Maxi Platz schreibt in
http://minuseinsebene.hypotheses.org/995 [gelöscht]
“Mein eigener Referatsvorschlag, sich mit wissenschaftlichem Bloggen auseinander zu setzen, musste leider aussortiert werden. Das Thema könne man vielleicht in einem anderen Rahmen z.B. Öffentlichkeitsarbeit behandeln. Blogs seien streng genommen keine wissenschaftlichen Publikationen. Zudem wäre das Tagungsprogramm sonst zu umfangreich geworden, so hieß es.”
Ich halte die Ablehnungsbegründung für unglaublich daneben, wie ich schon mit
http://archiv.twoday.net/stories/714914595
angedeutet hatte. Indem Blogs nicht als streng wissenschaftliche Publikationen gesehen werden, werden BloggerInnen in eine Schublade “Öffentlichkeitsarbeit” gesteckt. Das ist ein Schlag ins Gesicht von Blogs wie Archaeologik (von den auf anderem Gebiet agierenden Archivalia einmal abgesehen) , die sich mit Erfolg bemühen, neben der Popularisierung und Bekanntmachung wissenschaftliche Erkenntnisse die Forschung durch neue Erkenntnisse voranzutreiben. Ist streng fachwissenschaftlich nur, was unter dem Mantel der DGUF stattfindet?
Update:
Ich bedaure es, dass nicht nur ich von einer jungen und unerfahrenen Bloggerin hereingelegt wurde und der Blogpost ohne Rücksprache mit der Redaktion von http://de.hypotheses.org als Teil einer Abmachung mit der DGUF gelöscht wurde.
In einer gedruckten Veröffentlichung kann man zwar Behauptungen zurücknehmen, aber nicht ungeschehen machen. Ich selbst habe in Archivalia allerdings auch Beiträge komplett gelöscht, allerdings erinnere ich mich – abgesehen von technischen (versehentlichen) und inhaltlichen Dubletten – nur an 1-2 Fälle. Davon betraf einer aus dem Jahr 2006 einen gerichtlichen Vergleich des AG Siegburg mit Prof. Schuler. Ich kann nicht ausschließen, dass es noch einige wenige weitere Fälle gab, aber besser wäre es gewesen, transparent zu verfahren und den Inhalt der Beiträge auszutauschen. Die Beiträge sind hier auf Twoday unwiderruflich gelöscht und können auch nicht wiederhergestellt werden.
Im Einzelfall habe ich durchaus Verständnis für Vertraulichkeitsabmachungen, aber was einmal im Internet ist, verschwindet nicht so rasch daraus, wie man es sich wünschen würde (siehe auch Streisand-Effekt). Die dümmliche Behauptung “Das Internet vergisst nichts” ist aber empirisch nicht belegt. Es ist immer besser (und inzwischen auch journalistische Praxis in guten Online-Medien) “transparent” zu korrigieren, also Behauptungen oder Wertungen nicht einfach kommentarlos zu ändern oder zu löschen, sondern einen expliziten Vermerk (“In einer vorigen Version dieses Artikels …”) anzubringen.
Auch nach der Löschung ist die Sache in der Welt, nicht nur im Google-Cache (für wohl einige Wochen oder vielleicht auch nur Tage), sondern auch hier und in der Lesewolke:
http://bibliothekarisch.de/blog/2014/03/31/gelesen-in-biblioblogs-13-kw-14-vertretung-lesewolke
Natürlich korrigiere ich in Archivalia zeitnah zum Entstehungsprozess eines Eintrags diesen ohne Kennzeichnung. Tippfehler (“Tüttich”) und ähnliche Kleinigkeiten ohne Belang (z.B. einen falschen Link) korrigiere ich auch noch nach längerer Zeit ohne Kennzeichnung. Aber sobald es inhaltlich relevant wird (wenn ich z.B., was ja manchmal vorkommt, Unsinn geschrieben habe) benütze ich Streichungen und Ergänzungen (“Update” oder eckige Klammern).
Was wäre denn so schlimm gewesen, wenn die DGUF sich über einen solchen Nachtrag oder eine Änderung mit Frau Platz verständigt hätte? Die Löschung eines Beitrags in einem Wissenschaftsblog sollte wirklich die Ultima ratio sein. Im Umgang mit dem “Skandälchen” erkenne ich diesbezüglich ein klares und eindeutiges Fehlverhalten der DGUF.
Größere Fehler hat freilich Frau Platz gemacht. Am 27. März wurde mir der Casus mit einem Zitierverbot und einem Namensnennungsverbot von dritter Seite zugespielt. Unter diesen Bedingungen schien mir eine wirksame Stellungnahme schwierig. Jede auch nur vage Andeutung hätte von der DGUF auf Frau Platz zurückgeführt werden können.
Ich habe mich daher in eher ironischer Weise zum Wert von Wissenschaftsblogs für die Wissenschaft geäußert (siehe oben).
Ein weiterer großer Fehler von Frau Platz war, die Ablehnungsbegründung nicht wörtlich zu zitieren. Gerade, wenn es auf den genauen Wortlaut ankommt, sollte die Angst vor juristischen Konsequenzen der Einsicht weichen, dass ein ungenaues oder paraphrasierendes Zitat eine größere Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen kann. Wenn es wie hier um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse geht, ist ein zutreffendes wörtliches Zitat nicht nur für das Gegenüber fairer, sondern auch rechtlich in den meisten Fällen zulässig. Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/706568163
Ich habe mich von Frau Platz instrumentalisieren lassen (das war ein Fehler), weil es eine empörende Tatsache ist, dass Blogs immer noch diskriminiert werden. Vom OVG MV in der Causa Stralsund und von der HAB Wolfenbüttel bei der Rezensionsvergabe, um nur zwei Beispiele aus eigener Erfahrung zu nennen.
Anders als die Kommentare dieses Beitrags nahelegen, scheint mir das mir übermittelte Zitat der Ablehnungsbegründung sehr wohl den Vorwurf zu tragen, dass die DGUF tatsächlich Bloggen und streng fachwissenschaftliches Publizieren voneinander getrennt hat.
“Wissenschaftliches Bloggen ist ein ganz wichtiges Thema und Ihr Ansatz ein sehr guter, aber wir denken, das passt nicht ganz zu unserem Tagungsthema, das sich den streng fachwissenschaftlichen Publikationen widmet.”
Der Wirbel hat ein erfreuliches Ergebnis gehabt
https://twitter.com/MinusEins/status/450540187362557952
aber gerade diejenigen brüskiert, die sich am meisten öffentlich für Frau Platz eingesetzt haben.