefan Weinfurter, Der Mainzer Erzbischof Arnold von Selenhofen: Vita und Memoria, S. 59

Siehe auch
http://www.geschichtsquellen.de/repOpus_04541.html

Aufsätze

Ulrike Kalbaum, Sicut pastor segregat oves ab haedis. Überlegungen zum frühmittelalterlichen Chorschrankengiebel der Martinskirche in Dunningen, S. 73

Das exzeptionelle Zeugnis

Bild: http://player.slideplayer.de/2/858546/data/images/img51.jpg

wird ins frühe 8. Jahrhundert datiert. Abgesehen davon, dass man auf der Seite der Gemeinde Dunningen die Suchfunktion bemühen muss, um die S. 75 zitierte Magisterarbeit von Stefan Biermeier 1997 zur Kirchengrabung zu finden, hätte der Direktlink angegeben werden müssen:

http://www.singularch.com/files/dunningen_st_martin.pdf

Nina Kühnle, Wenn Städte sterben. Württembergische „Statuswüstungen“ des Mittelalters und der Neuzeit, S. 101

Gönningen, Gutenberg, Heiningen, Hoheneck, Hohenhaslach, Horrheim, Neustadt, Ochsenburg.

Axel Metz, Der Horber Vertrag vom 10. Juni 1498. Eine Untersuchung zu seiner Genese, S. 137

Metz stellt zwei unbeachtete Entwürfe im TLA Innsbruck vor. Diese liefern zwei weitere willkommene Belege zur damaligen Rolle der alten gentilen Einheit Schwaben für Württemberg, mit der ich mich (von Metz nicht zitiert) 1995 auseinandergesetzt habe:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/6152

S. 160 Während in der Ausfertigung Eberhard der Jüngere nur aus Württemberg verbannt wird, heißt es im ersten Entwurf: “Er soll sich ouch der aller unnd des lannds zu Swauben gantz entüssern unnd daryn sein leben lang nit mer kommen”.

S. 165 verfügt der erste Entwurf zu gefangenen Anhängern des Herzogs: “Unnd ob annder mer gefangen weren, die alle söllen das lannd zu Swauben versweren, daryn nymmer mer zukommen”.

Schwaben ist aufs engste mit Württemberg verbunden, daher genügte es nicht, die Verbannung auf das Territorium zu beschränken.

S. 166 bietet eine neue Angabe zu Konrad Holzinger, zu dem jetzt auch zu vergleichen:

http://frueheneuzeit.hypotheses.org/1453

Erwin Frauenknecht, Prophezeiung und Propaganda. Karl V., Pamphilus Gengenbach und die Erwartung eines zweiten Kaisers Karl im Jahr 1519, S. 171

Der besprochene Einblattdruck (Hauptstaatsarchiv Stuttgart A 80 Bü 4) nimmt Bezug auf einen alten Codex eines berühmten Doktor Cobole. Zu solchen Berufungen auf alte Handschriften siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/326528152

Scan des Einblattdrucks:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Gengenbach_einblattdruck_1519.jpg

Kurt Andermann, Berlichingen. Portrait der scheinbar bekanntesten Familie des fränkischen Ritteradels, S. 187

Oleg Rusakovskiy, Raubmord oder Glaubenstat? Die Ermordung eines Franziskaners in Württemberg 1632, S. 201

Ermordet wurde Adolph Ardolphis OFM aus Kaltern bei Bozen von dem Bietigheimer Wirt Christoph Imlin.

Helmuth Mojem, Ludwig Uhland – Dichter, Gelehrter, Politiker, S. 215

Ergänzend sollte man heranziehen:

http://archiv.twoday.net/stories/326200578

Sabine Sauter, Gedenken an den Ersten Weltkrieg in Württemberg: Die Stuttgarter Erinnerungsfeiern von 1919 bis 1933, S. 239

Claudius Kienzle, Generationelle Erzählgemeinschaft evangelischer Pfarrer. Zur mentalitätsgeschichtlichen Wirkung des württembergischen Kirchenkampfs nach 1945, S. 271

Toshiaki Yamai, Landesplanung und kommunale Selbstverwaltung. Der Weg zum Landesplanungsgesetz von 1962 in Baden-Württemberg, S. 305

Miszellen

Hansmartin Schwarzmaier, Traditionsfindung und Identitätsbildung. Vergleichende Anmerkungen zu zwei umfassenden Geschichtswerken in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, S. 331

Joachim Köhler, Wie soll man der Opfer von Gewalt und Krieg gedenken? Aus Anlass einer Publikation der katholischen Kirche in Deutschland, S. 345

Hans-Martin Maurer, Veröffentlichungen von Eberhard Gönner, S. 357

Nachrufe

Anton Schindling und Uwe Sibeth, Nachruf auf Gerhard Taddey (1937–2013), S. 363

GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=121407411

Klaus Graf, Nachruf auf Rolf Götz (1946–2013), S. 371-373

Siehe http://archiv.twoday.net/stories/565868598

S. 500 wird sein Beitrag zur Metzinger Ortsgeschichte erwähnt (“auf der Grundlage seiner bekannt präzisen Quellenanalyse”).

Buchbesprechungen, S. 375

S. 382 Wilfried Schöntag bezweifelt, dass das Wappen des Herzogtums Schwaben ein “Memorialwappen” sei.

S. 443 Erwähnt wird bei Hans Königs Ausgabe der Briefe Heinrich Preschers an Justinus Kerner die Entdeckung des Bauernpoeten Johannes Lämmerer:

https://de.wikipedia.org/wiki/Johannes_L%C3%A4mmerer

Bericht der Kommission für geschichtliche Landeskunde für das Jahr 2013, S. 535

S. 484 Kurskollege Professor Molitor mokiert sich darüber, dass Nachdrucke nicht als zitierfähig gelten.

Albrecht Ernst, Mitteilungen des Württembergischen Geschichts- und Altertumsvereins, S. 538

Richtlinien für Einreichung und Gestaltung von Manuskripten, S. 543

Franziska Häußermann, Register der Orte und Personen, S. 546

Autoren und Mitarbeiter dieses Bandes, S. 559

Aus der Faksimileausgabe (1989) der Budapester Handschrift.

Wayback-Machine als Suchmaschine und Archivierungs-Tool

https://archive.org/web

http://zukunftswerkstatt.wordpress.com/2014/07/25/tool-der-woche-wayback-machine

als Suchmaschine:

“Beim Stöbern offenbart sich schnell ein Problem, welches für den professionellen Gebrauch unbedingt bedacht werden sollte – die unregelmäßige und unvollständige Indexierung: Wurden viele Schnappschüsse in kurzen zeitlichen Abständen hinterlegt, so spiegelt dies nicht unbedingt einen Veränderungsprozess der archivierten Internetseite wider. Ebenso können Archivierungslücken die Rekonstruktion eines Veränderungsprozesses verunmöglichen. Bei vielen Seiten wurden die Unterseiten nicht mit archiviert, interne und externe Links führen zuweilen ins Leere. Dies gilt besonders für die Archivierung eingebetteter Inhalte.”

als Archivierungs-Tool:

“Ebenso faszinierend wie die Expeditionen in die Internet-Geschichte ist die Möglichkeit, selbst Internetseiten zu archivieren: Die betreffende Adresse wird eingetragen und, soweit keine technischen Hürden bestehen, ein Schnappschuss hinterlegt. Wie bei den bereits hinterlegten Seiten erhält man nun einen Permalink zur archivierten Internetseite.

Somit stellt die Wayback-Machine für Blogger oder Wiki(pedia)-Autoren ein besonderes Werkzeug dar: Meldungen oder Inhalte, die vielleicht nur für einen begrenzten Zeitraum verfügbar sind, können so dauerhaft archiviert und referenziert werden. Es entfällt das Risiko, das Links im Laufe der Zeit inaktiv werden oder nicht mehr zu der gewünschten Information führen. Wer selbst Internetseiten archivieren möchte, sollte darauf achten, auch die Unterseiten einer Domain aufzurufen und zu archivieren. Bleibt die Pfadstruktur erhalten, können so auch die archivierten Unterseiten dauerhaft abgerufen werden.”

re:publica 2014: Wer archiviert das Internet?
http://re-publica.de/session/wer-archiviert-internet

mit Elisabeth Niggemann (Deutsche Nationalbibliothek) und Alexis Rossi (Internet Archive)

Priamel des Tages (xv)

Um an den Wettbewerb

http://archiv.twoday.net/stories/931537093

zu erinnern, gibt es bis zum Monatsende jeden Tag eine Priamel.

Priameln in Archivalia
?s=priamel

HEUTE: Karls des Kühnen Ende [Burgunderkriege!]

Diesen und vergleichbare Merkverse sammelte Johannes Bolte:

https://www.archive.org/stream/zeitschriftfrv10verbuoft#page/190/mode/2up

Siehe auch

https://www.archive.org/stream/notesandqueries05albugoog#page/n272/mode/2up
http://books.google.de/books?id=O6o_AQAAMAAJ&pg=PA118
= https://www.e-periodica.ch/digbib/view?pid=thg-001%3A1860%3A0#133
http://digitale.bibliothek.uni-halle.de/vd16/content/pageview/3923377
http://books.google.de/books?id=SS9CAAAAcAAJ&pg=PA562
http://books.google.de/books?id=YqtFAAAAcAAJ&pg=PA91
https://books.google.de/books?id=CYZEAAAAcAAJ&pg=PA5
[https://books.google.de/books?id=hKw_AAAAcAAJ&pg=PA76 niederländisch
1.4.2022
Fugger-Birken 1668
Oldenburger 1669
Ziegler Labyrinth 1701
Antiquarius 1720
Chorographia Novesiensis 1782
Kieler Hs. SH 170 M (Bolte Nr. 11a)
Mone (Bolte Nr. 11c), zwei Verse mehr im Verkaufskatalog 1873, heute KB Brüssel II.119 (Frederik 1922; biblissima)
Brevier-Codex im Stadtarchiv Bad Wildungen bei Krafft Hess. Jb. LG 69 (2019), S. 45f. (Hand 16. Jh.)]

4.8.2023 Abbildung eines solchen Jahreszahlrätsels zu 1489: https://archivalia.hypotheses.org/178919

Hans Jordan Herzheimers Fischordnung von 1532

Harvards Houghton Library hat einen alten, aber lesbaren Mikrofilm von “Hertzhaimer, Johann. Von Vischerey und Weyhrn : merelay bucher und underricht als im Register auff folgen der seytten zwischen ist / I. H. H. 1532 manuscript, 1532-1543. MS Ger 84” ins Netz gestellt.

Laut Bibliographie

http://hcl.harvard.edu/libraries/houghton/collections/early_manuscripts/bibliographies/Ger/Ger084.html

blieb die Handschrift unbeachtet. Im Digitalisat

http://nrs.harvard.edu/urn-3:FHCL.HOUGH:11014556?n=7

sieht man den Namenszug von “Jo. Jord. Hertzhaimer” unter dem Titel “Vischordenung von Melchiorn [Rest durch einen Fleck nicht erkennbar]” und dem Datum 1532. Es handelt sich um eine Anleitung, wie man Weiher mit Fischen und insbesondere Karpfen besetzen soll. Als Autor des Textes, um den sich die Fachprosaforschung kümmern müsste, ist der Melchior N.N. anzunehmen, nicht aber der Herzheimer, der vermutlich die Abschrift veranlasst hat.

Hans Jordan Herzheimer entstammt einer adeligen Familie aus dem Raum Trostberg, für die verschiedene Namensvarianten üblich sind. Sein Vater Johann III. gilt als Mäzen Trostbergs und ist der Namensgeber des Trostberger Hertzhaimer-Gymnasiums:

http://www.stadt-trostberg.de/000000000001trostberg-cms_extract.l48169.html
http://www.hertzhaimer-gymnasium.de/index.php?option=com_content&view=article&id=20&Itemid=8

Zur Genealogie der Familie siehe Hundt Bd. 3 bei von Freyberg

http://books.google.de/books?id=Jl5HAAAAYAAJ&pg=PA375

und vor allem die Studie von Ernest Geiß über die Besitzer des Schlosses Herzheim (1846), der S. 224-229 über Hans Jordan handelt:

http://books.google.de/books?id=P75XAAAAcAAJ&pg=PA224

Einen Einblick in die faszinierende Herzheimer-Chronik im Stadtarchiv München (Zimelie 144) von 1526 vermittelt:

http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/zajic/ws_2012/PPTS%20f%FCrs%20Netz/Genealogie_herzheimer.pdf

Völlig unzulänglich zum Vater Johann III. Herzheimer:

http://www.mrfh.de/1070

[4.7.2017 Die dort genannte Inkunabel der Sammlung Otto Schäfer Schweinfurt Arnim Nr. 61 (ehemals Wien, Liechtensteinische FideikommissB, siehe Bohatta 1910, S. 318 HathiTrust-US) ging an Jörn Günther über (PDF Nr. 47). Sie ist entgegen der Angabe von Bertelsmeier-Kierst NICHT online beim MDZ.]

Ergänzend siehe etwa
http://mak01.intranda.com/viewer/image/1368704850787_0001/22 aber ohne die grundlegenden Studien von Karl Amon
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=karl+amon+herzheimer

Needhams IPI hat keine weiteren Bücher Herzheimers. Statt sich selber zu zitieren, hätte Bertelsmeier-Kierst lieber den Katalog von von Arnim über die Inkunabeln der Sammlung Schäfer anführen sollen.

1512 wurde der 1503 geborene Hans Jordan (auch: Johannes Baptist) in Wittenberg immatrikuliert. Melanchthon nahm sich des Knaben an. Später trat Hans Jordan in die Dienste des Mainzer Erzbischofs Albrecht von Brandenburg. Siehe Luthers Briefwechsel

https://archive.org/stream/werkebriefwechse0307luthuoft#page/14/mode/2up

Drei Briefe Albrechts an Hans Jordan 1535 sind gedruckt:

https://archive.org/stream/MN42041ucmf_9#page/n501/mode/2up

Ein Beleg als Kammerdiener 1528 mit Namensform “Hertzhorner”:
http://books.google.de/books?id=H6tAAAAAcAAJ&pg=PA209

In den Melanchthon-Regesten findet man unter Hertzheimer zwei Einträge:

http://www.haw.uni-heidelberg.de/forschung/forschungsstellen/melanchthon/mbw-online.de.html

Melanchthon widmete Hans Jordan Herzheimer seine Leichenrede auf Maximilian 1519.

Die Biogramme zum Briefwechsel von 2005 liegen mir nicht vor. [15.2.2022: GBS]

Der 1573 gestorbene Hans Jordan Herzheimer blieb lutherisch gesinnt. Er konnte in Salmanskirchen aber gegen den altgläubigen Landesherrn keinen lutherischen Prädikanten durchsetzen:

http://books.google.de/books?id=Bf6DcnWNfDYC&pg=PA167

Nach Theobald

http://hdl.handle.net/2027/coo.31924007029311?urlappend=%3Bseq=20 (US)

sandte der Regensburger evangelische Superintendent Nikolaus Gallus Hans Jordan öfter theologische Werke. Ein Sohn Hans Jordans wurde in Anhalt und zu Dresden erzogen (ebd.).

Theobald hat in den Beiträgen zur bayerischen Kirchengeschichte 24 (1918), S. 202-205

http://hdl.handle.net/2027/coo.31924093213860?urlappend=%3Bseq=210 (US)

weitere Belege zu Hans Jordan veröffentlicht, die dann in der WA des Lutherbriefwechsels verwertet wurden. Eine dort zitierte Stelle bei Georg Sabinus:

http://books.google.de/books?id=xvc7AAAAcAAJ&pg=PT524

Der Protestant Sebastian Halteinspil widmete sein 1555 gedrucktes “Trostlied” (VD16 H 337) einer “Hertzhaimerin”, wohl Susanna, Ehefrau Hans Jordans.

http://daten.digitale-sammlungen.de/~db/0002/bsb00028434/image_2

Siehe dazu Hartmann, Historische Volkslieder
https://archive.org/stream/historischevolks01hartuoft#page/30/mode/2up

Weitere Belege:

https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22hans+jordan%22+herzheim

5.9.2018
https://archive.org/stream/priebschhandschr02goog#page/n279
https://www.mak.at/reisebericht_hans_herzheimer
Enno Bünz: Torgau 1519: der bayerische Adlige Hans Herzheimer beschreibt die kursächsische Residenz. In: Neues Archiv für Sächsische Geschichte 87 (2016), S. 121-149 [15.2.2022 https://doi.org/10.52411/nasg.Bd.87.2016.S.121-149]

27.12.2019
Widmungsbriefe an Hans Jordan
1534 ed. FWE Roth 1909 (DigiZeitschriften)
1542 http://histmath-heidelberg.de/htmg/Curio/gaurico.htm

#forschung

#fnzhss

Archiverlaubnisse

Peter Hirtle: What the University of Arkansas controversy can teach us about archival permission practices. In: LibraryLawBlog vom 24. Juli 2014
http://blog.librarylaw.com/librarylaw/2014/07/arkansas-and-archival-permission-practices.html

Weil sie Tonbänder von Hillary Clinton aus den Sondersammlungen der Universität von Arkansas ohne Genehmigung veröffentlicht hatten, wurden Reporter vom Washington Free Beacon von der weiteren Benutzung ausgeschlossen. Peter Hirtle gibt einen Überblick über die rechtlichen Hintergründe des Falls und kommt zu dem überzeugenden Schluss: “It is time for repositories to get out of the “permission to publish” game and leave permissions to the copyright owner.”

Hirtle konzentriert sich auf das Urheberrecht und warnt auch vor Copyfraud.

Er greift damit ein Thema auf, das ich schon oft angesprochen habe. Die wichtigsten Fundstellen sind unter

http://archiv.twoday.net/stories/565877119

zusammengestellt.

Einige Thesen zur deutschen Rechtslage:

1. Veröffentlichungsgenehmigungen sind einzig und allein Sache des urheberrechtlichen Rechtsinhabers, nicht der Institution, die Werkstücke verwahrt. Sind Kulturgüter gemeinfrei ist der Rechteinhaber die Allgemeinheit (“Public Domain”) und eine Veröffentlichungsgenehmigung fehl am Platz.

Hirtle macht zurecht darauf aufmerksam, dass Veröffentlichungsgenehmigungen durch Archive missverständlich so aufgefasst werden können, dass eine weitere, davon unabhängige Klärung mit dem Rechteinhaber entbehrlich sei.

Ist das öffentliche Archiv bzw. der Archivträger nicht der Rechteinhaber, so hat es im Rahmen seiner gesetzlichen Befugnisse nur zu entscheiden, ob das Medium a) vorgelegt und b) vervielfältigt werden kann.

Zur Vorlage geschützter Archivalien:
http://archiv.twoday.net/stories/41788826

Zu Kopien: Angesichts der großen Bedeutung der Kommunikationsgrundrechte in Art. 5 GG sehe ich kaum eine Möglichkeit für das Archiv, die Abgabe einer Kopie zu verweigern. Solange nicht ein Rechteinhaber gerichtlich ein Vervielfältigungsverbot gegen das Archiv erwirkt, sollten Archive Kopien urheberrechtlich mutmaßlich geschützter Dokumente mit einem deutlichen Warnhinweis zum Urheberrecht abgeben. Unveröffentlichte Dokumente dürfen nicht zitiert werden (§ 51 UrhG), aber im Ausnahmefall eben doch:

http://archiv.twoday.net/stories/3225515

Für Veröffentlichtes gilt: “Von der juristischen Urheberrechtsliteratur ignoriert wird die Einsicht des Bibliotheksjuristen Klaus Peters, der vor Jahren schon darauf hinwies, dass auch zur Ermöglichung des Zitatrechts nach § 51 UrhG angefertigte Kopien rechtmäßig sind.”
http://archiv.twoday.net/stories/4056977
http://books.google.de/books?id=QD3TX_eoKxkC&pg=PA112

2. Es gibt in Deutschland kein Immaterialgüterrecht neben dem Urheberrecht an der eigenen Sache

Zur Rechtslage im Vatikan jüngst:
http://archiv.twoday.net/stories/909744771
Zu weiteren Ländern:
http://archiv.twoday.net/stories/714908389

Zur deutschen Rechtslage wiederhole ich das Zitat aus einem Aufsatz von Malte Stieper in der ZUM 2013:

“Zum Schwur kommt es, wenn bewegliche Sachen fotografiert werden, die sich zwar auf dem Grundstück befinden, aber nicht notwendig dessen Eigentümer gehören. So hat die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten unter Berufung auf ihr Grundstückseigentum in einem weiteren Verfahren versucht, auch die Verwertung von Kunstdrucken und Postern der in ihren Anwesen ausgestellten gemeinfreien Gemälde zu unterbinden. Das AG Hamburg (ZUM-RD 2013, 148, 150) hat die Klage abgewiesen, weil »Erträge aus der Verwertung von Abbildern beweglicher Sachen keine Früchte des Grundstücks [seien], auf dem sich die beweglichen Sachen – gerade – befinden, sondern Früchte der Sache selbst« und die Verwertungsbefugnis daher »beim Sacheigentümer und nicht beim Grundstückseigentümer« liege. Die Begründung, mit der das Gericht eine Erstreckung der Rechtsprechung im Fall »Preußische Gärten und Parkanlagen« auf bewegliche Sachen ablehnt, zeigt die Gefahr, die der V. Zivilsenat mit seiner Rechtsprechung heraufbeschworen hat: Die Verwertung von Abbildern eines Kunstgegenstands ist weder dessen Eigentümer noch dem Eigentümer des Grundstücks zugewiesen, auf dem sich der Gegenstand befindet, sondern ausschließlich dem Urheber des darin verkörperten Werkes (Münch, in: Soergel, BGB, 13. Aufl. 2007, § 1004 Rn. 62 m. w. N.), und das auch nur bis zum Ablauf der urheberrechtlichen Schutzfrist. Die Werke, die auch nach Ablauf dieser Frist noch verwertbar sind, sind nach Auffassung des Gesetzgebers gerade »die Meisterwerke der Literatur und Kunst, die in den Kulturbestand eines Volkes eingehen und deren Verbreitung und Wiedergabe im allgemeinen Interesse dann jedermann freistehen« muss (Amtl. Begr. zum UrhG, BT-Dr. IV/270, S. 79; dazu Stieper, GRUR 2012, 1083 ff. m. w. N.).

Eine zeitlich unbegrenzte ausschließliche Verwertungsbefugnis des Eigentümers ist damit nicht zu vereinbaren.”
http://archiv.twoday.net/stories/565878174

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/6164988

3. Was gemeinfrei ist, muss auch digital gemeinfrei bleiben

Das ist die Position der EU, siehe die Nachweise

http://redaktionsblog.hypotheses.org/2417

4. Vertraglich kann kein Urheberrechtsschutz wirksam “nachmodelliert” werden

Flachware-Reproduktionen genießen keinen urheberrechtlichen Schutz, und auch bei Nutzung durch Dritte kann der § 51 UrhG, der Bildzitate erlaubt, nicht ausgehebelt werden.

Üblicherweise sind Nutzungsvereinbarungen AGB, denn sie werden nicht nur für einen Vertragspartner ausgehandelt. Damit unterliegen sie der Inhaltskontrolle.

“Wird das dem Vertragspartner aus dem Adelsarchiv X. ausgehändigte Material von dritter Seite veröffentlicht, haftet der Vertragspartner ohne Rücksicht auf sein Verschulden mit einer Vertragsstrafe von 5000 Euro”. Welcher Forscher würde sich auf eine solche Klausel wohl einlassen? Und wenn eine Sockenpuppe Handschriftenscans auf Wikimedia Commons hochlädt, muss dem Benutzer erst einmal nachgewiesen werden, dass sie tatsächlich von ihm stammen.

5. Pro-Forma-Kontrollrechte sind ersatzlos zu streichen

Überhaupt nicht überzeugend lesen sich die von Hirtle referierten Positionen der Universität. Es ging nicht um handfeste finanzielle Einkünfte, sondern offenkundig einfach darum, die Veröffentlichung deshalb zu kontrollieren, WEIL MAN ES EBEN KANN. Das ist eine Argumentation, wie ich sie schon dutzendfach auch im deutschen Archivwesen gefunden habe. Die Archivare denken “Wir haben automatisch ein Copyright an unseren Beständen” und wenn man ihnen die urheberrechtliche Haltlosigkeit dieser Position nachweist, denken sie nicht daran, sie aufzugeben. Sie faseln von “ordnungsgemäßer archivischer Nutzung”, aber es ist trotz vieler Worte völlig unklar, welchen nicht-fiskalischen Zweck Genehmigungsvorbehalte bei der Veröffentlichung/Edition von altem Archivgut haben. Abgesehen von datenschutzrechtlichen Erwägungen bei modernen Unterlagen, wobei die Archivgesetzgebung eine wirksame Rechtsgrundlage darstellen kann.

6. Forschungssteuerung durch exklusive Veröffentlichungsbefugnisse ist verfehlt

Leider geht Hirtle auf diesen Aspekt nicht ein. Ein exklusiver Quellenzugang ist von Übel, wie Joseph Sax gezeigt hat, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/4657108

Auszüge aus dem Buch von Sax 1999 sind online:

http://books.google.de/books?id=Kdl6XH8wyJMC&pg=PA173

“In der ehemaligen DDR wurde mir von einer Handschriftenbibliothek eine Veröffentlichungserlaubnis verweigert, weil ich noch keinen konkreten Publikationsort angeben konnte. Aus devisentechnischen Gründen hatte die Veröffentlichung bevorzugt in einem DDR-Verlag zu erfolgen, und DDR-Wissenschaftler besaßen natürlich Vorrang.”
Schrieb ich 1995
http://deposit.ddb.de/ep/netpub/89/96/96/967969689/_data_stat/www.dbi-berlin.de/dbi_pub/einzelth/rechtpub/graf.htm
(Es war übrigens die Forschungsbibliothek Gotha.)

Es ist nicht Sache der Gedächtnisinstitutionen zu entscheiden, welche Wissenschaftler welche Dokumente veröffentlichen dürfen. Für öffentliche Institutionen ergibt sich diese Neutralitätspflicht aus Art. 3 GG.

Unterentwickelte Publikationskultur der Bibliothekare

Prof. Steinhauer äußert sich dazu in INETBIB anlässlich der von Rainer Kuhlen referierten Ablehnung der Förderung eines Open-Access-Journals für Informationswissenschaft (EIS):

Das fängt bei der teilweise sehr unprofessionellen Art und Weise an, wie bereits publizierte Arbeiten von den Fachautoren rezipiert werden, nämlich meist gar nicht. Dabei mutet es merkwürdig an, wenn wir unser eigenes Selbstverständnis als Informationsspezialisten immer betonen, auf der anderen Seite aber simple Recherche zu älteren Arbeiten, die ein Thema betreffen, über das wir uns schriftlich äußern, offenbar für entbehrlich halten. Ich will nicht so weit gehen, die Kenntnis der entsprechenden Rechercheinstrumente anzuzweifeln .. Zudem hat man den Eindruck, dass bibliothekarischen Publizieren sich oft im Veröffentlichen erschöpft, dass aber eine Lektüre, geschweige denn eine produktive Rezeption publizierter Arbeiten kaum stattfindet. Wann und wo haben wir uns zulezt über einen Fachbeitrag einmal öffentlich streitig ausgetausch? Diese Ehre lassen wir offenbar nur noch Roland Reuß und vergleichbaren Autoren zukommen. Immerhin, aber doch etwas wenig …

Zu Kuhlens Projekt siehe auch
http://www.kuhlen.name/MATERIALIEN/Vortraege2013/RK-EIS-english-092013-tampere-PDF.pdf

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/948989895