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Der letzte macht das Licht aus – wenn ihm nicht vorher der Strom abgedreht wird

Gestern ging die Jahrestagung 2014 des VdW zu Ende. Sie fand statt in den Räumen des DB-Museums (einigen noch als “Verkehrsmuseum” bekannt) in Nürnberg. Den Abschluß bildeten die wie immer sehr interessanten Fachexkursionen die der Tagungsort so bietet. Ich schloß mich einer Führung durch die Bibliothek, das Archiv und die Depots des DB-Museums an. Eine gute Wahl, denn die sehr engagierte Führung von Dr. Rainer Mertens und seiner Fachkollegen war wirklich so aufschlußreich wie kurzweilig.

Im DB-Museum befindet sich neuerdings auch das Kibala – das Kinderbahnland, ein Ort, an dem die kleinen Rabauken spielerisch mit Eisenbahngeschichte in Kontakt kommen können. Dort erfuhren wir, daß es dem Kibala zu verdanken sei, daß sich die Besucherzahl um >40% auf über 200.000 Besucher/Jahr erhöht habe … und dann fiel ein Satz, der mich sehr zum grübeln brachte … und daß es mit dem Kibala erfreulicherweise auch gelungen sei, nun deutlich mehr Migranten für das Museum zu interessieren.

Dieser Satz blieb nicht zuletzt deshalb in mir haften, weil mir erst kürzlich beim Besuch der “Kinderuni” (an der Aalener Fachhochschule) mit meinen beiden “Großen” so sehr aufgefallen war, daß dort (von Asiaten abgesehen) der Migrantenanteil unter den Nachwuchsforschern nicht dem der Kinder im gesellschaftlichen Durchschnitt entsprach – gelinde gesagt.

Wenn ich nun den Gegenstand unser Gespräche und Tagungen in den letzten Jahren betrachte, dann stelle ich fest, daß wir leidenschaftlich darüber debattieren, welche digitalen Erhaltungsstrategien existieren, welche Schnittstellen und Portale entwickelt wurden, welches Digitalisierungsprojekt die DFG gerade fördert, ja sogar ob Archive in Facebook präsent sein sollen oder nicht. Wir geben alten Dingen neue Namen. Wir reden über Ingest, Steakholder und Überlieferungskultur. Wir verwenden den DFG-Viewer, Gobi, Typo3 und interessieren uns für PDF/A, dpi, tiff, Farbmanagement, Optimierung hier, Perfektionierung dort …

Ganz ehrlich, in der letzten Nacht hat mich ein Damoklesschwert an der Stirn gekratzt. Ich glaube, nein ich fürchte, in vielleicht 15 oder spätestens 25 Jahren wird der Gegenstand unserer Reden wieder viel existenzieller sein. Das “wie” könnte an Bedeutung verlieren und zunehmend das “ob” Gegenstand unserer Klagen werden.

Denn was passiert eigentlich mit den von uns so aufwendig präparierten, konservierten, digitalisierten, verzeichneten und präsentierten Sammlungen, wenn schlichtweg keiner mehr da ist, der sich dafür interessiert?

Ich denke, ich brauche hier keine Zahlen und Prognosen zum demographischen Wandel zitieren, die müßten allen hinlänglich bekannt, wenn auch nur widerwillig bewußt sein.

Ich könnte mir vorstellen, daß wir schon eine Generation später auf Tagungen davon zu hören bekommen, wenn schon wieder ein Vereinsarchiv oder ein kleines Stadtarchiv seinen Betrieb erst reduziert und dann eingestellt hat. Und zwar nicht nur aus Geldmangel, so wie heute, sondern schlicht aus Mangel an Interesse.

Wie entsteht denn ein lebendiges Interesse für die eigene Tradition und Kultur? Spontan würde ich in meinem Fall sagen, es waren die Ausführungen unseres Sachkundelehrers in der Grundschule, der uns beim Wandertag durch den Wald erklärte, was in jener Schlucht zur Zeit des 30jährigen Krieges geschehen war. Oder es waren die zugewachsenen Spuren einer alten stillgelegten Bahnlinie, die ich als Bub mit Entdeckerfieber abgeradelt bin. Und dann waren es Asterix und die allgegenwärtigen Römerspuren in meiner Schwäbischen Heimat, die mich als Jungen dazu verleitet hatten, in jedem Hügel entweder ein Keltengrab oder einen Mauerrest zu vermuten. Und es gab so viele Erlebnisse mehr, die Identität stifteten und mir das Gefühl für meine Kultur und Tradition vermittelten.

Schaue ich heute auf die Kinder – auch die eigenen – dann muß ich sagen, mache ich mir richtig Sorgen um unsere Lebensaufgaben, die doch zuvorderst von Interesse und Enthusiasmus leben. Zum einen haben wir viel zu wenige Kinder (in meinem Fall nur 3, und das ist heute sogar viel – und momentan sind diese ohnehin eher am Kaputtmachen als am Bewahren interessiert). Und zum anderen stelle ich fest, daß die Kinder auch gar nicht mehr die Interessen entwickeln, die sie haben müssten um ähnlich große Lust an der eigenen Tradition auszubilden. Wie auch? Entweder haben selbst die Kinder einen Terminkalender wie ein Außenminister – oder in “bildungsfernen” (böses Wort, ich habs nicht erfunden) Familien lungern (auch böses Wort, Entschuldigung, aber danach sieht das halt einfach aus) die Kinder irgendwo herum, bestenfalls auf dem Spielplatz. Sie erkunden jedenfalls nicht ihre Heimat; weder mit dem Fahrrad, noch in Büchern. Und die Schule? Von dort kommt gar nichts. Wandertage verdienen diesen Namen eigentlich nicht. Gelaufen wird bestenfalls zum Bahnhof oder zur Bushaltestelle. Oder es wird ein elterlicher Fahrdienst organisiert. Und das Ziel des Wandertages? Wieder bestenfalls ein Spielplatz, ein Landesgartenschaugelände. Heimatkunde???? Was war das noch gleich? Ach das ist doch das, was die Ewiggestrigen betreiben. Nicht hilfreich. Oder?

Tatsache ist doch, daß dort wo nicht die Eltern ganz bewußt kulturelles Interesse säen, die Kinder keine Chance mehr haben, überhaupt damit in Berührung zu kommen. Und daß Zuwanderer ihren Kindern ganz selbstverständlich ihre eigene Tradition vermitteln, also jene die sie kennen, ist ihnen doch kaum zu verübeln und sehr naheliegend.

Und in dem Maße, in dem unsere eigene Tradition in Vergessenheit gerät oder manchmal sogar bewußt verdrängt wird, wird es in der mittelfristigen Zukunft immer schwerer werden, für den Erhalt von Sammlungen Interessenten zu finden, geschweige denn Geldgeber.
Vielleicht wird ein kunsthistorisches Interesse für einzelne Objekte wenigstens Teile von Sammlungen am Leben erhalten.
Vielleicht wird es Strategien geben, Sammlungen wenigstens als virtuelle Sammlungen digital zu erhalten, sofern es finanziert wird.
Aber ich prophezeie: Wir werden in Zukunft öfter davon hören, daß ein Archiv einfach aufgegeben, schlicht verlassen wurde. Und wir werden es machtlos zur Kenntnis nehmen.

Darüber diskutiert worden ist meines Wissens bisher noch nie. Vielleicht sollten wir darüber nachzudenken beginnen, was wir tun müssten um dieser drohenden Entwicklung etwas entgegenzuwirken! Wie motivieren wir eine Jugend, deren Großeltern beispielsweise in Anatolien geboren wurden, sich für mittelalterliche Urkunden christlicher Klöster zu interessieren? Wie motivieren wir Kinder, die zwar schon mit 2,5 Jahren einen Tablet-PC bedienen konnten, die Deutsche Schrift zu lernen? (Jetzt komme mir bitte keiner damit, daß der Archivar von morgen soetwas ohnehin nicht wissen müsse, weil sein Archiv ja digitalisiert sei, durch OCR erschlossen wurde und in der Cloud liegen würde!)

Und noch etwas: Ich selber werde sehr froh sein, wenn ich mit dieser düsteren Prognose nicht recht behalten sollte! In keiner Sache möchte ich mich so gerne irren wie hier! Bitte tragt dazu bei, mich zu widerlegen!!!

Virtuelle Todesanzeigen und virtuelle Kondolenzbücher

LG Saarbrücken
Urteil vom 14.02.2014
13 S 4/14
JurPC Web-Dok. 74/2014, Abs. 1 – 42

http://www.jurpc.de/jurpc/show?id=20140074

” Die Erstellung einer virtuellen Todesanzeige ist datenschutzrechtlich nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 BDSG zulässig. Danach ist das geschäftsmäßige Erheben, Speichern und Nutzen personenbezogener Daten zum Zwecke der Übermittlung zulässig, wenn die Daten aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen werden können, es sei denn, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen offensichtlich überwiegt. Das ist der Fall, wenn die Daten aus öffentlichen Todesanzeigen in Tageszeitungen entnommen werden.
Die virtuelle Todesanzeige verletzt die Menschenwürde und das postmortale Persönlichkeitsrecht der betreffenden Person nicht. Die bloße Mitteilung von Namen, Geburts- und Sterbedaten, Wohnort, Berufsbezeichnung und letzter Ruhestätte in Form einer Todesanzeige beeinträchtigt den Verstorbenen nicht in seinem Achtungsanspruch und Geltungswert. Vielmehr handelt es sich um wertneutrale Daten ohne wertenden Bezug zur Persönlichkeit des Verstorbenen. Dass die Daten durch eine Veröffentlichung im Internet einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich gemacht und ggf. auch dauerhaft verfügbar gehalten werden, ändert an dieser Bewertung im Grundsatz nichts. Der Betroffene wird hierdurch nicht zu einer „quasi-öffentlichen“ Person stilisiert, die er zu Lebzeiten nicht war.
Einträge in virtuellen Kondolenzbüchern hingegen, die den Eindruck vermitteln, der Verstorbene habe eine außereheliche Beziehung unterhalten, stellen Persönlichkeitsrechtsverletzungen dar mit der Folge, dass diese Einträge unverzüglich zu löschen sind, sobald die für das virtuelle Kondolenzbuch verantwortliche Person hiervon Kenntnis erlangt.”

Auszug aus dem Urteil:

“Auch die Übermittlung der in der Todesanzeige enthaltenen Daten wäre nach § 29 Abs. 2 BDSG zulässig. Soweit diese Bestimmung die Datenübermittlung von weiteren Erfordernissen abhängig macht, insbesondere von der glaubhaften Darlegung eines berechtigten Interesses sowie einer Aufzeichnung und stichprobeweisen Überprüfung der Darlegung, bedarf dies einer verfassungskonformen – einschränkenden – Auslegung (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 aaO). Art, Inhalt und Aussagekraft der beanstandeten Daten müssen an den Aufgaben und Zwecken gemessen werden, denen die Speicherung und Übermittlung dient (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 aaO; BGH, Urteil vom 17. Dezember 1985 – VI ZR 244/84, NJW 1986, 2505 f.). Eine wortgetreue Anwendung des § 29 Abs. 2 BDSG würde danach nicht nur zu einem Widerspruch zu dem sich aus Art. 5 Abs. 1 GG ergebenden Recht auf uneingeschränkte Kommunikationsfreiheit führen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 aaO). Sie würde auch die Meinungsfreiheit ( Art. 5 Abs. 1 GG) berühren. Denn über die Verknüpfung mit der Kommentarfunktion dient die Todesanzeige zugleich als Ausgangspunkt für die Äußerung von Meinungen in Bezug auf den Verstorbenen. Einschränkungen der betroffenen Grundrechte sind nur rechtmäßig, wenn sie verhältnismäßig sind (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 aaO mwN.). Nach Maßgabe dieser Grundsätze können die o.a. gesetzlichen Einschränkungen für die vorliegende, von dem historischen Gesetzgeber nicht vorhergesehene (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 aaO) Datenübermittlung keinen Bestand haben. Denn die nie ganz auszuschließende, bloß abstrakte Möglichkeit, dass durch eine missbräuchliche Verwendung der Kondolenzfunktion Verletzungen der hier auf Seiten des Betroffenen allein einschlägigen Menschenwürde eintreten könnten, begründet für sich allein noch keine Verletzung der Menschenwürde, die solche Einschränkungen rechtfertigen könnte. ”

Die zitierte BGH-Entscheidung betraf http://Spickmich.de

http://openjur.de/u/31109.html (Rz. 45 zur verfassungskonformen Auslegung von § 29 BDSG)

Das Saarbrücker Urteil hat unmittelbare Bedeutung für das Genealogen-Projekt:

http://www.familienanzeigen.org

Einbetten von Instagram-Fotos

Schon seit 2013 gibt es eine Einbetten-Funktion für Instagram, wie sie hier für Flickr rechtlich beurteilt wurde:

http://archiv.twoday.net/stories/714907881
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2183

Berichte zur Einbettungsfunktion:

http://www.internetworld.de/social-media/facebook/einbetten-leicht-gemacht-288421.html

http://blog.instagram.com/post/55095847329/introducing-instagram-web-embeds (en)

Wer vom neuen Stream

http://instagram.com/rwthaachenuniversity#

etwas einbetten will, klickt auf die drei Punkte und kommt zu Embed. Illustrieren kann ich das hier nicht, da in Archivalia kein iframe zulässig ist.

In Archivalia_EN:

http://archivalia.tumblr.com/post/84242805780/via-foto-von-rwthaachenuniversity

Man stimmt

http://instagram.com/about/legal/terms/api/#

zu, die weniger eindeutig sind als bei Flickr.

“Comply with any requirements or restrictions imposed on usage of User Content by their respective owners. Remember, Instagram doesn’t own User Content – Instagram users do. Although the Instagram APIs can be used to provide you with access to User Content, neither Instagram’s provision of the Instagram APIs to you nor your use of the Instagram APIs override User Content owners’ requirements and restrictions, which may include “all rights reserved” notices (attached to User Content by default when uploaded to Instagram), Creative Commons licenses or other terms and conditions that may be agreed upon between you and the owners. In ALL cases, you are solely responsible for making use of User Content in compliance with owners’ requirements or restrictions.”

Daraus scheint hervorzugehen, dass CC-Restriktionen wie NC zu beachten sind. Was die Standard-Klausel “all rights reserved” angeht, ist es selbstwidersprüchlich, eine Einbettungsmöglichkeit für die Masse der Bilder anzubieten, während “all rights reserved” signalisiert, dass man eben nicht auf einer anderen Website nachnutzen darf. Hier kann man aber auf die generelle Einwilligung setzen, falls keine spezifischen Restriktionen ersichtlich sind.

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022218366

ARD und ZDF beschließen einheitliche Misshandlung der Wissenschaftsfreiheit

http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/forum/type=nachrichten&id=2383

“Pressemitteilung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten:

Regelungen über den Zugang für Wissenschaft und Forschung zum Archivgut der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland und des Deutschen Rundfunkarchivs

1. Grundsätze

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland sind sich des kulturellen Wertes der in ihren Archiven bewahrten medialen Überlieferung bewusst und unterstützen die Zwecke von Wissenschaft und Forschung. Die Bedeutung der audio-visuellen Medien als wissenschaftliches Quellenmaterial nimmt zu und zahlreiche Kapitel der Zeitgeschichte können ohne deren Analyse nicht mehr geschrieben werden.

Mit den folgenden Regelungen wird der Zugang von Wissenschaft und Forschung zu den Archiven der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und des Deutschen Rundfunkarchivs (DRA)1 transparent und einheitlich gestaltet. Dadurch wird die wissenschaftliche Beschäftigung mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk gefördert. Unter medialer Überlieferung werden dabei nicht nur Bewegtbilder- und Tondokumente verstanden, sondern auch ergänzende Bestandsgruppen wie Schriftoder Sammelgut (Techniksammlungen, Sachzeugen etc.), deren Kontextinformationen in vielen Fällen für die Auswertung und das Verständnis der Video-, Bildund Tondokumente unverzichtbar sind.
Der Zugang zum Archivgut für Wissenschaft und Forschung ist damit in den Rundfunkanstalten nach einheitlichen Maßstäben und gemäß einem in allen öffentlich- rechtlichen Rundfunkarchiven in Deutschland geltenden einheitlichen Verfahren geregelt.

Nicht Gegenstand dieser Regelungen sind alle anderen Nutzungen von Archivgut durch Dritte:
– durch Bildungseinrichtungen im Rahmen der Rundfunkgesetze
– ohne wissenschaftliche Zwecke (z.B. durch Firmen, Institutionen, Museen, Vereine, Stiftungen, Parteien oder sonstige Einrichtungen und Organisationen)
– durch sonstige kommerzielle Anbieter

Diese nicht-wissenschaftlichen Nutzungsformen erfolgen in der Regel durch bilaterale Verträge mit den Verwertungsgesellschaften oder den Rundfunkanstalten selbst.

2. Zugangsberechtigung
Die Rundfunkanstalten gewähren unter Beachtung der Primärzwecke ihrer Archive als Präsenz- und Arbeitsarchive Zugang zu den Beständen für Zwecke der Wissenschaft und Forschung. Als solche gelten insbesondere Vorhaben mit dem Ziel einer Dissertation (andere wissenschaftliche Abschlussarbeiten ggf. nach Einzelfallprüfung) und andere wissenschaftliche Projekte von hauptamtlichen Hochschulangehörigen, Gastdozenten oder Honorarprofessoren sowie vergleichbaren Mitgliedern der Hochschulen und wissenschaftlichen Institute.

Aus Rücksicht auf schutzwürdige Interessen gelten für den Zugang zu bestimmten Bestandsgruppen jedoch die folgenden Einschränkungen:
– Für Verwaltungsunterlagen der Rundfunkanstalten sind die allgemeinen Bestimmungen des Datenschutzes zu beachten.
– Für Dokumente, die sich auf natürliche Personen beziehen, gelten die Bestimmungen des allgemeinen Persönlichkeitsschutzes und des Datenschutzes. Unter Umständen ist vor der Nutzung die ausdrückliche Einwilligung der Betroffenen einzuholen.
– Für die Nutzung von Deposita ist die Einwilligung des jeweiligen Depositum- Gebers einzuholen und nachzuweisen.
– Die Bestimmungen des Urheberrechts sind einzuhalten.

Darüber hinaus kann die Nutzung versagt werden, wenn
– schutzwürdige Belange der Rundfunkanstalt tangiert sind
– schutzwürdige Belange Dritter dem entgegenstehen
– die Erhaltung des Archivgutes gefährdet ist
– der Nutzungsumfang die Kapazitäten des Archivs übersteigt.

Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung des Archivguts besteht nicht.

3. Benutzung
Nutzungsanfragen müssen schriftlich unter Angabe des durch die akademische Einrichtung bestätigten Nutzungszwecks und des Themas der wissenschaftlichen Arbeit an die für die wissenschaftliche Nutzung zuständige Stelle der jeweiligen Rundfunkanstalt erfolgen (s. Adressenliste in der Anlage).

Vor Beginn einer Nutzung ist in der Regel eine Erstberatung der Wissenschaftlerin oder des Wissenschaftlers erforderlich, in der unter anderem geklärt wird, ob das Thema ausreichend spezifiziert ist, ob geeignetes Archivgut im Archiv der Rundfunkanstalt überhaupt vorliegt, ob die Voraussetzungen für eine Einsichtnahme gegeben sind oder geschaffen werden können und ob genügend Kapazitäten für die Recherche und die weitere Begleitung des Vorgangs vorhanden sind. Im Hinblick auf die Wahrung etwaiger Persönlichkeitsrechte, auf Bestimmungen des Datenschutzes oder auf die Wahrung von Urheber- und Leistungsschutzrechten muss der Benutzer vor Einsicht in Dokumente des Archivs einen Benutzungsantrag unterzeichnen, in dem sich dieser zur Einhaltung aller die vorgenannten Rechte schützenden Vorschriften verpflichtet.

Die Sichtung des Archivguts erfolgt grundsätzlich in den Räumen der jeweiligen Rundfunkanstalt. Eine Ausleihe des Archivguts ist nicht möglich, nur in Ausnahmefällen kann eine Ansichtskopie erstellt werden.

4. Verwendung und Zitierweise
Das zur Nutzung überlassene Archivgut darf ausschließlich für den beantragten Nutzungszweck verwendet werden. Eine Weitergabe an Dritte ist ausgeschlossen. Zu beachten sind die Bestimmungen des Datenschutzes, bestehende Urheber- und Leistungsschutzrechte sowie die Persönlichkeitsrechte Betroffener (vgl. Ziffer 2.).

Die Zitierweise, Siglen und Signaturen, mit denen Quellen nachzuweisen sind, werden dem Nutzer verbindlich vorgegeben. Es sind die Regelungen des Zitatrechts einzuhalten. Im Falle einer Publikation oder anderweitigen Veröffentlichung sind dem Archiv hiervon kostenfrei und unaufgefordert ein (ggf. elektronisches) Belegexemplar zu übergeben.

5. Kostenerstattung
Erstberatung, Eigenrecherchen und Sichtung sind kostenfrei. Für Auftragsrecherchen und ggf. Rechteermittlung können die dafür entstehenden Selbstkosten in Rechnung gestellt werden. Für die Anfertigung von Audiound Video-Kopien zur Ansicht wird grundsätzlich die interne Verrechnung einer Technikerstunde zugrunde gelegt (die konkreten Zahlen werden in zwei Anlagen dargestellt).

Autoren: ARD-/ZDF-Archivleiterkonferenz mit Deutschlandradio und dem DRA am 23. Oktober 2013 beim NDR in Hamburg

Kostenübersicht als Anlage zu den Regelungen über den Zugang für Wissenschaft und Forschung zum Archivgut

ARD und Deutschlandradio

Die Eigenrecherche und die Einsichtnahme in das Archivgut vor Ort erfolgt grundsätzlich unentgeltlich.

Für Auftragsrecherchen sowie für die Herstellung und Überlassung von Kopien können die Archive der Rundfunkanstalten zur Deckung der entstandenen Selbstkosten in folgender Weise Rechnungen erstellen:

Die Kosten betragen für
– Auftragsrecherche ggf. Selbstkosten
– Rechteermittlung ggf. Selbstkosten
– Audiokopien 30 € je Technikerstunde
– Videokopien 30 € je Technikerstunde
– Film tatsächliche Überspielkosten (externe Firma)
– Fotos (als Fotokopie) kostenlos
– Fotokopien kostenlos

Sofern Ansichtskopien von AV-Medien für rein wissenschaftliche Zwecke bei externen Dienstleistern erstellt werden, gelten die gleichen Preise, wie bei der Herstellung von Privatkopien für Zuschauer und Hörer.

Die Erstellung von Kopien und die Rechteklärung im Falle von Veröffentlichungen und kommerziellen Verwertungen werden nach den Preislisten der Verwertungstöchter der Rundfunkanstalten bzw. der mit der Verwertung beauftragten Einrichtungen berechnet.

ZDF

Die Eigenrecherche und die Einsichtnahme in das Archivgut vor Ort erfolgt grundsätzlich unentgeltlich.

Für Auftragsrecherchen sowie für die Herstellung und Überlassung von Kopien können die Archive der Rundfunkanstalten zur Deckung der entstandenen Selbstkosten in folgender Weise Rechnungen erstellen:

Die Kosten betragen für
– Auftragsrecherche ggf. Selbstkosten
– Rechteermittlung ggf. Selbstkosten
– Audiokopien ggf. Selbstkosten
– Videokopien ggf. Selbstkosten
– Film tatsächliche Überspielkosten (externe Firma)
– Fotos (als Fotokopie) kostenlos
– Fotokopien kostenlos

Sofern Ansichtskopien von AV-Medien für rein wissenschaftliche Zwecke bei externen Dienstleistern erstellt werden, gelten die gleichen Preise, wie bei der Herstellung von Privatkopien für Zuschauer und Hörer.

Die Erstellung von Kopien und die Rechteklärung im Falle von Veröffentlichungen und kommerziellen Verwertungen werden nach den Preislisten der Verwertungstöchter der Rundfunkanstalten bzw. der mit der Verwertung beauftragten Einrichtungen berechnet.

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Die Pressemitteilung finden Sie zudem hier:
http://www.ard.de/download/943956/Regelungen_zum_Archivzugang.pdf

Eine Liste mit Ansprechpartnern zum Archivzugang finden Sie hier:
http://www.ard.de/download/943982/Ansprechpartner_zum_Archivzugang.pdf

Ich halte das restriktive Dokument für einen Skandal und in mehrfacher Hinsicht für RECHTSWIDRIG.

Nicht nur institutionelle Forschung (“unter Angabe des durch die akademische Einrichtung bestätigten Nutzungszwecks”) ist wissenschaftliche Forschung im Sinne des Art. 5 GG.

Die Forderung nach einem Belegexemplar bedarf einer gesetzlichen Grundlage (einfach mal in Archivalia die Suche bemühen).

Leider hat sich die unfähige Justiz dieses Landes schon oft vor den Karren der Rundfunkanstalten spannen lassen und die Grundsätze des öffentlichen Rechts für sie gebeugt. Aber versuchen sollte man es schon, gegen diesen eklatanten Schlag ins Gesicht der Zivilgesellschaft gerichtlich vorzugehen.

RaderGate: Der C.H. Beck Verlag will das Buch „Große Seeeschlachten“ von Arne Karsten und Olaf B. Rader aus dem Verkehr ziehen

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/plagiatsvorwurf-gegen-historikerbuch-doch-zu-viel-wiki-12916364.html

Die von Arne Karsten, Junior-Professor für Geschichte der frühen Neuzeit in Wuppertal, verfassten Kapitel enthalten demnach keine Zitate ohne korrekten Nachweis. Anders sieht es offenkundig bei den von Olaf B. Rader, Mitarbeiter an den Monumenta Germania, geschriebenen Kapiteln aus. Rader habe sich häufiger bei Wikipedia bedient, allein im ersten Kapitel „Salamis“ wurden dreizehn Stellen gefunden, rund fünf Prozent des Textes sei eine Übernahme des Wikipedia-Artikels zur Seeschlacht von Salamis. Auch in anderen Kapiteln finden sich zahlreiche Versatzstücke aus der Internet-Enzyklopädie.

Als gravierend bewertet der Verlag auch, dass sich Rader im neunten Kapitel „Trafalgar“ stark an einen 2003 im Netz veröffentlichten Aufsatz von Thomas Siebe „angelehnt“ hat. Die Quote der „sehr ähnlichen Formulierungen“ belaufe sich hier auf zehn Prozent. Olaf B. Rader bedauere „die nicht nachgewiesene Nutzung fremder Texte zutiefst“, mit dem Autor Siebe habe er sich über die Nutzung des Aufsatzes „Mythos Trafalgar“ verständigt.

Die geistige Leistung der Autoren sieht der Verlag dennoch nicht geschmälert

Stellungnahme des Verlags:

http://www.spiegel.de/media/media-33664.pdf

“Der Verlag entschuldigt sich für die
nicht kenntlich gemachten Übernahmen aus Wikipedia-Artikeln und insbesondere für die Anlehnung an den Trafalgar-Artikel von Thomas Siebe.”

Wenn es nur um die Wikipedia gegangen wäre, hätte der Beck-Verlag den drastischen Schritt womöglich nicht vollzogen, von der Wikipedia darf man ja klauen … Aber da Rader von Siebe abgeschrieben hat, ging das dem Verlag doch zu weit.

Völlig überflüssig ist das Einprügeln auf Janning, der den ganzen Skandal ausgelöst hat.

“Der Verlag begrüßt es, wenn ihn Hinweise auf Fehlverh
alten erreichen. Diese sollten aber mit
Rücksicht auf die Konsequenzen für die Betroffenen sorgfältig geprüft werden, bevor sie
publiziert werden. Die Plagiatsverdächtigungen gegen Arne Karsten erweisen sich als haltlos.”

Hallo? Das Buch wird von beiden Autoren verantwortet. Wer was geschrieben hat, ist doch erstmal völlig wurscht und muss bei einer ersten Äußerung nicht berücksichtigt werden.

“Die Vorwürfe gegen Olaf Rader bestä
tigen sich zwar teilweise, aber es ist unklar, ob sie
urheberrechtlich relevant sind. Olaf Rader hat sich mit Thomas Siebe über die Nutzung des
Artikels „Mythos Trafalgar“ verständigt.”

Ob sie urheberrechtlich relevant sind, ist ebenfalls wurscht. Sie sind wissenschaftsethisch und moralisch relevant.

“Arne Janning hat dem Verlag zugesagt, bis zum Abend des 24. April weitergehende Belege, über die zu verfügen er öffentlich behauptet, zur Kenntnis zu bringen. Diese Belege sind bisher nicht
eingetroffen. Das Vorgehen, pauschalisierende Behauptungen in die Welt zu setzen, ohne diese hinreichend zu belegen, ist nicht akzeptabel. Die Autoren haben rechtliche Schritte gegen Arne
Janning eingeleitet”.

Die Wikipedia-Autoren sollten lieber rechtliche Schritte gegen den dreisten Plagiator einleiten, denn es hat sich bei der Prüfung doch herausgestellt, dass Janning im Kern recht hatte, wenn er zahlreiche Übernahmen aus der Wikipedia beanstandete. Seine exemplarische Dokumentation von vier Stellen konnte durchaus wirksam einen Anfangsverdacht begründen.

Keine Silbe schreibt der Beck-Verlag vom dreisten Bilderklau aus Wikimedia Commons, der eindeutig einen Urheberrechtsverstoß darstellte (es sei denn – aber davon ist nicht auszugehen – das Foto wurde mit ausdrücklicher Zustimmung genutzt.)

Berichterstattung hier:

?s=seeschlachten

Sammlungen der Inselspital-Stiftung (MuSIS) und des Instituts für Medizingeschichte der Universität Bern (IMG)

Die museale Sammlung der Berner Inselspital-Stiftung (MUSIS) ist neu als Datenbank mit allen erfassten Objekten online zugänglich.

http://130.92.123.9/start.fau?prj=IMG-Sammlung

Raubgräber – Grabräuber

http://archaeologik.blogspot.de/2014/04/raubgraber-grabrauber.html

Das Thema gehört heute nicht mehr in ein Buch (jedenfalls nicht ausschließlich). Es gehört ins Internet, so dass Menschen, die sich neu für Archäologie interessieren und über die Anschaffung einer Sonde nachdenken, leicht verständliche Informationen und Positionen von archäologischer Seite finden und verstehen lernen, was für einen Schaden sie anrichten können. Hier besteht ein erhebliches Defizit! Informatione, die in vorliegendem Band gegeben werden sind wichtig und müssten sehr leicht gefunden werden und leicht erreichbar sein (Open access!).

千里之行,始於足下。10 Jahre ‘Wiener Chinabibliographie (1477-1939)’

Monika Lehner blickt in “Mind the gap(s)” auf die ersten zehn Jahre der Bibliotheca Sinica 2.0 zurück: http://www.univie.ac.at/Geschichte/China-Bibliographie/blog

Monika Lehner, 千里之行,始於足下。10 Jahre ‘Wiener Chinabibliographie (1477-1939)’, in: Weblog Mind the gap(s), 28. 4. 2014, http://mindthegaps.hypotheses.org/1454.

Herzlichen Glückwunsch!

Ein neues Internetportal bündelt "Citizen Science"-Projekte in Deutschland

http://www.buergerschaffenwissen.de

Leider nur 1 (in Worten: ein) Projekt aus dem Bereich Sozial- und Geisteswissenschaften, artigo.

Via
http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=wi&dig=2014%2F04%2F25%2Fa0101&cHash=8d0fe7ebb2ccce81c0cc401a2d0d6d26

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/805774330

Citizen Science: Das unterschätzte Wissen der Laien

Buch von Peter Finke mit Blick ins Buch

http://www.amazon.de/Citizen-Science-untersch%C3%A4tzte-Wissen-Laien/dp/3865814662

Leseprobe
http://www.oekom.de/fileadmin/buecher/PDF_Leseprobe/Citizen_Science_Leseprobe.pdf

Rezensionen und Materialien:

http://www.spektrum.de/rezension/citizen-science/1256560

http://nachhaltigewissenschaft.blog.de/2014/03/23/lesetipp-citizen-science-unterschaetzte-wissen-laien-peter-finke-18033899

Update:

http://www.taz.de/1/archiv/digitaz/artikel/?ressort=ku&dig=2014%2F03%2F31%2Fa0103&cHash=bc5baca7d7fe2748f08c844f0812cbb5

http://archiv.twoday.net/stories/808716129

http://archiv.twoday.net/stories/706563449 (Alter forscht)

Quellenkunde der Habsburgermonarchie (2004)

http://homepage.univie.ac.at/martin.scheutz/?page_id=192
http://homepage.univie.ac.at/josef.pauser/?portfolio=absolute-moon-youtube

Quellenkunde der Habsburgermonarchie (16.-18. Jahrhundert)
Ein exemplarisches Handbuch
Herausgegeben von Josef Pauser, Martin Scheutz und Thomas Winkelbauer
(= Mitteilungen des Instituts für Österreichische Geschichtsforschung, Ergänzungsband 44)
Verlag Oldenbourg, Wien/München 2004
ISBN 3-7029-0477-8 Oldenbourg Wien
ISBN 3-485-64853-5 Oldenbourg München
79,80 Eur[D] / 82,10 Eur[A] / 125,00 sFr

amazon Blick ins Buch
http://www.amazon.de/gp/reader/3486648535/ref=sib_dp_pt#reader-link

Ich versuche zusammenzutragen, welche Aufsätze online verfügbar sind (work in progress).

PDFs herunterladen, eh sie weg sind!!

Inhaltsverzeichnis

Titelvorspann und Inhaltsverzeichnis
http://homepage.univie.ac.at/josef.pauser/html/Quellenkunde_0001_0008.pdf

Vorbemerkung
http://homepage.univie.ac.at/josef.pauser/html/Quellenkunde_0009_0012.pdf

Abkürzungsverzeichnis

1. Institutionen

1.1. Hof und Zentralverwaltung

Im Herzen der zusammengesetzten Habsburgermonarchie: Quellen zu einer neuen Geschichte des Hofes, der Regierung und der höfischen Repräsentation (Jeroen Duindam), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 21–32

1.1.1. Der Kaiserhof

Das k.k. „Geheime Hausarchiv“ (Michael Hochedlinger), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 33–44
http://www.oesta.gv.at/DocView.axd?CobId=19233

Die Wiener Hofbibliothek (Stefan Benz), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 45–58

,Ordonnances de l’hôtel‘, Hofstaatsverzeichnisse, Hof- und Staatskalender (Heinz Noflatscher), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 59–75
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0059_0075.pdf

Die Zeremonialprotokolle und weitere Quellen zum Zeremoniell des Kaiserhofs im Wiener Haus-, Hof- und Staatsarchiv (Mark Hengerer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 76–93
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0076_0093.pdf

Die Berichte der päpstlichen Nuntien und der Gesandten Spaniens und Venedigs am kaiserlichen Hof aus dem 16. und 17. Jahrhundert (Jan Paul Niederkorn), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 94–107

Die Quellen zu den Hofreisen im Habsburg-Lothringischen Familienarchiv aus den Jahren 1766 bis 1788 (Krisztina Kulcsár), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 108–119

1.1.2. Der Geheime Rat und die Geheime Konferenz

Die Protokolle zentralstaatlicher politischer Ratskollegien (1527–1742/60) (Stefan Sienell), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 120–127

1.1.3. Die Hofkammer

Die Abrechnungsbücher des Hofzahlmeisters (1542–1714) und die Zahlamtsbücher (1542–1825) im Wiener Hofkammerarchiv (Mark Hengerer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 128–143

Quellen der obersten landesfürstlichen Finanzverwaltung in den habsburgischen Ländern (16. Jahrhundert) (Peter Rauscher), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 144–152
http://homepage.univie.ac.at/peter.rauscher/SD_Quellenkunde_0144_0152.pdf

Die Gedenkbücher der Kaiserlichen Hofkammer im 17. und 18. Jahrhundert (Tomáš Knoz), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 153–161

1.1.4. Militärwesen

Quellen zum kaiserlichen bzw. k.k. Kriegswesen (Michael Hochedlinger), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 162–181
Die Akten und Protokolle des Wiener Hofkriegsrats im 16. und 17. Jahrhundert (Géza Pálffy), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 182–195
http://www.oesta.gv.at/DocView.axd?CobId=19146
http://www.digitales.oesterreich.gv.at/Docs/2006/12/7/SD_Quellenkunde_0162_0181.pdf

Die Quellen der Konskription (Anton Tantner), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 196–204
http://tantner.net/publikationen/Tantner_QuellenderKonskription.pdf

1.2. Landesfürstliche Regierungen und landesfürstliche Gesetzgebung

Das Schriftgut der drei „oberösterreichischen Wesen“ (Christoph Haidacher), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 205–215

Landesfürstliche Gesetzgebung (Policey-, Malefiz- und Landesordnungen) (Josef Pauser), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 216–256
http://homepage.univie.ac.at/josef.pauser/php/downloads/pauserquellenkunde.pdf

„Bergordnungen“ – eine exemplarische Quellenbeschreibung anhand der historischen Bergbauregion Tirol (Gerd Hofmann und Wolfgang Tschan), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 257–267
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0257_0267.pdf

Waldordnungen und ergänzende Quellen (Christoph Sonnlechner), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 268–277
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0268_0277.pdf

Das Paßwesen (1750–1857) (Andrea Komlosy), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 278–290

Wappenbriefe (unter besonderer Berücksichtigung der Tiroler Verhältnisse) (Gustav Pfeifer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 291–302

1.3. Das Reich und die Erblande

Reichstag und Reichstagsakten am Beispiel der Augsburger Reichstages von 1530 (Martina Fuchs), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 303–311

Reichsgesetzgebung und Reichsrecht (Karl Härter), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 312–326

Die Reichshofratsakten als Quelle zur Geschichte der österreichischen und böhmischen Länder im 16. und 17. Jahrhundert (Barbara Staudinger), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 327–336

1.4. Landstände

Archive, Registraturen und Bibliotheken der Stände: das Beispiel Oberösterreich (Arno Strohmeyer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 337–350

Landtagsakten (unter besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse in der frühneuzeitlichen Habsburgermonarchie) (Joachim Bahlcke), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 351–364

Die Gülteinlagen und die Theresianischen sowie Josephinischen Steuerfassionen in den österreichischen Ländern (Bernhard Hackl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 365–377

1.5. Grundherrschaft und Stadtherrschaft, ländliche und städtische Gemeinde

Herrschaft und Gemeinde im frühneuzeitlichen Österreich: Zur Quellenlage (Herbert Knittler), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 378–389

1.5.1. Norm

Weistümer und „Ländliche Rechtsquellen“ (Christiane Birr), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 390–408

Instruktionen für Herrschaftsbeamte und grundherrliche Ordnungen in den österreichischen und böhmischen Ländern (Thomas Winkelbauer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 409–426

Hausväterliteratur (Alexander Sperl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 427–434

1.5.2. Praxis

Herrschaftsschätzungen und Anschläge (Herbert Knittler), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 435–442

Grundherrschaftsprotokolle (Thomas Just), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 443–447

Die Tiroler Gerichts- und Verfachbücher (Wilfried Beimrohr), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 448–456

Österreichische Rechnungen und Rechnungsbücher (Thomas Just), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 457–467

Adelige und bürgerliche Nachlaßinventare des 16. und 17. Jahrhunderts in den böhmischen Ländern (Václav Bužek), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 468–476

Heiratsverträge und Testamente in Böhmen im 16. und 17. Jahrhundert (Pavel Král), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 477–494

Testamente und Verlassenschaftsabhandlungen (18. Jahrhundert) (Michael Pammer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 495–510
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0495_0510.pdf

Schöppenbücher (Dana Štefanová), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 511–515

Historische Bodendokumentation: Urbare, Landtafeln und Grundbücher (Elisabeth Schöggl-Ernst), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 516–529
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0516_0529.pdf

Grundbücher in Böhmen und Mähren (Bronislav Chocholác), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 530–539

Zehentdaten und Zehentregister (Erich Landsteiner), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 540–560

Gerichtsakten (Martin Scheutz), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 561–571
http://homepage.univie.ac.at/martin.scheutz/php/downloads/sdquellenkunde05610571.pdf

Supplikationen (Martin Paul Schennach), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 572–584

Quellen zu den böhmischen Bauernaufständen im Jahre 1680 (Jaroslav Cechura) 585–589

Ratsprotokolle österreichischer Städte (Herwig Weigl und Martin Scheutz) 590–610
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2006/scheutzweiglratsprotokolle.pdf

Die Rechnungen der Finanzverwaltung in den österreichischen Städten (Andrea Pühringer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 611–624
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0611_0624.pdf

Steuerverzeichnisse (Katrin Keller), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 625–632
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0625_0632.pdf

Wiener Zunftarchivalien vom 17. bis zum 19. Jahrhundert (Annemarie Steidl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 633–640

1.6. Kirchen und Konfessionen

Geschichte der Konfessionen im frühneuzeitlichen Österreich: Zur Quellenlage (Rudolf Leeb), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 641–650

Die „Passauer Protokolle“ im Wiener Diözesanarchiv (Johann Weißensteiner), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 651–662

Die „Litterae Annuae“ und die „Historiae“ der Jesuiten (Gernot Heiß), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 663–674

Kirchliche Visitationen und landesfürstliche „Reformationskommissionen“ im 16. und 17. Jahrhundert am Beispiel von Niederösterreich (Arthur Stögmann), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 675–685

Die Prälatenarchive (Helga Penz), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 686–695

Quellen der Historischen Demographie (Andreas Weigl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 696–706

Pfarrakten des 18. Jahrhunderts am Beispiel von Wien (Christine Schneider), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 707–713

1.7. Universität

Universitäre Massenquellen (Matrikel, Akten) (Ingrid Matschinegg), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 714–724
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0714_0724.pdf

2. Gattungen

2.1. Selbstzeugnisse

Frühneuzeitliche Selbstzeugnisse (Harald Tersch), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 727–740
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0727_0740.pdf

Reiseberichte – der Blick auf Mittelstädte (Alfred Stefan Weiß), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 741–752

Haus- und Familienbücher (Birgit Studt), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 753–766
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0753_0766.pdf

Tagebücher (Petr Maa), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 767–780
http://www.univie.ac.at/Geschichte/htdocs/upload/igh2/File/Mata%20-%20SD%20Tagebuecher%20(2004).pdf

Die Tagebücher und Tagzettel des Kardinals Ernst Adalbert von Harrach (Alessandro Catalano), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 781–789
http://www.esamizdat.it/SD_Quellenkunde_0781_0789.pdf

Die „Tagzettel“ der Gräfin Johanna Theresia von Harrach als Sonderform des Briefes (Susanne Claudine Pils), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 790–795

Die Tagebücher des Grafen Karl von Zinzendorf (Christine Lebeau), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 796–800

2.2. Briefe

Formen und Gattungen frühneuzeitlicher Briefe (Beatrix Bastl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 801–812

Gelehrtenkorrespondenzen und Gelehrtenbriefe (Thomas Wallnig) 813–827

Die Familienkorrespondenz Ferdinands I. (Christopher F. Laferl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 828–837

Die Privatkorrespondenzen Kaiser LeopoldsI. (Petr Mat’a und Stefan Sienell), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 837–849
http://www.univie.ac.at/Geschichte/htdocs/upload/igh2/File/Mata%20-%20SD%20Privatbriefe%20(2004).pdf

Gesandtschaftsberichte in der Frühen Neuzeit (Friedrich Edelmayer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 849–859

2.3. Flugschriften und Zeitungen

Flugblätter, Flugschriften und periodische Zeitungen (Christian Oggolder und Karl Vocelka), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 860–874
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0860_0874.pdf

Die Fuggerzeitungen (Michael Schilling), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 875–880
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0875_0880.pdf

2.4. Geschichtsschreibung

Höfische und ständische Geschichtsschreibung (Arno Strohmeyer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 881–987
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0881_0897.pdf

Die poetische Habsburger-Panegyrik in lateinischer Sprache als historische Quelle (Sonja Reisner), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 898–915

Leichenpredigten (Franz M. Eybl), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 916–926

Stadtchroniken am Beispiel der „Eisenstadt“ Steyr (Harald Tersch), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 927–939
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_0927_0938.pdf

3. Bilder und Dinge

Realienkunde der Frühen Neuzeit (Helmut Hundsbichler), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 941–951

Über den Quellencharakter der frühneuzeitlichen Architektur (Petr Fidler), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 952–970

Allegorie und Emblem (Sibylle Appuhn-Radtke), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 971–1005

Das frühneuzeitliche Bildnis als Quelle (Friedrich Polleroß), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1006–1030

Historienbilder (Matthias Pfaffenbichler), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1031–1047

Topographische Ansichten Österreichs (in den Grenzen der Republik) 1500–1800 (Ralph Andraschek-Holzer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1048–1059

Landkarten (Thomas Winkelbauer), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1060–1094

Inschriften (Andreas Hermenegild Zajic), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1095–1109
http://www.univie.ac.at/igl.geschichte/weigl/ws2007/SD_Quellenkunde_1095_1109.pdf

4. Medienarchäologischer Ausblick

Das Archiv als Gedächtnisort? (Wolfgang Ernst), in: Quellenkunde (Wien – München 2004) 1113–1134

Verzeichnis der Autorinnen und Autoren

All-known-Sources-Service mit BEACON-Findbuch nicht nur für Personennamen in der GND!

?p=4476#comments

Die Gemeinsame Normdatei (GND) enthält nicht nur Personennamen, sondern auch Orte oder Körperschaften.

Zur GND
?s=gnd

Einführung:
http://archiv.twoday.net/stories/572462396

http://beacon.findbuch.de ermöglicht es, auch Angaben zu Nicht-Personennamen aus Quellen, die zur GND eine BEACON-Datei anbieten, zusammenzuführen.

Beispiel zu Breslau:

http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=4008216-7

Beispiel zu Kloster Hirsau:
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=4129309-5

Beispiel zu Hochschularchiv Aachen:
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=16022751-3
Siehe dazu auch
http://archive20.hypotheses.org/1093

Das Angebot ist noch sehr begrenzt, aber wie Ladislaus bemerkt, könnte es schnell wachsen, wenn viele mitmachen, wie dies bereits bei der ehemaligen PND für Personennamen der Fall ist. Leider gibt es für viele Körperschaften z.B. Klöster noch keine GND.

Update: Beispiel zu Synagoge Trier (Geografikum)
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=7605935-2

Burg Eltz
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=4009109-0

Große Rohrdommel
http://beacon.findbuch.de/seemore/gnd-aks?format=sources&id=4535321-9

1.6.2022 https://archivalia.hypotheses.org/148011

Online-Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa

http://ome-lexikon.uni-oldenburg.de

Kein Wiki, keine Nachnutzbarkeit, keine Einzelnachweise, oft keine Bilder, keine angemessene Verlinkung von Digitalisaten.

Und die übliche Urheberrechtsverletzung in Sachen Commons-Bilder z.B. auf

http://ome-lexikon.uni-oldenburg.de/54258.html

Urheber und Lizenz fehlt. Unten steht, wie’s legal geht.

Klosterkirche in Himmelwitz/Jemielnica [Wikimedia Commons]. Foto: Ludek CC-BY-SA

Ausserrhoder Kirchenbücher im Internet

“Das Staatsarchiv Appenzell Ausserrhoden stellt der Öffentlichkeit den kantonalen Kirchenbuchbestand online zur Verfügung. Es kann nun jederzeit, kostenlos und bequem am Computer oder Handy auf 159 Bücher bzw. rund 50 000 Seiten Datenmaterial zugegriffen werden.”

http://www.ar.ch/departemente/kantonskanzlei/staatsarchiv/kirchenbuecher-online

Ein Jahrhundert Zeitungen in Sankt Vith

“Nach französischer (1795-1813) und preußischer (1814-1919) Herrschaft wurden die Kantone Eupen, Malmedy und Sankt 1920 durch den Versailler Vertrag schließlich Belgien einverleibt. Zu dieser Zeit gab es in Sankt Vith eine Zeitung in deutscher Sprache, die «Malmedy-St.Vither Volks-Zeitung». Die Zeitung, eine bedeutende Quelle für die Erforschung der Regionalgeschichte wurde 1866 als «Wochenblatt für den Kreis Malmedy» gegründet. In der Folgezeit erschien die Zeitung unter verschiedenen Bezeichnungen. Im Jahr 1965 fusioniert die «St. Vither Zeitung» mit dem «Grenz Echo»und wird «Grenz-Echo und St. Vither Zeitung». Die beim Staatsarchiv in Eupen aufbewahrten Ausgaben von Februar 1866 bis Dezember 1964 wurden im Jahr 2013 mit der Unterstützung der deutschsprachigen Gemeinschaft digitalisiert.”

Via
http://wiki-de.genealogy.net/Computergenealogie/2014/04

Mittelalterliche Handschriften des K. B. Nationalmuseums zu München

Die Schrift von Paul Lehmann 1916 ist online:

http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb00084280-6

Bekanntlich befinden sich die meisten der Handschriften in der Bayerischen Staatsbibliothek. Der Aufsatz von Karin Schneider, Handschriften aus dem Bayerischen Nationalmuseum jetzt in der Bayerischen Staatsbibliothek München und in der Staatsbibliothek Bamberg, in: Scriptorium 22 (1968), S. 314-323 ist leider nicht online. Einzelne Stücke verwahrt nach wie vor das Museum (anscheinend nicht in der Objektdatenbank).

http://www.bayerisches-nationalmuseum.de/index.php?id=547