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Finger weg von Stockfotos

Wer gern 2,13 Dollar für das Bild einer gemeinfreien Dürer-Briefmarke zahlen will: gern. Für den ist die neue Suchmaschine

http://microstock.photos/site/search?q=d%C3%BCrer&imageid=11388377407665794067&page=0

sicher ein Geschenk des Himmels. Via

http://www.digitaljournal.com/pr/1871571

Wir anderen freuen uns stattdessen über die Freigabe von über 70.000 Italien-Fotos von Max Hutzel als Open Content durch das Getty Museum:

http://www.openculture.com/2014/04/getty-museum-adds-another-77000-images-to-its-open-content-archive.html

RaderGate: Was die Debatte um Plagiate aus der Wikipedia nach Ansicht Heigls übersieht

http://kritischegeschichte.wordpress.com/2014/04/26/radergate-was-die-debatte-um-plagiate-aus-der-wikipedia-ubersieht/#comment-583

Wir “brauchen ein Umfeld, das gelernt hat, mit freiem Wissen und freien Lizenzen offen und ehrlich umzugehen”. Das ist absolut richtig!

Für einen Verlag wie Beck ist die Nachnutzung von Wikipedia-Auszügen keine Option, da aufgrund der CC-BY-SA-Lizenz günstigstenfalls das ganze Kapitel unter die gleiche Lizenz gestellt werden muss, was nach (falscher) Ansicht der ewiggestrigen Verlagslobby die Vermarktungsmöglichkeiten einschränkt. Ich lasse mal das Problem beiseite, dass nach meiner Rechtsauffassung bei der Lizenzumstellung die GNU-FDL-Forderung nach Wiedergabe der Versionsgeschichte illegalerweise unter den Tisch fiel, was für ältere Artikel Bedeutung hat.

Anders als bei Bildern erfolgt die Attribution bei Texten durch einen Link zur Wikipedia. Außerdem muss auch die Lizenz verlinkt werden und die Tatsache der Bearbeitung signalisiert werden.

Das von Schmalenstroer ins Spiel gebrachte Zitatrecht hat hier keine Relevanz, da Zitate nach § 51 UrhG einem ÄNDERUNGSVERBOT unterliegen und b) eine QUELLENANGABE erfordern. Wie üblich reagiert Schmalenstroer auf Kommentare in seinem Blog nicht:

http://schmalenstroer.net/blog/2014/04/seeschlachtplagiatsdebatte

Ob die Verteidigungslinie der Beck-Anwälte, dass alle Übernahmen keine Schöpfungshöhe besitzen, also kein Plagiat nach dem UrhG vorliegt (was aus akademischer Sicht nichts an der UNREDLICHKEIT ändert), wirklich gerichtsfest ist?

Wir haben einerseits die Position, die durch BGH Staatsexamensarbeit beschrieben wird (wenig Schutz für wissenschaftliche Formulierungen)

?s=bgh+staatsexamensarbeit

Andererseits sind nach Ansicht des EuGH auch vergleichsweise kleine Schnipsel (11 Worte – der Rumpfgeschwindigkeitssatz hat gut 30) von Texten urheberrechtlich geschützt, ohne dass von einem Wissenschaftsvorbehalt etwas bekannt wurde:

http://archiv.twoday.net/stories/5855439

Ums klar zu sagen. Die Rechtsprechung des EugH finde ich genauso behämmert wie Ladislaus. Aber es gibt eine menge Rechtsprechung, die in fahrlässiger Weise kleinste Münze durchgehen lässt und einen Urheberrechtsschutz behauptet. Im umgekehrten Fall – jemand hätte aus einem Beck-Buch plagiiert – hätte der Beck-Verlag sich mit Sicherheit auf diese Position gestützt.

Frühere Meldungen:

?s=seeschlachten

eMurks

Wenn ich sehe, dass

Kowski, Nicola: Einleitung, aus: Tutorium Recherche, in: http://historicum-estudies.net,

als Literatur nur das schlechte Buch von Gantert angibt, brauche ich gar nicht weiterzulesen. Und wer ist auf die schwachsinnige Idee gekommen, bei einer Open Educational Resource die denkbar ungeeignete CC-Lizenz zu wählen? “Alle Beiträge in http://Historicum-eStudies.net sind veröffentlicht unter der Creative Commons-Lizenz Attribution – Non Commercial – No Derivatives 4.0 International (CC BY-NC-ND 4.0).” Über das NC kann man sich vielleicht noch streiten, aber das ND ist ein Schlag ins Gesicht jeglichen gemeinschaftlichen Erarbeitens von Wissen.

Ich denke, aus Archivalia lernt man erheblich mehr über Internetrecherche als in diesem Tutorium.

Doppelte Heiligsprechung steht bevor

http://www.tagesschau.de/ausland/papst-heiligsprechung102.html

http://www.spiegel.de/panorama/italiener-wird-vom-kreuz-erschlagen-a-966140.html

Welchen dubiosen Schabernack aus Sicht historisch-kritischer Forschung die Heiligsprechung der Märtyrer von Otranto (1480, heiliggesprochen 2013) bedeutete, geht aus meinem Interview mit Hubert Houben wohl hinreichend deutlich hervor:

http://archiv.twoday.net/stories/404099608

Für eine Kultur der Offenheit und Transparenz in Österreich

Aus einer Laudatio des österreichischen Juristen Alfred Noll:

http://derstandard.at/1397521708575/Fuer-eine-Kultur-der-Offenheit-und-Transparenz

“Das politische Leben Österreichs, verbeamtet und bürokratisiert, wie es sich uns täglich bietet, ist nicht vom belebenden Wind der Transparenz, sondern von der abgestandenen Luft des Amtsgeheimnisses geprägt. Unsere politischen Repräsentanten und unsere amtlich Bediensteten scheinen ein ganz untrügliches Gespür dafür zu haben, dass Vermittlung von Wissen und das Teilen von Informationen einhergehen würden mit Machtverlust.”

So etwas meldet das VÖBBLOG natürlich nicht.

Frische Formate im Netz

“Irgendwann hat sich in den Fernsehanstalten herumgesprochen, dass man das Internet nicht länger ignorieren kann. Seither kommt kaum eine Talkshow ohne den jungen engagierten Kollegen aus, der aus Twitter zitiert, kaum ein Film, nach dem die Zuschauer nicht aufgefordert werden, doch noch bitte hernach im Netz mitzudiskutieren, oder es lesen geklonte Schrowanges vor, “worüber das Web lacht”. Und falls in die Programmleiter gerade mal nicht der Geistesblitz eingeschlagen ist, womit man die bange Leere zwischen Silbereisen und Sportschau vollsenden kann, schauen sie sich im Internet nach sogenannten frischen Formaten um. ”

http://www.zeit.de/kultur/film/2014-04/Postillon-NDR

Die ZEIT ist wie andere Medien von Postillion24 gar nicht angetan.

Eine kostbare Borges-Ausgabe und Massimo de Caro

http://www.theparisreview.org/blog/2014/04/16/the-missing-borges

Eine spannend dargebotene merkwürdige Geschichte über ein aus der argentinischen Nationalbibliothek gestohlenes kostbares Buch von Borges. Es wird später zurückgegeben, aber nicht das gestohlene Exemplar. Girolamini-Schänder und Fälscher Massimo de Caro hatte seine Finger im Spiel.

?s=girolamini

Update:

Niemand wies mich auf den FAZ-Artikel mit Neuigkeiten zum Fall Schauer hin, der vor wenigen Tagen in der FAZ erschien:

“Im November 2013 wurde Herbert Schauer nach Neapel überführt. Als der italienische Kassationshof die Fortdauer der Untersuchungshaft beanstandete, wechselte Schauer im Februar in Hausarrest: Er verfügt weder über Telefon noch Internet und darf das von seiner Familie angemietete Domizil in Neapel nicht verlassen. Weil die schriftliche Begründung des Kassationshofs noch immer nicht vorlag, verlief ein Haftprüfungstermin vor wenigen Tagen ergebnislos, der nächste Termin wurde auf den 29. Mai angesetzt. Ob das Strafverfahren überhaupt eröffnet und, wenn ja, wann es stattfinden wird, steht dem Vernehmen nach in den Sternen. Herbert Schauer hat laut Auskunft von Zisska & Schauer entschieden, nicht an das Auktionshaus zurückzukehren. Die Geschäftsführung übernahm Wolfgang Lacher.”
http://www.faz.net/aktuell/deutschland-hat-ihn-ausgeliefert-in-den-sternen-steht-derzeit-hausarrest-12901340.html

Wir Donna-Leon-Fans dürfen uns auf einen durch die Girolamini-Affäre inspirierten neuen Venedig-Krimi freuen:

http://www.nytimes.com/2014/04/06/books/review/donna-leons-by-its-cover-and-more.html?_r=0

http://www.laverdad.es/murcia/v/20140423/cultura/lectura-esta-secreto-todo-20140423.html