http://archaeologik.blogspot.de/2014/03/konkurrierende-nachbarschaften-auf-der.html
Tag: 15. März 2014
Alte Drucke nachweisen
Neben dem KVK kann als Metasuche sehr hilfreich sein:
http://www.vialibri.net/library_search.php
In den meisten Fällen funktionieren die eingebundenen Kataloge.
"Facebook für Doktoranden"
In einer seltenen Aufwallung von Kritik bemängelt Josef Pauser, dass das DoktorandInnen-Netzwerk Thesius seine Dissertationendatenbank (zu Recht und Wirtschaft) nur intern zugänglich macht. Ein Kommentator berichtet aus dem Innenleben:
http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=31288
Hochschulschriften sind mittels KVK und DNB als solche gut ermittelbar – was soll dann eine solche Datenbank? Ungleich wichtiger wäre eine öffentliche Datenbank der Abschlussarbeiten mit Standortangaben
Chronologie mit und ohne Grotefend
Frage in einer genealogischen Mailingliste:
“In einem Trauungseintrag vom September 1642 steht der Sonntag vor Maria Geburt”.
Wenn ich zuhause bin, nutze ich in der Regel das vor Urzeiten angeschaffte Exemplar des kleinen “Grotefend”, mit dem ich gut vertraut bin.
Der Grotefend online ist ein wenig umständlich zu bedienen, man muss sich erst ein wenig einarbeiten.
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/gaeste/grotefend/grotefend.htm
Zunächst einmal muss man herausbekommen, wann Maria Geburt gefeiert wird. Man kann dank Wikipedia und anderen Internetquellen schnell feststellen, dass dies am 8. September der Fall war. Im Heiligenverzeichnis des großen Grotefends online kann man sich überzeugen, dass keine regionale Abweichung vorliegt.
Da ich es gewohnt bin, im kleinen Grotefend mit den einzelnen nach Osterdatum geordneten Kalendern zu arbeiten, würde ich mir
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/gaeste/grotefend/tables/kalstart.htm
als URL abspeichern (man kommt über “Tafeln” dahin).
Bei Eingabe von 1642 kommt man auf
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/gaeste/grotefend/tables/kal_30.htm
und kann dann das gesuchte (gregorianische) Datum als den 7. September 1642 bestimmen, denn der 8. war ein Montag.
Das geht auch über “Angaben zum Tag” auf
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/gaeste/grotefend/formular.htm
Oder mit anderen Kalenderrechnern wie
http://www.vinckensteiner.com/kultur/kalender
Wer häufiger Tagesdaten auflösen muss und unterwegs nicht auf einen gedruckten kleinen Grotefend setzen möchte, könnte von einer (noch nicht existierenden) Grotefend-App profitieren.
Aber zumindest mit dem iPad funktioniert die Berechnung des Osterdatums nach Grotefend einwandfrei.
In Köln war die Programmierung einer Grotefend-App eine Kursaufgabe:
http://www.hki.uni-koeln.de/sites/all/files/courses/6528/thema3.pdf
Kalenderberechnungen sind in die App Fontes integriert:
Systemisches Versagen von Peer Review
Kevin L. Smith hat durchaus Recht, wenn er seine Bemerkungen zu den Peer-Review-Skandalen Labbé
http://archiv.twoday.net/stories/706567518
und Bohannon
mit der Forderung nach mehr Transparenz beschließt, wie sie etwa PeerJ praktiziert
Jörn Günther twittert
Die Gesellschaft der beleidigten Leberwürste und ein Hühnerstall
“Des hottse vergaigt”, wie man in Schwaben sagt. Die Büchner-Preisträgerin Sibylle Lewitscharoff hat zur künstlichen Befruchtung eine Meinung geäußert, die ich nicht im mindestens teile. Inzwischen nimmt sie die schlimmsten Entgleisungen zurück. Aber durchaus richtig ist ihre Aussage:
“Offenes Drauflossprechen wurde früher eher akzeptiert als jetzt. Ganz definitiv. Es gehört zum Übel unserer Zeit, ständig wohlbehalten sprechen zu müssen, da sich jeder jederzeit gekränkt fühlen könnte. Wir sind schon eine Gesellschaft der beleidigten Leberwürste.”
http://www.zeit.de/2014/12/sibylle-lewitscharoff-kuenstliche-befruchtung-halbwesen/seite-2
Das OLG Stuttgart hatte sich mit einer negativen Hotelbewertung zu beschäftigen, bei der ein Bewerter ein Landhotel satirisch mit einem Hühnerstall verglichen hat.
Dass der Hotelier das abweisende Urteil des LG Rottweil nicht akzeptierte, spricht für eine gar nicht so seltene Verbissenheit, wenn es ums Internet geht. Das OLG sah sich genötigt, zur Meinungsfreiheit das zu wiederholen, was längst in der Rechtsprechung anerkannt ist:
Für den Schutz von Werturteilen ist es grundsätzlich unerheblich, ob die Aussagen wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, emotional oder rational begründet sind. Werturteile, die zur Meinungsbildung beitragen und andere Personen überzeugen wollen, nehmen deshalb am Schutz des Art. 5 GG auch dann teil, wenn sie in scharfer und abwertender Kritik bestehen, mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden oder in ironischer Weise formuliert sind (BVerfG, Beschluss vom 13.05.1980 – 1 BvR 103/77 – Kunstkritik, juris Rn.29; BGH, Urteil vom 20.05.1986 – VI ZR 242/85, juris Rn.9; BGH, Urteil vom 17.04.1984 – VI ZR 246/82 – Mordoro, juris Rn.22). Die Grenzen des Rechts auf freie Meinungsäußerung werden allerdings mit der sog. Schmähkritik überschritten (BVerfG a.a.O.; BGH a.a.O.).
Der Begriff der Schmähkritik ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs im Interesse der Meinungsfreiheit eng auszulegen (BVerfG, Beschluss vom 31.08.2000 – 1 BvR 826/00, juris, Rn.4; BVerfG, Beschluss vom 02.07.2013 – 1 BvR 1751/12, juris Rn.15; BGH, Urteil vom 07.12.1999 – VI ZR 51/99, juris Rn.39 m. w. N.). Eine Schmähung liegt nicht bereits wegen der herabsetzenden Wirkung einer Äußerung für Dritte vor, selbst wenn es sich um eine überzogene oder ausfällige Kritik handelt. Eine herabsetzende Äußerung nimmt vielmehr erst dann den Charakter einer Schmähkritik an, wenn in ihr nicht mehr über die Auseinandersetzung in der Sache, sondern jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik die Diffamierung der Person im Vordergrund steht (BVerfG, Beschlüsse vom 31.08.2000 und 02.07.2013 a.a.O.).
http://openjur.de/u/664500.html
Dudelsackpfeifer mit Hunden
Auf Tumblr kann ich froh sein, wenn ein von mir selbst eingebrachtes Bild mehr als 5 Notes erreicht, mehr als 10 oder 20 ist schon selten. Mit 258 Notes innerhalb von 24 Stunden ging die Illustration aus einem französischen Stundenbuch (Reimser Liturgie) des 15. Jahrhunderts ab wie eine Rakete, wohl auch weil das Getty-Blog sie übernahm.
http://archivalia.tumblr.com/post/79596942006/reims-bagpiper-von-uh-libraries
http://digital.lib.uh.edu/collection/reims/item/13/show/12
Es handelt sich (in Flickr fehlt diese Angabe) um Blatt 174v des von der University Houston ganz digitalisierten Manuskripts und ich verdanke den Hinweis auf das Flickr-Bild dem gewohnt großartigen
http://manuscriptroadtrip.wordpress.com/2014/03/14/manuscript-road-trip-in-the-heart-of-texas
Dort findet man weitere Hinweise zur Handschrift.
Das Buch der Mystikerin Margery Kempe
Es gilt als die älteste englische Autobiographie und ist nur in einer Londoner Handschrift überliefert, die nun von der British Library komplett ins Netz gestellt wurde:
http://www.bl.uk/manuscripts/FullDisplay.aspx?ref=Add_MS_61823
Nur einer glücklichen Fügung ist es zu verdanken, dass ein englischer Landedelmann das kostbare Stück nicht verbrannte, damit es in seinem Abstellraum ordentlicher aussah.
“The manuscript’s survival story is nearly as eccentric and action-packed as that of its heroine (on which, see below). It was owned by the Butler Bowden family and the story goes that when Colonel W. Butler Bowden was looking for a ping-pong bat in a cupboard at his family home near Chesterfield in the early 1930s he came across a pile of old books. Frustrated at the disorder, he threatened to put the whole lot on the bonfire the next day so that bats and balls would be easier to find in future. Luckily a friend advised him to have the books checked by an expert and shortly afterwards Hope Emily Allen identified one as the ‘Book of Margery Kempe’, which was previously known only from excerpts printed by Wynkyn de Worde in 1501, and by Henry Pepwell in 1521 (where the author is described as ‘a devoute ancres’). A true miracle!” –
See more at: http://britishlibrary.typepad.co.uk/digitisedmanuscripts/2014/03/the-life-of-a-mystic.html#sthash.2O5lMiU6.dpuf”
Margery besuchte übrigens auch die Wallfahrten in Wilsnack und Aachen auf ihrer Pilgerreise.
GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118814699
Verschollene Medinger Handschrift aufgefunden
“Henrike Lähnemann (Newcastle) weist darauf hin, dass die Houghton Library in Harvard eine Handschrift angekauft hat, die sich 1857 laut Heinrich Hoffmann von Fallersleben in Hannoveraner Privatbesitz befand und später als verschollen geglaubt wurde. Der Codex aus Medinger Provenienz wurde 2012 vom Auktionshaus Devroe & Stubbe in Brüssel zum Verkauf angeboten. Weitere Angaben finden sich im Handschriftencensus.” Es geht um das Heidekloster OCist (f).
Zur Handschrift siehe auch den Heimatbeilagenartikel Lähnemanns
http://www.handschriftencensus.de/forschungsliteratur/pdf/18473.pdf
http://www.handschriftencensus.de/news
Die Meldung vom 20. Februar 2014 folgt auf die von 4. Juli 2013. Genau so muss man es machen, wenn man garantiert seine Neuigkeiten verstecken möchte: Kein RSS-Feed, keine Mailbenachrichtigung. Lange genug nichts schreiben, bis auch derjenige, der in angemessenem Abstand erwartungsfroh auf die Neuigkeitenseiten geklickt hat, es entnervt aufgegeben hat, weil ja doch nichts Neues kommt.