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Ungewollte Nazipropaganda via Facebook

“Charlotte postete ein Video mit einem Gespräch zwischen Sebastian Haffner und Guido Knopp und Facebook generierte automatisch ein “ähnliches Video”. Oder es übernahm einfach die Vorschläge direkt von YouTube. Blöderweise handelt es sich bei dem vorgeschlagenen Video um Nazipropaganda. Charlotte verbreitete diese so ungewollt.

Das ist ein schönes Beispiel für den Kontrollverlust, den automatisierte Techniken mit sich bringen. Es zeigt auch, dass die großen Anbieter ihre Plattformen nicht sinnvoll kontrollieren. ”

http://schmalenstroer.net/blog/2014/05/wie-charlotte-einmal-nazipropaganda-verbreitete

“nachgeschlagt am”

Was ist das nur für eine erbärmliche Paradoxie, dass http://Revues.org zwar mit Trivium ein höchst löbliches deutsch-französisches Austauschprojekt unterstützt, aber noch nicht einmal eine korrekte deutsche Zitierempfehlung hinbekommt? Und wieso hat nach hunderten wenn nicht tausenden Artikeln noch niemand erfolgreich dagegen protestiert?

https://www.google.de/search?q=%22Nachgeschlagt+am%22&num=100&espv=2&filter=0&biw=1024&bih=720

Sprachbarrieren und Open Access

Dass Sprachbarrieren ein wichtiges Problem beim Zugang zu wissenschaftlichen Erkenntnissen darstellen, hat jetzt in einem Editorial Paul Glasziou deutlich ausgesprochen:

Glasziou P (2014) The Role of Open Access in Reducing Waste in Medical Research. PLoS Med 11(5): e1001651. http://dx.doi.org/10.1371/journal.pmed.1001651

“Globally, the most important access problem is arguably due to language barriers, and with the growth of research in non-English-speaking countries, particularly China, this problem is likely to grow. Language barriers make even free-access research unusable, but by eliminating restrictions on re-publication and re-use, open access can at least reduce barriers to translation.”

Meines Erachtens wird dieses Sprachproblem zu wenig beachtet. Ich habe mich ausführlicher dazu geäußert:

Klaus Graf: Open-Access und die Sprachbarriere der Wissenschaft. In: Archivalia vom 25. Dezember 2011
http://archiv.twoday.net/stories/59211934

Siehe auch
http://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1038/sj.embor.7400906/full
http://www.nature.com/naturejobs/science/articles/10.1038/nj7126-454a
http://www.dbnl.org/tekst/koop034toek01_01
http://trivium.revues.org/4525

[#sprache]
Logo einer chinesischen OA-Suchmaschine

NS-Auktionskataloge: Intransparenz mit öffentlicher Finanzierung

Wie üblich, unterschlägt Josef Pauser das Wichtigste:

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=32377

http://www.zikg.eu/aktuelles/nachrichten/freischaltung-weinmueller

“Da es innerhalb der von der Provenienzforschung veröffentlichten Datenpools keine Referenzfälle für
die Publikation von in Privatbesitz befindlichen Geschäftsdaten in Bezug auf NS-verfolgungsbedingt
entzogenes Kulturgut gibt, galt es die auf maximale Transparenz gerichteten Interessen der
Provenienzforschung und/oder der Anspruchsberechtigten bzw. deren mandatierten
Interessenvertretern, die rechtlichen Rahmenbedingungen, d. h. die einschlägigen Vorschriften zum
Datenschutz (vgl. BDSG und BayArchivG) sowie die Interessen der Projektpartner NEUMEISTER und ZI
und der Drittmittelgeber in Einklang zu bringen respektive adäquat zu berücksichtigen.

Für die Veröffentlichung über die Datenbank Kunst- und Kulturgutauktionen 1933-1945 im Modul
Provenienzrecherche der Lostart Datenbank der Koordinierungsstelle wurden deshalb folgende
Informationen aus den transkribierten Daten ausgewählt:
– Katalog-Nummer., Datum und ggfs. Titel der Auktion,
– Lot Nr./Objekt Nr.,
– Schätzpreis,
– Limitpreis,
– Zuschlagspreis,
– Namen der Einlieferer,
– und ggfs. bei nicht verkauften Objekten das Kürzel „zurück“

Während die Recherche in den Namen der Einlieferer in Zukunft online möglich sein wird, da sie eine
wichtige Grundlage für die Suche nach Anspruchsberechtigten darstellt, werden die Namen der
Käufer aus datenschutzrechtlichen Erwägungen nicht frei zugänglich im Internet publiziert. Auskünfte
über die in den Katalogen vermerkten Käufernamen können bei nachgewiesenem berechtigten
Interesse durch die Arbeitsstelle für Provenienzforschung in Berlin erteilt werden. ”

Ich halte es für einen Skandal, dass öffentliche Institutionen die Erforschung der NS-Zeit mit dubiosen “datenschutzrechtlichen Erwägungen” eines Auktionshauses behindern. Aus archivrechtlicher Sicht wären diese ganzen Daten (beispielsweise nach dem NRW-Archivgesetz) frei zugänglich.

Die Käufer dürften so gut wie nicht mehr am Leben sein, und der Datenschutz endet mit dem Tod. Aber das ist nicht untypisch für die “Provenienzforschung”, die einstige Rechtsbrüche nahtlos mit neuen Rechtsbrüchen (siehe auch Geheimnistuerei im Fall Gurlitt) fortsetzt und im vorliegenden Fall Täter schützt.

Bayerisches Sterbebilderprojekt – Crowdsourcing mit Copyfraud

http://www.blf-online.de/projekt/bayerisches-sterbebilderprojekt

Welche miese Intention haben nur Menschen, die auf urheberrechtlich nicht geschützte Sterbebildchen (nämlich solche ohne Bilder, der Text hat regelmäßig keine Schöpfungshöhe) ein Wasserzeichen im Netz knallen? Das ist ganz typisch für die Genealogen, die es kaum mit freiem Wissen haben und stattdessen oft auf niederträchtige Eigensucht setzen.