https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/17/software-kauf-fuehrt-zu-hausdurchsuchung
Tag: 19. Mai 2014
PEN Deutschland gegen Open Access
Der Schweizerische Nationalfonds, seine Open-Access-Strategie und die Macht der Zeitschriften-Multis
Caspar Hirschi äußert sich in der NZZ zu dem unter
http://archiv.twoday.net/stories/876866294
vermeldeten Protest gegen die Open-Access-Policy des SNF bei geisteswissenschaftlichen Büchern.
Er meint:
“Die Geisteswissenschafter haben zu Recht protestiert, und sie haben zu Recht die Hauptgefahr für das geisteswissenschaftliche Buch im Publikationswesen der Natur-, Lebens- und Sozialwissenschaften ausgemacht. Allein, sie haben für ihren Protest den falschen Anlass, den falschen Gegner und den falschen Verbündeten gewählt.”
Treffend beschreibt Hirschi das Geschäft der sogenannten Subventionsverlage, die im wesentlichen Bibliotheken als Kunden haben:
“Arbeitet man als Geisteswissenschafter mit Subventionsverlagen zusammen, bleibt vom schönen Bild der verlegerischen Wertvermehrung wenig übrig. In der Regel schickt der Verlag den Autoren oder Herausgebern ein Stylesheet mit Angaben, wie die Textdateien formal auszusehen haben. Eine Universitätsassistentin macht dann die Arbeit, für die der Verlag die Zuschüsse bekommt. Sie formatiert, lektoriert und redigiert, ohne dafür ausgebildet zu sein, schickt die Datei anschliessend dem Verlag, und dieser gibt sie ungelesen und unverändert in den Druck. Ein Verlagslektorat ist ein Glücksfall, eine gründliche Redaktion ein Wunder. Der Grossteil der Subventionsverlage hat, um ein Bild des Germanisten Carlos Spoerhase zu verwenden, seine Berufung darin gefunden, eingesandte Dateien mithilfe gefällter Bäume an Bibliotheken auszuliefern. Entsprechend grossartig sehen die Bücher häufig aus.”
Subventionsverlage sieht er nur dann als sinnvoll an, wenn “sie eine strengere Eingangsselektion betreiben, angenommene Textdateien stilistisch durcharbeiten, grafisch gestalten und digital anreichern – und nur jene Dateien in Bücher verwandeln, denen sie mehr zutrauen, als nur Bibliotheksregale zu zieren”.
“Für die Zukunft des geisteswissenschaftlichen Buches sind aber noch zwei andere Bedingungen entscheidend, und bei beiden kommt dem Nationalfonds eine Verantwortung zu. Erstens darf die Open-Access-Pflicht nicht auf Bücher ausgeweitet werden, die ohne Druckkostenzuschüsse hergestellt werden. Es wäre der sichere Tod für die geisteswissenschaftlichen Programme in den Publikumsverlagen. Sie sind für die Geisteswissenschaften das, was «Nature» und «Science» für die Natur- und Lebenswissenschaften darstellen: die wichtigsten Bühnen nach innen und aussen. Da die meisten Publikumsverlage mit ihren geisteswissenschaftlichen Programmen nicht Gewinne erzielen, sondern Profite aus einträglicheren Sparten in Prestige umwandeln, würde ihnen bei einer Open-Access-Pflicht wohl rasch der Schnauf ausgehen.
Zweitens müssen die grossen Zeitschriften-Konzerne der Natur- und Lebenswissenschaften in die Knie gezwungen werden. ”
Zu Punkt 1: Das ist eine unbewiesene Behauptung. Österreich zeigt doch, wie man mit satten Subventionen die geisteswissenschaftliche Buchpublikation Open Access machen kann.
http://archiv.twoday.net/stories/752348272
Dann wettert Hirschi gegen die Zeitschriftenkonzerne Elsevier, Wiley und Springer und zählt die bekannten Argumente zur “Zeitschriftenkrise” auf.
Unrealistisch ist seine Forderung: “Ein Anfang wäre gemacht, wenn der Nationalfonds den von ihm geförderten Forschenden verbieten würde, in zahlungspflichtigen Zeitschriften der drei genannten Konzerne zu publizieren.”
Digitalisate aus dem Datini-Archiv in Prato mit Copyfraud
http://filstoria.hypotheses.org/11351 macht auf neue Inhalte aufmerksam.
Copyfraud ist Betrug am Nutzer und sollte strafrechtlich verfolgt werden. Der Urheberrechtsschutz von Fotos richtet sich nach europäischen Recht, das für die Originalität der Gestaltung niedrige Hürden vorsieht. Aber eine bloße Reproduktion ist nicht “originell”, und da Italien keinen Schutz einfacher Lichtbilder kennt (anders als Deutschland und Österreich) scheidet eine Berufung darauf aus. Alles spricht dafür, dass nach EU-Recht originalgetreue Reproduktionen zweidimensionaler Vorlagen nicht schützbar sind. Also ist das (C) auf den Abbildungen eine betrügerische Irreführung.
Facebook hui / Twitter pfui? – Die Integration von Social Media in Kommunikationskonzepte kultureller Veranstaltungen
Was geschieht eigentlich einmal mit unseren genealogischen Websites?
“Der ehemalige Bürgermeister der Stadt Burglengenfeld, Heinz Karg, geht jetzt gegen die Wiederherstellung persönlicher Daten aus seinem dienstlichen Laufwerk vor”
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/876867351
Hallo, gehts noch?
Schlimm genug, dass sich der ehemalige Ministerpräsident Mappus gegen die Verwendung seiner Daten wandte:
Dass nun auch ein Provinzbürgermeister in die gleiche Hysterie (oder ist es Furcht vor Strafverfolgung?) verfällt, kann man nur als Groteske ansprechen.
PRIVATE DATEN HABEN AUF VOM DIENSTHERRN GESTELLTEN DIENSTLICHEN GERÄTEN NICHTS ZU SUCHEN.
Auch sogenannte “Handakten” (ob auf Papier oder auf dem Datenträger) sind dienstliche Unterlagen, die dem jeweiligen Archivgesetz unterliegen. Jede Löschung bedarf der Zustimmung des zuiständigen Archivs. Zuvor sind die Akten dem Archiv anzubieten, siehe auch VG Karlsruhe:
http://openjur.de/u/632130.html
Zur Aktenvernichtung siehe auch
http://www.br.de/nachrichten/oberpfalz/rathaus-burglengenfeld-amtsuebergabe-akten-vernichtet-100.html
http://www.mittelbayerische.de/region/schwandorf/artikel/polizei-ermittelt-in-der-akten-affaere/1063993/polizei-ermittelt-in-der-akten-affaere.html
Mehr zu den Verkäufen aus der Hofbibliothek Sigmaringen
Weiterführung der unter
http://archiv.twoday.net/stories/843565802
begonnenen Berichterstattung.
Die Leiterin der Hofbibliothek Sigmaringen Frau Hähnel, die mich früher freundlich unterstützt hatte, lehnte ein Hintergrundgespräch mit mir ab und erklärte lediglich, es sei alles mit dem Denkmalpflegeamt geklärt. Anscheinend handelt es sich um den ersten Verkauf dieser Art aus der Hofbibliothek in letzter Zeit.
Da das Regierungspräsidium Tübingen nicht in der Lage war, einen Zuständigen für die Fideikommissaufsicht zu benennen, konnte ich heute dort mit niemand telefonieren. 2010 hatte das Regierungspräsidium seine Zuständigkeit gegenüber den ehemaligen Fideikommissbesitzern erklärt (so eine Auskunft des WLB-Direktors Kowark). Diese Information lässt sich bestätigen durch eine Notiz über eine Sitzung des Denkmalrats 2010: ” Außerdem wurde der Denkmalrat über die von den Regierungspräsidien Tübingen und Stuttgart kürzlich versandten Informationsschreiben zu den Fideikommiss-Beschlüssen informiert. Mit diesen Schreiben wurden die Eigentümer der von den Beschlüssen betroffenen Objekte auf die Geltung des Denkmalschutzgesetzes und die Zuständigkeit der Regierungspräsidien für die Grundsatzentscheidungen hingewiesen. Dem Denkmalrat wurden die Rechtsgrundlage, der Anlass für die Schreiben und die rechtlichen Folgen erläutert.”
http://remszeitung.de/2010/12/4/denkmalrat-beim-regierungspraesidium-tagte-in-schwaebisch-gmuend
Die Hofbibliothek ist Teil eines Fideikommisses, für den nach wie vor Sicherungsmaßnahmen bestehen. Die 18 (nun 17) Stücke wurden offenkundig ohne Genehmigung des RP Tübingen in den Handel gegeben, und die jetzt aus dem Katalog verschwundene, zurückgezogene Nr. 8 (das Breviarium Constantiense), entgegen der Eintragung als national wertvolles Kulturgut nach London verbracht.
Das einzige bekannte vollständige Exemplar des Breviariums Constantiense (GW 5315) besteht aus fünf Teilbänden, von denen drei 1994 aus der Hofbibliothek Donaueschingen (Ink. 353) erworben werden konnten, zwei Teilbände gelangten als Geschenk eines Schmid nach Sigmaringen.
http://gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/BREVIAR.htm#GW05315
Digitalisat des Stuttgarter Bestands:
http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz349992312
Eintrag in INKA
http://www.inka.uni-tuebingen.de/?inka=10002321
Eintragung des Sigmaringer Bands in die Kulturgut-Liste:
http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/3_Datenbank/Kulturgut/BadenWuerttemberg/01409.html
Eintrag in INKA:
http://www.inka.uni-tuebingen.de/?inka=21000104
Sotheby’s-Eintrag Lot #8 im Google-Cache:
PROPRIUM DE TEMPORE ET DE SANCTIS, PARS AESTIVALIS [IN TWO PARTS]. [SOUTHWEST GERMANY: PRINTER OF THE CONSTANCE BREVIARY, NOT AFTER 1473]
Chancery folio (300 x 218mm.), parts 3 and 4 only (of 5), 243 leaves (probably of 302), part 3: [presumably a-d12 e8] [f-i]12 k12 [l]12 m12 n8 [o]8; part 4: [a-g]12 h-k12 l10 m8 n8, double column, 31 lines, textura type in two sizes, 1- to 3-line initials supplied in red, red initial-strokes and rubrics, early manuscript foliation at head of each recto (from 57-157, 1-145), strictly contemporary German blind-ruled pigskin over wooden boards with flat bevelled edges, covers with triple blind fillets forming a frame and a central saltire, paper label at head of upper cover, alum-tawed index tabs, two cast long-strap and pin fastenings with a twisted leather pull, offsetting from lifted manuscript pastedowns visible on both inner boards (from a fifteenth-century biblical text), lacking first 56 leaves of part 3 (stubs of excised leaves visible at front) and 3 leaves from part 4 (n4-5 and n8, the latter probably blank), more stubs at end (12, therefore from an additional quire now lacking?), a few leaves becoming loose, k8 in part 3 torn without loss, b3 in part 4 torn in gutter without loss, small hole in l7 in part 4 with loss of a couple of letters, one strap lacking clasp and pull, lacking all bosses, paper label defective
Estimate 100,000 — 150,000 GBP
Provenance
Gifted by Dr Schmid in Tübingen, pencil inscription on first surviving leaf by Dr Lehner (probaby written in 1880s, so the missing leaves had already been removed by this time)
Literature
GW 5315 (only this copy of parts 3 & 4 recorded, parts 1, 2 & 5 at Stuttgart only, previously in the Donaueschingen Library, plus one leaf at the Pierpont Morgan Library); ISTC ib01150975
The ex-Donaueschingen copy of parts 1, 2 and 5 is in a markedly similar contemporary pigskin binding, with the same style of blind-ruling on the covers and flat bevelled edges, though without any sign of bosses, and simple clasps rather than long straps. It is also a similar size, 304 x 222mm. The rubrication, dated 1473, is also remarkably similar and is probably by the same hand.
Catalogue Note
First edition, unique, and one of the earliest printed Breviaries. The crude printing font is in two sizes with a shared set of capitals, used to differentiate the chanted texts from the officiant’s text. The only other use of this type is in an anonymous Gradual of Constance use, with music printing, possibly printed in Augsburg about 1475 (GW 10977, unique at the British Library apart from a fragment in Tübingen). There are traces of hand-stamped signatures on some leaves of both parts.
There is a loose leaf of nineteenth-century German manuscript inserted (probably by Dr Schmid, and predating 1871), describing the volume (and its missing leaves), discussing the date of printing, and citing the opinion of Dr Barack at Donaueschingen (librarian there from 1860 until 1871) on the date of printing, who thought it to have been printed in the 1460s, and mentioning the contents of the volume.
The long strap fastening was characteristic of romanesque bindings, falling out of use during the fifteenth century, by the end of which it had been replaced by clasps. In Szirmai’s table of fastenings on gothic bindings, table 9.16, long-strap fastenings are only common at this time in Germany, not in any other areas of Europe. The long strap is not recorded by him after 1484 (The Archaeology of Medieval Bookbinding, 1999, p. 254).
Zum Schenker
https://de.wikipedia.org/wiki/Ludwig_Schmid_(Historiker)
Update: Leider hat nur die Lokalpresse (Schwäbische Zeitung vom 5. Juni 2014) berichtet.
Wieder handgezeichnete Karten aus Croy-Provenienz im Handel
“EARLY SEVENTEENTH-CENTURY FRENCH MANUSCRIPT, MADE FOR CHARLES, DUC DE CROY, CONTAINING FIVE COLOURED VIEWS AND MAPS, SIGNED AND ANNOTATED BY THE DUKE (“DECROY”) AND DATED BY HIM 30 APRIL 1606″
Siehe dazu
http://archiv.twoday.net/stories/565872836
#agbka14 | 48. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Kommunalarchivare: Storify
Am 16. und 17. Mai 2014 fand in Coburg die 48. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft bayerischer Kommunalarchivare statt.
Das Programm: http://histbav.hypotheses.org/1998
Getwittert wurde unter #agbka14:
http://histbav.hypotheses.org/2304
Inkunabeln aus Konstanzer Institutionen
Ein Katalog stellte 2009 50 Stücke vor, darunter auch solche im Stadtarchiv Konstanz
http://kops.ub.uni-konstanz.de/handle/urn:nbn:de:bsz:352-opus-87675
Die Stadtarchiv-Inkunabeln sind beschrieben in:
http://www.inka.uni-tuebingen.de
Süddeutsche Zeitung schraubt wieder am Urheberrecht
Die durchaus sehenswerten Fotos der Süddeutschen Zeitung zum Ersten Weltkrieg tragen folgenden Hinweis:
“Unsere Bilder können wir Ihnen nur zur professionellen Wiederveröffentlichung weitergeben. Eine private Verwendung der Bilder ist nicht möglich.”