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Zeitschrift des Vereins für Geschichte Schlesiens

Die Zeitschrift bestand von 1855 bis 1943. Die Bände bis 1939 liegen online vor in Polen:

http://www.sbc.org.pl/dlibra/publication?id=4874

Nicht aktuelle Liste mit Links:

http://www.verein-fuer-geschichte-schlesiens.eu/index.php?cat=10_Publikationen-nbsp~bis-nbsp~1945&page=09_Zeitschrift

Umbrauchbar die EZB:

http://ezb.uni-regensburg.de/detail.phtml?bibid=AAAAA&colors=7&lang=de&jour_id=97697

#histverein

Kommerzielle Bücherzerstörung

Caspar Hirschi und Carlos Spoerhase haben dazu einen Fachaufsatz und einen Artikel in der NZZ 2013 geschrieben, beide online.

“Büchervernichtung gilt gemeinhin als Akt von Barbaren und Biblioklasten, Zensoren und Inquisitoren. Wer sich an ihr beteiligt, führt Krieg gegen die Zivilisation. Diese Sicht ist arg verzerrend. Seit mehreren hundert Jahren findet die gezielte Zerstörung von Büchern weniger an den Rändern als im Zentrum der Buchkultur statt. Bücher wurden und werden hauptsächlich von jenen Akteuren vernichtet, die sie zuvor hergestellt und vertrieben haben: den Verlegern und Buchhändlern. Während jedoch vor dem industriellen Zeitalter die kommerzielle Bücherzerstörung öffentlich sichtbar und literarisch thematisierbar war, wurde sie danach erfolgreich privatisiert und tabuisiert. Unser Aufsatz beleuchtet erstmals diese konträren Kulturen der kommerziellen Büchervernichtung und untersucht dabei sowohl die Ebene der literarischen Reflexion wie jene der verlegerischen Praxis. ”

https://www.alexandria.unisg.ch/Publikationen/Zitation/Caspar_Hirschi/228442

https://www.alexandria.unisg.ch/Publikationen/Zitation/Caspar_Hirschi/223808

Siehe dazu auch
http://archiv.twoday.net/stories/3351291

Weitere Studien von Caspar Hirschi (insbesondere zum Renaissance-Humanismus) Open Access ebenda und parallel

https://unisg.academia.edu/CasparHirschi

Neue Handschriften in e-codices.ch

An die 60 neue, überwiegend tolle Handschriften:

http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/all/LastUpdate/50/0

Handschriften des 18. und sogar 19. Jahrhunderts werfen die Frage nach dem Verhältnis zu

http://www.e-manuscripta.ch

auf.

Einige Notizen:

4 Handschriften der Burgerbibliothek Bern aus dem Früh- und Hochmittelalter.

Konrad von Megenberg dt. Cod. Bodmer 103

4 Handschriften aus Fribourg/Freiburg, Archives de l’Etat de Fribourg/Staatsarchiv Freiburg, Archives du Chapitre St. Nicolas/Kapitelsarchiv St. Niklaus

10 Handschriften aus Porrentruy, Bibliothèque cantonale jurassienne

Aus St. Gallen 2 dt. Handschriften

Überlingen, Leopold-Sophien-Bibliothek, Ms. 22
Siehe https://de.wikisource.org/wiki/Schwesternb%C3%BCcher#St._Katharinentaler_Schwesternbuch

Schweizerisches Nationalmuseum Zürich LM 22737
http://www.e-codices.unifr.ch/de/list/one/snm/LM022737
gehört zur Traditionsbildung rund um die Sempacher Schlacht, die 2007 von Jenny und 2009 von Studt untersucht wurde, die aber die Zürcher Handschrift nicht kannten, wie umgekehrt die Beschreibung der Handschrift bei http://e-codices.ch diese beiden wichtigen Beiträge nicht verwertet hat. Siehe dazu

http://archiv.twoday.net/stories/5799510

Zürich, Schweizerisches Nationalmuseum, SH 228
Papier · 74 ff. · 43.7 x 30.9 cm · zweite Hälfte des 16. Jh.
Das Hausbuch der Herren von Hallwil
Leider wird das Digitalisat des grundlegenden Aufsatzes von Jacob-Friesen 1994 nicht verlinkt:
http://dx.doi.org/10.5169/seals-118339

Zur Hallwiler Ring-Überlieferung darf ich auf meinen Beitrag “Ring” in der Enzyklopädie des Märchens aufmerksam machen.

http://www.libreka.de/9783110175653/362
http://archiv.twoday.net/stories/6480033

Rostocker Ehrendoktor für Snowden?

https://www.taz.de/Ehrendoktor-fuer-Snowden/!136462

“Mitglieder des Fakultätsrates kritisierten zuvor, Snowdens Enthüllungen seien nicht wissenschaftlicher Natur. Der Dekan sieht die Ehrendoktorwürde als Auszeichnung für das Bereitstellen von Dokumenten. Diese seien für die Wissenschaft interessant. Die Ehrendoktorwürde der Universität Rostock trägt unter anderem Bundespräsident Joachim Gauck. Auch er wurde für die Bereitstellung von Dokumenten geehrt, im Zuge der historischen Aufklärung über die Stasi.”

Müsste man dann nicht erst Julian Assange, den Gründer von Wikileaks, auszeichnen?

Neues zu den Vorwürfen gegen Gerd Müllers Doktorarbeit

Zu http://archiv.twoday.net/stories/717440897

Experten nahmen Müller in Schutz.

http://www.spiegel.de/unispiegel/jobundberuf/gerd-mueller-doktortitel-plagiat-sjaeger-kritisieren-verdacht-a-963426.html

Kommentar: Wenn Prominente in ihren wissenschaftlichen Arbeiten handwerklich unsauber sind, darf und muss das öffentlich gegeißelt werden ohne Rücksicht auf politische Implikationen. Natürlich ist es absolut daneben, hier bereits von einem “Plagiatfall” zu sprechen.

In Tabellen oder Aufzählungen mit Anführungsstrichen zu arbeiten, wirkt befremdlich und ist meines Wissens unüblich. Die Quelle wurde genannt, es liegt also keine Täuschung über das Ob der Entlehnung vor.

Müllers Quelle an der beanstandeten Stelle, Wolfgang Hackel 1978, hatte in der Fußnote formuliert:

“Heino Kaack hat in: Geschichte und
Struktur …; a.a.O., S. 544, elf Funktionen
der Jugendorganisationen genannt. Soweit
seine Aufstellung mit den vom Verfasser
gewonnenen Erkenntnissen übereinstimmt,
sind sie in diesen Katalog eingegangen.”

Müller war keineswegs der erste, der Kaacks Aufstellung (1971) ohne wörtliche Anführungsstriche übernommen hat, wie die folgende Suche in Google Books zeigt:

https://www.google.de/search?q=organisatorische+Erfassung+und+Aktivierung+j%C3%BCngerer+Parteimitglieder&tbm=bks
bzw. (Phrasensuche, 12 Treffer)
https://www.google.de/search?tbm=bks&q=%22organisatorische+Erfassung+und+Aktivierung+j%C3%BCngerer+Parteimitglieder%22

Kaacks Funktionenkatalog war in den 1970er und 1980er Jahren geradezu “Gemeingut” der einschlägigen Studien zu politischen Parteien.

Googles miserable Metadaten gebieten Vorsicht, was den angeblichen Treffer von 1970 angeht, der vor Kaack 1971 läge, aber mit Kaack 1971 nicht identisch sein kann.

Bedenklich ist die Übernahme (ohne Anführungszeichen) im Fließtext durch Grotz in Eilfort (Hrsg.) 2004. Die Autorschaft von Grotz ergibt sich aus
http://bvbr.bib-bvb.de:8991/exlibris/aleph/a21_1/apache_media/ESUYHK49KI32PP1LSB7LFU57SIJDXK.pdf

Man könnte also als ungeschriebenes (?) wissenschaftliches Gewohnheitsrecht formulieren: In als solchen (z.B. durch Spiegelstriche oder Punkte) gekennzeichneten Aufzählungen und in Tabellen darf man die Vorlage wörtlich ohne Anführungszeichen übernehmen, ändern und ergänzen, sofern die Quelle angegeben wird.

Im Lichte der neuesten Tugendhaftigkeit ist zu empfehlen, dass man durch geeignete Hinweise (z.B. “Das Folgende überwiegend/teilweise wörtlich nach”) den Sachverhalt transparent dokumentiert. Ich sehe keine grundsätzliche Notwendigkeit, die bisherige Praxis zu verbieten oder als handwerklich unsauber zu diffamieren, auch wenn sie mit dem Wortlaut der einschlägigen Passagen in Anleitungen zum wissenschaftlichen Arbeiten nicht zu vereinen ist. Ungewöhnlich ist ein solches Abweichen der wissenschaftlichen Praxis von Anleitungen keinesfalls.

Aufzählungen und Tabelleninhalte sind mit wissenschaftlichen Daten gleichzusetzen, die frei zu verwenden sind, wenn die Herkunft dokumentiert wird. Der Dispens von der strikten Kennzeichnungspflicht wörtlicher Übernahmen ist gerechtfertigt, da Verbesserungen, die sich durch Ergänzung und Veränderung des Wortlauts ergeben, im Interesse des wissenschaftlichen Fortschritts sind. In den mit Anführungsstrichen gekennzeichneten Passagen können aber nur Kürzungen (…), nicht aber sinnvolle Umstellungen ausgewiesen werden. Ich sehe nicht, was gewonnen wäre, wenn man etwa fordern würde, Übernahmen und Änderungen durch Farben wie bei Heidingsfelder zu dokumentieren.

Ähnlich verhält es sich mit Übersetzungen. Es ist meines Wissens üblich, Übersetzungen zu verbessern, wenn man darauf explizit hinweist. Siehe etwa Brunold-Bigler:

http://retro.seals.ch/digbib/view?rid=sav-001:1998:94::223&id=&id2=&id3=

Auch hier würde eine akribische Dokumentation der Änderungen, die sich ja nur des Werkzeugs der Anführungsstriche und der Kürzungskennzeichnung bedienen könnte, nur dazu führen, dass der Leser befremdet ist.

Wenn es darum geht, die Funktionen der Jugendorganisationen möglichst präzise aufzulisten, kann man nicht auf die sonst empfehlenswerte Devise “Mit eigenen Worten sagen!” verweisen. Eine bereits gefundene bündige Formulierung durch eine schlechtere eigene Wiedergabe zu ersetzen ist wohl kaum im Interesse der Wissenschaft.

Die urheberrechtliche Wertung bei geschützten Teilen wissenschaftlicher Arbeiten steht damit eindeutig im Widerspruch. Kaacks Funktionenliste könnten manche Gerichte als urheberrechtlich geschützt ansehen, obwohl bei wissenschaftlichen Texten höhere Hürden für den urheberrechtsschutz vom BGH statuiert wurden. Dann aber gilt neben dem Quellengebot das Änderungsverbot des Urheberrechts.

Eine einmal gefundene prägnante Formulierung darf, wenn sie denn als solche urheberrechtlichen Schutz genießt, NICHT übernommen werden, wenn man nicht in der Lage ist, sie mit eigenen Worten besser zu sagen. Gebetsmühlenhaft wiederholt die Rechtsprechung und Literatur zu § 51 UrhG, dass es nicht erlaubt ist, zu zitieren, wenn man damit sich (nur) eigene Ausführungen ersparen will:

https://www.google.de/search?q=%C2%A7+51+urhg+eigene+ersparen

https://www.google.de/search?q=%22leichter+zug%C3%A4nglich+zu+machen+oder+sich+selbst+eigene+Ausf%C3%BChrungen+zu+ersparen%22

Hier (wie auch sonst sehr oft) kann der Urheberrechtsschutz dem wünschenswerten wissenschaftlichen Fortschritt im Weg stehen, da das strikte Änderungsverbot des Zitatrechts “Verbesserungen” behindert.

Update:
http://causaschavan.wordpress.com/2014/04/09/betrifft-plagiatsvorwurfe-gegen-entwicklungsminister-muller

http://erbloggtes.wordpress.com/2014/04/10/schavan-und-die-epigonen/#more-3538

Im Frühjahr 2014 wird die Germania Sacra eine Online-Datenbank zu Klöstern und Stiften des Alten Reiches freischalten

http://adw-goe.de/en/research/research-projects-within-the-academies-programme/germania-sacra/klosterdatenbank

Musterartikel sind schon online.

Übrigens suchte ich gerade nach der Klerikerdatenbank, aber auch wenn sie gut versteckt ist, sie funktioniert noch:

http://www.uni-goettingen.de/de/78229.html

Mangelnde Unterstützung von Creative Commons durch Flickr

http://boingboing.net/2014/04/07/restoring-cc-attribution-to-fl.html

Das Foto unten habe ich mit dem Bookmarklet via

http://cogdogblog.com/2014/03/30/cant-keep-this-dog-down

eingebunden. Leider ist das nicht lizenzkonform, da der zwingend erforderliche Link zur Lizenz

hier: https://creativecommons.org/licenses/by-nc/2.0

fehlt. Update: ist geändert, nun lizenzkonform!


cc licensed ( BY-NC ) flickr photo shared by isriya

Gerson-Übersetzung des Franziskaners Gregor Heilmann online

Gerson, Johannes: De remediis contra pusillanimitatem (deutsche Bearbeitung von Gregor Heilmann) wird nur von der Freiburger Hs. 120 überliefert, die nun online ist:

http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/hs210

Katalog:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0087_c048_JPG.htm

Die Übersetzung notierte Herbert-Kraume (Die Gerson-Übersetzungen … 1980, S. 71f.), ohne auch nur ein Wort zu ihrer Qualität zu sagen. Gregor Heylmann war Franziskaner und wird von Kraume mit dem Guardian von Kaysersberg (1528-30) und Zabern (1528-30) identifziert, den er in der Alemannia Franciscana Antiqua fand. Google ermöglicht es uns, auf den Schultern früherer Riesen weiter zu sehen: Er war auch Beichtvater im Klarissenkloster Pfullingen (erwähnt auch in der Pfullinger Hs. HB I 87, Bl. 83r der WLB Stuttgart) und in Gnadental (Basel), wo er ein erbitterter Gegner Pellikans war.

Clm 9002 wurde von ihm 1537 zusammengestellt und fehlt im Handschriftencensus trotz deutscher Bestandteile:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00008215/image_78

#fnzhss