http://www.spiegel.de/kultur/literatur/plagiatsvorwurf-per-facebook-c-h-beck-prueft-buch-von-bader-karsten-a-965808.html
Unsere eigene Berichterstattung zum Plagiatvorwurf gegen “Große Seeschlachten: Wendepunkte der Weltgeschichte von Salamis bis Skagerrak” aus der Feder der Historiker Arne Karsten und Olaf Rader hat sich bislang auf das Zusammenstellen einschlägiger Links beschränkt.
http://archiv.twoday.net/stories/756022225
Sicher ist, dass bei der Bebilderung sehr gern Anregungen der Wikipedia aufgenommen wurden. Sicher ist auch, dass der von
http://erbloggtes.wordpress.com/2014/04/23/grose-plagiate-wikipedia-der-weltgeschichte-von-guttenberg-bis-skagerrak
dokumentierte Fall einer Bildübernahme von Templar52 eine Urheberrechtsverletzung darstellt, da die einzige Bedingung für die kostenlose Übernahme, die Urhebernennung, nicht erfüllt wurde.
Im Buch heißt es beispielsweise: “Die Tatsache, dass die Rumpfgeschwindigkeit nur von der Wasserlinienlänge abhängt, ist der Grund, warum längere Schiffe – bei entsprechend starkem Antrieb durch Wind oder Ruderer – höhere Geschwindigkeiten erreichen können als kürzere Schiffe.” Und im Wikipedia-Eintrag zum Thema Rumpfgeschwindigkeit steht: “Die Tatsache, dass die Rumpfgeschwindigkeit nur von der Wasserlinienlänge abhängt, ist der Grund, warum größere Schiffe – bei entsprechend starkem Antrieb durch Wind oder Motorleistung – in Verdrängerfahrt höhere Geschwindigkeiten erreichen können als kleinere Schiffe.”
Eine solche wörtliche Übernahme würde man in einer Studierenden-Hausarbeit nicht durchgehen lassen. Man kann urheberrechtlich die Ansicht vertreten (wie ich), dass der Satz keine Schöpfungshöhe hat. Verletzt wird aber ein Grundsatz guter wissenschaftlicher Praxis: Dass man wörtliche Übernahmen im Fließtext mit Anführungszeichen kennzeichnen muss (oder sie in anderer Weise signalisieren).
In dem historischen Werk seien ausschließlich technische Details aus dem Online-Lexikon übernommen worden, sagt Rader.
Übernommen wurde aber in dem Beispiel nicht ein frei benutzbares technisches Detail, sondern eine konkrete Formulierung, die man auch bei der Übernahme aus dem Brockhaus hätte kennzeichnen müssen.
Juristisch hat Jannings schlechte Karten, was seine Tatsachenbehauptung “Dieses Buch ist vollständig aus Wikipedia-Einträgen zusammenkopiert” angeht. Eigene Stichproben haben gezeigt, dass diese Aussage zu weitgehend ist. Sie stellt als solche eine üble Nachrede dar.
Auch der Vorwurf zur DFG-Finanzierung scheint schlecht abgesichert zu sein.
Die wenigen bisher von Janning exemplarisch angeführten Beispiele legen zwar eindeutig ein wissenschaftliches Fehlverhalten (Plagiat) nahe, man müsste aber die Arbeit als Ganzes untersuchen, um das Ausmaß zu ermitteln. Im Sinne guter wissenschaftlicher Praxis ist jede einzelne Plagiatstelle eine zuviel.
Update:
Foto: Templar52