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Handschriften aus Deutschland in Leeds

http://www.leeds.ac.uk/library/spcoll/handlists/BIMR.pdf

In diesem Aufsatz werden auch einige in Deutschland entstandene Stücke erwähnt, insbesondere eine Handschrift des wohlbekannten Schreibers Johannes Sintram OFM und das BC MS 12, das 1596 dem Überlinger Chronisten Jakob Reutlinger gehörte.

Zu Reutlinger
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=116478500

Zu Reutlingers Buchbesitz siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/418667158
http://www.flickr.com/photos/58558794@N07/7507066214 (UPenn)
http://www.inka.uni-tuebingen.de/?inka=13000612 (UB HD)
http://ipi.cerl.org/cgi-bin/search.pl (Dresden, Amsterdam, Bibl. hermetica)
http://www.ksbm.oeaw.ac.at/stpaul/inv/mss1.htm

Heldensage und Namengebung

Konrad Schiffmann äußerte sich 1903 zu diesem Thema:

http://digi.landesbibliothek.at/viewer/resolver?urn=urn%3Anbn%3Aat%3AAT-OOeLB-2182026

Die Sitte der Namensänderung beim Eintritt ins Kloster begann erst gegen Ende des Mittelalters, so Schiffmann.

Nach Google (Books) scheint der Aufsatz kaum rezipiert worden zu sein. Zu den angeblichen Heldennamen habe ich mich in “Literatur als adelige Hausüberlieferung?” geäußert:

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5277

Die meisten der einschlägigen Studien waren methodisch äußerst unzuverlässig. Aus der landeskundlichen Literatur siehe etwa zu Bamberg recht ausführlich, aber alles andere als überzeugend Arneth 1956:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00048778/image_231

#heldensage

Ein Auszug aus der Schwäbisch Haller Chronik Widmanns online

Universitätsbibliothek Giessen, Hs 485
Wiedemann, Georg
Kurzer sumarischer Auszug Hallischer Chronic, von wolernanndter löbl. Reichs-Stadt Schwäbisch Hall und Salzwerk daselbsten Ursprung, Anfang, alten Geschichten, In u. umsitzenden Adels, Stifftungen, Burgen, Gebäuden und Landschafften: aus glaubwürdigen Urkunden durch Georgen Wiedemann, Des Stiffts Comburg Syndicum zu ewiger Gedächtniss seinem Vaterland in dies Büchlein zusammengetragen.

http://digisam.ub.uni-giessen.de/diglit/hs-485

Die Handschrift könnte nach dem Schriftcharakter auch aus der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts stammen.

Es handelt sich um den von Kolb

https://archive.org/stream/WuerttFranken_NF5_9/Wrttembergisch_Franken#page/n159/mode/2up

beschriebenen Auszug Widmanns von 1553 (Kolb kannte die Gießener Handschrift nicht). Der Auszug bezieht sich nur auf die Geschichte der Stadt Hall.

Zur Haller Chronistik und ihren Handschriften siehe die Hinweise

http://archiv.twoday.net/stories/97052702

Die Chronik Widmanns wurde unvollständig herausgegeben von Kolb. Der Widmungsbrief von 1553, der dem von 1550 folgt, wurde von Kolb nicht herausgegeben:

https://archive.org/stream/wrttembergische06landgoog#page/n87/mode/2up

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/1022391026
http://archiv.twoday.net/stories/1022510536

2.10.2018 Handschriften der Haller Chroniken außerhalb von Schwäbisch Hall trägt zusammen:

https://archivalia.hypotheses.org/73225

In der Nürnberger Sammelhandschrift Hs. 518 der UB Gießen befindet sich laut Adrian 1840 Auszüge aus einer Haller Chronik (Widmann?).

#fnzhss

Twitter-Interview mit Kate Theimer

Morgen werden wir mit Kate Theimer (USA, http://www.archivesnext.com) ein Interview via Twitter führen, ca. 15 bis 16 Uhr; die Fragen und Antworten sind unter #archive20 zu verfolgen. Fragen an Kate Theimer sind natürlich unter diesem Hashtag gerne gesehen.
Kate Theimer wird die Tagung “Offene Archive 2.1” (Stuttgart, 3. und 4.4. 2014) mit einer keynote eröffnen.
Zur Person: http://www.archivesnext.com/?page_id=1810
Vgl. auch http://www.archivesnext.com/?page_id=1810

Datenschutz-Hysterie: LG Frankfurt macht Internet unbenutzbar

Es geht um sogenanntes Tracking:

http://www.internet-law.de/2014/03/lg-frankfurt-auf-tracking-muss-vorab-hingewiesen-werden.html

“Dieser Logik folgend wäre dann aber nicht nur jegliches Tracking oder der Einsatz von Cookies problematisch, sondern natürlich auch die Erstellung von Logfiles, die praktisch auf jedem Webserver stattfindet.

Man kann datenschutzrechtliche Vorschriften natürlich so auslegen, aber man kann die alltägliche Internetkommunikation, die jeder von uns betreibt, dann eben nicht mehr datenschutzkonform abbilden.”

Burgen und Schlösser in NRW

Wie bei solchen Verlautbarungen üblich meldet

http://www.siwiarchiv.de/2014/03/neue-internetpraesenz-gibt-umfassenden-ueberblick-ueber-burgen-und-schloesser-in-nrw

kritiklos die Freischaltung der NRW-Datenbank des deutschen Burgeninstituts.

http://www.ms-visucom.de/cgi-bin/ebidat.pl

Wir hingegen begnügen uns vielfach nicht mit dem Nachplappern von Pressemitteilungen, da wir in einem Blog etwas anderes sehen als ein Mittel parteilicher Öffentlichkeitsarbeit (von Versicherungswerbung für die Provinzial einmal abgesehen) und bewerten solche Angebote oft kritisch, da wir uns anmaßen, über eine gewisse Sachkunde insbesondere was Web 2.0 und dessen Anforderungen angeht zu verfügen. Nicht nur Hardcore-Leser von Archivalia sollten in der Lage sein, die auf der Hand liegenden Mängel des Angebots zu benennen:

– Es gibt keinerlei Web 2.0 (Mitmach-Web) Komponente

– Es gibt für Bilder (in der Regel nur 1 kleines Bild ohne Bildquellennachweise) und Texte keinerlei Nachnutzbarkeit

– Es fehlen Verlinkungen z.B. zu den oft ausgezeichneten Wikipedia-Burgenartikeln oder retrodigitalisierten Werken, vom Internet ist nur Google Earth vertreten

– Bei den “Nachweisen” sind Angaben wie “KD Grevenbroich (1897), S. 23ff.
HHSt NRW (1970), S. 396.
Emsbach/Tauch, Kirchen (1992), S. 46ff. ” ohne Links zur Literaturliste extrem benutzerunfreundlich

– Einzelnachweise fehlen.

– Aktuelle Literatur, etwa das von mir als vorbildlich gewertete Burgenbuch von Frankewitz 2011

http://archiv.twoday.net/stories/133338328

ist nicht eingearbeitet worden.

Man vergleiche etwa

http://www.ms-visucom.de/cgi-bin/ebidat.pl?id=2776

mit

http://de.wikipedia.org/wiki/Schloss_Wissen

Daumen runter!

Wieder mal Produktfotos auf Ebay

Das OLG Hamm führte aus:

Hieraus folgt, dass die jeweilige Honorarempfehlung der MFM im Rahmen der Schätzung nach § 287 ZPO zwar als Ausgangspunkt verwendet werden kann. In einem zweiten Schritt ist jedoch eine Prüfung dahingehend vorzunehmen, ob das konkrete Lichtbild insgesamt als professionelles Werk anzusehen ist und tatsächlich am Markt entsprechende Preise erzielen könnte, oder ob bei einfacheren Bildern ein prozentualer Abschlag vorzunehmen ist. Eine schematische Übernahme der MFM-Empfehlungen scheidet im Streitfall vor diesem Hintergrund schon deshalb aus, weil sich die streitgegenständlichen Lichtbilder – bei denen es sich um äußerst simple Produktfotografien ohne jedwede Schaffenshöhe handelt – nach den Feststellungen des Sachverständigen X lediglich als semi-professionelle Arbeiten mit erheblichen Qualitätsmankos darstellen.
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In Ausübung des im eingeräumten Ermessens schätzt der Senat vor diesem Hintergrund die angemessene Lizenzhöhe auf der Grundlage der MFM-Empfehlungen unter Berücksichtigung eines Abschlags von 60 %, so dass sich ein Anspruch der Klägerin in Höhe von lediglich 5.268,97 € (inkl. Verletzerzuschlag) ergibt und sie zudem Ausgleichung vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten lediglich auf der Grundlage eines Gegenstandswertes von bis zu 6.000,00 € verlangen kann.

http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j2014/22_U_98_13_Urteil_20140213.html

Via
http://www.urheberrecht.org/news/5154

Lehren aus der Galileo-Fälschung

Zieht Horst Bredekamp in einem Interview:

http://www.sterne-und-weltraum.de/news/galilei-werk-war-raffinierte-faelschung/1223355

“Antiquare, Auktionshäuser, Buchwissenschaftler, Kunsthistoriker, Materialforscher und Restaurierungswissenschaftler sollten mit der durch diesen Fall gewonnenen Sensibilität für neue Möglichkeiten des Fälschens international zusammenarbeiten, um in einem ersten Schritt eine Datenbank über die Beschaffenheit und die Produktionsweise von originalen und gefälschten Büchern aufzubauen und online zur Verfügung zu stellen. Es müssten die Analysen gefälschter Bücher publiziert werden. Dies ist bislang nicht geschehen. Unser Buch stellt die erste Publikation dieser Art dar; dieser Umstand kann das kommende Aufgabengebiet verdeutlichen. In unserem speziellen Fall kommt eine solche Datei zu spät, aber sie wäre nicht vergeblich, wenn durch sie ein solcher umfassender Austausch angestoßen und neue Methoden der Analyse entwickelt würden.”

Update:
http://bibcomic.blogspot.co.at/2014/03/bugatti-galilei-und-bredekamp.html

Dein Vermieter liefert die Daten, deine Kommune verkauft sie und Polizei- und Geheimdienste greifen sie 24/7 deutschlandweit ab – Das neue Bundesmeldegesetz

https://freiheitsfoo.de/2014/03/04/bmg

http://diedatenschuetzerrheinmain.wordpress.com/2014/03/09/das-bundesmeldegesetz-bmg-massive-eingriffe-in-die-informationelle-selbstbestimmung

“Das zentrale Problem: Online-Zugriffsrechte für Sicherheitsbehörden – bundesweit; rund um die Uhr; ohne richterliche Anordnung bzw. Genehmigung”

Papier ist nicht geduldig

“Ausstellung über die Erhaltung von Schriftgut und Grafik

Das Stadtarchiv Neuss präsentiert vom 12. März bis zum 13. Juni 2014 die Wanderausstellung des Arbeitskreises der Nordrhein-Westfälischen Papierrestauratoren e.V. „Papier ist nicht geduldig“.
Jenseits größerer Schadensereignisse steht die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts kaum im Fokus der öffentlichen Wahrnehmung. Doch die täglichen Herausforderungen für Archive, Bibliotheken und Museen, nicht nur herausragende Grafiken und Handschriften, sondern auch umfangreiche Aktenbestände zu erhalten und diese im Original oder als Duplikat der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, sind gewaltig.
Die Ausstellung zeigt an konkreten Beispielen aus den Neusser Beständen, welche Schäden unserem schriftlichen Kulturgut drohen. Auf anschauliche und verständliche Weise wird das Bewusstsein für die Bedeutung der Erhaltung von Schriftgut, Büchern und Grafik gefördert.

Kontakt
Stadtarchiv Neuss
Oberstraße 15, 41460 Neuss
Telefon: +49 02131-90-4250
E-Mail: info@papierrestauratoren.de
Internet: http://www.stadtarchiv-neuss.de

http://www.papierrestauratoren.de/2013/05/papier-ist-nicht-geduldig

Update:

Bericht
http://www.wz-newsline.de/lokales/rhein-kreis-neuss/neuss/zukunft-im-archiv-sichern-1.1589499

The Sound of Ruhleben-Camp

Partituren aus dem Internierungslager im Hessischen Hauptstaatsarchiv entdeckt
Das Gelände der Trabrennbahn in Ruhleben (Berlin) diente im Ersten Weltkrieg als Internierungslager für v. a. britische Zivilisten, die sich in Deutschland aufgehalten hatten und in Gewahrsam genommen waren. Darunter befanden sich zahlreiche professionelle Musiker, so dass im Lager regelmäßig ambitionierte musikalische Aufführungen stattfanden. In der so genannten Weltkriegssammlung des Hessischen Hauptstaatsarchivs (Abt. 3037) sind bei Ordnungsarbeiten mehrere Partituren ans Tageslicht gekommen, die für Aufführungen im Lager angefertigt worden waren und z. T. Dirigierzeichen enthalten:

1) Roland Bocquet (* 1878–nach 1941): „Ballade Nr. 1 in C“, für großes Orchester gesetzt von dem renommierten Dirigenten Frederick Charles Adler (1889–1959).

2) Charles Villiers Stanford (1852–1924): „Te Deum Laudamus“ für Chor und Orchester

3) A. G. Claypole: „Overture on National Airs“ für Streichorchester, zwei Flöten und Klavier

Hinzu kommen Orchesterfassungen der englischen Nationalhymne, von „Rule Britannia“, „Red, White and Blue“ und „It’s a long way to Tipperary“.
Als Ergänzung der Zeitungen und Programme aus dem „Ruhleben Camp“ sind die Noten von außerordentlichem Wert für die Geschichte des Lagers und die (englische) Musikgeschichte.
Kontakt: poststelle@hhstaw.hessen.de
Homepage: http://www.hauptstaatsarchiv.hessen.de

NEU! Die Tagung “Offene Archive 2.1″ als Livestream im Internet!

Ganz neu bei der Tagung “Offene Archive 2.1″ in Stuttgart:

Alle Vorträge werden als Livestream mitzuverfolgen sein!
Die Zugangs-URL wird in den nächsten Tagen bekannt gegeben.

Damit sich jeder, ob persönlich oder virtuell anwesend, an der Diskussion beteiligen kann, wird es auch dieses Mal wieder eine Twitter-Wall geben. Diskussionsbeiträge sind über den Hashtag #archive20 möglich.

Tagungsanmeldungen werden gerne entgegengenommen unter elisabeth.steiger@stadt-speyer.de.