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Was macht eigentlich SS-Ingenieur Hans Kammler?

Als ehemaliges Zentralorgan der Kammlerforschung

?s=kammler

müssen wir natürlich die Pressemeldungen berichten, dass es Hinweise darauf gibt, dass Kammler nicht Selbstmord verübt hat, sondern in die Hände der Amerikaner fiel. Unser Partnerblog schwächelt zur Zeit etwas:

http://www.vierprinzen.com

Rainer Karlsch stellte seine diesbezügliche These in der ZfG zur Diskussion und für ein breiteres Publikum in der FAS vom 15. Juni 2014 (beide Quellen nicht online).

Aus dem Presseecho:

http://www.welt.de/geschichte/article128873148/Versteckten-die-USA-den-Chef-Ingenieur-der-SS.html

ZDF History:

https://www.youtube.com/watch?v=G9YJpIskInQ

Tantner (kurz) über Publikation im Kontext der Digital Humanities

http://adresscomptoir.twoday.net/stories/909743878

Auszug:

“Auch ein zumindest vorläufiges Ideal eines wissenschaftlichen
Publikationszyklus unter derzeitigen Bedingungen kann skizziert werden: Zuerst werden Textfragmente möglichst kontinuierlich
in einem Weblog ohne vorangegangene redaktionelle Bearbeitung
veröffentlicht, dann deren etwaige Kommentierung durch KollegInnen, BetreuerInnen oder interessierte LaiInnen wie auch Reaktionen bei mündlichen Präsentationen abgewartet, bis
dann auf dieser Grundlage ein längerer Text verfertigt wird, der auf einer wissenschaftlichen Publikationsplattform veröffentlicht wird und eventuell noch einem Open Peer Review-
Verfahren unterzogen wird, bevor er in die definitive Form eines langzeitarchivierten PDFs überführt wird.

Leider steht diesem skizzierten Ideal im Falle akademischer Abschlussarbeiten (noch?) ein Hindernis entgegen, nämlich die von manchen universitären Gremien völlig kontraproduktiv
verwendete Definition von „Eigenplagiat“: Selbstverständlich kann es vorkommen, dass ein wie genannt ursprünglich in einem Weblog erschienenes Fragment ohne jegliche Veränderung in die endgültige Abschlussarbeit übernommen wird; dies sollte in keinem Fall
negativ sanktioniert werden, sondern als selbstverständlicher Bestandteil des wissenschaftlichen Publikationszyklus betrachtet werden; die derzeitige Situation schreckt Studierende oft davon ab, in ein em Masterarbeits- oder Dissertationsbegleitendem Weblog
Auszüge ihrer Arbeit zu posten und muss als wissenschaftsfeindlich bezeichnet werden.”

Stimmt.

Pro Bono mit Student Law

Kostenlos ist die Rechtsberatung durch Studierende, die Fälle auf den Gebieten des Mietrechts, des Wirtschaftsrechts und des allgemeinen Vertragsrechts bearbeiten.

http://www.juristischer-gedankensalat.de/2014/06/26/pro-bono-mit-student-law

https://student-law.de/index.php

Nötig wäre etwas Ähnliches auch für Abmahnungen im Internet (Internetrecht, Urheberrecht), siehe

http://archiv.twoday.net/stories/752348320

Neue Rechercheanwendung Invenio des Bundesarchivs

http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/bundesarchiv_de/oeffentlichkeitsarbeit/presse/pm_invenio_2014_06_24.pdf

https://invenio.bundesarchiv.de

Während andere Archive ihre Archivdatenbanken jedem Bürger und jeder Bürgerin ohne Registrierung zur Verfügung stellen, muss man in Invenio ein umfangreiches Formular ausfüllen, wobei zumindest die Anrede (Pflichtfeld) aus meiner Sicht datenschutzrechtlich nicht erforderlich ist.

Update: Man kann sich mit fingierten Daten registrieren und dann recherchieren. Die Suche ist grottig.

Geisteswissenschaftliche Editionen gehören ins Internet

Anderer Ansicht ist ein Editor, der sich als Verlagslobbyist in der NZZ betätigt:

http://www.nzz.ch/feuilleton/buecher/gehoeren-geisteswissenschaftliche-editionen-ins-internet-1.18331137

Argumente, wieso Editionen ins Internet müssen, habe ich 2004 publiziert:

http://archiv.twoday.net/stories/230198

Gericht in Neapel verhängt fünf Jahre Haft für Herbert Schauer

Die FAZ ergreift naturgemäß Partei für den Antiquar:

http://www.faz.net/aktuell/fuenf-jahre-haft-fuer-herbert-schauer-ohne-beweisfuehrung-13000869.html

Siehe auch
http://corrieredelmezzogiorno.corriere.it/napoli/notizie/cronaca/2014/6-giugno-2014/furti-girolamini-5-anni-libraio-tedesco–223349003594.shtml
http://www.ilmattino.it/napoli/cronaca/saccheggio_dei_girolamini_5_anni_al_titolare_della_casa_d_39_aste_tedesca/notizie/730835.shtml

Unabhängig davon gaben Schauers Münchner Geschäftspartner vor einiger Zeit Erstaunliches bekannt:

“Mit der Inhaftierung von Herrn Schauer musste sich das Haus aber naturgemäß neu aufstellen. In diesem Zusammenhang wurden Bilanzierungen und Inventuren in allen Bereichen vorgenommen. Schon bald stießen wir zu unserer Verwunderung auf vielfältige Ungereimtheiten und unerklärliche Vorgänge. Nach einiger Zeit zeigte es sich dann als unerlässlich, externen fachlichen Beistand anzufordern. Schließlich ergab das unfassbare Ergebnis der Untersuchung den begründeten Verdacht, dass Herr Schauer über Jahre hinweg massive Veruntreuungen zum Schaden Dritter wie auch des Hauses selber begangen hat.

Das Haus hat nach der Feststellung dieser Verfehlungen lange mit der Frage gerungen, ob eine Strafanzeige unerlässlich, oder eine interne Lösung noch vertretbar sein würde und schließlich beschlossen, eine interne Regelung unter Einbeziehung aller Geschädigten anzustreben.

Wir haben daher durch Gesellschafterbeschluss Herrn Schauer aus der KG ausgeschlossen und zur Durchsetzung dieser Entscheidung bei dem Landgericht München I Klage auf Ausschließung von Herrn Schauer eingereicht.

Es hängt jetzt von der Kooperationsbereitschaft von Herrn Schauer ab, ob sich darüber hinaus eine Strafanzeige letztlich doch nicht vermeiden lassen wird.”
http://de.zisska.de/aktuelles

Sogar der sonst so nibelungentreu zu Schauer stehende Verband Deutscher Antiquare sah sich daraufhin genötigt, Konsequenzen zu ziehen und die Mitgliedschaft Schauers ruhen zu lassen:

http://www.boersenblatt.net/803406/template/bb_tpl_antiquariat

Zur Causa Girolamini:
?s=girolamini

Biblioteca dei Girolamini Napoli IV