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Tarzan bei den Affen des Bundesgerichtshofs

Die Überschrift ist natürlich keine Anspielung auf die oft unfähigen alten Männer, sondern bezieht sich ausschließlich auf den Gegenstand (“Tarzan of the Apes”) einer erfreulichen Entscheidung, die die Public Domain eine Spur stärkt.

Wir hatten den Casus vor kurzem schon:
http://archiv.twoday.net/stories/714912405

Der BGH entschied, “dass der Roman nach dem Inhalt der in Betracht zu ziehenden Staatsverträge in Deutschland nur bis zum 31. Dezember 2000 urheberrechtlich geschützt war. Das Welturheberrechtsabkommen von 1952 überlagere das Übereinkommen zwischen dem Deutschen Reich und den Vereinigten Staaten von Amerika über den gegenseitigen Schutz der Urheberrechte von 1892 und führe dazu, dass dem Werk die seit Inkraftreten des Urheberrechtsgesetz am 9. September 1965 geltende Verlängerung der Schutzfrist auf 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers bis zum 31. Dezember 2020 nicht zugutekomme. Gemäß dem Schutzfristenvergleich nach Art. IV Abs. 4 bis 6 WUA wirke sich die Verlängerung der Schutzdauer nur insoweit aus, wie die Schutzfrist im Ursprungsland länger währt als die vor der Verlängerung geltende Schutzfrist im Inland.”
http://www.urheberrecht.org/news/5194

Volltext des Urteils:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&Datum=Aktuell&Sort=12288&nr=67537&pos=4&anz=595&Blank=1.pdf

Urkundenverluste

Der Aufsatz von Stefan Sonderegger im Archiv für Diplomatik 2013 steht nicht Open Access zur Verfügung.

http://dx.doi.org/10.7788/afd.2013.59.jg.433

Abstract:

“Archives contain numerous mentions of loss of charters. There has been
speculation about the amount of charters lost, but precise figures have been
lacking so far. Thanks to systematic registration and the availability of copies,
losses of charters from St. Gallen originating between approx. 1350 and
1450 have, for the first time, been quantified for sample cases. The evidence
reveals significant differences between the town’s Benedictine monastery,
the urban hospital as a feudal landowner, and the municipal administration
regarding the percentage of charters lost. Over 95 % of the charters issued
by the monastery as ecclesiastic landowner have been lost, whereas for the
hospital as secular landowner, the loss rate of charters documenting the
lease of land amounts to just 31 %. As far as the municipal administration is
concerned, only 17 % of all charters have been preserved. This low proportion
of surviving charters is due in particular to the fact that not a single
charter issued to private individuals remains. The following text also looks
at the reasons behind these striking differences in the rates of preservation.”

RaderGate: Schlechtes Deutsch ist kein wissenschaftliches Fehlverhalten

http://www.amazon.de/Gro%C3%9Fe-Seeschlachten-Wendepunkte-Weltgeschichte-Skagerrak/dp/3406655580

Da Rader nach eigenem Bekunden für die Ewigkeit schreibt und ausgehend von der Arbeitshypothese, dass man sich besonders viel Mühe bei den ersten Sätzes eines Buchs gibt, erscheint es angemessen, eine kurze exemplarische sprachkritische Würdigung des Werks “Große Seeschlachten” von Arne Karsten und Olaf B. Rader anhand des ersten Abschnitts vorzulegen. Überflüssig zu betonen, dass Beobachtungen zu gutem und schlechtem Stil in sehr hohem Ausmaß subjektiv sind.

Der erste Satz ist als Einstieg im wesentlichen in Ordnung, auch wenn ich die Wendung “fundamentale Bedeutung” nicht sonderlich schätze. In Satz 3 kommt aber mit “eminente Bedeutung” eine Wiederholung, die man vermeiden sollte. In Satz 4 gefällt mir das “aufmerksam rezipiert” nicht. “Einer seiner begeistertsten Leser” – das klingt ungelenkt, “Einer seiner begeisterten Leser” hätte genügt. “Mahans Werk wurde […] zu einem der wichtigsten Impulsgeber” – schon wieder ein Superlativ! Der durch einen Doppelpunkt getrennte Doppelsatz ist zu lang und liest sich nicht flüssig, da der relativische Bezug erst einmal ermittelt werden muss. “brachten es zu zentralen Bezugspunkten” ist eindeutig hölzern, ein simples “wurden” wäre besser gewesen. Denkt man in Schlachtschiffparametern tatsächlich politisch oder nicht eher militärisch? Und dass dieses Denken für das nationale Selbstverständnis zentral war, erscheint mir etwas übertrieben.

In der ersten Bildunterschrift zeigt sich übrigens erstmals, was ich die Und-Krankheit nenne: Das unnötige Anschließen eines weiteren Hauptsatzes mit und. Dafür findet man unzählige Beispiele in den hölzernsten Artikeln der Wikipedia, zu deren begeistertsten Lesern womöglich Karsten und Rader zählen, deren bestenfalls Mittelmaß erreichendes Stilniveau bei dem prominenten Publikationsort doch etwas erstaunt.

Das von Franz Trautmann erfundene "Pilgramsbuch" Herzog Christophs von Bayern

Der Münchner Literat Franz Trautmann (1813-1887; GND, Killy) hat seinen Historienroman “Die Abenteuer Herzogs Christoph von Bayern, genannt der Kämpfer […]” (Erstausgabe 1852/53) mit zwei angeblich authentischen Schriftstücken gewürzt: einem Brief eines Andreas Sluder aus München 1493 und einem teilweise wiedergegebenen “Pilgramsbuch” Herzog Christophs von Bayern (ebenfalls 1493).

Erstausgabe 1853
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10121614_00410.html

Die üblicherweise zitierte 3. Auflage 1880 bedarf eines US-Proxy:
http://hdl.handle.net/2027/uc1.$b461440?urlappend=%3Bseq=449

Nachdem Armin Kunz den Sluder-Brief als Fälschung Trautmanns erwiesen hat, kann gezeigt werden, dass auch das Tagebuch Christophs (“Pilgramsbuch”) von Trautmann erfunden wurde. Obwohl eine gründliche Lektüre schnell einen Anachronismus-Verdacht aufkommen lässt, wurde es bis jetzt von Historikern unkritisch als echte Quelle verwertet.

Authentisch ist dagegen der in der ersten Auflage noch nicht vorhandene Brief Christophs vom 28. Mai 1493, den Jyri Hasecker (der das Pilgramsbuch für echt hält!) 2008 in den Oefeleana 6 des Bayerischen Hauptstaatsarchivs nachwies.
http://www.libreka.de/9783899714623/32

***

Zunächst ist zu betonen, dass der gründlichen Untersuchung von Armin Kunz: Die Jerusalemfahrt Lucas Cranachs d.Ä. Quellenkritische Untersuchung der Überlieferungsgeschichte eines (kunst)historischen Topos. In: Archiv für Kulturgeschichte 78 (1996), S. 87-114 ein schlüssiger Fälschungsnachweis für den Sluder-Brief zu entnehmen ist.

Schon die Tatsache, dass in dem Privatbrief drei höchst bemerkenswerte kunstgeschichtliche Sachverhalte, darunter die Jerusalemfahrt Cranachs, vorkommen, erregt Verdacht. Kunz stützt sich auf eine genaue Sichtung der im Brief gegebenen Liste der Jerusalempilger im Gefolge Friedrichs des Weisen. Sluders Brief fußt auf den “Annales” des Johann Sebastian Müller von 1700 einschließlich der dort enthaltenen Abweichungen von der Urquelle Spalatin.

Müller 1700, S. 56
http://books.google.de/books?id=kFVPAAAAcAAJ&pg=PA56

Der Schluss, “daß es sich bei Sluders Brief um eine von großer historischer Kenntnis genährte und eben deshalb auch irreführende Fälschung handelt” (Kunz S. 105) ist eindeutig.

Der Fälscher Trautmann hatte sich gegenüber Reinhold Röhricht für die Echtheit des Briefs verbürgt (Kunz Anm. 21) und als Fundort die 1871 durch Feuer zerstörte Aretin’sche Bibliothek auf Schloss Haidenburg angegeben. Zum Brand und Bibliotheksverlust:
http://books.google.de/books?id=ZqRTAAAAcAAJ&pg=PA411

Erst Röhricht/Meisner teilten diesen Fundort in ihrer Ausgabe des Hundt’schen Rechnungsbuchs 1883 mit:
http://resikom.adw-goettingen.gwdg.de/berichte/PDF/Roehricht_1883_Hundt.pdf

Gegen Hedwig Michaelson – die zwei Beiträge im Repertorium für Kunstwissenschaft 1899 sind in Digizeitschriften Open Access:
http://resolver.sub.uni-goettingen.de/purl?PPN487700287_0022
behauptete Eduard Flechsig im Jahr 1900, der Sluder-Brief sei eine “dichterische Erfindung” Trautmanns.
https://archive.org/stream/cranachstudien01flecuoft#page/n17/mode/2up

Hans Ankwicz-Kleehofen, der den Adressaten, einen Wiener Kaufmann Hans Weimann, in Wiener Unterlagen nicht finden konnte, sprach im Alt-Wiener Kalender für das Jahr 1922 klar von einer “Fälschung”.
http://hdl.handle.net/2027/wu.89092597590?urlappend=%3Bseq=84 (US)

Aber diese Zweifel wurden nicht rezipiert.

Unbeachtet blieb auch Thedor Aigns Hinweis (von Kunz nicht berücksichtigt) in seinem Ketzel-Buch (1961), dass der Brief Kennzeichen der Spätromantik trage [Korrektur siehe NACHTRAG], siehe die Rezension in der ZWLG [21, 1962, S. 411 von Gerd Wunder]:
http://books.google.de/books?id=BksOAQAAIAAJ&q=%22andreas+sluder%22

Elisabeth Caesar: Sebald Schreyer, MVGN 1969 ging von der Echtheit aus.
http://periodika.digitale-sammlungen.de/mvgn/Blatt_bsb00000972,00141.html

Rainer Zittlau: Heiliggrabkapelle und Kreuzweg, 1992 versuchte sogar einen Echtheitsbeweis (von Kunz nicht erörtert)
http://books.google.de/books?id=ctzVAAAAMAAJ&q=gef%C3%A4lscht
Zustimmend die Rezension
http://periodika.digitale-sammlungen.de/zblg/seite/zblg56_0295

Dietrich Huschenbett im ²VL 2 (1980), Sp. 966 erwähnte den Brief ohne Hinweise auf Kritik. Schon in Bd. 1 (1978), Sp. 1229 hatte er im Artikel über Christoph von Bayern das Pilgramsbuch als echt angesehen (der Autorität von Röhricht/Meisner folgend). In seinem Pilgerreisen-Aufsatz DVjs 1985, S. 38 verwertete er das Pilgramsbuch ohne Vorbehalte.

Halm 1994 und die Digiberichte behandeln die Quelle ebenfalls als echt.

http://www.digiberichte.de/Halm_1994_Deutsche_Reiseberichte.pdf#nameddest=98

Auch nach dem Erscheinen des Aufsatzes von Kunz 1996 wurden sowohl der Sluder-Brief als auch das Pilgramsbuch unverändert als authentische Quellen verwertet.

Von Cordula Nolte in: Fremdheit und Reisen 1997
http://books.google.de/books?id=I7EYAAAAYAAJ&q=%22hocher+r%C3%BChrung%22

Von Detlev Kraak: Monumentale Zeugnisse 1997
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=sebald+schreyer+sluder
Hier ist besonders pikant, dass die zitierte S. 428 eindeutig aus dem Roman-Teil stammt und unter keinen Umständen als authentische Quelle hätte verwertet werden dürfen.
http://books.google.de/books?id=nB8TAQAAIAAJ&q=christoph+bayern

Von Helmut Schlereth: Pollich 2001
http://books.google.de/books?id=8NchAQAAMAAJ&q=%22hans+weinmann%22

Von Carola Fey, in: Mittelalterliche Fürstenhöfe und ihre Erinnerungskulturen 2006, S. 145
http://www.libreka.de/9783899713275/145

Von Andreas Tacke: Reliquienkult, 2006
http://books.google.de/books?id=Bf6DcnWNfDYC&pg=PA135

Von Carina Brumme: Wallfahrtswesen, 2010
http://books.google.de/books?id=J8Xwn1anJEgC&pg=PA214

Das zutiefst fragwürdige Nachschlagewerk “Reiseberichte und Geschichtsdichtung” (2012) hat den Aufsatz von Kunz übersehen, nennt aber immerhin die Zweifel von Bastert 1993:
http://books.google.de/books?id=nzqLp6td3z4C&pg=PA46-IA12

***

Kunz hätte in seinem Aufsatz deutlich aussprechen sollen, dass auch das Pilgramsbuch Herzog Christophs ein Machwerk Trautmanns ist. Er sagt das eher indirekt (S. 94), wenn er moniert, dass trotz der gewichtigen Zweifel das 17. Kapitel Trautmanns “Aus Herzog Christoph’s Pilgrambuch” Aufnahme in die Liste der Primärliteratur einer germanistischen Studie zur Pilgerliteratur (Hippler 1987) gefunden habe. Wenn eine Anekdote zu Pollichius aus einem frühneuzeitlichen Kompendium zur sächsischen Geschichte in das Pilgramsbuch einfließen konnte (S. 101) wird dem aufmerksamen Leser klar, dass auch dieses ebenso wenig echt ist wie der Sluder-Brief.

In seiner Aachener Dissertation ist Bernd Bastert 1993 kurz auf das angebliche Ego-Dokument Christophs von Bayern eingegangen (Der Münchner Hof und Fuetrers ‘Buch der Abenteuer’, S. 68-70). Er zitiert das Dokument nach der Wiedergabe in Pörnbacher/Hubensteiner: Bayerische Bibliothek 1 (1978), S. 618-625. Die Frage nach dem Verfasser des Texts sei noch nie gestellt worden. Die Episode vom “Privatkreuzzug” des oberbayerischen Herzogs hält er für “äußerst unglaubwürdig” (S. 69), da die Rahmenbedingungen solcher Pilgerreisen damals solche Konflikte vermeiden sollten. Auch die Episode über die Krankheit des Herzogs hält er für “frei erfunden” (S. 70). Die Stilisierung des Reiseberichts nach einer “aventiure-Fahrt” schreibt Bastert allerdings einem Zeitgenossen aus dem Umkreis des Herzogshofs zu. Auf die Idee, dass Trautmann der Erfinder des Pilgramsbuch sein könnte, ist er offenkundig nicht gekommen. Die kunsthistorischen Stellungnahmen zum Sluder-Brief waren ihm nicht bekannt.

Auch die dubiose sprachliche Gestalt des Texts sprach Bastert nicht an. Ohne ins Detail zu gehen, beobachtete Kunz (S. 105), dass gegenüber dem echten Christoph-Brief von 1493 (siehe oben), der sich entschieden schlechter verstehen lässt als das Pilgramsbuch und der Sluder-Brief, der Sluder-Brief eher einen altertümlenden als einen wirklich alten Eindruck mache.

Ohne hieb- und stichfesten Rückhalt hinsichtlich der Wörterbücher begibt sich ein Nicht-Sprachwissenschaftlicher hinsichtlich eines schreibsprachlich begründeten Fälschungsverdachts auf sehr dünnes Eis, auch wenn er sich mit Belegen in Google Books abzusichern versucht. Geringes Gewicht hat von daher mein Eindruck aufgrund der Lektüre vieler zeitgenössischer Texte, dass Satzbau und Vokabular eher nicht ins Ende des 15. Jahrhunderts gehören.

Ein Blick auf den echten Brief (3. Auflage, S. 448f.) zeigt, dass die dortigen Graphien (y regelmäßig für ie, i, zw statt zu, p statt b z.B. in pruder usw.) es ausschließen, dass der Trautmann’sche Text des Pilgerbuchs auf ein Autograph des Herzogs zurückgeht. Aber es könnte ja eine Abschrift sein.

Bis zum Beweis des Gegenteils behaupte ich, dass eine Formulierung “ganz köstlich von eitel cedernholzgebälk” (1. Auflage, S. 416) anachronistisch ist. Für “grabliegerschaft” (S. 415) finde ich überhaupt keinen Beleg bei Google oder im Grimmschen Wörterbuch. Vom “Leidenskreuz” (S. 413, 415) sprach man eher im 18./19. Jahrhundert, desgleichen von hoher Rührung (S. 415 “gingen vns vor hocher rührung die augen über”). Überhaupt befremdet die Emotionalität des Textes, die eher ins 19. Jahrhundert passt.

Glücklicherweise liefert der Aufsatz von Kunz wesentlich “härtere” Argumente, um die Fälschung zu belegen. Bereits erwähnt wurde eine Pollichius-Anekdote, die aus einer späteren Quelle in den Text Eingang fand.

S. 417 ist die Rede von einem Georg Kötzel aus Nürnberg, dessen Vater die Fälle der Passion Christi bis Golgatha ausgemessen habe. Und dieser Georg Ketzel erscheint – ganz zufällig – auch im Sluder-Brief (S. 406), wo man zusätzlich erfährt, Martin Ketzel habe sich zum zweiten Mal nach Jerusalem aufgemacht, um die Messung zu dokumentieren. Diese Überlieferung stammt aus der gedruckten Nürnberger Literatur und ist nicht vor dem 17. Jahrhundert zu belegen. Kunz (Anm. 4) verweist darauf, dass Christian Geyer sie 1905 endgültig wiederlegt habe: Zur Geschichte der Adam Krafftschen Stationen. In: Repertorium für Kunstwissenschaft 28 (1905), S. 351-364, 495-511. Die Beziehung des Stationenwegs zu den Ketzel ist unhistorisch, und daher kann weder der Sluder-Brief noch das Pilgramsbuch eine authentische Quelle sein.

Dass anders als beide Fälschungen angeben nicht Georg Ketzel, sondern Wolf Ketzel 1493 mit Kurfürst Friedrich und Herzog Christoph ins Heilige Land zog, hatte schon Joseph Heller 1821 richtiggestellt.
http://books.google.de/books?id=yb0-AAAAcAAJ&pg=PA117

Das sagt auch die freilich sehr unzuverlässige (siehe Geyer) Gedächtnistafel der Ketzel im GNM.
http://objektkatalog.gnm.de/objekt/Gm581

Die falsche Angabe zum Vornamen des Ketzel-Pilgers war auch eines der Fälschungsindizien von Kunz (S. 100).

Sluder-Brief und Pilgramsbuch sind von einerlei Machart und beide nicht echt, sondern aufgrund von Anachronismen, die sich aus der Verwertung von Werken des 17./18. Jahrhunderts ergeben, als (außerordentlich kundige) Fälschungen von Franz Trautmann zu erweisen. Es bleibt zu ermitteln, welche Quellen Trautmann aus dem Feld der Jerusalem-Pilgerschriften verwertet hat.

Die Ehre des Fälschungsnachweises gebührt Armin Kunz, auch wenn ich einige Details ergänzen konnte. Es ist zu hoffen, dass Wissenschaftler von der Verwertung dieser Quelle für die Zeit um 1493 künftig Abstand nehmen und sie als das werten, was sie ist, nämlich eine archaisierende Fiktion des 19. Jahrhunderts.

NACHTRAG

Aigns Ketzel-Buch S. 28-32 stellt zunächst klar, dass aufgrund älterer Quellen die Überlieferung von zwei Pilgerfahrten Martin Ketzels glaubwürdig sein dürfte. Die in der Tradition (und von Trautmann) angeführten verlorenen Unterlagen sind so als zuverlässiges Detail nicht abzusichern (S. 29).

S. 30 geht Aign irrtümlich davon aus, dass der Sluder-Brief erstmals 1880 publiziert wurde (richtig: 1853).

Aign stellt fest (S. 31): Es sei nicht richtig, dass die Kraft’schen Stationen 1493 schon vollendet waren. Es sei nicht richtig, dass Martin Ketzel damals in Nürnberg lebte. Und es sei nicht richtig, dass Georg ins Heilige Land pilgerte.

Martin Ketzel hatte entgegen der Aussage des Sluder-Briefs nicht nur einen einzigen Sohn Georg. Doch ist es natürlich denkbar, dass diese 1493 bereits verstorben waren.

Sebald Schreyers Brief müsste kurz zuvor nach München geschrieben worden sein. Dafür gibt es aber im Schreyer’schen Gedenkbuch B keinen Anhaltspunkt.

Vor dem naheliegenden Schluss, dass die unrichtigen Angaben durch Fälschung entstanden sind, scheute Aign erstaunlicherweise zurück. Die Spätromantik brachte offenbar erst der Rezensent Gerd Wunder seiner Arbeit in der ZWLG ins Spiel.

Zittlau referiert zunächst den Meinungsstand. Auch Berthold Daun hielt im Jahr 1900 den Brief für eine Erfindung, und dies scheint dann die kunsthistorische communis opinio geworden zu sein.

Zittlau datiert den Brief auf den 24. März 1493 (Quirinus von Tegernsee). Angesichts der ihm bekannten Ungereimtheiten, auf die Aign deutlich hingewiesen hatte, ist es schon recht dreist zu behaupten, die Einzelheiten des Briefs hätten sich bisher nicht schlüssig widerlegen lassen (S. 23). Dass abschließend auch noch die Gender-Karte gezogen wird – der Streit habe zur Herabwürdigung einer der ersten Kunsthistorikerinnen in Deutschland gedient, die es gewagt habe, einer Autorität zu widersprechen – erscheint befremdlich.

Da der Brief Schreyer nicht als Förderer der Kreuzweganlage zeigt, hat das Argument Zittlaus keine Relevanz: “Es wäre verwunderlich, wenn Trautmann damals in einem erfundenen Brief die richtigen Zuständigkeiten erahnt hätte” (S. 23).

Besonders fassungslos macht die Aussage, der Brief sei sprachlich unverdächtig, die sich auf mündliche Stellungnahmen von “Herrn Höppl” vom Bayerischen Hauptstaatsarchiv (Dr. Reinhard Höppl) und den Bamberger Wissenschaftlern Rolf Bergmann und Claudine Moulin beruft!

Die angeführten Gruß- und Schlussformeln mögen ja zeitgenössisch sein. Bei Ausführungen zu “sint” zeigt Zittlau seine mangelnde Vertrautheit mit der Sprache der Zeit. Bei “sint er […] das mass verloren” steht sint offensichtlich für sintemalen = weil, und in einem Brief Schreyers von 1503 ist “mein willig dinst sind” ganz korrekt, wenn dinst Plural ist. Zittlau versteht beide Male den Text nicht und will f statt s (also das Verb finden) lesen.

Angesichts solcher Inkompetenz kann man die Ehrenrettung des Sluder-Briefs als echte Quelle getrost zur Seite legen.

Folker Reichert, der vielleicht beste Kenner echter Jerusalem-Pilgerschriften, teilte per Mail mit, dass er meinen Ausführungen zustimmt.

Volker Honemann schrieb mir zur Sprache: “das sieht mir doch sehr nach einem ziemlich glatten Kunst-Frühneuhochdeutsch aus (Pilgramsbuch), wie es im 19. Jh. ja nicht selten produziert worden ist, siehe z. B. die Hexen-Romane von Wilhelm Meinhold und besonders seinen ‘Sigismund Hager’ – unbedingt lesen; ein tolles Stück!”

Helga Czerny: Der Tod der bayerischen Herzöge im Spätmittelalter … (2005) schreibt in ihrer ausführlichen Darstellung zu Herzog Christoph (S. 210-227, hier S. 211) sehr naiv: “An der Echtheit des Tagebuchs ist m. E. nicht zu zweifeln. Es stimmt vor allem bei den Zeitangaben, wie Ankunft in Jerusalem und Abreise von dort mit dem Bericht Spalatins überein”. Warum wohl? Spalatins Angaben konnten auch schon vor der Spalatin-Ausgabe 1851 in die Trautmann bekannte Sekundärliteratur eingehen. Müller hatte Spalatin gekannt und 1770 war Spalatins Text bereits gedruckt worden (S. 212 Anm. 161). Basterts Zweifeln schloss sie sich nicht an und zitiert S. 212 Anm. 160 den Sluder-Brief (ohne die Arbeit von Kunz zu kennen) und S. 215f. das Pilgramsbuch. Sollte in einem echten Text sich nicht der Unterschied zwischen Großprior und Großmeister korrekt widerspiegeln (S. 216)?

Sie schreibt nichts über den fiktionalen Charakter der Arbeit Trautmanns und verwertet unbelegte Angaben Trautmanns (S. 221 Weilheimer Stiftung nach Trautmann S. 492

http://hdl.handle.net/2027/uc1.$b461440?urlappend=%3Bseq=500 ). S. 213 Anm. 168 gibt sie sogar an, ein späterer Antwortbrief des Großmeisters, den Trautmann anführt, über die Grabmal-Zeichnung (Abbildung S. 807 [2.8.2017 Commons]) sei nicht aufzufinden. Ich schließe daraus, dass Trautmann auch in den “dokumentarischen” Anhang eigene Erfindungen verwoben hat. Die Konsequenz muss sein, Trautmann als historische Quelle für Informationen zur Biographie Herzog Christophs strikt zu meiden.

2.8.2017 Von keiner Quellenkritik getrübt (geschweige denn Kenntnis meiner Ausführungen) ist die Bemerkung von Christina Antenhofer in einem theoretisch aufgeblasenen Aufsatz zur Pilgerreise Herzog Christophs in: Corpus Intra Muros. Eine Kulturgeschichte räumlich gebildeter Körper (2017), S. 505 (Auszug GBS): Die Echtheit werde angesichts des fehlenden Originals zwar bezweifelt, aber da solche Reiseberichte reich überliefert seien, wäre ein solches Tagebuch “keineswegs ungewöhnlich”.

19.10.2023 Eine Präsentation von Thomas Lang: https://www.academia.edu/107565463/

#forschung

Zu Fälschungen in Archivalia
http://archiv.twoday.net/stories/96987511