Tag: 27. Februar 2014
Bei PLoS sind Zeitschriftenaufsätze begleitende Open Data nun Pflicht
http://schmalenstroer.net/blog/2014/02/plos-verlangt-forschungsdaten
Schmalenstroer meint dazu richtig, es wäre “wünschenswert, wenn auch mehr Historiker mehr Leute an ihre Quellen, Datenbanken und Bibliographien ließen”.
Wie man Animated GIFs erstellt
HistoryInPics: Wenn Geschichte zum Geschäft wird
“Zwei Teenager veröffentlichen stündlich Fotos historischer Ereignisse auf Twitter und scheinen damit offenbar erfolgreich zu sein.”
http://blog.zdf.de/hyperland/2014/02/historyinpics-wenn-geschichte-zum-geschaeft-wird
Ein lateinischer Jungfrauenspiegel in Wolfenbüttel
Christian Heitzmann schrieb mir: Der “Text in 71.6 Aug. 2°, f. 18ra-34rb trägt die rubrizierte Überschrift Incipit speculum virginum, beginnt mit Domina labia mea aperias ut os meum annunciet laudem tuam. Taceat laudes tuas, dicit beatus Bernardus, qui non novit miserationes tuas. Idem dicit Quando misereri noluit mater misericordie? Quando subuenire non potuit … Der Text endet mit … O quanto melius quanto salubrius est audire deum consulentem adiuuantem docentem arguentem per presentis doloris infirmitatem quam in futuro ulciscentem seuientem condempnantem.” Leider ist es mir mit den üblichen Hilfsmitteln (Google bzw. Google Books, ManuMed, http://manuscripta.at, HMML) nicht gelungen, den Text zu identifizieren. Er beginnt wie viele andere Texte mit dem Psalmwort “Domine labia …” (Psalm 50,17 – die Handschrift hat falsch Domina statt Domine). In einem solchen Fall ist ein zu kurzes Incipit überhaupt nicht hilfreich.
Die karge Beschreibung Heinemanns und Literatur zur Handschrift ist erreichbar unter:
http://dbs.hab.de/mss/?list=ms&id=71-6-aug-2f
Köster datierte den Codex aus dem Augustiner-Chorfrauenstift Marienberg bei Helmstedt in die Zeit um 1300:
http://www.dilibri.de/rlb/periodical/pageview/219370
Dass der Text mit dem “Speculum virginum” des von mir als Peregrinus Hirsaugiensis bezeichneten Autors nichts zu tun hat, stellte schon Matthäus Bernards fest (Speculum virginum, ²1982, S. 6). Zu spekulativ: “Vielleicht handelt es sich bei dem von Leop. Janauschek, Bibliographia Bernardina (Xenia Bernardina 4), Wien 1891, IX, 98 erwähnten Bernhard von Clairvaux fälschlich zugeschriebenen Jungfrauenspiegel um das gleiche Werk”. Schlägt man bei Janauschek nach
https://archive.org/stream/bibliographiabe00janagoog#page/n27/mode/2up/search/speculum+virginum
stellt man fest, dass ohne irgendeinen Beleg ein “Speculum virginum” unter Bernhard zugeschriebenen Werken erscheint. Das kann das Speculum des Peregrinus oder ein ganz anderer Text sein. Das Incipit bezieht sich doch auf einen Text, der Bernhard zitiert und nicht auf einen, der Bernhard zugeschrieben wird. Bernards Kombination ist daher zurückzuweisen.
Hat jemand eine Idee, wie man mehr über den Text herausbringen könnte?
Kölner Stadtarchiv: Die Staatsanwaltschaft ermittelt mit einer Sonderkommission gegen 106 Beschuldigte wegen fahrlässiger Tötung
Anhängen an Lichtbilder von Ersteinstellern bei Amazon
Das LG Köln kam zu dem Schluss, dass die gängige Praxis, sich bei Produktfotos an die Bebilderung des Ersteinstellers anzuhängen, nicht zu einer Urheberrechtsverletzung durch den Nachnutzer führt. Zwar seien die AGB von Amazon diesbezüglich unwirksam, da die kostenlose und umfassende Übertragung der Nutzungsrechte dem Gericht zu weit ging, aber durch das vorbehaltlose Hochladen habe der Kläger der Praxis zugestimmt.
“Danach hat sich der Kläger mit dem Hochladen seiner Lichtbilder auf den Server von B, ohne diese in besonderer Weise als seine eigenen zu kennzeichnen oder gegen Einblendung in Angebote Dritter zu sichern, gegenüber den Benutzern der Internetplattform (nicht jedoch gegenüber B [= Amazon] aus obigen Gründen) mit der Wiedergabe seiner Werke in deren Angeboten einverstanden erklärt im Sinne einer schlichten Einwilligung.”
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/lgs/koeln/lg_koeln/j2014/14_O_184_13_Urteil_20140213.html
Update: Laut OLG Köln sind die AGB wirksam
http://www.urheberrecht.org/news/5381
Produktfotos aus der Entscheidung
200 Datenquellen mit 19.5 Millionen Nachweisen im KUG
“Verlorene Geschichte einer Stadt”?
Nein, die Geschichte der Stadt Altona ist da – und zwar nicht nur dort: http://anonymea.tumblr.com/post/77950579104/altona-kleine-muehlenstrasse-um-1890-im
Hier auch:
?s=christianeum
http://archiv.twoday.net/stories/640154217
Altona, Kleine Mühlenstraße (um 1890), im Hintergrund St. Trinitatis
Eine Handschrift des Pseudo-Engelhart von Ebrach
Ein “Sch.” druckte im Diözesan-Archiv von Schwaben 1 (1884), S. 20-22 unter dem unspezifischen Titel “Eine mittelhochdeutsche Handschrift” Auszüge aus einer in seinem Besitz befindlichen geistlichen Sammelhandschrift (Papier, Anfang 15. Jahrhundert) und zwar überwiegend Meister Eckhart zugeschriebene mystische Sprüche.
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/dioezarchivschwab1884/0028
Dass es sich um den von Karin Schneider (Hg.), Pseudo-Engelhart von Ebrach, Das Buch der Vollkommenheit (DTM 86), Berlin, 2006 edierten Text handelt, ergibt sich etwa aus der Beschreibung des Cgm 166 durch Petzet:
http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0602_b206_jpg.htm
Die Corpushandschrift H der Fassung A ist online:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/cpg418
Abgedruckt wird auch das in den Text aufgenommene Exempel “Die fromme (selige) Müllerin’ (S. 22).
Der Handschriftencensus zählt 109 Handschriften der Ps-Ebrach-Kompilation, fast alle Streuüberlieferung:
http://www.handschriftencensus.de/werke/2155
Eine Verwertung des Artikels im Diözesan-Archiv in der altgermanistischen Literatur ist aus dem Internet nicht ersichtlich. Ob es sich um eine noch vorhandene Handschrift handelt, vermag ich nicht anzugeben, doch möchte ich es bezweifeln, da die mir in Auszügen bei Amazon zugängliche Ausgabe Schneiders dafür keinen Anhaltspunkt gibt.
Beim Blick ins Buch (für registrierte Kunden) kann man ergänzend zum Blättern die Suchfunktion nutzen:
http://www.amazon.de/Pseudo-Engelhart-von-Ebrach-Buch-Vollkommenheit/dp/3050042362
Es scheint sich um eine Handschrift der Fassung C gehandelt haben, da wie in dieser Fassung Nr. 202 und 203 (beide nicht einsehbar bei Amazon, siehe aber das Incipit-Register) am Anfang stehen, bevor der Text mit Nr. 1 fortgesetzt wird.
Auslassungen oder Blattziffern sind im Abdruck nicht angemerkt. So weiß man also nicht, ob Nr. 2-5 auch in der Vorlage fehlten.
Reihenfolge der Abschnitte: 202-203, 1, 6-9, 14-17, 19, 21, 23, 25 (23 und 25 nicht bei Amazon einsehbar), 28 (Müllerin), 30-32.
Die Handschrift von Sch. wies mehrere Eckhart-Zuweisungen (z.B. von Nr. 14, bei Amazon nach ding flizzet suchen; Nr. 32, bei Amazon nach gewant suchen) auf, zu denen ich im Apparat von Schneiders Ausgabe keine Parallelen finde.
Der Abdruck endet mit Nr. 32 (Schneider S. 17, bei Amazon nach genoz suchen).
Nachtrag: Herr Nemes hat im Oktober 2014 dem Handschriftencensus einen mit mir abgestimmten Eintrag zur Handschrift eingereicht. Die von mir vorgeschlagene Zitation
Klaus Graf, Eine Handschrift des Pseudo-Engelhart von Ebrach. In: Archivalia vom 27. Februar 2014 http://archiv.twoday.net/stories/706567565
wurde jedoch abgelehnt:
http://handschriftencensus.de/25408
Damit werden einmal mehr Weblogeinträge diskriminiert. Außerdem wurde der von Herrn Nemes vorgeschlagene Eintrag erheblich gekürzt. Wortlaut ohne die Literaturangaben:
Privatbesitz H. Sch. (Verbleib unbekannt)
Inhalt: Geistliche Sammelhandschrift (“25 Abhandlungen religiösen Inhalts, über die Gebote, Tugenden, Sünden, Gebet u. s. w.”, H. Sch. S. 20), u. a. Ps.-Engelhart von Ebrach: ‘Das Buch der Vollkommenheit’ (wohl Fassung C)
darin:
Nr. 28 = ‘Die fromme (selige) Müllerin’
Nr. 32 = Mechthild von Magdeburg: ‘Das fließende Licht der Gottheit’ (Auszüge)
Beschreibstoff: Papier
Entstehungszeit: Anfang 15. Jh.
7.11.2020 Balázs J. Nemes und Elke Senne unter Leitung von Ernst Hellgardt (Hg.), Mechthild von Magdeburg, ‘Lux divinitatis’ – ‘Das liecht der gotheit’. Der lateinisch-frühneuhochdeutsche Überlieferungszweig des ‘Fließenden Lichts der Gottheit’. Synoptische Ausgabe, Berlin/Boston 2019, S. XIX Anm. 19 (Auszug GBS) erwähnt diesen Beitrag ohne meinen Namen!