[ACHTUNG KORREKTUR: http://archiv.twoday.net/stories/714908416 ]
Es lief unter
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ein Hinweis auf eine bevorstehende Versteigerung am 25./26. März 2014 durch das bekannte Auktionshaus Stargardt ein. Im Katalog 700 Nr. 1180
http://www.stargardt.de/download/file/700/VI_Geschichte.pdf
wird eine kostbare Handschrift mit 12.000 Euro angesetzt, die aus dem im Verzeichnis national wertvoller Archive eingetragenen Archiv der Freiherren von Gemmingen in Fränkisch Crumbach (Odenwaldkreis, Hessen) stammt.
[Laut Ergebnisliste für 16.000 Euro verkauft:
http://www.stargardt.de/download/file/700/Ergebnisliste%20700.pdf ]
http://www.kulturgutschutz-deutschland.de/DE/3_Datenbank/Archive/Hessen/00758.html
Minerva-Handbuch 1974
http://books.google.de/books?id=U0BL2gbP8ZUC&pg=PA283
Üblicherweise werden Privatarchive nicht in das Denkmalbuch des Landes eingetragen, sondern in das Verzeichnis national wertvoller Archive. Die schützenswerte Gesamtheit wird dadurch aber lediglich moralisch, aber nicht juristisch geschützt, denn der Einzelverkauf im Inland (wie im vorliegenden Fall) wird von dem Gesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/kultgschg/index.html
nicht erfasst. Einmal mehr erweist sich der deutsche Kulturgutschutz als “zahnloser Tiger”.
Viel spricht für die Rechtsauffassung, dass Einzelstücke aus Sammlungen, die den Besitzer im Inland wechseln, den Schutz behalten, aber praktikabel ist das nicht, denn dann müsste eigentlich im öffentlichen Verzeichnis aus Transparenzgründen eine eigene Position für Einzelstücke aus Archiven geschaffen werden.
Nichts hindert das Land Hessen, eine vorläufige Unterschutzstellung der kostbaren Handschrift als national wertvolles Kulturgut in die Wege zu leiten.
Da sich das Stück nicht mehr in Fränkisch Crumbach, sondern bei Stargardt in Berlin befinden dürfte, könnte es sein, dass der Eigentümer gegen die Anzeigepflicht nach § 14 in Verbindung mit § 9 KultgSchG verstoßen hat.
In jedem Fall ist das Angebot ein Armutszeugnis für die hessische Adelsarchivpflege, die sich in einem Sammelband von 2009 präsentierte
http://archiv.twoday.net/stories/133336582
Das zuständige Staatsarchiv in Darmstadt konnte offensichtlich im Vorfeld keinen hinreichend vertrauensvollen Kontakt zur Adelsfamilie aufbauen, der die öffentliche Versteigerung verhindert hätte. Der Leiter des Archivs war telefonisch heute nicht zu erreichen, im Ministerium konnte Herr Christian Bührmann spontan keine Auskunft zur Angelegenheit geben.
Das 1615 datierte Turnierbuch der Freiherrlichen Familie Gemmingen war bisher der Forschung nicht bekannt. Nach dem Supralibros waren Friedrich von Gemmingen zu Fürfeld und seine Frau Agnes Sibilla die Auftraggeber und Erstbesitzer, die den Band 1618 binden ließen. Tilo Brandis wird im Katalog mit der Aussage zitiert, die Handschrift sei das vollständigste Exemplar des Kraichgauer Turnierbuchs. Zu ihm siehe
http://archiv.twoday.net/stories/96988341