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Rettung: 20 000 Filmrollen aus dem Bestand des insolventen Berliner Filmkopierwerks “Film- und Videoprint”

Die Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK) führt mit Unterstützung der Filmförderungsanstalt (FFA) und freiwilliger Helfer den Umzug von seit 2008 unsachgemäß in Kellerräumen lagenden Filmrollen in ein Außenlager des Bundesfilmarchivs durch. Zum Bestand gehören Zeitdokumente der 70er/80er Jahre und aus der “Wendezeit”, außerdem Hochschulproduktionen.

Mehr im Neuen Deutschland
http://www.neues-deutschland.de/artikel/935077.ag-dok-rettet-wertvolle-filmbuechsen.html

und im Facebook-Auftritt der AG DOK:
https://www.facebook.com/AGDOK,
z.B.:
https://www.facebook.com/AGDOK/posts/642963159131283
https://www.facebook.com/AGDOK/posts/647211888706410

Aktueller Hilferuf:
http://www.agdok.de/de_DE/regions_detail/199912/berlin

Regionalia non leguntur

Dieses bequeme Prinzip der überregionalen Forschung, Ergebnisse der Regional- und Lokalliteratur zu ignorieren, sprach der zu früh verewigte Franz Staab in einem Aufsatz über angebliche Juden in der Pfalz (2002) in den Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz an (S. 80):

http://www.mgh-bibliothek.de/dokumente/a/a144712.pdf

Für meinen Nawer-Aufsatz 2010

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/8068

hatte ich noch vergeblich nach der Fundstelle der treffenden Wendung “Regionalia non leguntur” (ich erinnerte mich nur, sie einmal bei Staab gelesen zu haben) gefahndet. Nun wirft sie eine Google-Suche aus.

Vorbild war die lateinische Sentenz Graeca (sunt) non leguntur:

http://de.wikipedia.org/?title=Liste_lateinischer_Phrasen/G#Graeca

Es gibt dazu teste Google weitere Abwandlungen (Polonica, Slavica, Physica, Catholica usw.).

Stipendien für in- und ausländische Nachwuchswissenschaftler/innen bei den Monumenta Germaniae Historica in München

Die Monumenta Germaniae Historica in München bieten Doktoranden und Post-Doktoranden, die an einer Edition oder einer überlieferungsgeschichtlichen Studie aus dem Bereich der mittelalterlichen Geschichte (nicht der Landesgeschichte) arbeiten, die Möglichkeit, für einen Monat oder zwei Monate im Münchner Institut zu forschen.

Details der Ausschreibung hier.

Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte unter Angabe der von Ihnen bevorzugten Stipendienmonate in elektronischer Form bis zum 31.07.2014 an:
Prof. Dr. Martina Hartmann (martina.hartmann@mgh.de)

Amtsgericht Hannover stellt in der Causa Redtube klipp und klar fest: Die Abmahnungen waren rechtswidrig. Klick auf den Urteilsvolltext und erfreue dich daran!

Eingedenk des Umstands, dass http://heftig.co vor allem jüngere weibliche nicht-netzaffine Nutzerinnen adressiert und die Archivalia-Rubrik Archivrecht dagegen überwiegend von ältlichen Rechtsanwälten mit hohem Blutdruck frequentiert wird, kann man sich natürlich die Frage stellen, obs nicht langsam genug ist mit diesen heftig-en Überschriften.

Nun aber zu den Redtube-Abmahnungen, über die wir ja schon oft berichtet haben:

?s=redtube

Das AG Hannover hat einer entsprechenden Feststellungsklage stattgegeben. Die Gründe:

http://www.recht-freundlich.de/tag/urteil-des-ag-hannover-vom-27-05-2014-aktenzeichen-550-c-1374913

Siehe auch

http://www.internet-law.de/2014/06/urteil-des-ag-hannover-zu-den-redtube-abmahnungen.html

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/06/03/redtube-abmahner-weiter-im-unrecht

Hier noch ein etwas älterer Beitrag:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/kassiert-die-telekom-bei-abmahnwellen-a-l-redtube-ebenfalls-mit-ab_058765.html

“Aus dem jüngst vorgelegten Transparenzbericht der Deutschen Telekom geht hervor, dass das Unternehmen im Zusammenhang mit behaupteten Urheberrechtsverletzungen im Jahr 2013 insgesamt 946.641 Mal Auskunft darüber gegeben hat, wer sich im Internet hinter einer bestimmten IP-Adresse verbirgt.

Knapp eine Millionen Mal ließ sich die Telekom für diese Auskunftsdienste nach eigenen Angaben zwischen 18 € und 36 € pro Datensatz geben, also durchschnittlich 27 €.

Bei insgesamt 946.641 Abfragen ergibt sich eine Gesamteinnahme der Telekom für diese Auskünfte in Höhe von 25.559.307,00 €, also knapp 26 Millionen €.”

Wissenschaftler sagen: Serbischer Innenminister hat Doktortitel erschlichen

http://www.europeonline-magazine.eu/wissenschaftler-serbischer-innenminister-hat-doktortitel-erschlichen_339053.html

Eine Gruppe von Wissenschaftlern hat dem serbischen Spitzenpolitiker Nebojsa Stefanovic vorgeworfen, seinen Doktortitel unrechtmäßig erworben zu haben. Seine Dissertation über die kommunale Selbstverwaltung sei «eine wissenschaftlich wertlose Arbeit, die nicht einmal die minimalsten Kriterien erfüllt», heißt es in einer am Montag in Belgrad veröffentlichten Stellungnahme.

http://balkanist.net/getting-a-phd-in-serbia-has-never-been-easier-the-case-of-minister-of-internal-affairs-nebojsa-stefanovic

http://en.wikipedia.org/wiki/Neboj%C5%A1a_Stefanovi%C4%87

Beim Bundesarchiv ist die Stelle der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten neu zu besetzen

http://www.bundesarchiv.de/bundesarchiv/beruf_karriere/stellenausschreibungen/04095/index.html.de

Voraussetzung: “die Befähigung für den höheren nichttechnischen Verwaltungsdienst (zwingende Anforderung)”. Wieso steht da nicht Archivdienst?

Handschriftlicher Bandkatalog der UB Kassel (Bd. 2) online

Leider sind längst nicht alle veröffentlichten Handschriftenkataloge der UB Kassel online. Es fehlen laut

http://www.ub.uni-kassel.de/handschriftenkatalogeonline-deutschland-k-kassel.html

Manuscripta Astronomica et Astrologica
Manuscripta chemica in Quarto (und laufende Katalogisierung)
Manuscripta Hassiaca
Manuscripta theologica: Die Handschriften in Quarto. Laufendes Projekt.

Für die nur im handschriftlichen Bandkatalog enthaltenen Sachgruppen

HISTORIAE LITTERARIAE
OECONOMICA
PHILOLOGICA
PHILOSOPHICA
PHYSICA ET HISTORIAE NATURALIS

gibt es nunmehr Bd. 2 des handschriftlichen Katalogs als Digitalisat:

http://orka.bibliothek.uni-kassel.de/viewer/image/1399894497667/1

Da oec. und phys. fehlen, darf auf ein Digitalisat von Bd. 1 womöglich gehofft werden.

Lehrerverband ruft zur Wikipedia-Zensur auf

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Lehrerverband-erzuernt-ueber-Porno-Links-in-Wikipedia-2214124.html?wt_mc=rss.ho.beitrag.rdf

Dass auf Wikimedia Commons teilweise harter Stoff zu sehen ist, den manche auch als porongraphisch einordnen mögen, ist seit vielen jahren bekannt und wird in schöner Regelmäßigkeit auf Commons und in der Wikipedia und in Mailinglisten der Wikimedia Foundation diskutiert, wobei insbesondere Jimbeaux Wales an einer Zensur gelegen ist. Hysterische Jugendschützer mögen ihm beipflichten, aber zum Wissen gehört nicht nur das, was “ad usum delphini” geeignet ist.

Privatzensur von Suchmaschinen

Alvar Freude kommentiert: “Wenn tatsächlich ein relevanter Anteil der Menschen in Deuschland Inhalte aus Suchmaschinen entfernt haben will, dann wird die Meinungs- und Informationsfreiheit deutlich eingeschränkt werden. Denn es geht ja explizit nicht um rechtswidrige Inhalte, die nicht mehr gefunden werden sollen, sondern um rechtmäßige, von denen aber die betroffene Person sich nicht richtig dargestellt sieht. Statt zu einem Ort der Meinungsfreiheit, der innerhalb des geltenden Rechts auch kritische und verrückteste Meinungen duldet, könnte das Internet im Extremfall ein Stückchen mehr zum unkritischen, lobhudelnden Konsummedium für das Klickvieh werden.”
http://blog.alvar-freude.de/2014/05/suchmaschinenzensur-beispiele.html

Siehe auch

http://www.datenschutzbeauftragter-online.de/google-urteil-eugh-datenschutz-informationsfreiheit/8011

“Das Urteil des EuGH führt zu einem Konflikt zwischen datenschutzrechtlichen Vorgaben und dem Anspruch auf freien und globalen Zugang zu Informationen, der nicht nur von Juristen geführt sondern gesamtgesellschaftlich diskutiert werden sollte. Durch das Urteil verschärft sich auf Kosten der Unternehmen der politisch bislang ungelöste Konflikt, welchem Datenschutzrecht außereuropäische Unternehmen verpflichtet sind und wie diese Vorgaben durchgesetzt werden können. ”

Google hat ein Löschungsantrags-Formular ins Netz gestellt, siehe etwa

http://www.kpw-law.de/2014/06/02/google-formular-freigeschaltet

http://www.raschaller.com/artikel/google-stellt-formular-zum-recht-auf-vergessen-online

http://www.damm-legal.de/google-google-stellt-formular-fuer-entfernung-unliebsamer-google-eintraege-online

Schon am ersten Tag gab es 12.000 Löschanträge:

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/google-12-000-loeschantraege-am-ersten-tag-a-972612.html

Hochangesehene Rechtsanwaltskanzlei veröffentlichte jetzt einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg zur Causa Gurlitt. Warum das Kappes ist, findest du hier

http://www.damm-legal.de/vg-augsburg-staatsanwaltschaft-kann-waehrend-laufenden-ermittlungsverfahrens-presserechtlich-zur-auskunft-gezwungen-werden-schwabinger-kunstfund-bei-cornelius-gurlitt

Wie ich am 31. März 2014 gemeldet habe, hat die nächste Instanz die Entscheidung aufgehoben.

http://archiv.twoday.net/stories/714915807

?s=gurlitt

Rechtsanwalt Ulbricht schnorchelte wohl nie in einem entlegenen See, geißelte aber gerade die urheberrechtliche Ignoranz von heftig.co. Lies selbst und staune!

“Seit Kurzem stürmt die Viralseite http://www.heftig.co mit emotionalisierenden Überschriften und aller Arten von Bildern und Videos zahlreiche Besuchercharts im Internet.” RA Ulbricht stellt klar, dass sie fremde Texte und Bilder nicht so einfach übernehmen darf.

http://www.rechtzweinull.de/archives/1451-heftig-co-urheberrecht-ein-vorerst-erfolgreiches-aber-riskantes-geschaeftsmodell-3.html

Das ist der Rechtsanwalt, der darstellt, dass man fremde Bilder auch nicht einfach mit Quellenangabe http://www.rechtzweinull.de übernehmen darf.

“Kundige Rulle” ist zurück im Staatsarchiv Bremen

“Ein Vierteljahrtausend lang wurde die “kundige Rolle” jährlich in der Hansestadt öffentlich verlesen. Seit 1945 war sie verschollen. Jetzt gab eine Händlerin in den USA das unschätzbare Stück zurück. […]

In den USA befand sich die “kundige Rolle” bei einer Händlerin, die sie ursprünglich für einen “niederländischen Wirtschaftstext” aus der frühen Neuzeit gehalten hatte. Um das genauer zu bestimmen und gezielt auf den Markt bringen zu können, fragte sie ihren Londoner Bekannten. Als Elmshäuser ihr mitteilte, dass es sich um ein wichtiges Dokument handelte, das 1945 verschwunden war, sagte die Händlerin umgehend, mit Raubkunst wolle sie nichts zu tun haben. Das Staatsarchiv bekam das Original gegen Erstattung der Auslagen sicher verpackt zurück.”

http://www.welt.de/geschichte/article128433586/Bremens-verschollenes-Recht-wiederaufgetaucht.html

Weitere Meldungen:

http://www.kreiszeitung.de/lokales/bremen/kundige-rolle-bremen-erhaelt-eines-seiner-bedeutendsten-dokumente-zurueck-3589034.html

http://www.taz.de/Sensationeller-Fund/!139249

Bemerkenswert ist die Überlieferungsform des Rotulus. “Unter den deutschsprachigen Rechtstexten des Mittelalters ist die Kundige Rolle in Bremen ein singulärer Überlieferungszeuge. Da neben ihr im Bremer Archiv verschiedene Handschriften des Bremer Stadtrechts erhalten sind, ist sie wohl allein für den Zweck der öffentlichen Verlesung geschaffen worden. Wenn in anderen Städten ähnlich verfahren worden ist, sind davon bislang keine Handschriftenreste erhalten geblieben. Die zahlreichen Erwähnungen eines ‘rodel’ in Rechtsquellen, die das Deutsche Rechtswörterbuch nachweist, belegen, daß auch in anderen Städten und Gemeinde des deutschsprachigen Raumes diese Art der Textüberlieferung üblich gewesen ist, jedoch haben sich davon keine Exemplare erhalten”, schrieb mir heute der beste Kenner deutschsprachiger Rechtshandschriften des Mittelalters, RA Dr. Ulrich-Dieter Oppitz, dem ich für den Hinweis auf die Rückführung und weiterführende Informationen via Telefax sehr zu danken habe. Zu Rotuli darf ich auch auf meine Bildersammlung unter

http://archivalia.tumblr.com/tagged/rotulus

aufmerksam machen.

Oppitz verweist auch auf die Schöffenurkunden des von Hoeniger edierten “Andernacher Rotulus” (1173-1256):

http://commons.wikimedia.org/w/index.php?title=File:Annalen_des_Historischen_Vereins_f%C3%BCr_den_Niederrhein_42_(1884).djvu&page=3

Die Metzer Bannrollen aus dem 13. Jahrhundert (unvollständig von Wichmann ediert) sind zu Rollen vereinigte Schreinsurkunden, die jährlich öffentlich verlesen wurden.

http://books.google.de/books?id=lYTWOKghYD0C&pg=PA735

Ob es sich bei einer abschriftlich im Bremer Ratsdenkelbuch enthaltenen “Kundigen Rulle” von 1450 (Sammlung von Polizeiverordnungen) tatsächlich um eine Rolle gehandelt hat, ist nicht gesichert, da der entsprechende Zusatz ein Nachtrag ist (so Adolf E. Hofmeister, Von der Kundigen Rolle zur Sammlung bremischen rechts, in: Konrad Elmshäuser/Adolf E. Hofmeister (Hg.), 700 Jahre Bremer Recht 1303-2003. Bremen 2003, S. 267-278, hier 267 f.). Da aber 1483 bei Erwähnung der öffentlichen “Bursprake” (der jährlichen Bürgerversammlung, auf der die Gesetze verlesen wurden) von einem “langen brev” die Rede ist

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10509944_00053.html

liegt aufgrund des ungewöhnlichen Adjektivs “lange” der Gedanke nahe, sich diesen Brief als einzelnes Schriftstück vorzustellen, also als aus einzelnen Stücken zusammengesetzte Rolle. Die Rolle von 1489 hätte also eine Vorgängerin gehabt.

Zwei Editionen der Kundigen Rulle von 1489 sind online. Gerhard Oelrichs edierte sie 1771:

http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10509944_00711.html

Leider hat Google von den Kupfertafeln nur ein Fragment digitalisiert, der Ausschnitt aus der Rulle fehlt.

Die maßgebliche Ausgabe legte Karl August Eckhardt 1931 vor:

http://brema.suub.uni-bremen.de/content/pageview/10818

Update: Das Staatsarchiv Bremen teilte Oppitz mit: “die Archivsignatur des Kundigen Rolle von 1489 hieß und heißt nun wieder:
StAB ad 2-P.5.b.2.d.1.”