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Stralsund Library Stamp

“ABA members should be aware that books bearing the stamp of the Stralsund Gymnasium Bibliothek, with release stamp, may not be quite what they seem. In 2012, several thousand volumes from the Stralsund city archives were sold to an antiques dealer, and subsequently dispersed in the trade. Some of the more notable books, such as a Kepler volume, appeared at auction. It appears that the sale of these books was not legal under the terms of the library’s charter but that title was legally transferred in subsequent sales. The library has been buying back some of the books sold. Anyone who has a book bearing the Stralsund library stamp should contact: Dr. Burkhard Kunkel at: burkunkel@web.de

http://www.aba.org.uk/news/664-stralsund-library-stamp-

Langweilig: erste virtuelle Ausstellung der Deutschen Digitalen Bibliothek

http://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de

Unvermeidlich offenkundig das Copyfraud: Es werden Medien unter CC gestellt, an denen die Institution nicht die Rechte hat. Andere Medien, die GARANTIERT gemeinfrei sind wie die Fotos von Konrad Theodor Preuss, der länger als 70 Jahre tot ist, werden nicht als Public Domain etikettiert.

Man mag zur Reproduktionsfotografie

?s=reproduktionsfoto

bei Nicht-Fotos stehen wie man will. Die Entscheidung “Bibelreproduktion” des BGH 1989

https://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Bibelreproduktion

lässt keinen Spielraum, Reproduktionen gemeinfreier Fotos als geschützt nach § 72 UrhG zu betrachten!

Für mich ist das Dulden solchen Etikettenschwindels durch die Deutsche Digitale Bibliothek zumindest im moralischen Sinn kriminell.

Mitbewerber können den Wettbewerbsverstoß nach § 3 UWG abmahnen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung

Das Notizbuch der Kolumbienexpedition liegt digitalisiert in dem vom Internet Archive bekannten Viewer vor, allerdings ohne die Funktionalität, dass man durch Klicken auf die Buchseite weiterblättern kann.

http://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/viewer/show/177#page/n0/mode/1up

Via
http://culture-to-go.com/2014/03/30/die-erste-virtuelle-ausstellung-der-deutschen-digitalen-bibliothek-ist-online

DGUF diskrimiert Wissenschaftsblogs

Maxi Platz schreibt in

http://minuseinsebene.hypotheses.org/995 [gelöscht]

“Mein eigener Referatsvorschlag, sich mit wissenschaftlichem Bloggen auseinander zu setzen, musste leider aussortiert werden. Das Thema könne man vielleicht in einem anderen Rahmen z.B. Öffentlichkeitsarbeit behandeln. Blogs seien streng genommen keine wissenschaftlichen Publikationen. Zudem wäre das Tagungsprogramm sonst zu umfangreich geworden, so hieß es.”

Ich halte die Ablehnungsbegründung für unglaublich daneben, wie ich schon mit

http://archiv.twoday.net/stories/714914595

angedeutet hatte. Indem Blogs nicht als streng wissenschaftliche Publikationen gesehen werden, werden BloggerInnen in eine Schublade “Öffentlichkeitsarbeit” gesteckt. Das ist ein Schlag ins Gesicht von Blogs wie Archaeologik (von den auf anderem Gebiet agierenden Archivalia einmal abgesehen) , die sich mit Erfolg bemühen, neben der Popularisierung und Bekanntmachung wissenschaftliche Erkenntnisse die Forschung durch neue Erkenntnisse voranzutreiben. Ist streng fachwissenschaftlich nur, was unter dem Mantel der DGUF stattfindet?

Update:

Ich bedaure es, dass nicht nur ich von einer jungen und unerfahrenen Bloggerin hereingelegt wurde und der Blogpost ohne Rücksprache mit der Redaktion von http://de.hypotheses.org als Teil einer Abmachung mit der DGUF gelöscht wurde.

In einer gedruckten Veröffentlichung kann man zwar Behauptungen zurücknehmen, aber nicht ungeschehen machen. Ich selbst habe in Archivalia allerdings auch Beiträge komplett gelöscht, allerdings erinnere ich mich – abgesehen von technischen (versehentlichen) und inhaltlichen Dubletten – nur an 1-2 Fälle. Davon betraf einer aus dem Jahr 2006 einen gerichtlichen Vergleich des AG Siegburg mit Prof. Schuler. Ich kann nicht ausschließen, dass es noch einige wenige weitere Fälle gab, aber besser wäre es gewesen, transparent zu verfahren und den Inhalt der Beiträge auszutauschen. Die Beiträge sind hier auf Twoday unwiderruflich gelöscht und können auch nicht wiederhergestellt werden.

Im Einzelfall habe ich durchaus Verständnis für Vertraulichkeitsabmachungen, aber was einmal im Internet ist, verschwindet nicht so rasch daraus, wie man es sich wünschen würde (siehe auch Streisand-Effekt). Die dümmliche Behauptung “Das Internet vergisst nichts” ist aber empirisch nicht belegt. Es ist immer besser (und inzwischen auch journalistische Praxis in guten Online-Medien) “transparent” zu korrigieren, also Behauptungen oder Wertungen nicht einfach kommentarlos zu ändern oder zu löschen, sondern einen expliziten Vermerk (“In einer vorigen Version dieses Artikels …”) anzubringen.

Auch nach der Löschung ist die Sache in der Welt, nicht nur im Google-Cache (für wohl einige Wochen oder vielleicht auch nur Tage), sondern auch hier und in der Lesewolke:

http://bibliothekarisch.de/blog/2014/03/31/gelesen-in-biblioblogs-13-kw-14-vertretung-lesewolke

Natürlich korrigiere ich in Archivalia zeitnah zum Entstehungsprozess eines Eintrags diesen ohne Kennzeichnung. Tippfehler (“Tüttich”) und ähnliche Kleinigkeiten ohne Belang (z.B. einen falschen Link) korrigiere ich auch noch nach längerer Zeit ohne Kennzeichnung. Aber sobald es inhaltlich relevant wird (wenn ich z.B., was ja manchmal vorkommt, Unsinn geschrieben habe) benütze ich Streichungen und Ergänzungen (“Update” oder eckige Klammern).

Was wäre denn so schlimm gewesen, wenn die DGUF sich über einen solchen Nachtrag oder eine Änderung mit Frau Platz verständigt hätte? Die Löschung eines Beitrags in einem Wissenschaftsblog sollte wirklich die Ultima ratio sein. Im Umgang mit dem “Skandälchen” erkenne ich diesbezüglich ein klares und eindeutiges Fehlverhalten der DGUF.

Größere Fehler hat freilich Frau Platz gemacht. Am 27. März wurde mir der Casus mit einem Zitierverbot und einem Namensnennungsverbot von dritter Seite zugespielt. Unter diesen Bedingungen schien mir eine wirksame Stellungnahme schwierig. Jede auch nur vage Andeutung hätte von der DGUF auf Frau Platz zurückgeführt werden können.

Ich habe mich daher in eher ironischer Weise zum Wert von Wissenschaftsblogs für die Wissenschaft geäußert (siehe oben).

Ein weiterer großer Fehler von Frau Platz war, die Ablehnungsbegründung nicht wörtlich zu zitieren. Gerade, wenn es auf den genauen Wortlaut ankommt, sollte die Angst vor juristischen Konsequenzen der Einsicht weichen, dass ein ungenaues oder paraphrasierendes Zitat eine größere Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen kann. Wenn es wie hier um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse geht, ist ein zutreffendes wörtliches Zitat nicht nur für das Gegenüber fairer, sondern auch rechtlich in den meisten Fällen zulässig. Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/706568163

Ich habe mich von Frau Platz instrumentalisieren lassen (das war ein Fehler), weil es eine empörende Tatsache ist, dass Blogs immer noch diskriminiert werden. Vom OVG MV in der Causa Stralsund und von der HAB Wolfenbüttel bei der Rezensionsvergabe, um nur zwei Beispiele aus eigener Erfahrung zu nennen.

Anders als die Kommentare dieses Beitrags nahelegen, scheint mir das mir übermittelte Zitat der Ablehnungsbegründung sehr wohl den Vorwurf zu tragen, dass die DGUF tatsächlich Bloggen und streng fachwissenschaftliches Publizieren voneinander getrennt hat.

“Wissenschaftliches Bloggen ist ein ganz wichtiges Thema und Ihr Ansatz ein sehr guter, aber wir denken, das passt nicht ganz zu unserem Tagungsthema, das sich den streng fachwissenschaftlichen Publikationen widmet.”

Der Wirbel hat ein erfreuliches Ergebnis gehabt

https://twitter.com/MinusEins/status/450540187362557952

aber gerade diejenigen brüskiert, die sich am meisten öffentlich für Frau Platz eingesetzt haben.

Viele Handschriften des Trinity College in Cambridge online

Großartig! In sehr guter Auflösung einsehbar.

http://sites.trin.cam.ac.uk/manuscripts

Verwiesen wird auf den “James”-Katalog von 1900-1902, der auch als Faksimile online ist unter

https://archive.org/stream/westernmanuscrip03trinuoft#page/n5/mode/2up

(Bände 1 und 2: in der URL 02 oder 01 statt 03)

Virtual Museum of the War of the Chinese People's Resistance Against Japanese Aggression (1937-1945)

“China has launched a virtual museum documenting the Second Sino-Japanese War. “The virtual museum was jointly launched by the Museum of the War of the Chinese People’s Resistance Against Japanese Aggression, the Beijing Internet Association, major Beijing-based websites, and the Beijing Radio and Television Network.”
http://researchbuzz.me/2014/03/30/cyprus-canada-fcc-more-sunday-buzz-march-30-2014/?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+researchbuzz%2Fmain+%28ResearchBuzz%29

http://www.wantchinatimes.com/news-subclass-cnt.aspx?id=20140329000041&cid=1101

gives no URL for the “Virtual Museum of the War of the Chinese People’s Resistance Against Japanese Aggression (1937-1945)” but having searched in Google for

中國人民抗日戰爭網上紀念館

I found an article in the Chinese Wikipedia on the Memorial (translated by Google translate) and I guess the web adress

http://www.1937china.com

could be the Virtual Museum.