In seinem Überblick macht Erbloggtes unter anderem auf den empörenden Versuch der Publizistik-Wissenschaft aufmerksam, Plagiatsvorwürfe in Rezensionen zu verbieten:
http://erbloggtes.wordpress.com/2014/02/16/drei-jahre-plagiatsdebatte
In seinem Überblick macht Erbloggtes unter anderem auf den empörenden Versuch der Publizistik-Wissenschaft aufmerksam, Plagiatsvorwürfe in Rezensionen zu verbieten:
http://erbloggtes.wordpress.com/2014/02/16/drei-jahre-plagiatsdebatte
Kurt Andermann macht in “Momente” 2014/1, S. 36f. auf wappengeschmückte Lehenbücher im Landesarchiv Baden-Württemberg aufmerksam. Er vermutet, dass das Lehnbuch des Basler Bischofs 1441 Vorbild für das Speyerer Lehnbuch 1464/65 und dieses wierderum für die kurpfälzischen Lehnbücher 1471 und 1538 gewesen sei. Das Hohenloher Lehnbuch Prachtlehnbuch im HZA Neuenstein (1490) sei “ganz offensichtlich” nach dem Pfälzer Vorbild geschaffen worden.
Natürlich hätten die Anregungen auch von auswärts kommen können, denn illuminierte Lehnbücher gab es auch andernorts (z.B. in Eichstätt). Leider völlig desinterssiert an diesem Wappenschmuck war Woldemar Lippert, als er sein sehr lückenhaftes und unvollständiges Lehnbücher-Verzeichnis veröffentlichte:
https://archive.org/stream/diedeutschenleh00lippgoog#page/n179/mode/2up (zur Pfalz)
Konrad Krimm zum Pfälzer Lehenbuch von 1471:
http://www.ag-landeskunde-oberrhein.de/index.php?id=p393v
Zu illuminierten Geschäftsbüchern:
http://archiv.twoday.net/stories/581436334
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Illuminated_archival_materials
Hohenloher Lehenbuch 1490 http://archiv.twoday.net/stories/115270867
http://www.heise.de/tp/blogs/10/155872
“Science Advance” soll nach dem Autor-zahlt bzw. Institution-zahlt-Modell Beiträgen, die erfolgreich das Science-Peer-Review durchlaufen haben, aber nicht akzeptiert wurden, eine zweite Chance geben.
Die Überschrift ist eindeutiger als der Blogartikel, der sich um Differenzierungen bemüht:
http://smallnotes.library.virginia.edu/2014/02/06/this-just-in-breaking-bad
Hier:
?s=zerleg
Regie: Steffen Boseckert
Die ZEIT thematisiert den betrüblichen Umstand, dass Hochschullehrer Studierende faktisch zwingen können, von ihnen verfasste teure Lehrbücher zu kaufen. Die Möglichkeit freier Lehrbücher (textbooks), wie sie in den USA schon realisiert wurden, kommt gar nicht zur Sprache.
http://www.zeit.de/campus/2014/02/professoren-eigene-buecher-pruefungsstoff
http://www.zeit.de/studium/hochschule/2014-02/interview-professor-pflichtlektuere
http://www.zeit.de/studium/hochschule/2014-02/Interview
Zu open textbooks:
Alle drei Bände online unter:
http://www.ub.uni-koeln.de/cdm4/browse.php?CISOROOT=/grhg&CISOSTART=1,41
http://www.carta.info/70307/lg-munchen-auszuge-aus-buchrezensionen-verletzen-das-urheberrecht
Wenn Bücher beworben werden, dann geschieht dies häufig durch mehr oder weniger lange wörtliche Auszüge aus Buchrezensionen. Diese durchaus gängige Praxis hat das Landgericht München I als Urheberrechtsverletzung qualifiziert und den Onlinebuchhändler http://buch.de zur Unterlassung verurteilt (Urteil vom 12.02.2014, Az.: 21 O 7543/12). Geklagt hatte die FAZ. […]
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels spricht in einer Stellungnahme davon, dass das “symbiotische Miteinander von Buch- und Presseverlagen bei der Verwendung von Rezensionen nach diesem Urteil faktisch aufgekündigt ist”.
Zum Urteil:
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20M%FCnchen%20I&Datum=12.02.2014&Aktenzeichen=21%20O%207543/12
Volltext:
http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/14-02-13_FAZ-Urteil.pdf
Ich halte das Urteil für falsch, auch hinsichtlich der bedenkenlosen Zubilligung von Schöpfungshöhe. Fragwürdigst sind auch die Ausführungen zu § 137 l UrhG.
Mit einem Aufsatz zur Wahrnehmung der Schlacht in Deutschland.
http://geo.hlipp.de/results/77712
Isny 1960 © Copyright K-H Lipp and licensed for reuse under this Creative Commons Licence.