“The World War I Pamphlet Collection at the University of Pennsylvania consists of just over 400 titles drawn from the general stacks at Van Pelt library. These pamphlets, many of them brittle and no longer fit for circulation, all deal with the First World War, its origins or aftermath. Out of this collection, more than 200 have been digitized and are made available here in Print at Penn. ”
Tag: 25. Februar 2014
Passionstraktat des Johannes von Zazenhausen erstmals öffentlich zugänglich
http://diglib.hab.de/mss/82-2-aug-2f/start.htm
Das Digitalisat vermittelt erstmals den öffentlichen Zugang zum ungedruckten deutschsprachigen Passionstraktat des Johannes von Zazenhausen und zur von mir identifizierten Wolfenbütteler Bilderhandschrift aus der Zeit um 1475:
Möglichkeiten der digitalen Präsentation von Fotosammlungen
Olaf Piontek fragt in der geschlossenen Facebookgruppe Archivfragen nach den Möglichkeiten der Präsentation (archivischer) Fotosammlungen im Netz. Das neue Flickr-Design gefällt ihm nicht, und bei Google Cultural Institute vermisst er den “Open-Access_Gedanken” (??) und Web 2.0-Funktionalität. In der Diskussion wurde auch die Europeana genannt.
Ich möchte grundsätzlich dazu Stellung nehmen.
Meine Thesen:
(1) Aus der Sicht archivischer Öffentlichkeitsarbeit und des Web 2.0-Gedankens sind breitenwirksame interaktive Angebote wie Flickr zu nutzen.
Mir gefällt Facebook überhaupt nicht, aber trotzdem habe ich mich entschlossen, dass unser Archiv nicht nur auf Google+, sondern auch auf Facebook aktiv ist. Einziger Grund: IMPACT, die höhere Reichweite.
Einzelbilder können gut in Social Media beworben werden, während größere Sammlungen am ehesten auf Flickr Wirkung erzielen – Design hin oder her (mir gefällt es auch nicht).
(2) Eine datenschutzrechtliche Problematik ist nicht nur bei Personenfotos, sondern durch Nutzerverfolgung im Internet (“Tracking”) gegeben und im Auge zu behalten.
Siehe
https://www.datenschutzzentrum.de/tracking
Öffentliche Stellen dürfen nach der von mir als überwiegend hysterisch eingeschätzten Ansicht von Datenschützern nicht in einflussreichen Web 2.0-Angeboten aktiv sein. Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/706566744
http://www.datenschutzbeauftragter-info.de/slideshare-einsatz-in-deutschland-ist-unzulaessig
(3) Neben den reichweitenstarken kommerziellen Angeboten ist immer auch eine von der eigenen Institution verantwortete Präsentation mit wissenschaftlich verwertbaren Metadaten (freigegeben als Open Data) und dauerhaften Links (URIs) zu den einzelnen Objekten zu realisieren, die eine Einbeziehung in die “Open Linked Data” des semantischen Netzs erlauben.
Kommerzielle Angebote – ob von Yahoo (Flickr) oder Google – können von einem Tag auf den anderen verschwunden sein oder nach willkürlichen Kriterien teilnehmende Institutionen ausschließen.
Eine sachgerechte Realisierung der Forderung nach einer Fotopräsentation mit dauerhaften Netzadressen ist gerade für kleinere Archive derzeit schwierig.
Da z.B. viele Archive nach wie vor lemminghaft auf das völlig stümperhafte AUGIAS setzen, das bei der Internetpräsentation von Findmitteln mit Digitalisaten keine dauerhaften Links kennt, stößt die lokale Präsentation nicht nur auf das Problem des mangelnden Netzplatzes.
Eine Lösung wäre ein kooperatives Open-Access-Repositorium, das aber auch bei deutschen Bibliotheken nicht in Sicht ist, was Bildsammlungen angeht.
Vor allem in den USA wird die Open-Access-Software DSpace auch für digitale Bildsammlungen genutzt, was wissenschaftlich erst einmal ausreichend ist: Es gibt permante Handle-URL sund die Metadaten sind durch OAI-PMH-Harvester erreichbar.
Um ein ärgerliches europäisches Beispiel zu nennen: UB Dorpat (die meisten Fotosammlungen sind anscheinend nur nach Einloggen benutzbar)
http://dspace.utlib.ee/dspace/community-list
Die Permanentlinks (Persistent Identifier) von DOI und URN sind für Fotosammlungen eher unüblich.
Realistischerweise muss man annehmen, dass viele Archive nicht nur Public-Domain-Bilder oder unter CC-BY bzw. CC-BY-SA lizenzierte Materialien einstellen möchten, weshalb Wikimedia Commons keine wirkliche Option darstellt.
(4) Was gemeinfrei ist, muss auch als Digitalisat gemeinfrei bleiben. Bei noch geschützten Bildern sollten alle unter CC-BY(-SA) verfügbar sein.
Es genüge der Hinweis auf
http://archiv.twoday.net/stories/6164988
http://archiv.twoday.net/stories/581435593
(5) Durch Einbindung in Nachweisinstrumente wie Europeana, Deutsche Digitale Bibliothek, BAM-Portal, BASE ist eine hohe Sichtbarkeit des Angebots anzustreben.
Selbst Staatsarchive dürften für die Europeana als Direkt-Partner zu unbedeutend sein. Man kann zum jetzigen Zeitpunkt nur davon träumen, dass Fotosammlungen reibungslos und unbürokratisch via Aggregatoren in den genannten Metasuchen landen.
Kühnels Universitätsarchiv ist mit seinen Findmitteln im Archivportal Europa vertreten. Auf eine Anfrage durch unser RWTH-Archiv hat dieses noch noch nicht einmal reagiert!
Und es ist natürlich absolut indiskutabel, dass in der erweiterten Beständesuche von Archive NRW kein Online-Filter realisiert ist:
http://www.archive.nrw.de/LAV_NRW/jsp/erweitertSuche.jsp
Fazit: Optimal wäre ein gemeinsames qualitätsgesichertes (z.B. DINI-zertifiziertes) Open-Access-Bild-Repositorium öffentlicher Archive (evtl. gemeinsam mit Bibliotheken oder Museen) mit Langzeitarchivierung, aber bis dahin ist noch ein weiter Weg. Und solange wird man sich etwa mit Hilfe von Flickr durchwursteln müssen.
Nachtrag: Mich erreichte ein Ordnungsruf:
“Ich möchte Sie aber trotzdem an unsere Vereinbarung erinnern (okay, ist schon sehr lange her) nicht direkt aus der geschlossenen FB-Gruppe zu zitieren, um die Möglichkeit eines unbefangenen Austauschs sicher zu stellen. Vielleicht können Sie den Sachverhalt auf Archivalia auch ohne Namensnennung des Kollegen darstellen?”
Ich stelle dazu fest. Bei sensiblen Themen halte ich mich an dieses Agreement. Aber bei einer rein sachbezogenen Frage halte ich mich an das wissenschaftliche Grundprinzip, dass ich persönliche Beiträge attribuiere. Wenn Herr P. das wünscht, werde ich seinen Namen entfernen, aber auch nur dann. Im übrigen denke ich, dass ein offenes und transparentes Forum der Archivzunft besser zu Gesicht stünde als dieses geheime Hinterzimmer, in der meist absolut harmlose Dinge und Neuigkeiten verhandelt werden, die nicht eines besonders geschützten Raumes bedürfen.
SZ-Meldung zur Redtube-Abmahnung: Viel heiße Luft
Verzweifelt fragt sich der aufmerksame Beobachter der Causa, was denn an
neu ist.
Nach SZ-Recherchen sind hauptsächlich sechs Personen an den möglicherweise illegal zustande gekommenen Abmahnungen beteiligt. Dazu gehören die bereits bekannten Rechtsanwälte Thomas Urmann aus Regensburg und Daniel Sebastian aus Berlin sowie der Ingolstädter Andreas Roschu, der zusammen mit einem Mann namens Christian Neumeyer für die Technik zuständig war.
Außerdem mit im Team: der Offenbacher Ralf Reichert, der sich um die Videorechte gekümmert hat, und der Darmstädter Abmahn-Veteran Michael Eisele. Alle Beteiligten kennen sich, nach Angaben von Urmann gab es erst unlängst ein gemeinsames Treffen.
Zu den personellen Verflechtungen siehe etwa
http://streamingabmahnung.wikia.com/wiki/Die_Hinterm%C3%A4nner
Von den beiden neuen Namen Eisele und Neumeyer wurde Eisele bereits im Dezember erwähnt, siehe etwa
Oder im Januar:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Spur-der-Software/forum-272145/msg-24597499
Die Nennung des Namens von Neumeyer ist äußerungsrechtlich zumindest grenzwertig. Man erfährt von ihm, er sei neben Roschu Mitarbeiter der Briefkastenfirma itGuards, und: “Auftraggeber Neumeyer soll so fest an GladII geglaubt haben, dass er sich um ein Patent dafür bemüht haben soll. Er soll es jedoch nicht erhalten haben.”
Da es mehrere im Internet aufscheinende Personen des Namens gibt, bedeutet für jeden von ihnen der SZ-Pranger eine widerrechtliche Beeinträchtigung.
Wegelins Lirer-Ausgabe von 1761
Sie ist nun auch im Rahmen der Virtuellen Bibliothek St. Peter online:
http://dl.ub.uni-freiburg.de/diglit/lirer1761
Weitere Digitalisate:
BSB München via GBS
http://books.google.de/books?id=TDdVAAAAcAAJ
http://books.google.de/books?id=bzdVAAAAcAAJ
http://books.google.de/books?id=65k-AAAAcAAJ
http://books.google.de/books?id=QDdVAAAAcAAJ
SB Regensburg
http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11064277-8
http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11064505-6
http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11064276-2
http://www.mdz-nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn=urn:nbn:de:bvb:12-bsb11064275-7
UB Lausanne
http://books.google.de/books?id=nmcPAAAAQAAJ
ÖNB Wien
http://books.google.de/books?id=GSRVAAAAcAAJ
Zur Ausgabe:
http://books.google.de/books?id=pcvWAAAAMAAJ
Erlanger Grisardis-Handschrift online
UB Erlangen Ms. B 10
http://www.nbn-resolving.de/urn:nbn:de:bvb:29-bv041600709-9
Ein Unding, dass im Handschriftencensus
http://www.handschriftencensus.de/6934
das im gleichen Haus erstellte Marburger Frühhumanismus-Repertorium fehlt:
Immer mehr offene Briefe an die Wikimedia Foundation in Sachen URAA
Da das Listenarchiv von Wikimedia-L seit einiger Zeit hinterherhinkt, dokumentiere ich den Brief von Argentinien hier:
Dear movement fellows,
Wikimedia Argentina would like to express its support for the letter by
Wikimedia Israel regarding URAA-motivated massive content deletions in
Wikimedia Commons. Yet, we would like to express our view not only to the
Foundation BoT but also to all Wikimedia editors, and especially to those
working in Wikimedia Commons.
Volunteers from Argentina have been among the most affected by the policy
adopted by Wikimedia Commons administrators regarding images that could
fall under URAA copyright provisions. Argentine copyright law provides that
images enter the public domain “only” 25 years after their production and
20 after their first documented publication. This relatively generous
criterion has enabled unaffiliated volunteers and we as Wikimedia Argentina
to enrich Commons with hundreds of thousands of historical images that are
absolutely free under Argentine law: images of the political and every day
life of the country, of its culture, of its popular idols, of its joyful
and dark days, of its customs and architecture.
However, over the last months certain Wikimedia Commons administrators have
conducted massive deletions of these contents, in many cases involving
entire categories. The burden of proof has been inverted: instead of having
to justify the deletion of a certain file, things go that volunteers have
to devout their time trying to justify the validity of their efforts. This
has caused great damage, not only by way of our readers loosing access to
free educational contents, but also de-motivating many editors and
volunteers by making them feel that their efforts are ultimately vain and
that our goal of free knowledge for everyone is being replaced by a certain
legal fetishism whose reason gets lost in processes and misses the outcome.
We acknowledge that the Wikimedia Foundation BoT and its Legal team have
repeatedly stated, as has been reinforced in recent communications, that
images shouldn’t be deleted unless we receive a takedown notice, and that
it has not received a single URAA-motivated notice to date. Certain
Wikimedia Commons administrators have dismissed the Foundation’s statement
as a mere opinion vis-à-vis the SCOTUS ruling. Yet, it is an opinion by the
organization that is legally responsible for the contents being hosted in
Wikimedia Commons.
We respectfully call the Wikimedia Commons community to reflect on the
practical consequences of its current policy on URAA’s implementation.
Those files generating potential conflict could be even identified as such
without the need for a pre-emptive deletion. And we would like the Commons
community to reflect not only on the preventive loss of free contents we
are generating, but also on the harmful disconnection between Wikimedia
Commons and all of the other Wikimedia projects it serves as media
repository, mostly Wikipedia.
Many years ago, the editors of the Spanish Wikipedia decided to close the
possibility to directly host images, choosing instead to use Wikimedia
Commons. If we miss the opportunity to find a workaround that saves
hundreds of thousands of images from an unrequested deletion that hurts our
very mission, Wikipedia editors could ultimately evaluate reversing that
decision, reopening “project-hosted” uploads just to avoid the restrictive
and exclusionary URAA interpretation that Wikimedia Commons has been
sustaining against the Foundation’s political and legal advice. That would
be far from being an optimal outcome.
We are sure that we as the broader community of Wikimedia volunteers can
find a common ground that permits to adapt to all legal conditions and
challenges while putting in the first place the fulfillment of our goal
towards free knowledge.
Approved by the Board of Wikimedia Argentina on February 22, 2014
Ähnliche Briefe liegen bisher vor von: Israel, Spanien, Venezuela.
https://meta.wikimedia.org/wiki/Category:URAA_issues
Zum Thema URAA hier:
?s=uraa
Update: Ich hätte die Antwort der Foundation erwähnen sollen:
“The WMF does not plan to remove any content unless it has actual knowledge of infringement or receives a valid DMCA takedown notice. To date, no such notice has been received under the URAA. We are not recommending that community members undertake mass deletion of existing content on URAA grounds, without such actual knowledge of infringement or takedown notices.” das ist an sich ein vernünftiger Standpunkt, der die wildgewordenen Commons-Admins in ihrem Furor kaum stoppen wird, auch wenn das Meinungsbild auf
recht eindeutig erscheint.
URAA-betroffen Paul Klee
Wer Slideshare nutzt muss jetzt sofort handeln!
http://mizine.de/html/wer-slideshare-nutzt-muss-dringend-handeln
Den hysterischen Alarmismus dieses Beitrags relativiert ein Kommentar ebenda:
Yannick schrieb:
Hallo Viktor,
kleiner Randhinweis. Der oben eingebettete Gplus-Post ist ebenso abmahnfähig. Gleiches gilt für nahezu jeden extern eingebundenen Dienst. Beispiele?
– Google Fonts
– Statistik- & Auswertungstools
– WordPress höchstpersönlich (!) – Stichwort Jetpack
– Facebook Comments
– Facebook Login
– G+ Comments
– G+ embeded posts
– Google Buttons
– Twitter Buttons
– Twitter Login
– Embeded Tweets
– Facebook Buttons
– Pinterest Buttons
– Youtube Videos
– Chat-Widgets
– Wetter-Widgets
– Bewertungsdienste mit Widget
– Vergleichs- und Rechnerwidgets von Diensten ausserhalb der EU
– Helpdesk-Softwares
– uvm.
Defacto is es als Seitenbetreiber in Deutschland aktuell nicht möglich, rechtskonform am Internet teilzunehmen, was zu einem massiven Wettbewerbsnachteil auf globaler Ebene führt.
Es wird Zeit, dass sich die Leute darüber aufregen und nicht über Markus Lanz und das Dschungelcamp. Ach, aber was erwarte ich da auch…
Danke für deinen Post.
Warum das Universitätsarchiv Bayreuth (dennoch) bloggt
Karsten Kühnel äußert sich zur Blogparade in:
http://archive20.hypotheses.org/1231
Lesenswert!
Deshalb, und weil es unser Anliegen bleibt, die Möglichkeit zur öffentlichen Partizipation zu geben, werden aus unserem Archiv auch künftig Texte in Blogs wie „Archive 2.0“ oder „Archivalia“ und Materialien auf Plattformen wie Slideshare veröffentlicht werden.
Archivalia freut sich drauf.
Rückführung von Büchern aus dem Stadtarchiv Stralsund – Stadt Stralsund agiert perfide
Im Weblog Kulturgut erhebe ich schwere Vorwürfe gegen die Stadt Stralsund:
http://kulturgut.hypotheses.org/334
Ich gebe meinen Beitrag im folgenden ohne die Links wieder.
Anlass der Gründung dieses Weblogs im Dezember 2012 waren die skandalösen Vorkommnisse im Stadtarchiv Stralsund, die ich in Archivalia umfassend dokumentiert habe (über 270 Beiträge zu Stralsund; Best of). Nach einem Hinweis von Falk Eisermann am 22. Oktober 2012 auf eine von mir überlesene Passage einer Stralsunder Pressemitteilung konnte ich die Fachwelt im Herbst 2012 soweit mobilisieren, dass sich ein Sturm der Entrüstung erhob und nach einem Gutachten von Nigel Palmer und Jürgen Wolf die Hansestadt Stralsund sich veranlasst sah, die für 95.000 Euro an einen bayerischen Antiquar verscherbelte kostbare Gymnasialbibliothek mit über 6000 alten Drucken ab dem 16. Jahrhundert zurückzukaufen.
Im LISA-Portal hatte ich am 13. November 2012 zusammenfassend das Vorgehen der Stadt gegeißelt. Philipp Maaß, der Initiator der Stralsund-Petition, unterrichtete in einem Beitrag für die bibliothekarische Fachzeitschrift BuB, der hier nachgelesen werden kann über den Skandal, während der im Februar 2013 im Bibliotheksdienst erschienene Aufsatz des Speyerer Altbestands-Spezialisten Armin Schlechter erst jetzt kostenlos einsehbar ist. In LIBREAS stellte ich “Lehren aus der Causa Stralsund” vor.
Nun hat der NDR herausgefunden, dass der renommierte New Yorker Händler Jonathan Hill den Kepler-Druck aus der Gymnasialbibliothek für eine Viertelmillion Dollar anbietet. Wieso Margret Ott für diese bescheidene Recherche-Leistung (das Angebot ist online verfügbar) ein dickes Lob spendet, erschließt sich mir nicht. Im Nordmagazin des NDR-Fernsehens wird behauptet, es sei unklar, wie der Händler zu dem Druck gekommen sei. Wenig genauer auf der NDR-Website: “Bei einer ersten Auktion vor ein paar Monaten hatte das Werk 45.000 Euro erzielt.” Diese journalistische Fehlleistung fügt sich ins Bild: Die Journaille hatte sich in der Causa Stralsund nach meiner Einschätzung als unfähig und tölpelhaft erwiesen; meine Rechercheergebnisse als Blogger wurden entweder nicht zur Kenntnis genommen oder meist stillschweigend vereinnahmt.
Tatsache ist: In der Nacht vor der Bekanntgabe des Rückkaufs am Dienstag, dem 20. November 2012 hatte ich fieberhaft daran gearbeitet, einen umfangreichen Archivalia-Beitrag fertigzubekommen, nachdem ich am Sonntag zuvor einen anonymen Tipp von einem Käufer bekommen hatte, bei den Reiss-Herbstauktionen seien Bücher aus der Gymnasialbibliothek Stralsund versteigert worden. Ich ging den Reiss-Online-Katalog durch und kam zu dem Schluss: Die Einlieferungen der Reiss-Auktionen mit den Nummern 41, 95, 152, 177 und 169 setzen sich ausschließlich aus Stücken zusammen, die aus dem Stadtarchiv Stralsund stammen. Eine außerordentlich grobe Schätzung für den Gesamterlös ergab gut 140.000 Euro für etwa 190 Titel. Am 30. Oktober 2012 erbrachte der jetzt in New York angebotene Kepler-Druck von 1621 (mit Beibänden) als Nr. 4841 bei Reiss in Königstein 44.000 Euro.
Angesichts der Rückkauf-Meldung vom gleichen Tag verpuffte mein Scoop und wurde auch in der Folgezeit von der etablierten Presse nicht registriert. Vermutlich hat der New Yorker Händler den Kepler-Band und zwei weitere kostbare Werke aus Stralsund, die er für sehr viel weniger Geld anbietet, bei Reiss ersteigert oder über einen Zwischenhändler bezogen.
Die Stadt Stralsund mit ihrem Beauftragten Dr. Burkhard Kunkel hat nach der Rückkaufentscheidung vom November 2012 so gut wie nichts richtig gemacht, was die Rückführung weiterer Bestände angeht.
Im Fernsehen sagt Kunkel, es fehlten 585 Bücher. Diese Zahl dürfte sich lediglich auf die Gymnasialbibliothek beziehen. Unklar ist, was der Antiquar Hassold vor dem Rückkauf bereits vertickt hatte. Eine nicht näher bezifferbare Anzahl von Büchern aus der Gymnasialbibliothek sind für immer verloren, da Hassold sie als unverkäuflich vernichtet hatte. Außer den Reiss-Auktionen kamen einige Stralsunder Werke auch bei dem Münchner Auktionshaus Zisska und Schauer, dessen ehemaliger Geschäftsführer Schauer wegen seiner Verwicklung in die Causa Girolamini in Italien in Untersuchungshaft sitzt, unter den Hammer. Den dort erworbenen unikalen Türkendruck hat die Bayerische Staatsbibliothek immerhin zurückgegeben.
Absolut lächerlich ist, dass im Mai 2013 laut Meldung der Stadt Stralsund gerade einmal sieben (in Zahlen: 7) Titel zurückgegeben worden waren.
Dank einer Fehlentscheidung des BGH zum Hamburger Stadtsiegel-Fall sind auf öffentlicher Auktion verkaufte Bände rechtsgültig in das Eigentum des jeweiligen Erwerbers übergegangen. Für die anderen Bände kann man zumindest die Auffassung vertreten, dass sie nach wie vor Eigentum der Stadt Stralsund sind. Es ist ein Unding, dass die Stadt Stralsund weder einen öffentlichen Rückgabe-Aufruf (z.B. durch Anzeigen in Sammler-Organen wie “Aus dem Antiquariat”) gestartet hat noch eine mit der Kommunalaufsicht abgestimmte Stellungnahme zum Eigentums-Status des entfremdeten Bestands abgegeben hat. Nicht jeder Sammler verhält sich so abscheulich wie der Eigentümer des durch seine Einträge unersetzlichen Hevelius-Drucks, der ihn nicht zurückgeben will.
Wie in meinem Archivalia-Beitrag vom 20. November ausdrücklich angeregt, hätten durch rasches Handeln beim Auktionshaus Reiss wenigstens die unverkauften (also auch nicht rechtsgültig in anderes Eigentum übergegangenen) Stücke aus Stralsund gerettet werden können. Geschehen ist aber: nichts.
Noch skandalöser als das denkbar unprofessionelle Vorgehen bei der Rückholung der Bestände der Gymnasialbibliothek ist die Untätigkeit, was die vor dem Sommer-Verkauf 2012 als angebliche Dubletten durch die damalige Archivleiterin Nehmzow und ihren nicht weniger abscheulichen Vorgänger rechtswidrig veräußerten Altbestände angeht. Nach wie vor können Hassold und seine Kumpane ungehindert seltene Pomeranica aus Stralsund verkaufen, von denen womöglich nicht wenige durch Besitzeinträge unikalen Charakter haben. In diesem Bereich hat die Stadt Stralsund offenkundig nichts unternommen, obwohl durch meine eingehenden Recherchen bewiesen wurde, dass auch unantastbare Bestände der Ratsbibliothek in die unfassbaren Verkäufe einbezogen waren. Mindestens zwei Bücher wurden aus dem Barock-Ensemble der Löwen’schen Bibliothek von Hassold im Handel angeboten, eines davon noch am 30. November 2012! Ein weiteres Stück stammte aus der Kirchenbibliothek St. Nikolai.
Die perfide Strategie der Stadt Stralsund und ihres Dr. Kunkel besteht also darin, lauthals zu erklären, dass man die entfremdeten Teile der Gymnasialbibliothek zurückholen wolle. In Wirklichkeit agiert man aber völlig ineffizient und verschließt die Augen vor den nachgewiesenen Verkäufen wertvollen Buchguts vor dem Verkauf der Gymnasialbibliothek im Sommer 2012. Diese rechtswidrig veräußerten Bücher (durch Nehmzow, die Staatsanwaltschaft will sich im März 2014 zum Verfahrensstand äußern, und auch schon ihren Vorgänger Hacker) gehören nach meiner Rechtsauffassung ebenfalls nach wie vor der Stadt Stralsund und müssten mit aller Energie, zu der die Stadt und ihr Dr. Kunkel offenkundig nicht fähig sind, zurückgeführt werden!