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In memoriam Gerhard Taddey (1937-2013).

Im Archivar 2014/1, S. 127-129 [Fußnote] würdigt Robert Kretzschmar den am 13. November 2013 verstorbenen Archivar Gerhard Taddey, den auch ich als liebenswürdigen Kollegen in gutem Angedenken halten werde.

Siehe auch

http://www.swp.de/crailsheim/lokales/region/Gerhard-Taddey-stirbt-im-Alter-von-75-Jahren;art5511,2305563

http://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Taddey

http://www.stuttgart-gedenkt.de/Traueranzeige/Gerhard-Taddey

http://archiv.twoday.net/stories/40232 (Festschrift)

http://www.digizeitschriften.de/link/00121223/0/22/683 (Rezension der Dissertation 1966 im Deutschen Archiv)

http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=121407411

Fußnote: Es liegt noch nicht einmal Heft 2013/4 des Archivar online vor:
http://www.archive.nrw.de/archivar/hefte/2013/index.html

Jobs im ARCHIVAR 2014/1

Von den Stellenangeboten waren die von Neu-Ulm und des Rhein-Neckar-Kreises bereits in OpenBiblioJobs vertreten

https://jobs.openbiblio.eu/stellenangebote/einrichtungstyp/archiv

Die Leitung Bischöfliches Zentralarchiv/Bischöfliche Zentralbibliothek, für die eine Ausbildung als Archivar im höheren Dienst verlangt wird, habe ich soeben dort gemeldet.

RADAR-Website online

http://www.radar-projekt.org/display/RD/Home

http://blogs.tib-hannover.de/tib/2014/02/28/forschungsdaten-sichern-und-zugaenglich-machen-das-radar-projekt

“Aber wie wäre es, wenn neben traditionellen wissenschaftlichen Aufsätzen auch die zugehörigen Daten, einzelne Graphiken oder ganze komplexe Datensammlungen in vollem Umfang zitierfähig wären?”

Wäre voll cool …

Einführung in die Sagenkunde

Lange Zeit beackerte ich das Feld der historisch-kritischen Sagenforschung außerhalb der Volkskunde mehr oder minder alleine, nun tritt häufig auch der “Pädagoge und Medienmann” Jiři Hönes auf, dessen vorzügliche Beiträge hier wiederholt genannt wurden. Sein Beitrag über eine Calwer Sagenballade wurde erneut publiziert von:

http://www.alltagskultur.info/2014/02/was-deuten-die-steinernen-kreuze-dort

Dem Vertraulichkeitsvermerk einer E-Mail kommt keinerlei rechtlich verbindliche Wirkung zu

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/13-06-2013-olg-saarbruecken-5-u-5-12.html

Immer wieder lesen wir:

“Diese E-Mail enthält vertrauliche und rechtlich geschützte Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das Kopieren von Inhalten dieser E-Mail und die Weitergabe ohne Genehmigung ist nicht erlaubt und stellt eine Urheberrechtsverletzung dar”

Das OLG Saarbrücken meinte jedoch, es komme “nicht entscheidend darauf an, ob der Verfasser die Schreiben ausdrücklich mit einem “Vertraulichkeitsvermerk” versehen hat. Da es allein Sache der einzelnen Person selbst ist, über das zu bestimmen, was ihren sozialen Geltungsanspruch ausmachen soll (vgl. BVerfG, a.a.O.), kann für die Annahme eines Eingriffs nicht entscheidend sein, ob einem Schreiben nach seinem Inhalt – sei es aufgrund ausdrücklicher Deklaration oderauch nach den Umständen – besondere Vertraulichkeit zukommt. Maßgeblich ist vielmehr allein, ob die konkrete Veröffentlichung im jeweiligen Fall die Billigung ihres Verfassers genießt.”

Ausnahmsweise sei die Veröffentlichung einer so gekennzeichneten Mail zulässig gewesen, da das Gericht dem Grundrecht der Meinungsfreiheit mehr Gewicht zumaß. Die verfehlte Rechtsprechung der damaligen UAM des BGH – “Da jede sprachliche Festlegung eines bestimmten Gedankeninhalts Ausfluss der Persönlichkeit des Verfassers ist, steht grundsätzlich allein dem Verfasser die Befugnis zu, darüber zu entscheiden, ob und in welcher Form eine sprachliche Gedankenfestlegung seiner Person der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden soll. (BGH, Urt. v. 25. Mai 1954 – I ZR 211/53, BGHZ 13, 334 = NJW 1954, 1404)” – wird bestätigt.

Schaumburg und das Larov Brandenburg (Testament ist nicht gleich Testament)

LAROV Brandenburg in der Magdeburger Strasse 51 in 14770 Brandenburg an der Havel bearbeitet einen Antrag gemäss EALG auf Gewährung von Ausgleichsleitungen (Bodenreform) und Feststellung der Berechtigung.. Gut Sewekow lag in Preussen. In Preussen gab es kein Fideikommiss der Familie Schaumburg-Lippe.

Das Larov bittet mich um Übersendung des Testamentes nach meiner im Dezember 2008 verstorbenen Mutter. Das Aktenzeichen beim Larov lautet:1/2-43750-102114.

Ich habe die Gelegenheit genutzt und darum gebeten, dass im Gegenzug Alexander Prinz zu Schaumburg-Lippe das Testament des letzten regierenden Fürsten Adolf dem Larov vorlegen soll. er soll auch das Findbuch der Archivalien in niedersächsischen Staatsarchiven vorlegen.

Mein Vorschlag hat keine Begeisterung hervorgerufen. Mir wurde gesagt, dass unser Antag abgelehnt werden mangels nachweises. Ich sagte, dann tun Sie bitte dasselbe bei meinem Vetter.

Kann mir kaum vorstellen, dass das Larov Alexander auffordern wird, das Testament Adolfs vorzulegen Wird das Larov das Findbuch in Adolfs Archivalien einsehen wollen, wird es Recherchen durchführen. Wird es den Anspruch von Alexander bejahen, obwohl sein Grossvater nur Miterbe war, obwohl sein Grossvater nachweislich dem NS System Vorschub geeistet hat, obwohl das Testament Adolfs nicht vorgelegt wird ?

Das Amtsgericht Frankfurt Oder erliess Durchsuchungsanordnungen im Jahre 2007 in dieser Angelegenheit. Das Findbuch sollte in Bückeburg beschlagnahmt werden..

Lange her.

http://www.vierprinzen.com/2014/02/larov-brandenburg-wegen-gut-sewekow.html

Cassovia Digitalis – Die Digitale Stadtbibliothek Kosice/Kaschau

http://www.cassovia-digitalis.eu

Mit alten Drucken.

Kann man nicht auf bewährte Viewer setzen, muss es ein dämlicher Flash-Viewer sein, nur weil es offenbar genügend Geld zum Verpulvern zur Verfügung stand? Die Scanqualität könnte besser sein.

Bei den Postkarten tut sich erst einmal nichts bei mir. Dann sieht man die ausgewählte Postkarte, aber ein Download ist nicht möglich.

Was ist das denn für ein Murks?