http://www.renaissance-port.de
Via
http://www.hr-lavater.ch/2014/07/16/portraets-der-renaissance-whos-who
Soll Argula von Grumbach sein.
http://www.renaissance-port.de
Via
http://www.hr-lavater.ch/2014/07/16/portraets-der-renaissance-whos-who
Soll Argula von Grumbach sein.
Walter Cupperi / Martin Hirsch / Annette Kranz (Hg.)
Wettstreit in Erz. Porträtmedaillen der deutschen Renaissance
Berlin/München 2013, Deutscher Kunstverlag, 376 Seiten, zahlr. Abbildungen
Rezensiert von Alois Schmid (München)
http://www.kbl.badw.de/zblg-online/rezension_2636.html
Auszug: “In seinem epochemachenden Buch über “Die Kultur der Renaissance in Italien” (1860) hat Jacob Burckhardt über ein zentrales Kapitel die gekonnte Überrschrift gesetzt: “Der moderne Ruhm”. Darin deckte er ein neues Verständnis der “memoria” auf: War diese im Mittelalter ausschließlich auf Kirche und Religion konzentriert, so wurde sie nun auf das ehrenvolle Gedenken der Mitmenschen und der Nachwelt ausgerichtet. Sie wurde aus dem Jenseits ins Diesseits verlagert. Als entscheidendes Hilfsmittel zur Erlangung der angrestrebten Erinnerung wurden die unterschiedlichen Ausdrucksmöglichkeiten der Kunst eingesetzt. In erster Linie wurde Nachruhm aber als verschriftlichter Nachruhm verstanden. In diesem Sinne erfuhren Historiographie, Biographie und auch Hagiogrphie im 16. Jahrhundert einen bemerkenswerten Aufschwung: Wer schreibt, der bleibt! Dementsprechend faßte Burckhardt seine Sicht des “modernen Ruhmes” in folgender Feststellung zusammen: “Der Poet-Philolog in Italien hat (…) das stärkste Bewußtsein davon, daß er der Austeiler des Ruhmes, ja der Unsterblichkeit sei; und ebenso der Vergessenheit”. In der Nachfolge von Burckhardt konzentrierte die historische Forschung bei der Beschreibung des Kulturschaffens der Renaissance den Blick stark auf die Historiographie, die als der aussagekräftigste Schlüssel zum Verständnis der Epoche betrachtet wird.”
Zum Thema Nachruhm siehe auch
http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/527
Das Medium Medaille erwähnte ich in
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00044739/image_21
“Der anzuzeigende Band ist das Begleitwerk zu dieser hochspezialisierten Ausstellung. In ihm bieten hochrangige Fachvertreter der Numismatik einerseits kompetente Einführungen in die Gesamtthematik und andererseits kompakte Beschreibungen der Exponate. Ihre Darlegungen müssen Anlaß sein, diese Quellengattung neben den unbestreitbar im Vordergrund stehenden Texten vor allem für die Renaissanceepoche keinesfalls aus dem Auge zu verlieren. Freilich sind zur sachgerechten Auswertung Spezialkenntnisse erforderlich, zu denen der anzuzeigende Band anhand herausragender Objekte vorzüglich verhilft. Er besticht außer durch die hochkompetenten Erläuterungen vor allem durch die hervorragenden Illustrationen. Er macht von einer sehr speziellen Seite her wesentliche Grundzüge der Epoche deutlich, die außer von Kommunikationsfreude auch von Rivalität und Konkurrenz geprägt war. Der Titel “Wettstreit in Erz” kennzeichnet dieses Leitthema kurz und sicherlich treffend. Das rundum bestens gestaltete Hochwertbuch macht einmal mehr eindrucksvoll die Bedeutung der historischen Grundwissenschaft der Numismatik deutlich, die bedauerlicherweise aus dem Fächerkanon der Universitäten fast völlig hinausgedrängt worden ist.”
Weitere Rezension:
Als ich gestern in meiner Freiburger Veranstaltung herumfragte, ob den Studierenden schon ein Dozent die Lektüre eines Blogs empfohlen habe, erinnerte sich einer an eine UB-Führung, bei der der Fachreferent Marcus Schröter ihnen das neue Oberrhein-Blog empfohlen habe. Schröter hat nun einen kurzen wissenschaftlichen Beitrag zum Malterer-Teppich im Blog veröffentlicht.
“Im Mittelpunkt meiner Forschung steht ein Notizenbuch der Küsterin und zweier anderer unbekannter Nonnen aus dem fünfzehnten und sechzehnten Jahrhundert. Dieser Band (Karlsruhe, Generallandesarchiv Abt. 65/247) von 54 Papierseiten berichtet von zahlreichen Ereignissen (von 1480 bis 1519), von Klosterbräuchen verschiedenster Art und schildert die Hauswirtschaft des Klosters, einschließlich Kochrezepte, Schnittmuster, einer Almosenordnung und Neujahrsgeschenke. Ein Bücherverzeichnis aus dem Jahre 1457 ist auch in der Handschrift erhalten. In Verbindung mit anderen Quellen aus dem Kloster einschließlich der erhaltenen Handschriften und Inkunabeln, Bildmaterial, Gerichtsprotokollen, Besitzurkunden und Visitationsberichten aus dem sechzehnten Jahrhundert, habe ich vor, die Entwicklung der Spiritualität der Nonnen in einem Zeitalter der monastischen Reform und der Reformation zu untersuchen.”
Schreibt Edmund Wareham
http://oberrhein.hypotheses.org/499
http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20140627_2bvr042912.html
“Dies gilt insbesondere, soweit der Gesetzgeber nur die Veröffentlichung im Wortlaut unter Strafe gestellt, aber Wiedergaben in indirekter Rede vom Tatbestand ausgenommen hat. Die hierdurch bestehenden Umgehungsmöglichkeiten sind der Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG) geschuldet, die es gebietet, nur absolut notwendige Einschränkungen vorzunehmen. Veröffentlichungen im Wortlaut bilden eine deutlich größere Gefahr für die Unbefangenheit der Verfahrensbeteiligten und die vom Verfahren Betroffenen als eine lediglich inhaltlich berichtende Veröffentlichung in nichtwörtlicher Rede (vgl. BVerfGE 71, 206 ). Gegenüber der erkennbaren Meinungsäußerung kommt dem Zitat die besondere Überzeugungs- und Beweiskraft des Faktums zu (vgl. BVerfGE 54, 208 ). Nur eine wortgetreue Wiedergabe von Aktenteilen erweckt den Eindruck amtlicher Authentizität und bezweckt diesen regelmäßig auch. Sie wird deshalb in der Regel weitergehende Wirkung haben als die bloße Mitteilung eines Dritten, in der über den Inhalt amtlicher Akten berichtet wird.”
Aus meiner Sicht eine absolut abwegige, empirisch unhaltbare Position.
Siehe auch
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/07/16/gerichtsunterlagen-gehoeren-nicht-ins-netz
Mein Kommentar dort:
Es lebe die Provenienzforschung für Eingeweihte! Genau solche Schrottbeiträge gehören nicht in ein ambitioniertes Blog. Vage Andeutungen statt Transparenz – schon immer waren Kunsthistoriker groß darin, mit der Devise “Diskretion, Diskretion über alles, über alles in der Welt” den Speichel des Handels, eitler Eigentümer und anderer Akteure aufzulecken.
“Internetseite einer Restauratorin” – öffentliche Quelle, wird trotzdem nicht genannt.
Vermittlung eines Dresdner Restaurators – wird nicht genannt
Professor tätigen Cranach-Spezialisten – wird nicht genannt, obwohl fast alle wissen, wer gemeint ist
ein namhaftes Amsterdamer Auktionshaus – wird nicht genannt
Münchener Kunsthändler – wird nicht genannt
1996 im Mittelpunkt einer Augsburger Auktion – war ja wohl keine Privatauktion, wird aber trotzdem nicht genannt
bayerischen Privatbesitz – wird nicht genannt
Benediktinerabtei – obwohl klösterliche Sammlungen traditionell eher öffentlichen Charakter haben, wird der neue Standort nicht genannt.
Alle Fragen offen, aber Herr Hofbauer durfte schreiben, was er alles an Insiderwissen besitzt.
Um an den Wettbewerb
http://archiv.twoday.net/stories/931537093
zu erinnern, gibt es bis zum Monatsende jeden Tag eine Priamel.
Priameln in Archivalia
?s=priamel
HEUTE: Etwas von Eichendorff
Das Mädchen aber, ohne sich umzusehen, sang mit fröhlicher Stimme, daß es dem Renald wie ein Messer durchs Herz ging:
»Ein’ Gems auf dem Stein,
Ein Vogel im Flug,
Ein Mädel, das klug,
Kein Bursch holt die ein!«
Joseph von Eichendorff: Das Schloß Dürande (Erstausgabe 1836)
http://www.zeno.org/nid/20004740343
Zum Text:
https://de.wikipedia.org/wiki/Das_Schlo%C3%9F_D%C3%BCrande
In den Gedichtausgaben unter dem Titel “Übermut” (vertont von Brahms), aber nicht in der Ausgabe von 1837
http://www.deutschestextarchiv.de/book/show/eichendorff_gedichte_1837
Causa Schavan berichtet aus internen Unterlagen der Uni Düsseldorf zum Promotionsaberkennungsverfahren Annette Schavan:
http://causaschavan.wordpress.com
“Es handelt sich bei diesen Unterlagen um einen “Abschlussbericht” des Dekans Bruno Bleckmann an den Senat der Universität. Er ist undatiert, dürfte aber frühestens am 5. Juli 2014 fertiggestellt worden sein. Der Bericht umfasst 24 Seiten, weitere 49 Seiten mit Dokumenten sind beigefügt. Er erläutert die Grundsätze der Philosophischen Fakultät im Umgang mit Plagiatsvorwürfen und stellt das Vorgehen im Fall Schavan dar. Bericht des Dekans Bleckmann zum Fall Schavan Sodann schildert er detailliert die “Geschichte der massiven Interventionen”, denen sich die Universität dabei ausgesetzt sah.”
Siehe auch
http://erbloggtes.wordpress.com/2014/07/15/was-bringt-das-schavangate-ans-licht
http://nesselsetzer.wordpress.com/2014/07/16/neues-aus-dem-schavanistensumpf
“Der Plagiatsfall um Ex-Bundes-Bildungsministerin Schavan hat zwei Professoren eine Universitätsmedaille beschert. Der damalige Gutachter Stefan Rohrbacher und der Dekan der zuständigen Fakultät Bruno Bleckmann haben sie verliehen bekommen. Der Rektor der Heine-Uni Piper sagte, Rohrbacher und Bleckmann hätten im Plagiatsverfahren “die Freiheit zur Kritik fehlerhafter wissenschaftlicher Arbeiten in einem Fall großer öffentlicher Einflussnahme mutig verteidigt”. ”
http://www.antenneduesseldorf.de/web/nachrichten/lokalnachrichten/index.php?nachricht=43875
“Dem slowenischen Starphilosophen Slavoj Žižek wird vorgeworfen, in einer Kritik aus dem Jahr 2006 plagiiert zu haben. Der US-Journalist Steve Sailer und ein Blogger namens Deogolwulf veröffentlichten die entsprechenden Passagen auf ihren Internetseiten.”
http://www.unz.com/isteve/slavoj-zizek-on-kevin-macdonalds-culture-of-critique
http://withendemanndom.blogspot.de/2014/07/slavoj-zizek-philosophaster-and_9.html
Für zwei Jahre wird auf Artikelgebühren verzichtet.
http://www.rsc.org/AboutUs/News/PressReleases/2014/Chemical-Science-goes-Gold-open-access.asp
Das Kirchebuchportal hat jetzt die Preise für die Nutzung des Portals bekanntgegeben.
Hier nun die Übersicht der verfügbaren Zeitpässe und deren Kosten:
Private Nutzer (natürliche Personen):
– Monatspass: 19,90 Euro
– Jahrespass: 178,80 Euro (entspricht 14,90 Euro pro Monat)
– Kontingent 20 Tage: 59,90 Euro (innerhalb eines Jahres frei wählbar; 1 Tag: ab einloggen 24 Stunden. Entspricht 2,99 Euro pro Tag)
Gewerbliche Nutzer:
– Monatspass: 199 Euro
– Jahrespass: 1788 Euro