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LIS open access declaration

“We believe that open access to all scholarly research is a public good. In accordance with statements in support of open access including the Budapest Open Access Initiative and the IFLA Statement on Open Access to Scholarly Literature and Research Documentation, we affirm that the products of our scholarship in any form should be made openly accessible as a means to support a more sustainable and inclusive system of scholarship and to reduce information inequality.

As library and information professionals with an ethical standpoint of ‘access for all’ we believe that our profession must live up to its ideals and principles of accessibility and information sharing. The scholarly communication process has moved too far from these ideals and we feel that it is now time to affirm our support for open scholarship.

Therefore, we the undersigned, pledge to make ALL OF OUR WORK open access wherever possible. This may include: placing versions of our work in institutional and disciplinary repositories, publishing in open access journals, refusing to perform editorial or refereeing work for closed access journals, retaining copyright to our work, and licensing our work for broad and expansive re-use using Creative Commons licenses (with a preference for CC-BY wherever possible).”

http://theinformed.org.uk/open-access

Informationspraxis ist eine neue Open-Access-Zeitschrift von der Community für die Fachcommunity aus Bibliothek, Archiv und Informationswesen

http://informationspraxis.de

https://www.facebook.com/informationspraxis

“Informationspraxis ist eine neue Zeitschrift von der Community für die Community. Wir
suchen Autor*innen – und Menschen, die sich mit der Technik beschäftigen, Reviews
schreiben, formatieren, lektorieren, und helfen Dinge zu organisieren!
Informationspraxis ist als Open Access-Zeitschrift der Fachcommunity aus Bibliothek,
Archiv und Informationswesen dem Gedanken der freien Verbreitung von Information
und Wissen verpflichtet.
Gestaltung, Themenauswahl und Qualitätssicherung werden in transparenten Prozessen
erarbeitet und die Möglichkeiten des Netzes ausgeschöpft. Das bedeutet im Einzelnen:
• Alle Beiträge erscheinen unter der Lizenz Creative Commons Namensnennung
4.0; die Autor*innen treten darüber hinaus keine Rechte an das Journal ab.
• Informationspraxis erprobt neue Formen des Peer Review, Funktionen zum Teilen
und Diskutieren der Inhalte, Zitierhilfen, Push-Dienste u.ä.
• Es sind Rubriken vorgesehen, um sowohl qualitätsgeprüfte wissenschaftlicher
Artikel als auch Beiträge aus der Praxis mit hoher Aktualität zu veröffentlichen.
Einzelpersonen oder Teams übernehmen die inhaltliche und organisatorische
Verantwortung für ein Thema oder Themenfeld. Zu jedem Themenfeld können
wissenschaftliche Originalbeiträge, Tagungsberichte, Meinungen und Kommentare,
Rezensionen, Projekt-, Erfahrungs- oder Werkstattberichte sowie Kurzfassungen von
Bachelor- oder Masterarbeiten veröffentlicht werden.
Autor*innen können von sich aus Beiträge einreichen oder werden von den für ein
Thema Verantwortlichen dazu eingeladen, daneben wird es auch Call for Papers geben.
Informationspraxis erscheint ca. vierteljährlich in elektronischer Form, erlaubt aber auch
kontinuierlich erscheinende Beiträge zwischen den Ausgaben.
Das Journal wird mit Hilfe der Software „Open Journal System“ (OJS) erstellt.
Betrieben wird Informationspraxis vom gleichnamigen Verein mit Sitz in der Schweiz.
Die Zeitschrift arbeitet unabhängig von einzelnen Bibliotheken, Hochschulen oder
Berufsverbänden.”

Wunschbuch “Kunst” an der UB Heidelberg

http://www.ub.uni-heidelberg.de/fachinfo/kunst/wunschbuch.html

“Trotz des Angebots von über 500.000 kunstwissenschaftlichen Medien kann es sein, dass ein von Ihnen benötigter Titel in unserem Bestand fehlt, oder ein Buch noch nicht digitalisiert wurde. In einem solchen Fall können Sie uns nun Ihr ‚Wunschbuch‘ melden und wir kümmern uns um eine für Sie kostenlose Beschaffung oder Digitalisierung des Bandes. […]

Digitalisiert werden können folgende Titel:
Gemeinfreie Bücher, also Titel, deren Autoren mehr als 70 Jahre tot sind
Sie sind selbst der Autor/die Autorin und übertragen uns die einfachen Nutzungsrechte zur Digitalisierung eines Aufsatzes oder einer Monographie. Ggf. müssen hier noch die Rechte des Verlages etc. geprüft werden.
Sonstige Werke, allerdings nur, wenn mit Autor und Verlag die Rechte geprüft wurden.”

Kein Verkauf von kommunalem Archivgut in NRW!

Wer mich in der Causa Stralsund unterstützt hat, unterschreibt jetzt bitte auch die von Thomas Wolf erstellte Petition:

https://www.openpetition.de/petition/online/kein-verkauf-von-kommunalem-archivgut-in-nrw

Siehe auch
https://www.facebook.com/keinverkaufkommunalesarchivgutnrw

“Zurzeit erfolgt im Landtag des Landes Nordrhein-Westfalen die Überprüfung des Archivgesetzes NRW auf dessen Praxistauglichkeit. In § 10 Abs 5 Satz 2 des aktuellen Entwurfs (s. u.) gilt die Unveräußerlichkeit für Archivgut bei Kommunen nur für Verwaltungsunterlagen.
Stadtarchive und Kreisarchive in Nordrhein-Westfalen verwahren nicht nur Unterlagen amtlicher Herkunft, die aus den behördlichen Registraturen stammen, sondern auch vielfältiges Sammlungsgut wie beispielsweise Nachlässe bedeutender Persönlichkeiten. Nach dem jetzt gültigen Archivgesetz ist dieses Sammlungsgut nicht unveräußerlich, darf also verkauft werden. Das soll nach dem Entwurf der Gesetzesüberarbeitung so bleiben. Damit sind wir nicht einverstanden. Auch kommunales Archivgut muss unveräußerlich sein!

Begründung:
Aus archivfachlicher Sicht ist diese Bestimmung abzulehnen, wonach nichtstaatliches Archivgut nur dann unveräußerlich ist, wenn es sich um zu Archivgut umgewidmete Unterlagen aus dem Verwaltungshandeln der Träger der (kommunalen) Selbstverwaltung, von deren Verbänden sowie von kommunalen Stiftungen handelt. Die Norm gilt über eine Verweisung im Gesetz auch für sonstige öffentliche Archive, also insbesondere die Universitätsarchive, obwohl davon ausgegangen werden kann, dass sowohl Archivträger als auch Archivar/innen dieser Archive an potentiellen Verkäufen kein Interesse haben.

Wie der erfolgreiche Protest gegen die Verkäufe aus der Gymnasialbibliothek Stralsund 2012 gezeigt hat, besteht ein großer Konsens, kommunale Kulturgüter, also auch archivisch ordnungsgemäß bewertetes Sammlungsgut, als unveräußerlich anzusehen. Bei der Veräußerung ist vor allem an Verkäufe zu denken, die in der Regel das betroffene Kulturgut seiner öffentlichen Zugänglichkeit entziehen und im Fall von Sammlungen durch Zerstückelung als Geschichtsquelle vernichten. Der Schutz der Landesverfassung für die Denkmäler der Geschichte und der Kultur muss auch für Archivgut gewährleistet sein.

Die Bestimmung hat in den vergangenen fünf Jahren keinerlei praktische Konsequenzen gehabt, sondern läuft ins Leere. Es ist im Gegenteil inkonsequent und birgt das Risiko einer ständigen Rechtsunsicherheit, wenn archivwürdige Unterlagen nichtamtlicher Provenienz, die für die nichtstaatliche Überlieferungsbildung von höchster Bedeutung sind, vom Gesetzgeber mit einem niedrigeren Schutz ausgestattet sind als das übrige Archivgut. Es geht hier ja um Archivgut, das den nichtstaatlichen Archiven aus privater Hand anvertraut wird (z. B. Nachlässe lokal und regional bedeutender Kulturschaffender oder Politiker/innen, Unterlagen von Unternehmen) oder sich seit langem im Archiv befindet (z. B. historische Bibliotheken, Fotosammlungen). Dieses muss genauso so gut geschützt werden wie das amtliche Archivgut. Es ist zudem nicht gesetzeslogisch, zwischen unveräußerlichem nichtamtlichem Archivgut in staatlichen Archiven einerseits und veräußerlichem nichtamtlichem Archivgut in nichtstaatlichenArchiven andererseits zu unterscheiden.

Von den Archivar/innen wird die Bestimmung einhellig abgelehnt, während Verbände der kommunalen Archivträger an ihr festhalten wollen. In den anderen Bundesländern ist Archivgut generell unveräußerlich, ohne dass die kommunalen Träger Einwände dagegen vorbringen. Daher fordern wir: Um das Kulturgut des Landes wirksam zu schützen, muss § 10 Absatz 5 Satz 2 im Landesarchivgesetz ersatzlos gestrichen werden.

Links:
Landtagsdebatte über einen Antrag der Piratenfraktion zur Evaluierung des Archivgesetzes: https://www.youtube.com/watch?v=ok28El2Iq2I .
Sitzungsniederschrift der Debatte: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP16-51.html#_Toc380942657 .
Entwurf des Archivgesetzes: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-5774.pdf
Einbringungsrede zum Entwurf des Archivgesetzes (Anlage 6 zu TOP 23): http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMP16-58.html#_Toc388036353

Zur Gesetzgebung siehe auch ?s=sammlungsgut+nrw

Aktuelles zum Stand der Petition und zum Gesetzgebungsverfahren: https://www.facebook.com/keinverkaufkommunalesarchivgutnrw

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Siegen, 26.05.2014 (aktiv bis 25.11.2014) ”