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Redaktionsdurchsuchung wegen Herausgabe der Daten eines Forennutzers

http://www.pcwelt.de/news/Deutsches_Gericht_erzwingt_Herausgabe_von_Forums-Namen-Datenschutz-8782517.html

Zwei sich beleidigt fühlende Beamte haben zu einer Redaktionsdurchsuchung in Darmstadt beim “Echo” Anlass gegeben. Eine Verhältnismäßigkeit sehe ich nicht.

“Die Staatsanwaltschaft argumentierte dagegen, Onlinekommentare seien nicht von der Pressefreiheit geschützt, da diese von der Redaktion nicht bearbeitet würden.” Das ist Schwachsinn.

Via
http://ra-melchior.blog.de/2014/06/26/zwei-beleidigte-beamte-frau-streisand-18738138

Gemeinnützige Medien-Archive in Österreich und das Urheberrecht

Der Sammelband (u.a. Beiträge von Klimpel und Kreutzer) ist online:

https://www.rtr.at/de/foe/NKRF_Studien_2014/Gemeinn%C3%BCtzige_Medien-Archive_2014.pdf

Via
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=32662

Siehe auch
http://futurezone.at/digital-life/online-medienarchive-urheberrechtssituation-schwierig/72.172.087

Bibliotheksgesetz RLP soll Datenschutz- und Denkmalschutz-Klausel enthalten

http://www.bibliotheksrecht.de/2014/06/25/bibliotheksgesetz-rheinland-pfalz-erste-beratung-18732965

§ 8 sieht vor: “Bibliotheken dürfen zur Erschließung und Verzeichnung ihrer Bestände personenbezogene Daten verarbeiten und über öffentliche Netze zur Verfügung stellen. Soweit es sich dabei um Nachlässe und anderes nicht veröffentlichtes Material handelt, finden die Vorschriften des Landesarchivgesetzes entsprechende Anwendung. Im Übrigen gilt das Landesdatenschutzgesetz.”

Zur Datenschutzklausel siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/565878269

§ 5 Abs. 1: ” Historisch und kulturell bedeutsame Bestände in den Bibliotheken sind im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten durch sachgereohte Aufbewahrung und Erschließung sowie durch geeignete Maßnahmen insbesondere der Konservierung,Restaurierung und Digitalisierung zu schützen, zu bewahren und für den öffentlichen Gebrauch und zukünftige Generationen zu erhalten. im Übrigen gilt das Denkmalschutzgesetz.”

Peinlich: Die Relativierung “im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten”.

Der Abs. 2 zum Belegexemplarrecht überzeugt mich nicht, siehe auch

?s=belegexemplar
http://archiv.twoday.net/stories/97060726

Plagiierte Dissertationen müssen im Bibliotheksbestand bleiben und entsprechend gekennzeichnet werden

http://www.tagesspiegel.de/wissen/plagiate-in-der-wissenschaft-aus-dem-bestand-entfernen-eine-bibliotheksdirektorin-widerspricht/7440060-2.html

Das ist überwiegend Konsens der Bibliotheken. Diskutiert wird auch auf INETBIB, wo nicht nur ich Steinhauer widersprochen habe, der aus datenschutzrechtlichen Gründen eine Kennzeichnung ablehnt.

http://www.ub.uni-dortmund.de/listen/inetbib/msg53357.html

Nine Miedema: Siegfried – ein Held der Niederlande?

http://universaar.uni-saarland.de/monographien/volltexte/2014/120/pdf/BognerLeber_neunPlusEins.pdf

Der Beitrag von Nine Miedema behandelt sein Thema – Nibelungenlied und Niederlande – nur mäßig aufschlussreich.

Via
http://vifabenelux.wordpress.com/2014/06/25/frei-im-web-neun-plus-eins-literarische-beziehungen-zwischen-deutschland-und-seinen-nachbarn

Der Mikwenskandal von Venlo

In den Niederlanden sollte der Fund einer angeblichen jüdischen Mikwe (Ritualbad) durch die gefälschte Zeichnung einer Menora (siebenarmiger Leuchter) abgesichert werden. Den Skandal dokumentiert Schreg:

http://archaeologik.blogspot.de/2014/06/der-mikwenskandal-von-venlo-archaologie.html

Ob eine 1991 in Schwäbisch Gmünd gefundene Anlage eine Mikwe war oder nicht, wird man dagegen auf absehbare Zeit nicht wissen können, da man in unverantwortlicher Weise es versäumt hat, die Befunde genau zu untersuchen. Auch die damalige Rolle des verdienten, inzwischen verstorbenen Gmünder Bauhistorikers Theodor Zanek, dessen deutlich Rechtsaußen-Gesinnung niemandem entgangen ist, der ihn näher kannte, wird wohl nicht zu klären sein. Siehe

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/1505/2/Graf_Zur_Topographie_der_Reichsstadt_Schwaebisch_Gmuend_Teil_2_2002.pdf

Foto:
http://www.bauforschung-bw.de/objekt/id/111210419249/weitere-seite/2/wohnhaus-in-73525-schwaebisch-gmuend

Stadtarchiv Zwickau öffnet wieder ab 01.07.2014

STADTVERWALTUNG ZWICKAU
Medieninfo Nr. 230 vom 25. Juni 2014
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Das Kulturamt informiert:
STADTARCHIV ÖFFNET WIEDER

Am 1. Juli 2014 kann das Stadtarchiv in der Lessingstraße nach über einjähriger Schließzeit wieder von der Öffentlichkeit genutzt werden. Die Einrichtung musste am 1. Juni 2013 aufgrund statischer Probleme geschlossen werden. Die Ursache für diesen gravierenden Schritt waren statische Probleme.

Um den Magazinbereich zu entlasten, wurden nun Teile des Archiv- und Bibliotheksgutes aus der Lessingstraße 1 ausgelagert. Mit dem Einbau einer Raumluftbefeuchtungsanlage in das bereits vom Stadtarchiv genutzte Objekt im Stadtteil Eckersbach wurde eine sachgerechte Unterbringung des Archivgutes möglich. Die Bau- und Planungskosten belaufen sich auf 60.500 Euro, die Umzugskosten auf 4.600 €. Zusätzliche Mietkosten entstehen für das Objekt keine.

Perspektivisch kann das Problem der Überlastung nur mit dem Umzug gelöst werden. Da die Bestände des Archivs und der Ratsschulbibliothek stetig wachsen, würden sie in einigen Jahren wieder zur Überlastung führen. Deshalb stellt die Auslagerung nur eine Zwischenlösung dar, bis für das Stadtarchiv ein neues Domizil gefunden wurde. Hierfür gibt es jedoch momentan keine verbindlichen Planungen.

Ab Dienstag, dem 1. Juli gelten wieder die üblichen Öffnungszeiten (Dienstag von 8 bis 18 Uhr, Mittwoch und Donnerstag von 8 bis 16 Uhr sowie Freitag von 8 bis 12 Uhr; zwischen 11.30 und 13 Uhr ist keine Kassenzeit) Da durch die Auslagerung nicht mehr alle Bestände uneingeschränkt zugänglich sind, bitten die Mitarbeiter des Stadtarchivs die Besucher um vorherige Anmeldung und Terminvereinbarung (Tel.: 0375 834105 oder 834702, E-Mail: stadtarchiv@zwickau.de).