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LG Düsseldorf versteht keinen Spaß: Wanderhure darf nicht im Titel stehen

Der betroffene Satiriker teilt in der ZEIT aus:

http://www.zeit.de/kultur/literatur/2014-03/hassays-wanderhure

Siehe auch
http://www.boersenblatt.net/790394
http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-duesseldorf-urteil-37-o-6-14-wanderhure-buch-titel
http://www.t-online.de/unterhaltung/literatur/id_68742386/saechsischer-verlag-prueft-nach-urteil-zur-wanderhure-revision.html

Digitalisate des Landesarchivs Baden-Württemberg unter CC-BY

Nutzungsbedingungen für heruntergeladene DIGITALISATE

Digitalisate von Archivgut des Landesarchivs Baden-Württemberg dürfen von dessen Website kostenlos heruntergeladen, weiterverwendet und weitergegeben werden; dabei ist die Herkunft und die Signatur des Archivguts zu nennen.

Bitte beachten Sie die dafür üblichen Zitierregeln:

Zitieren Sie jeweils die Archivsignatur, so dass auch andere Interessierte das Archivale identifizieren können.
Nennen Sie, falls es sich um ein Werk handelt, den Urheber.
Verbinden Sie jedes der Digitalisate mit der Fundstelle in den Findmitteln des Landesarchivs Baden-Württemberg über den dort angebotenen Permalink.
Beispiele und Hinweise für alle drei Zitierregeln finden Sie hier hinterlegt:

Hinweise und Beispiele zu den Zitierregeln (application/pdf 20.0 KB)
Möchten Sie ein Digitalisat von der Webseite des Landesarchivs ins Internet einstellen, z.B. auf wikipedia oder wikimedia, so lizenzieren Sie dieses mit der Creative Commons Lizenz CC-BY und geben Sie zusätzlich Herkunft und Archivsignatur an.

Bitte beachten Sie auch die allgemeinen gesetzlichen Regelungen (z.B. die Regelungen des Urheberrechts, der Datenschutzgesetze und das Recht am eigenen Bild).
http://www.landesarchiv-bw.de/nutzungsbedingungen

Soweit durch die Reproduktion kein Schutzrecht entsteht, ist das natürlich Copyfraud, aber diese Lizenzierung ist natürlich eine großartige Sache für noch nicht gemeinfreie Fotos dreidimensionaler Objekte, für die das Landesarchiv über Rechte verfügt.

Nach obigen Nutzungsbedingungen ist der Permalink auf das Landesarchiv-Angebot gemäß CC verpflichtend! Es wäre allerdings klarer, wenn das eindeutig so formuliert würde.

Schwäbisch Gmünd. Foto: Edmund Müller (1900-1945)
http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-1348570&a=fb
http://creativecommons.org/licenses/by/3.0/de

https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/CPJR2X6TKALKOBUCMFOOPL2MD4672AKL

Nochmals Bibliotheca Casinensis

Zu

http://archiv.twoday.net/stories/714908541

ist nachzutragen. Die UB Bonn hat erfreulicherweise Bd. 5 digitalisiert und auch in einer Notiz – ausgesprochen verdienstvoll – die vier Bände bei HathiTrust verlinkt.

Kristeller online sagt: Beschreibungen bis Nr. 358, nicht nur bis Nr. 311.

Auf dem Schmutztitel ist Tomi V Pars I zu lesen.

http://s2w.hbz-nrw.de/ulbbn/content/pageview/3112170

Die Kollation der MGH-Bibliothek stimmt mit dem vorliegenden Exemplar überein (96 S. u. 224 S.), daher wäre es nutzlos, die MGH-Bibliothek um ein Digitalisat des womöglich Fehlenden zu bitten.

Der in der DNB vorhandene Nachdruck hat auch nicht mehr Seiten:

http://d-nb.info/972448055

Mehr scheint nicht erschienen zu sein (nach Ausweis der von mir konsultierten OPACs mit Kollation also Feststellung der Seitenzählungen), aber wie kommt dann Kristeller auf seine Angabe?

Zur Konzeption des Handschriftenkatalogs siehe auch die Bemerkungen von Hans Butzmann:

http://www.mgh-bibliothek.de/html/butzmann.htm

Nachtrag: Mehr nicht erschienen? Beim Googeln nach “bibliotheca casinensis v” fand ich

http://books.google.de/books?id=jhvxtq3oDn8C&pg=PA306

wo auf Cod. V 351 durch Bd. 5, S. 157f. Bezug genommen wird. Zur Klärung des Sachverhalts habe ich telefonisch Prof. Mentzel-Reuters um Hilfe gebeten.

Update:
http://archiv.twoday.net/stories/876867408

Unfähige Richter verkennen öffentliches Interesse an Gurlitt-Bildern

Der Bayerische VGH hat meiner Meinung nach ein eklatantes Fehlurteil gefällt, als er einen presserechtlichen Auskunftsanspruch hinsichtlich aller gefundenen Gurlitt-Bilder verneinte. Die Persönlichkeitsrechte des Sammlers müssen in einem solchen Fall eindeutig zurücktreten.

http://www.rechtslupe.de/verwaltungsrecht/das-oeffentliche-interesse-an-den-gurlitt-bildern-374694

?s=gurlitt

An ih­ren Ur­tei­len ver­die­nen Rich­ter min­des­tens doppelt

http://www.strafakte.de/rechtspolitik/die-fragwuerdigen-nebenverdienste-deutscher-richter

“Die „Wirt­schafts­wo­che“ macht (im Heft 14/2014) die Ne­ben­ver­dienste der höchs­ten Rich­ter zum Ti­tel­thema: „Im Na­men des Gel­des“. So kom­men etwa Rich­ter am Bun­des­fi­nanz­hof auf ei­nen durch­schnitt­li­chen Ne­ben­ver­dienst von 25.200 €, wo­bei 57 von 59 Rich­tern noch ne­ben ih­rer her­kömm­li­chen Tä­tig­keit noch eine Ne­ben­be­schäf­ti­gung ha­ben. […]

Nicht zu­letzt ver­die­nen Rich­ter an der Ver­mark­tung ih­rer Ur­teile kräf­tig mit. Diese wer­den dank ei­ner ex­klu­si­ven Part­ner­schaft ver­schlag­wor­tet und kom­men­tiert an ju­ris wei­ter­ge­lie­fert, die wie­derum zahlt da­für an den an­säs­si­gen Rich­ter­ver­ein oder – am Bun­des­ge­richts­hof – an eine ei­gens da­für ge­grün­dete Her­aus­ge­ber­ge­mein­schaft. Da­hin flie­ßen auch die Ver­kaufs­er­löse der Ent­schei­dungs­samm­lun­gen, die nicht etwa von den Ge­rich­ten, son­dern den Rich­tern in pri­va­ter Ne­ben­tä­tig­keit her­aus­ge­ge­ben wer­den. Die Wirt­schafts­wo­che ver­mu­tet ein „Mil­lio­nen­ge­schäft“ da­hin­ter.”

AG Köln zum Abmahnunwesen

Es entsteht der Eindruck, dass die herrschende Rechtspraxis die beiden, die anwaltlichen Abmahngebühren bewusst begrenzenden gesetzlichen Regelungen aus den Jahren 2008 und 2013 offensichtlich soweit irgend möglich, ignoriert. In den Augen der interessierten Öffentlichkeit hat sich ein „Abmahnunwesen“ bzw. eine „Abmahnindustrie“ etabliert. Dem ist nicht gegen den erkennbaren Willen des Gesetzgebers durch die Zubilligung überhöhter Streitwerte Vorschub zu leisten. Insoweit darf auf die oben zitierten Worte der Bundesregierung und die Stellungnahme des Bundesrates vom 3. Mai 2013 verwiesen werden, nach der die herrschende Abmahnpraxis in der Öffentlichkeit als „Abzocke“ wahrgenommen und das Institut der Abmahnung in Misskredit gebracht wird.

AG Köln zitiert von
http://www.offenenetze.de/2014/03/31/ag-koeln-mit-deutlichen-worten-zu-schadensersatz-und-gegenstandswert-bei-filesharing-faellen

Überlebt: Druckschrift "Archive in Bayern"

Archive in Bayern. Aufsätze, Vorträge, Berichte, Mitteilungen. Herausgegeben von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns Bd. 7, 2012. 535 S. Vergriffen (siehe unten), Rezensionsexemplar lag vor.

Inhaltsverzeichnis
http://www.gda.bayern.de/publikationen/archive-in-bayern/inhalt/band7.pdf

Die Unbelehrbaren haben nichts begriffen: “Die Druckfassung ist vergriffen. Auf Anforderung wird eine CD (10,- €) geliefert.” Statt die Beiträge Open Access zu veröffentlichen, wird eine CD erstellt. Die Druckveröffentlichung war so überflüssig wie ein Kropf, sie hat offenkundig den Etat der Generaldirektion mit Druckkosten belastet, denen womöglich kein angemessener Absatz gegenübersteht. laut Zeitschriftendatenbank ist das Organ – sieht man von Archivbibliotheken ab – in wissenschaftlichen Bibliotheken außerhalb Bayerns so gut wie nicht vertreten. Für Nordrhein-Westfalen wird ein einziger Standort im Kölner Uni-Archiv nachgewiesen. Keine einzige der NRW-Landesbibliotheken oder Universitätsbibliotheken führt die archivische Fachpublikation.

Der Band hat zwei Schwerpunkte, von denen der erste zur Bestandserhaltung (S. 209-248) durchaus überregionales Interesse für sich beanspruchen kann.

Mario Grauert stellt Strategien der Bestandserhaltung vor, eine allgemeine Einführung zum Thema ohne Weitschweifigkeiten. Drei Aufsätze widmen sich der Notfallplanung bzw. Notfallverbünden. Hier darf natürlich der Einsturz des Kölner Stadtarchivs nicht fehlen. Über den Notfallverbund Münster unterrichtet Marcus Stumpf, während Christian Kruse Notfallplanung im Archivbau behandelt.

Vier Beiträge behandeln die technische Seite: konservatorische Grundregeln, Verfilmung vs. Digitalisierung, Massenentsäuerung und die Sicherung von Tonbändern aus dem Nachlass von Oskar Sala.

Einen Fremdkörper im Band ist der fußnotenreiche hilfswissenschaftliche Fachaufsatz von Marcus Schiegg über “Althochdeutsche Griffelglossen am Beispiel der Handschrift 10 des Archivs des Bistums Augsburg”. Interessant ist das Thema durchaus, wenngleich ohne praktische Relevanz für geschätzte 99,99 % der deutschen Archivare. Diese Griffelglossen (hier: in einer Handschrift des 9. Jahrhunderts) können allzu leicht übersehen werden. Schiegg fasst offenbar seine Magisterarbeit zusammen und ediert S. 102-105 drei von ihm neu entdeckte Griffelglossen.

Zur Handschrift:
http://www.handschriftencensus.de/6655

Die Handschrift wird vom Bistumsarchiv verwaltet, war aber früher der Ordinariatsbibliothek zugewiesen und ist eigentlich typisches Bibliotheksgut.

Der zweite Schwerpunkt dokumentiert ein quellenkundliches Kolloquium “Wald und Jagd in den Beständen der Staatlichen Archive Bayerns” (S. 249-399). Neben der Überlieferung im Hauptstaatsarchiv München werden nur noch die Bestände des Staatsarchivs Nürnberg (also die Waldämter der Reichsstadt Nürnberg) thematisiert. Unangenehm berührt die mäßige Abbildungsqualität insbesondere bei den Karten (nur Schwarz-weiß). Herausragenden wissenschaftlichen Wert besitzt dieser Teil nicht.

Der große Rest sind allerlei Berichte und Mitteilungen, die besser online publiziert worden wären.

Zu fehlendem Open Access im Archivwesen siehe zuletzt:

http://archiv.twoday.net/stories/714914047

Unerfreuliche Erfahrungen mit der Handschriftenabteilung der ULB Düsseldorf

Am 13. Februar versuchte ich im Interesse aller Handschriftenforscher per Mail einige Fragen zu klären, die aufgrund der völlig unzulänglichen Erschließung der von Finger nicht berücksichtigten überwiegend frühneuzeitlichen Binterim-Handschriften offen geblieben waren.

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/6641

“Gestatten Sie mir, Sie der Einfachheit halber um eine gern kursorische Klärung hinsichtlich der folgenden Punkte zu bitten.

Ms. 1522 Stimmt die Datierung 1522? Zur Anna-Monogamie gibt es einen 1534 erschienen Druck Agrippas von Nettesheim.

http://books.google.de/books?id=oEc5cJaDiVgC&pg=PA102

Ms. 1215 irgendwas zu Inhalt oder Datierung (Jahrhundert)?

Ms. 1328 Datierung?

Ms. 1389 ausführliches Incipit und Explicit des Novizentraktats, den ich zur Digitalisierung vorschlagen möchte.”

Statt rasch mal nachzuschauen, hat Frau Dr. Talkner eine Antwort “frühestens im März” in Aussicht gestellt. Und die Digitalisierung des mittelalterlichen Novizentraktats abgelehnt. Bis heute habe ich keine Antwort erhalten, obwohl jedem Handschriftenexperten klar sein dürfte, dass keinerlei detaillierte Ergebungen für eine Antwort nötig wären.

Stralsund Library Stamp

“ABA members should be aware that books bearing the stamp of the Stralsund Gymnasium Bibliothek, with release stamp, may not be quite what they seem. In 2012, several thousand volumes from the Stralsund city archives were sold to an antiques dealer, and subsequently dispersed in the trade. Some of the more notable books, such as a Kepler volume, appeared at auction. It appears that the sale of these books was not legal under the terms of the library’s charter but that title was legally transferred in subsequent sales. The library has been buying back some of the books sold. Anyone who has a book bearing the Stralsund library stamp should contact: Dr. Burkhard Kunkel at: burkunkel@web.de

http://www.aba.org.uk/news/664-stralsund-library-stamp-

Langweilig: erste virtuelle Ausstellung der Deutschen Digitalen Bibliothek

http://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de

Unvermeidlich offenkundig das Copyfraud: Es werden Medien unter CC gestellt, an denen die Institution nicht die Rechte hat. Andere Medien, die GARANTIERT gemeinfrei sind wie die Fotos von Konrad Theodor Preuss, der länger als 70 Jahre tot ist, werden nicht als Public Domain etikettiert.

Man mag zur Reproduktionsfotografie

?s=reproduktionsfoto

bei Nicht-Fotos stehen wie man will. Die Entscheidung “Bibelreproduktion” des BGH 1989

https://de.wikisource.org/wiki/Bundesgerichtshof_-_Bibelreproduktion

lässt keinen Spielraum, Reproduktionen gemeinfreier Fotos als geschützt nach § 72 UrhG zu betrachten!

Für mich ist das Dulden solchen Etikettenschwindels durch die Deutsche Digitale Bibliothek zumindest im moralischen Sinn kriminell.

Mitbewerber können den Wettbewerbsverstoß nach § 3 UWG abmahnen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Schutzrechtsber%C3%BChmung

Das Notizbuch der Kolumbienexpedition liegt digitalisiert in dem vom Internet Archive bekannten Viewer vor, allerdings ohne die Funktionalität, dass man durch Klicken auf die Buchseite weiterblättern kann.

http://ausstellungen.deutsche-digitale-bibliothek.de/viewer/show/177#page/n0/mode/1up

Via
http://culture-to-go.com/2014/03/30/die-erste-virtuelle-ausstellung-der-deutschen-digitalen-bibliothek-ist-online

DGUF diskrimiert Wissenschaftsblogs

Maxi Platz schreibt in

http://minuseinsebene.hypotheses.org/995 [gelöscht]

“Mein eigener Referatsvorschlag, sich mit wissenschaftlichem Bloggen auseinander zu setzen, musste leider aussortiert werden. Das Thema könne man vielleicht in einem anderen Rahmen z.B. Öffentlichkeitsarbeit behandeln. Blogs seien streng genommen keine wissenschaftlichen Publikationen. Zudem wäre das Tagungsprogramm sonst zu umfangreich geworden, so hieß es.”

Ich halte die Ablehnungsbegründung für unglaublich daneben, wie ich schon mit

http://archiv.twoday.net/stories/714914595

angedeutet hatte. Indem Blogs nicht als streng wissenschaftliche Publikationen gesehen werden, werden BloggerInnen in eine Schublade “Öffentlichkeitsarbeit” gesteckt. Das ist ein Schlag ins Gesicht von Blogs wie Archaeologik (von den auf anderem Gebiet agierenden Archivalia einmal abgesehen) , die sich mit Erfolg bemühen, neben der Popularisierung und Bekanntmachung wissenschaftliche Erkenntnisse die Forschung durch neue Erkenntnisse voranzutreiben. Ist streng fachwissenschaftlich nur, was unter dem Mantel der DGUF stattfindet?

Update:

Ich bedaure es, dass nicht nur ich von einer jungen und unerfahrenen Bloggerin hereingelegt wurde und der Blogpost ohne Rücksprache mit der Redaktion von http://de.hypotheses.org als Teil einer Abmachung mit der DGUF gelöscht wurde.

In einer gedruckten Veröffentlichung kann man zwar Behauptungen zurücknehmen, aber nicht ungeschehen machen. Ich selbst habe in Archivalia allerdings auch Beiträge komplett gelöscht, allerdings erinnere ich mich – abgesehen von technischen (versehentlichen) und inhaltlichen Dubletten – nur an 1-2 Fälle. Davon betraf einer aus dem Jahr 2006 einen gerichtlichen Vergleich des AG Siegburg mit Prof. Schuler. Ich kann nicht ausschließen, dass es noch einige wenige weitere Fälle gab, aber besser wäre es gewesen, transparent zu verfahren und den Inhalt der Beiträge auszutauschen. Die Beiträge sind hier auf Twoday unwiderruflich gelöscht und können auch nicht wiederhergestellt werden.

Im Einzelfall habe ich durchaus Verständnis für Vertraulichkeitsabmachungen, aber was einmal im Internet ist, verschwindet nicht so rasch daraus, wie man es sich wünschen würde (siehe auch Streisand-Effekt). Die dümmliche Behauptung “Das Internet vergisst nichts” ist aber empirisch nicht belegt. Es ist immer besser (und inzwischen auch journalistische Praxis in guten Online-Medien) “transparent” zu korrigieren, also Behauptungen oder Wertungen nicht einfach kommentarlos zu ändern oder zu löschen, sondern einen expliziten Vermerk (“In einer vorigen Version dieses Artikels …”) anzubringen.

Auch nach der Löschung ist die Sache in der Welt, nicht nur im Google-Cache (für wohl einige Wochen oder vielleicht auch nur Tage), sondern auch hier und in der Lesewolke:

http://bibliothekarisch.de/blog/2014/03/31/gelesen-in-biblioblogs-13-kw-14-vertretung-lesewolke

Natürlich korrigiere ich in Archivalia zeitnah zum Entstehungsprozess eines Eintrags diesen ohne Kennzeichnung. Tippfehler (“Tüttich”) und ähnliche Kleinigkeiten ohne Belang (z.B. einen falschen Link) korrigiere ich auch noch nach längerer Zeit ohne Kennzeichnung. Aber sobald es inhaltlich relevant wird (wenn ich z.B., was ja manchmal vorkommt, Unsinn geschrieben habe) benütze ich Streichungen und Ergänzungen (“Update” oder eckige Klammern).

Was wäre denn so schlimm gewesen, wenn die DGUF sich über einen solchen Nachtrag oder eine Änderung mit Frau Platz verständigt hätte? Die Löschung eines Beitrags in einem Wissenschaftsblog sollte wirklich die Ultima ratio sein. Im Umgang mit dem “Skandälchen” erkenne ich diesbezüglich ein klares und eindeutiges Fehlverhalten der DGUF.

Größere Fehler hat freilich Frau Platz gemacht. Am 27. März wurde mir der Casus mit einem Zitierverbot und einem Namensnennungsverbot von dritter Seite zugespielt. Unter diesen Bedingungen schien mir eine wirksame Stellungnahme schwierig. Jede auch nur vage Andeutung hätte von der DGUF auf Frau Platz zurückgeführt werden können.

Ich habe mich daher in eher ironischer Weise zum Wert von Wissenschaftsblogs für die Wissenschaft geäußert (siehe oben).

Ein weiterer großer Fehler von Frau Platz war, die Ablehnungsbegründung nicht wörtlich zu zitieren. Gerade, wenn es auf den genauen Wortlaut ankommt, sollte die Angst vor juristischen Konsequenzen der Einsicht weichen, dass ein ungenaues oder paraphrasierendes Zitat eine größere Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen kann. Wenn es wie hier um eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse geht, ist ein zutreffendes wörtliches Zitat nicht nur für das Gegenüber fairer, sondern auch rechtlich in den meisten Fällen zulässig. Siehe auch

http://archiv.twoday.net/stories/706568163

Ich habe mich von Frau Platz instrumentalisieren lassen (das war ein Fehler), weil es eine empörende Tatsache ist, dass Blogs immer noch diskriminiert werden. Vom OVG MV in der Causa Stralsund und von der HAB Wolfenbüttel bei der Rezensionsvergabe, um nur zwei Beispiele aus eigener Erfahrung zu nennen.

Anders als die Kommentare dieses Beitrags nahelegen, scheint mir das mir übermittelte Zitat der Ablehnungsbegründung sehr wohl den Vorwurf zu tragen, dass die DGUF tatsächlich Bloggen und streng fachwissenschaftliches Publizieren voneinander getrennt hat.

“Wissenschaftliches Bloggen ist ein ganz wichtiges Thema und Ihr Ansatz ein sehr guter, aber wir denken, das passt nicht ganz zu unserem Tagungsthema, das sich den streng fachwissenschaftlichen Publikationen widmet.”

Der Wirbel hat ein erfreuliches Ergebnis gehabt

https://twitter.com/MinusEins/status/450540187362557952

aber gerade diejenigen brüskiert, die sich am meisten öffentlich für Frau Platz eingesetzt haben.

Viele Handschriften des Trinity College in Cambridge online

Großartig! In sehr guter Auflösung einsehbar.

http://sites.trin.cam.ac.uk/manuscripts

Verwiesen wird auf den “James”-Katalog von 1900-1902, der auch als Faksimile online ist unter

https://archive.org/stream/westernmanuscrip03trinuoft#page/n5/mode/2up

(Bände 1 und 2: in der URL 02 oder 01 statt 03)

Virtual Museum of the War of the Chinese People's Resistance Against Japanese Aggression (1937-1945)

“China has launched a virtual museum documenting the Second Sino-Japanese War. “The virtual museum was jointly launched by the Museum of the War of the Chinese People’s Resistance Against Japanese Aggression, the Beijing Internet Association, major Beijing-based websites, and the Beijing Radio and Television Network.”
http://researchbuzz.me/2014/03/30/cyprus-canada-fcc-more-sunday-buzz-march-30-2014/?utm_source=feedburner&utm_medium=feed&utm_campaign=Feed%3A+researchbuzz%2Fmain+%28ResearchBuzz%29

http://www.wantchinatimes.com/news-subclass-cnt.aspx?id=20140329000041&cid=1101

gives no URL for the “Virtual Museum of the War of the Chinese People’s Resistance Against Japanese Aggression (1937-1945)” but having searched in Google for

中國人民抗日戰爭網上紀念館

I found an article in the Chinese Wikipedia on the Memorial (translated by Google translate) and I guess the web adress

http://www.1937china.com

could be the Virtual Museum.

"dieser Strich ist ganz / typisch für die Renaissance"

Mit den unvergänglichen Worten des zu früh verewigten Robert Gernhardt leiten wir die Tumblr-Bilderreihe zum Wochenende ein, bei der heute über 670 Bilder anzuschauen sind:

http://archivalia.tumblr.com/tagged/renaissance
http://archivalia.tumblr.com/tagged/renaissance/page/46

Weitere Tags:

http://archiv.twoday.net/stories/640155586

Die meisten angeblichen Geheimgänge bei Burgen sind Erfindungen

Daran ändert sich nichts, wenn ab und an ein wirklicher Geheimgang aufgedeckt wird wie jetzt ein besonders langer bei Schloss Asch:

http://www.burgerbe.de/2014/03/29/langer-geheimgang-zu-schloss-asch-moosburg-gefunden

Siehe auch
http://books.google.de/books?id=PoAgAAAAMAAJ&pg=PA164

Fachleute vom Observatorium Moxa, der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Artenschützer, Archäologen und Förderer akzeptieren Schließung des Museums auf Burg Ranis nicht

http://poessneck.otz.de/web/lokal/politik/detail/-/specific/Plaedoyers-fuer-das-Museum-auf-Burg-Ranis-1303203682

“Der diesjährige Internationale Museumstag am 18. Mai soll für den Freistaat Thüringen auf der Burg in Ranis stattfinden. Der Museumsverband Thüringen e.V. plant gemeinsam mit dem Kulturrat Thüringen e.V., dem Lese-Zeichen e.V. und dem Landesmusikrat Thüringen eine öffentliche Veranstaltung.

Für die Zukunft des Museums und damit auch der Stadt Ranis wird dieser 18. Mai, wenn sich mit der Veranstaltung des Museumsverbandes der öffentliche Fokus bewusst auf beide richten wird, wohl ein ganz wichtiger Tag – davon geht zumindest Bürgermeister Andreas Gliesing (Christliche Mitte/Gewerbeverein) aus. Denn die Stadt muss ihr bedeutendes Museum aus finanzieller Not zum 1.”November schließen, wenn sich keine Möglichkeit findet, wie die Einrichtung weiter betrieben werden kann. ”