http://okupacijasmuzejs.lv/aktualitates/okupacijas-muzejs-atveris-izstadi-izstaiga-stura-maju
Tag: 13. Mai 2014
Texte aus dem Internet Archive jetzt via KVK direkt suchbar
http://blog.bibliothek.kit.edu/kit_bib_news/?p=6516
War früher indirekt über EROMM möglich.
Universitäts-Matrikel: Wieso das Rad immer neu erfinden?
Was soll die Seite
http://familia-austria.net/forschung/index.php?title=Universit%C3%A4tsmatrikel
wenn es doch schon
http://de.wikisource.org/wiki/Universit%C3%A4tsgeschichte
gibt?
Die Historischen Bremer Adressbücher Digital 1794 – 1955
Schweizer Auswanderung nach Nordamerika (Mitte 19. Jh.)
UK: Lives of the First World War 'digital memorial' goes live
SALT aus der Türkei neu auf Flickr Commons
Online-Motiv-Datenbank zur insularen Hagiographie geplant
Das E-Book und das drohende Ende der Stadtbücherei
Wolfgang Michal streitet für die Bibliotheken.
http://www.carta.info/72532/das-e-book-und-das-drohende-ende-der-stadtbucherei
Lesenswert auch die Antwort von Claus Wilcke auf Verleger Ulmer in den Kommentaren:
Man muss schon Verleger sein, um die Onleihe als “Riesenerfolg” zu sehen.
Ich bin (Bibliotheks-)Nutzer und die Onleihe ist ein digitales Sibirien mit mehr als bescheidener Benutzerfreundlichkeit. Die Nachteile der Onleihe will ich nicht aufzählen, weil damit der Fokus dieses Artikels verloren geht. Aber es ist für uns Nutzer eine Zumutung, wenn digitale Bücher nur als Einzelexemplare ausgeliehen werden können, was lange Wartezeiten mit extrem schmalen Zugriffskorridoren mit sich bringt, obwohl eine Parallelnutzung technisch kein Problem wäre. Aber wir müssen es hinnehmen weil die Verlage es so wünschen.
Das wiederum macht jedem “Onleiher” jedesmal klar, dass es den Verlagen nicht um Inhalte geht, sondern nur um den Profit und zwar mit einem Geschäftsmodell, dass zu weiten Teilen noch aus dem 16. Jahrhundert stammt (da könnte die Onleihe, by the way, in ihrer jetzigen Form auch her kommen …).
So sehe ich das auch:
Foto: Stadt Moers https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0
In Memoriam, Lawrence J. Schoenberg
“The Penn Libraries is sad to announce the passing of Lawrence J. Schoenberg, C’53 WG’57, on May 7. A much valued and long-time member of the Libraries’ Board of Overseers and Board Chair Emeritus, Larry radically contributed to the holdings of Penn’s Special Collections, through his vision and his philanthropy, and he made possible access to their contents internationally. Together with his wife Barbara, Larry created an institutional environment for creative learning and discovery centered on Special Collections in the Digital Age. In 1996, he founded the Schoenberg Center for Electronic Text and Image, which has now digitized and made publicly available over 2,000,000 special collections images. In 2011, the Schoenbergs donated their remarkable collection of over 290 medieval and Renaissance manuscripts to the Libraries. Their gift culminated in the creation of the Schoenberg Institute of Manuscript Studies, housed in the Van-Pelt Dietrich Library Center. The Institute’s mission, infused by Larry’s imagination and foresight, is to bring medieval manuscripts, modern technology and people together for the advancement of knowledge. In this, Larry Schoenberg will have an enduring legacy and the gratitude of scholars at Penn and around the world.” (EXLIBRIS-L)
In memoriam of Terry Cook
“There will be a lot written and said about Terry Cook following his passing yesterday. He was a Canadian archivist whose theories of appraisal have shaped archival theory.”
http://sites.tufts.edu/dca/2014/05/13/in-memoriam-of-terry-cook
http://anglo-celtic-connections.blogspot.de/2014/05/terry-cook-rip.html
Projektantrag abgelehnt, da Wissenschaftsblogger sich angeblich zu sehr um sein Blog kümmert
Mit drei Seiten Ko-Autorschaft zum Doktorat: Kürzeste Dissertation der Welt an der Uni Münster aufgetaucht
“Es ist nun auch die wahrscheinlich kürzeste Doktorarbeit der Welt aufgetaucht. Sie umfasst gerade mal drei Seiten und ist identisch mit einem kurzen Aufsatz, der zwei Jahre zuvor unter Autorschaft des Doktorvaters und der (späteren) Dissertantin publiziert wurde.”
Absurd: Keine Benachrichtigung bei einstweiligem Verfügungsverfahren
Vage Hinweise deuten darauf hin, dass bei einem meiner Gerichtsverfahren im Vorfeld eine einstweilige Verfügung gegen mich gescheitert ist – wovon ich aber nichts mitbekommen habe. Genauso ging es jetzt Fragdenstaat in der unter
http://archiv.twoday.net/stories/629754909
gemeldeten Angelegenheit: Veröffentlichung eines angeblich urheberrechtlich geschützten behördlichen Vermerks. Fragdenstaat wurde weder vom LG Berlin noch vom Kammergericht angehört, als das Bundesinnenministerium eine einstweilige Verfügung zu erwirken versuchte und in beiden Instanzen unterlag, da ein Urheberrechtsschutz nicht bejaht werden konnte (genauso sah ich das ja auch).
EuGH-Datenschutzwahn: Recht auf Vergessen erschwert die Arbeit der Archive
Der EuGH zwingt Google (entgegen dem vernünftigen Votum des Generalanwalts, dem der Gerichtshof sonst fast immer folgt), rechtmäßig von einer Tageszeitung veröffentlichte Meldungen über eine Zwangsversteigerung in Spanien 1998 aus der Suche nach dem Namen des Betroffenen zu entfernen – eine datenschutzrechtliche Fehlentscheidung von ungeheurer Tragweite.
Es geht eben nicht nur um sensible Daten, sondern um alle personenbezogenen Daten. Die Löschung auf Begehren des Betroffenen ist der Regelfall, das Beibehalten die begründungspflichtige Ausnahme (z.B. bei Politikern). Exzessive Privatheit erwürgt die digitale Informationsgesellschaft.
Auswirkungen auch auf das Archivwesen sind absehbar: Zunächst einmal (noch) nicht bei der Einstellung von Informationen, aber auf jeden Fall bei ihrer Sichtbarkeit. Wildgewordene Datenschützer (also fast alle) könnten auf die Idee kommen, jegliche archivische Metasuchmaschinen mit personenbezogenen Daten zu verbieten oder auch, dass Daten über eine lokale Volltextsuche zur Verfügung stehen. Sie könnten die Archive zwingen, Suchmaschinen durch robots.txt grundsätzlich den Zugriff auf Archivdatenbanken zu verweigern.
Dank der traditionellen Praxis des EuGH, Namen von Klägern unverständlicherweise NICHT zu anonymisieren, weiß übrigens dank des Streisand-Effekts nun die ganze Welt, dass Herr Gonzalez einmal eine Pfändung erlebt hat. Was ist denn da mit dem Datenschutz?
Siehe dazu auch
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/13/recht-auf-vergessen
Zu den Implikationen:
“Mit anderen Worten: im Regelfall überwiegen die Grundrechte auf Datenschutz und auf Schutz des Privatlebens das vom EuGH etwas despektierlich so genannte “Interesse der Internetnutzer” an der Information. Diese Wortwahl ist bemerkenswert: denn immerhin hat der Generalanwalt ganz besonders auch die Bedeutung der nach Art 11 der Grundrechtecharta geschützten Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit betont – und zwar sowohl das Recht (nicht bloß das “Interesse”!) der Internetnutzer, im Internet verfügbare Informationen zu suchen und zu empfangen ebenso wie Recht der Webseitenurheber, Inhalte ins Internet zu stellen. Im gesamten Urteil des EuGH kommt eine ausdrückliche Abwägung mit den nach Art 11 GRC geschützten Freiheiten nicht vor, lediglich implizit durch die Bezugnahme auf Ausnahmefälle (“besonders gelagerte Fälle”), in denen es um public figures geht. Das Urteil erweckt den Eindruck, als erkenne der Gericht ein – sehr deutsch wirkendes – Supergrundrecht auf Datenschutz und Schutz des Privatlebens an, dem lediglich diffuse Informationsinteressen von Internetnutzern gegenüberstehen. Das Ergebnis: Datenschutz geht dem Funktionieren des Internets, wie wir es bisher gewohnt sind (oder waren), jedenfalls vor. […]
Zur Entfernung aus dem Online-Archiv enthält das Urteil keinen Hinweis, man muss aber wohl – jedenfalls nach der Rechtsprechung des EGMR (26.07.2013, Węgrzynowski und Smolczewski […]) – davon ausgehen, dass diese “Neuschreibung der Geschichte” nicht erforderlich ist (EGMR: “the legitimate interest of the public in access to the public Internet archives of the press is protected under Article 10 of the Convention.”). Das würde bedeuten, dass das Online-Archiv der Zeitung bestehen bleiben könnte, der Link darauf aber rechtswidrig wäre und zu entfernen ist – und dann wohl zB auch der Link auf die Veröffentlichung im Online-Archiv der Zeitung, den ich in meinem ersten Post zu diesem Fall eingefügt hatte (ich werde diesen Link jetzt sicherheitshalber vom Netz nehmen).
Aufgrund des Zugangs des EuGH, Datenschutz als Supergrundrecht zu sehen (siehe auch im Vorratsdaten-Urteil, in dem von der “besonderen Bedeutung des Schutzes personenbezogener Daten für das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens” die Rede ist), bin ich mir aber gar nicht mehr so sicher, dass der EuGH hier mit dem EGMR auf einer Linie liegt: denn auch für das Online-Archiv der Tageszeitung könnte man keine besonderen Gründe mehr erkennen, die ein Zugänglichbleiben der ursprünglichen Versteigerungsanzeige erfordern würden. Zudem kommt hier auch nicht die Ausnahme für journalistische Tätigkeit zum Tragen, da es sich um eine entgeltliche Anzeige handelte, nicht um einen journalistischen Text.”
http://blog.lehofer.at/2014/05/eugh-google-muss-doch-vergessen-das.html
Man sieht an diesem Blawg, dass die Zensur-Schere schon funktioniert: Es wird – völlig überzogen – den Link zum Zeitungsarchiv entfernen, obwohl ich dafür nach den bisherigen Grundsätzen der Linkhaftung keinen Grund sehe.
Weitere kritische Kommentare zur Entscheidung:
http://www.delegedata.de/2014/05/das-google-urteil-des-eugh-uebers-ziel-hinaus-geschossen
http://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/13/recht-auf-vergessen
http://www.telemedicus.info/article/2777-EuGH-Suchmaschinen-und-Datenschutz.html
http://eulawanalysis.blogspot.co.uk/2014/05/the-cjeus-google-spain-judgment-failing.html
http://lawjusticejournalism.org/2014/05/13/google-spain-ecj-has-straightjacketed-the-librarian
Soweit juristische Stellungnahmen. Kritik kam auch von der Bitkom:
Und aus den Medien:
http://wdrblog.de/digitalistan/archives/2014/05/das_recht_auf_vergessen.html
Wenn ich Mitglied der Piratenpartei wäre, würde ich angesichts der folgenden unsäglichen Stellungnahme, die das Urteil begrüßt und populistisch einmal mehr von der Datenkrake Google salbadert, sofort austreten:
https://www.piratenpartei.de/2014/05/13/eugh-urteil-recht-auf-vergessen
Zusammenfassung von Stellungnahmen:
http://www.golem.de/news/imho-ein-google-urteil-zum-vergessen-1405-106437.html
Theatertreffen-Jurorin tritt wegen Plagiat zurück
“Der Journalist Wolfgang Behrens vom Bühnenportal “Nachtkritik” wies in einem Artikel vom 9. Mai nach, dass die Jurorin Daniele Muscionico ganze Passagen ihrer Laudatio kaum verändert aus dem Programmheft der Aufführung im Münchner Residenztheater abgeschrieben hatte.”
http://www.nachtkritik.de/index.php?option=com_content&view=article&id=9521&catid=126&Itemid=100089