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Personennamen in EuGH-Entscheidungen

http://blog.delegibus.com/3946

“Von solchen Sonderfälle abgesehen, in denen sich aus der Natur der Sache eine Anonymisierung rechtfertigt, erscheint mir die Offenlegung der Namen der Verfahrensbeteiligten, wie sie – nicht nur – vom EuGH und EGMR praktiziert wird, als konsequent und angemessen, als Ausdruck des Grundsatzes der Öffentlichkeit von Gerichtsverfahren (Art. 6 MRK). Wieviel würdevoller in einer freien und offenen Gesellschaft ist dies doch als die Ängstlichkeit und Datenschutzhuberei der deutschen Gerichte, die der Anonymisierung einen Altar errichtet haben (und die sich nicht einmal daran stören, wenn der Schematismus zur Lächerlichkeit wird: “Republik G.” bei einer – übrigens erfolgreichen – Verfassungsbeschwerde Griechenlands). Daß nun ausgerechnet die Große Kammer des EuGH die institutionalisierten deutschen Empfindlichkeiten in Sachen Datenschutz überholen würde – wer hätte das gedacht?”

Fetisch Peer Review

Hubert Kohle hat dazu ein wenig Veröffentlichungsarten ausgezählt.

http://blog.arthistoricum.net/beitrag/2014/05/16/fetisch-peer-review

Vom Fetisch Peer Review habe ich wiederholt gesprochen:
?s=fetisch+peer

2012 habe ich Materialien zur Verbreitung von Peer Review in der deutschen Geschichtswissenschaft zusammengestellt (nur in Bezug auf Zeitschriften):

http://archiv.twoday.net/stories/64972556

Kohle unterschlägt, dass in den deutschen Geisteswissenschaften Peer Review sich erst in den letzten Jahren durchzusetzen beginnt. Die führende altgermanistische Fachzeitschrift ZfdA praktiziert erst seit 2011 ein Peer Review.

Publikationsarten kann man in der Theorie gut über die Universitätsbibliographien auszählen. Allerdings ist eine Differenzierung nach Katalogen bzw. Kongressakten nur bei manueller Auswertung möglich.

Die Online-Bibliographie der FU-Berlin hat zum Stichwort Kunsthistorisches [Institut] bei der Suche nach Einrichtungen 2057 Titel seit 1993, davon 305 Zeitschriftenaufsätze. Leider brach der Server nach der dritten Abfrage zusammen …

In Duisburg-Essen gibt es zum Bereich Kunst nur 91 Einträge, 66 Bücher, 13 Buch-Aufsätze und 12 Zeitschriften-Aufsätze.

In Hamburg gehört die Kunstgeschichte zum FB Kulturgeschichte und Kulturkunde mit 505 Publikationen. Buchbeiträge 179, davon 44 Konferenzbeiträge, 172 Zeitschriftenaufsätze.

Wenn ich mich nicht täusche, ist im deutschsprachigen Raum das Feld der gedruckten kunsthistorischen Zeitschriften sehr eng und wird angeführt von der Zeitschrift für Kunstgeschichte, die sich darüber ausschweigt, ob es Peer Review gibt:

https://kunsthist.unibas.ch/forschung/zeitschrift-fuer-kunstgeschichte/hinweise-autoren

Zur Zeitschrift des Deutschen Vereins für Kunstwissenschaft habe ich nichts gefunden (laut Website erschien der jüngste Band 2011). Das gleiche Bild beim Marburger Jahrbuch und dem Münchner Jahrbuch. Die Kritischen Berichte stellen die älteren Jahrgänge Open Access bereit

http://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/kb

schweigen sich aber auch über Peer Review aus. Das Stichwort fällt zwar

http://journals.ub.uni-heidelberg.de/index.php/kb/about/editorialPolicies#openAccessPolicy

aber mir ist unklar, was das konkret bedeutet.

Unter den von Kohle ausgezählten 50 Kubikat-Treffern zu Kreuzigung sind vergleichsweise wenige deutschsprachige Veröffentlichungen, die, was die Zeitschriften angeht, auf die Kunstchronik, Das Münster, die Mitteilungen KHI Florenz und die mit 2 Aufsätzen vertretene Zeitschrift für Kunstgeschichte entfallen.

Das alles scheint mir darauf hinzudeuten, dass im deutschsprachigen Raum traditionell publizierende Kunsthistoriker kaum mit Peer Review in Kontakt kommen.

Das junge RIHA-Journal, in dem auch auf Deutsch publiziert werden kann, praktiziert Peer Review und ist Open Access:

http://www.riha-journal.org

Bei den Kunsttexten finde ich nichts zu Peer Review, und Kohles “Kunstgeschichte” praktiziert ein Open Review, wobei die Aufsätze publiziert bleiben, auch wenn niemand ein Review vornimmt.

Kurzes Video über die Google-Partnerschaft der BSB München

http://www.br.de/mediathek/video/sendungen/abendschau-der-sueden/staatsbibliothek-google-scanning-100.html

70 % der aus Deutschland stammenden digitalisierten Werke stammen aus der BSB. Was ist die Grundgesamtheit: Google Books oder die Gesamtheit digitaler Bibliotheken? Woher weiß die BSB das von Google Books?

90 % der BSB-Digitalisate digitalisiert Google an geheimgehaltenen Ort in Bayern selbst.

Kommentare und Anmerkungen zum Google-Urteil des EuGH

Juristische Stellungnahmen stellt nun auch RA Stadler zusammen:

http://www.internet-law.de/2014/05/kommentare-und-anmerkungen-zum-google-urteil-des-eugh.html

Ergänzend sind meine Listen heranzuziehen:

http://archiv.twoday.net/stories/876866916
http://archiv.twoday.net/stories/876866599

Update: Siehe auch
http://www.internet-law.de/2014/05/google-hat-doch-auch-bisher-schon-geloescht.html
“In den meisten Fällen wird man es aber bei der vom EuGH aufgestellten Regel belassen müssen, sonst wäre es keine Regel mehr. Das bedeutet dann aber auch, dass Google im Regelfall keine Websites mehr indizieren darf, die personenbezogene Daten enthalten. Und das dürfte die ganz überwiegende Mehrzahl der Sites sein.”

PROVENIENZFORSCHUNG Melissa Müller und Monika Tatzkow haben ihr Aufklärungsbuch über den nationalsozialistischen Kunstraub um ein Kapitel zum Kunsthandel erweitert

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ku&dig=2014%2F05%2F12%2Fa0099&cHash=66e4cc0a018f99ab4e972c8bf6de294f

KLEKs als Kulturlandschafts-Wiki

Spuren des bäuerlichen Torfstichs im Altwarmbüchener Moor
Fotograf: Axel Hindemith
Quelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Torfstich_AWB_Moor.jpg

Das “KLEKs – KulturLandschaftsElementeKataster” ist ein Geoinformationssystem zur Erfassung historischer Kulturlandschaftselemente:

http://www.kleks-online.de

Im Rahmen der Artikelserie “Tool der Woche” stellt die Zukunftswerkstatt das “Kulturlandschafts-Wiki” als Web 2.0-Plattform vor:

http://zukunftswerkstatt.wordpress.com/2014/04/11/tool-der-woche-kleks

Dabei geht es um

– Permalinks zu einzelnen Datensätzen

– Permalinks zu Kartenausschnitten

– Einstellung von Medien unter Creative-Commons-Lizenz

Auf das “KLEKs” wurde in Archivalia bereits kurz hingewiesen:

http://archiv.twoday.net/stories/49585922

Reichsgrafschaft Ortenburg

Ortenburg Reichsgrafschaft und 450 Jahre Reformation 1563-2013. Ortenburg: Förderkreis Bereich Schloss Ortenburg 2013. 495 S. mit über 620 Abbildungen. Keine ISBN.

Zur Rezension lag die 1. Auflage vor, die 2. Auflage mit kleineren Korrekturen erschien ebenfalls 2013, scheint aber nicht den Weg in eine der im KVK vertretenen wissenschaftlichen Bibliotheken gefunden zu haben. Auch die erste Auflage ist in der Deutschen Nationalbibliothek nicht vorhanden.

Über das Zustandekommen des Buchs unterrichtet ausführlich das Regiowiki. Ein Inhaltsverzeichnis ist abrufbar im BVB als PDF.

Es handelt sich um eine heimatkundliche Aufsatzsammlung, in deren Focus mehrere Themen stehen: die Geschichte der Grafen von Ortenburg, die Ortsgeschichte von Ortenburg und die Territorialgeschichte der Reichsgrafschaft Ortenburg, die durch Graf Joachim von Ortenburg 1563 reformiert wurde, die Reformationsgeschichte und die Geschichte der evangelischen Gemeinde. Die Qualität der einzelnen Beiträge ist sehr unterschiedlich – sie reicht von wissenschaftlichen Aufsätzen bis zu laienhaften Darstellungen ohne Belege. Leider vermisst man weitgehend Nachweise bei den vielen Artikeln des Heimatforschers Walter Fuchs, obgleich sie teilweise zentralen Themen wie der Biographie Graf Joachims gelten. Hervorzuheben ist die opulente Ausstattung mit Farbbildern, auch wenn man sich manches Bild größer reproduziert gewünscht hätte.

Deutlich wird die enge Verbundenheit der Gemeinde Ortenburg mit dem ehemals regierenden Haus, den inzwischen im oberfränkischen Tambach residierenden Grafen von Ortenburg. Diese gehen auf einen im 11. Jahrhundert lebenden Graf Siegfried aus der rheinfränkischen Familie der Sponheimer zurück, die man als Kärntner Herzöge Spanheimer nennt. Das enge Verhältnis zu den Grafen zeigt sich insbesondere am Grußwort Heinrichs Graf von Ortenburg und der “Übersicht über die regierenden Grafen von Ortenburg”, die bis zur Gegenwart reicht.

Erfreulicherweise werden in dem Band viele Stücke abgebildet, die sich im Privatbesitz der Grafen von Ortenburg befinden, darunter auch etliche Werke des “Malergrafen” Friedrich Casimir (1591-1658).

Die abscheuliche Zerstückelung der Ortenburger Adelsbibliothek wird in dem Interview mit Heinrich Graf von Ortenburg nicht angesprochen, kommt jedoch in dem Beitrag des Hamburger Altphilologen Walther Ludwig zur Sprache: Die humanistische Bildung der Grafen Joachim und Anton zu Ortenburg (S. 76-80), die Kurzfassung eines ausführlichen Aufsatzes, den Ludwig 2002 und dann wieder 2005 (in seiner Aufsatzsammlung Miscella Neolatina Bd. 3) publiziert hatte. 1999 wurden 130 Nummern aus der Tambacher Bibliothek bei Venator & Hanstein in Köln versteigert, was mich damals sehr erboste:

http://archiv.twoday.net/stories/3560241

In den 1980er Jahren war die bemerkenswerte Handschriftensammlung der Ortenburger ohne Aufsehen in den Antiquariatshandel gelangt:

http://web.archive.org/web/20131228002040/http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/privbib.htm

Ludwig ist zuzustimmen, wenn er in der ausführlichen Fassung schreibt, dass durch Auswertung von Lesespuren “rezeptions- und mentalitätsgeschichtliche Einsichten zu erreichen sind, die sonst verschlossen blieben”. Zu unterstreichen ist auch der nächste, der Schlusssatz seiner Abhandlung: “Sie machen auch bewußt, wie wichtig es ist, erhaltene Bibliotheken historischer Personen im ganzen auszuwerten und daß durch die Zerstreuung historischer Bibliotheksbestände manche Erkenntnismöglichkeiten unwiederbringlich verloren gehen können” (Miscella III, S. 259). Das ist noch recht zurückhaltend formuliert. Zum Quellenwert von Adelsbibliotheken darf ich auch auf meinen Aufsatz zu oberschwäbischen Adelsbibliotheken hinweisen. Nicht-zensierte Fassung unter

http://hdl.handle.net/10760/7542

Über den Verkauf der Bibeln des Grafen Joachim, die für 5 Mio. DM für das Deutsche Historische Museum erworben wurden, berichtet Walter Fuchs (S. 357-360).

Leider ist dem reichhaltigen Sammelband, einem landesgeschichtliches Standardwerk für die Reichsgrafschaft Ortenburg, kein Register beigegeben.

Update:
http://histbav.hypotheses.org/2373

Konstanzer Stadtarchivar Philipp Ruppert wurde strafversetzt

http://www.delphin-kreis.de/front_content.php?idcat=49 schreibt ohne Quellenangabe:

“Professor Johann Philipp Joseph Ruppert, geb. 1842 in Walldürn, gest. 1900 in Freiburg i. Br., war von 1886 bis 1890 Lehrer am Lyceum und versah von 1889 bis 1890 die Stelle eines Stadtarchivars. […] Diplomatisches Geschick im Umgang zu den Mitbürgern, der städtischen wie auch der großherzoglich badischen Obrigkeit kann man ihm wohl nicht attestieren. So musste er noch im 58. Lebensjahr eine Strafversetzung vom geliebten Konstanz weg nach Durlach erdulden, weil er sich über den Ton beklagt hatte, mit dem man ihm im Großherzoglichen Haus- und Staatsarchiv Karlsruhe begegnet war.”

Zu Rupperts Werken:
https://de.wikisource.org/wiki/Philipp_Ruppert

3.10.2017: Am 6.9.2017 schrieb mir das GLAK (dr. Martin Stingl) dazu: “zu Philipp Ruppert konnte ich folgende Unterlagen ermitteln:
– 235 Nr. 40631, s. http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-3367914
– 450 B Nr. 12349 (Benutzerakte GLA)
– 76 Nr. 12507 (“Personalakte”, nur drei Blatt betr. Zurruhesetzung/Ruhegehalt und Tod).

Es kann natürlich sein, dass Akten allgemeiner Art übergeordneter Dienststellen über die Benutzung des Generallandesarchivs einzelne Schriftstücke zu dem Fall enthalten, z.B. 235 Nr. 40583 http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-3367906 oder 233 Nr. 2801 http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=4-1851102 und 233 Nr. 2802.

Ich konnte keine Anhaltspunkte über den Verbleib der vollständigen Personalakte Rupperts finden; evtl. lohnen sich zur Schließung von Überlieferungslücken im GLA Anfragen im Staatsarchiv Freiburg und im Stadtarchiv Konstanz.

Was von dem Ermittelten “unmittelbar einschlägig” ist, wie Sie es formulieren, ist ein Stück weit subjektiv. Einschlägig aus meiner subjektiven Sicht, die von der Ihrigen abweichen kann, ist die komplette Akte 235 Nr. 40631 sowie etwa zwei Drittel der Benutzerakte 450 B Nr. 12349, nämlich der Teil, der ab 1887 entstanden ist. Vielleicht tragen aber auch ältere Schriftwechsel in dieser Akte zur Aufklärung der Hintergründe des Geschehens bei.”