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Öffentlichkeitsarbeit als archivische Kernaufgabe

Wir sind hier ja nicht “Der Archivar”, dessen ewige Weisheiten immer etwas öde Gemeißeltes haben. Also dürfen wir ohne Anspruch auf eine erschöpfende Darstellung einige Einsichten in Erinnerung rufen, die der Kommentator zu

http://archiv.twoday.net/stories/876866683

vergessen zu haben scheint.

(i) Öffentlichkeitsarbeit ist eine archivische Kernaufgabe.

(ii) Zur archivischen Erschließung und zur Bereitstellung für die Nutzung zählen digitale Angebote, die man immer auch als Öffentlichkeitsarbeit sehen muss.

(iii) Archive haben als Häuser der Geschichte eine gesellschaftliche Bringschuld, was die Präsentation der Geschichte des Archivträgers angeht.

(iv) Sehr viele Archive sind auf Öffentlichkeitsarbeit, die den Archivträger bzw. dessen Mitarbeiter adressiert, zwingend angewiesen, um wilde Kassationen abwenden zu können und ihre Existenz in Erinnerung zu rufen.

(v) Es kann nie genug Ideen für Öffentlichkeitsarbeit geben. Da Ergebnisse aus anderen Kulturinstitutionen kaum übertragbar sind, kommt es immer auf “Trial and Error” entscheidend an. Ausprobieren lautet die Devise!

(vi) Andere Institutionen wie Museen oder die Marketingabteilung können archivische Öffentlichkeitsarbeit nicht besser als die Archive, da sie in der Regel keinerlei Interesse daran haben, dass Archive in der Öffentlichkeit möglichst angemessen dargestellt werden. Und auch nicht die Ressourcen dafür.

Weitere Argumente?

Heinrich Bebels Einstand

Das schmale Bändchen mit lateinischen Gedichten Heinrich Bebels (Carmina), das 1496 in Reutlingen erschien, ist von äußerster Seltenheit: Ganze 7 Exemplare sind bekannt, 2 davon in der Huntington Library.

http://www.gesamtkatalogderwiegendrucke.de/docs/GW03751.htm

Nun hat die WLB Stuttgart ein Digitalisat bereitgestellt:

http://digital.wlb-stuttgart.de/purl/bsz403108470

Es wäre wünschenswert, der GW würde Dieter Mertens’ eindringliche Analyse des Drucks und seines Inhalts aus dem Jahr 1994 vermerken:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/2780

Mehr zum katastrophalen EuGH-Fehlurteil zu Google

Sascha Lobo: “Wie sehr selbst Fachleute nicht begreifen, worum es bei der Datenauswertung wirklich geht, lässt sich an einer katastrophal missglückten Einschätzung der “Süddeutschen Zeitung” ablesen, wo ernsthaft geschrieben stand: “Google funktionierte bisher wie eine NSA für jedermann.”

Ein solcher Satz im Kontext der Suchergebnisse ist für die gesamte Internetdiskussion so hilfreich wie ein Schrotschuss ins Knie für den Marathonlauf.”
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/google-urteil-eugh-entscheidung-zu-suchmaschinen-a-969302.html

Nochmals RA Stadler
http://www.internet-law.de/2014/05/wer-gegen-netzsperren-ist-muss-auch-das-eugh-urteil-zu-loeschpflichten-von-google-ablehnen.html

Die meisten Pressestimmen sind leider zustimmend
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/pressestimmen-zum-google-urteil-des-europaeischen-gerichtshofs-a-969287.html

Ausnahme
“Times” (Großbritannien): “Keine gute Sache”
“Dieses Recht auf Vergessen ist keine gute Sache. Es ist selektiv. Personen, über die es lobende Verweise im Internet gibt, werden wohl kaum eine Entfernung dieser Links verlangen. Dieses Recht bedeutet letztendlich, anderen Menschen die Erinnerung zu verbieten. Webnutzern wird der Zugang zu öffentlich verfügbaren Informationen verweigert. Personen können dunkle Kapitel ihrer Vergangenheit einfach verschwinden lassen. Der Gerichtshof hat mit diesem Urteil unser wichtigstes Recht auf Meinungsfreiheit beschädigt.”

1. Lese
http://archiv.twoday.net/stories/876866599

Update:
http://www.zdnet.de/88193309/auch-eric-schmidt-kritisiert-urteil-des-eu-gerichtshofs