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Mit der Feder des Soldaten … die Westfront in Zeichnungen (Ausstellung)

Aus dem heutigen Pressetext:
„Mein liebes Herz“
Unbekannte Zeichnungen aus den Schützengräben des 1. Weltkriegs in der UB Heidelberg

Von Mitte Juni bis Mitte September 2014 werden im Foyer der UB Heidelberg Zeichnungen des pfälzischen Lehrers Wilhelm Weber (geb. 1887 in Neustadt/Weinstraße, gest. 1964 in Speyer) präsentiert. Weber diente als Soldat und Offizier der bayerischen Armee im 1. Weltkrieg an der Westfront. Er erlebte einige der grauenvollsten Schlachten des Krieges mit, etwa die Schlacht an der Somme. Die kleine Ausstellung zeigt einen kleinen Querschnitt seines künstlerischen Schaffens an bzw. hinter der Front: Im Stadtarchiv Speyer werden über 60 Graphit-, Tusche- und Buntstiftzeichnungen Webers verwahrt. Sie zeigen den „Alltag“ der Schützengräben, aber auch Landschaften und Gebäude/Dörfer hinter den Frontlinien sowie Unterstände und Quartiere Webers und seiner Kameraden. Weber verschickte seine Zeichnungen, mit denen er sich auch die Zeit des Wartens und der Ungewissheit an der Front vertrieben haben dürfte, zumeist zusammen mit Feldpostbriefen an seine Frau – in aller Regel überschrieben mit: „Mein liebes Herz“.
Die kleine Ausstellung der Abteilung Kulturelles Erbe/Stadtarchiv Speyer stellt den Künstler Weber sowie dessen Biographie und Zeichnungen in exemplarischer Form vor. Die Präsentation wird ergänzt um ein erweitertes Web 2.0-Angebot: Mittels QR-Codes, die unter anderem auf das Bildernetzwerk Pinterest verweisen, stehen sämtliche Zeichnungen mit zusätzlichen Beschreibungen und Texten online zur Verfügung.
Eine Ausstellung der Abteilung Kulturelles Erbe/Stadtarchiv Speyer in Kooperation mit der UB Heidelberg. Einsehbar zu den Öffnungszeiten der UB (bis Mitte September 2014). Die Zeichnungen werden im Rahmen einer größeren Präsentation zum 1. Weltkrieg in Speyer und der Pfalz auch im November/Dezember im Stadtarchiv Speyer gezeigt.
Links/Verweise:
http://de.pinterest.com/speyerarchiv/im-sch%C3%BCtzengraben-wilhelm-weber-1887-1964
http://de.pinterest.com/speyerarchiv/quartiere-wilhelm-weber-1887-1964
http://de.pinterest.com/speyerarchiv/landschaften-wilhelm-weber-1887-1964
http://de.pinterest.com/speyerarchiv/feldpostbriefe-wilhelm-weber-1887-1967
https://de.slideshare.net/StadtASpeyer/wilhelm-weber

Fair Use in den USA

Der folgende Auszug aus dem jüngsten HathiTrust-Urteil illustriert die Flexibilität des us-amerikanischen Fair-use-Systems:

“Under  the  fair‐use  doctrine,  a  book  reviewer  may,  for 
example, quote from an original work in order to illustrate a point 
and  substantiate  criticisms, see Folsom  v. Marsh,  9 F. Cas. 342, 344 C.C.D. Mass. 1841) (No. 4901), and a biographer may quote from 
unpublished journals and letters for similar purposes, see Wright v. 
Warner Books, Inc., 953 F.2d 731 (2d Cir. 1991). An artist may employ copyrighted photographs in a new work that uses a fundamentally 
different artistic approach, aesthetic, and character from the original. 
See Cariou  v. Prince,  714  F.3d  694,  706 (2d Cir.  2013). An internet 
search  engine  can  display  low‐resolution  versions  of  copyrighted 
images in order to direct the user to the website where the original could be found. See Perfect 10, Inc. v. http://Amazon.com, Inc., 508 F.3d 1146, 
  1165 (9th Cir. 2007); Kelly v. Arriba Soft Corp., 336 F.3d 811, 818‐22 
(9th Cir. 2002). A newspaper can publish a copyrighted photograph 
(taken for a modeling portfolio) in order to inform and entertain the newspaper’s readership about a news story. See Nunez v. Caribbean  Intʹl News Corp., 235 F.3d 18, 25 (1st Cir. 2000). A viewer can create a 
recording of a broadcast television show in order to view it at a later 
time. See Sony Corp. of Am. v. Universal City Studios, Inc., 464 U.S. 417, 
447‐450 (1984). And a competitor may create copies of copyrighted 
software for the purpose of analyzing that software and discovering
how it functions (a process called “reverse engineering”). See Sony Comp. Entertainment, Inc.  v. Connectix Corp.,  203  F.3d  596,  599‐601 
(9th Cir. 2000).”
http://cdn.arstechnica.net/wp-content/uploads/2014/06/guild.pdf

Zum Urteil:
http://archiv.twoday.net/stories/894828882

Kennern des Urheberrechts wird nicht entgehen, dass Fair use es gestattet, Unveröffentlichtes zu zitieren, was in Deutschland nicht erlaubt ist (§ 51 UrhG). Richtigerweise kommt es aber auf eine Abwägung zwischen dem Interesse der Öffentlichkeit bzw. der Forschung und dem Interesse des Rechteinhabers an, siehe die Gysi-Entscheidung des BVerfG, die sogar die Publikation eines kompletten unveröffentlichten Anwaltschriftsatzes für erlaubt hielt.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19991217_1bvr161199.html

KriegsBilder. Der Erste Weltkrieg in zeitgenössischen Druckgraphiken

Neue Ausstellung des Hessischen Hauptstaatsarchivs ab 13. Juni


Renommierte Maler, gefragte Werbegraphiker und Karikaturisten aller am Krieg beteiligten Mächte schufen zwischen 1914 und 1918 Kriegsdarstellungen, die stilistisch vom Impressionismus über den Jugendstil bis hin zum Expressionismus reichen. Die Ausstellung präsentiert mehr als 120 Druckgraphiken, darunter Werke von Liebermann, Beckmann, Kollwitz, Barlach und Pechstein, aus den Beständen des Hessischen Hauptstaatsarchivs.
Im Gegensatz zu bekannten Darstellungen traumatisierter Künstler aus der Zeit nach 1918 mit ihrer Anti-Kriegs-Haltung zeigen sie, wie der Krieg wahrgenommen werden sollte, und in vielen Fällen sogar, wie er tatsächlich während des Krieges wahrgenommen wurde. Sie dienten der Propaganda nach innen und außen und stellen heute eine bedeutende Quelle von hohem ästhetischen Reiz dar. Die Ausstellung ermöglicht damit einen Blick in die beängstigende Bildwelt des Krieges in ihrer ganzen bunten Vielfalt, der gekonnten künstlerischen Formensprache und den verstörenden Inhalten.

Ausstellungsdauer: 13.06.2014 bis 05.12.2014, Montag bis Freitag 9 bis 17.30 Uhr, Eintritt frei

Ort: Hessisches Hauptstaatsarchiv, Mosbacher Str. 55, 65187 Wiesbaden, Tel.: 0611/881-0
Homepage: http://www.hauptstaatsarchiv.hessen.de