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"Wappengeschmückte Lehnbücher dokumentieren den Glanz eines fürstlichen Hofes"

Kurt Andermann macht in “Momente” 2014/1, S. 36f. auf wappengeschmückte Lehenbücher im Landesarchiv Baden-Württemberg aufmerksam. Er vermutet, dass das Lehnbuch des Basler Bischofs 1441 Vorbild für das Speyerer Lehnbuch 1464/65 und dieses wierderum für die kurpfälzischen Lehnbücher 1471 und 1538 gewesen sei. Das Hohenloher Lehnbuch Prachtlehnbuch im HZA Neuenstein (1490) sei “ganz offensichtlich” nach dem Pfälzer Vorbild geschaffen worden.

Natürlich hätten die Anregungen auch von auswärts kommen können, denn illuminierte Lehnbücher gab es auch andernorts (z.B. in Eichstätt). Leider völlig desinterssiert an diesem Wappenschmuck war Woldemar Lippert, als er sein sehr lückenhaftes und unvollständiges Lehnbücher-Verzeichnis veröffentlichte:

https://archive.org/stream/diedeutschenleh00lippgoog#page/n179/mode/2up (zur Pfalz)

Konrad Krimm zum Pfälzer Lehenbuch von 1471:
http://www.ag-landeskunde-oberrhein.de/index.php?id=p393v

Zu illuminierten Geschäftsbüchern:
http://archiv.twoday.net/stories/581436334
https://commons.wikimedia.org/wiki/Category:Illuminated_archival_materials

Hohenloher Lehenbuch 1490 http://archiv.twoday.net/stories/115270867

Cash und in Science abgelehnte Beiträge werden Open Access

http://www.heise.de/tp/blogs/10/155872

“Science Advance” soll nach dem Autor-zahlt bzw. Institution-zahlt-Modell Beiträgen, die erfolgreich das Science-Peer-Review durchlaufen haben, aber nicht akzeptiert wurden, eine zweite Chance geben.

Kritik:
http://openaccess.blogg.kb.se/2014/02/14/science-follows-nature-and-starts-a-second-tier-open-access-journal

Abzocke mit Lehrbüchern

Die ZEIT thematisiert den betrüblichen Umstand, dass Hochschullehrer Studierende faktisch zwingen können, von ihnen verfasste teure Lehrbücher zu kaufen. Die Möglichkeit freier Lehrbücher (textbooks), wie sie in den USA schon realisiert wurden, kommt gar nicht zur Sprache.

http://www.zeit.de/campus/2014/02/professoren-eigene-buecher-pruefungsstoff

http://www.zeit.de/studium/hochschule/2014-02/interview-professor-pflichtlektuere

http://www.zeit.de/studium/hochschule/2014-02/Interview

Zu open textbooks:

?s=textbooks

Eine Hand wäscht die andere … nicht mehr

http://www.carta.info/70307/lg-munchen-auszuge-aus-buchrezensionen-verletzen-das-urheberrecht

Wenn Bücher beworben werden, dann geschieht dies häufig durch mehr oder weniger lange wörtliche Auszüge aus Buchrezensionen. Diese durchaus gängige Praxis hat das Landgericht München I als Urheberrechtsverletzung qualifiziert und den Onlinebuchhändler http://buch.de zur Unterlassung verurteilt (Urteil vom 12.02.2014, Az.: 21 O 7543/12). Geklagt hatte die FAZ. […]

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels spricht in einer Stellungnahme davon, dass das “symbiotische Miteinander von Buch- und Presseverlagen bei der Verwendung von Rezensionen nach diesem Urteil faktisch aufgekündigt ist”.

Zum Urteil:
http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=LG%20M%FCnchen%20I&Datum=12.02.2014&Aktenzeichen=21%20O%207543/12
Volltext:
http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/14-02-13_FAZ-Urteil.pdf

Ich halte das Urteil für falsch, auch hinsichtlich der bedenkenlosen Zubilligung von Schöpfungshöhe. Fragwürdigst sind auch die Ausführungen zu § 137 l UrhG.