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DLA Marbach: Erschließung der Bibliothek Reinhart Koselleck: Provenienz- und Sammlungserschließung

http://www.dla-marbach.de/dla/bibliothek/projekte/erschliessung_der_bibliothek_reinhart_koselleck_provenienz_und_sammlungserschliessung

Beispiel im OPAC:

“Medienart [Buch]
Art/Inhalt Universitätsschrift
Autor Graf, Klaus
Titel Gmünder Chroniken im 16. Jahrhundert : Texte und Untersuchungen zur Geschichtsschreibung der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd / Klaus Graf
Impressum Schwäbisch Gmünd : Einhorn-Verl., 1984
Kollationsvermerk 358 S. : Ill., graph. Darst.
Fußnoten Zugl.: Tübingen, Univ., Magisterarb. u.d.T.: Graf, Klaus: Untersuchungen zur Geschichtsschreibung der Reichsstadt Schwäbisch Gmünd im 16. Jahrhundert
Tübingen
Sprache Deutsch
ISBN 3-921703-53-0 [Titel anhand dieser ISBN in Citavi-Projekt übernehmen]
Freie SW Schwäbisch Gmünd / Geschichtsschreibung / Geschichte 1500-1600
Goldstainer, Paul / Gmünder Chronik
Wolleber, David
Goldstainer, Paul
Schwäbisch Gmünd / Geschichte 1500-1600 / Quelle
Exemplare Signatur: BRK1.4. Bestand: G:Koselleck, Reinhart
handschriftl. Widmung mit Autogramm des Autors Klaus Graf auf S. [1]; Titel und Adresse des Autors von Reinhart Koselleck ergänzt. – mit handschriftl. Anstreichungen von Reinhart Koselleck. – Einlagen zwischen vorderem Buchdeckel und S. [1]: Zeitungsausschnitt (Was dem Reiche ziemt, weiß der stille Konsens / Michael Borgolte, 2003); Karte mit handschriftl. Notiz von unbekannter Hand; Sonderdruck (Genealogisches Herkommen bei Konrad von Würzburg und im Friedrich von Schwaben. Wiesbaden 1989) entnommen und einzeln erfasst: BRK1.4; Brief Faksimile-Verlag Luzern mit Autogramm von Urs Düggelin, 14.09.1988, mit Verlagsreklame “Diebold Schillings Spiezer Bilderchronik”; Einladung Antrittsvorlesung Dr. Heinrich Rüthing, 1985. – Einlage S. [4]/5: selbe, o.g. Einladungskarte
Einlagen im Archiv, C:Koselleck, Einlagen 276
Standort: Bibliotheksmagazin; Verfügbar ”

(Koselleck war mein Gutachter beim Promotionsstipendium der Studienstiftung.)

Na endlich! LG Hamburg: Zur einstweiligen Verfügung gerichtet auf die Unterlassung von urheberrechtlichen Abmahnungen / Red Tube

Endlich hat eine RA-Kanzlei den Volltext der einstweiligen Verfügung, erwirkt von RedTube gegen The Archive ins Netz gestellt:

http://www.damm-legal.de/lg-hamburg-zur-einstweiligen-verfuegung-gerichtet-auf-die-unterlassung-von-urheberrechtlichen-abmahnungen-red-tube

Zuvor schon:

http://openjur.de/u/674286.html
http://openjur.de/u/674286.pdf (Faksmile)

Zitat:

“Das Streaming ist aber jedenfalls dann nach § 44a Nr. 2 UrhG zulässig, wenn eine nicht offensichtlich rechtswidrige Vorlage gestreamt wird (vgl. Wandtke/F.-T. von Gerlach in GRUR 2013, 676, 679 unter IV.4., dort auch unter Auseinandersetzung und mit Nachweisen zu anderen Auffassungen zur Frage, ob das Streaming als eine Art Rezeptionshandlung auch in weiterem Umfang zulässig ist; die Kammer lässt diese Frage ausdrücklich offen).”

Die Juristen haben in der Reaktion auf die Abmahnungen überwiegend für die Rezenptionshandlung vortiert.

Siehe auch
?s=streaming

“Zum anderen ist die Abmahnung aber auch insoweit unberechtigt, als der abgemahnten Person in der Begründung der Abmahnung zwar vorgeworfen wird, sie habe eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte bzw. öffentlich zugänglich gemachte Vorlage gestreamt, jedoch aus der Abmahnung nicht ersichtlich wird, woran die Person diese offensichtliche Rechtswidrigkeit hätte erkennen sollen; dass eine solche Erkennbarkeit bestanden haben soll, ist auch sonst nicht ersichtlich. Es ist aber auf diese Erkennbarkeit aus der Perspektive des Internetnutzers abzustellen, denn es sollen gutgläubige Nutzer geschützt werden (vgl. zu § 53 Abs. 1 S. 1 UrhG OLG Frankfurt GRUR-RR 2013, 247 ff. Tz. 38, zit. nach juris; Dreier/Schulze, UrhG, 4. Aufl. 2013, § 53 Rz. 12 auf S. 924; Wandtke/Bullinger/Lüft, Urheberrecht, 3. Aufl. 2009 § 53 Rz. 16).”

Bedrohung der Klassischen Archäologie und der Theaterwissenschaften in Leipzig

Blogpost von Rainer Schreg:

http://archaeologik.blogspot.de/2014/02/blindes-sparen-nach-dem-zufallsprinzip.html

In Leipzig tobt ein Kampf um die Rettung der renommierten klassischen Archäologie, die dem Spardiktat zum Opfer fallen soll. Der deutsche Archäologenverband hat eine Petition gestartet:

http://www.change.org/de/Petitionen/prof-dr-dr-sabine-von-schorlemer-erhalt-des-instituts-für-klassische-archäologie-und-des-antikenmuseums-der-universität-leipzig

"Nordrhein-Westfalens analoges und digitales Kulturerbe gemeinsam bewahren! Status Quo ermitteln, Zukunftsvision entwickeln, Kräfte von Bund, Ländern und Kommunen bündeln"

Antrag 16/5027 der Fraktion der PIRATEN

“I. Ausgangslage
Das Land NRW besitzt eine reiche Kulturlandschaft, die es zu fördern und zu erhalten gilt. Bibliotheken, Museen, Archive, Dokumentationszentren und viele andere Institutionen sam-meln und bewahren wichtiges und unwiederbringliches Kulturgut und machen dieses der Öffentlichkeit und der wissenschaftlichen Forschung zugänglich.
Dieses Kulturerbe liegt in den unterschiedlichsten Formen und auf unterschiedlichsten Trä-germaterialien vor: Mittelalterliche Urkunden auf Pergament, Skulpturen aus Beton, Ölge-mälde auf Leinwand, Bücher und Akten aus Papier oder elektronisch gespeichert, Fotogra-fien auf Glasnegativen, Tonträger auf Magnetband, Filmaufzeichnungen oder Computerspie-le auf digitalen Datenträgern und vieles mehr.
Bund, Länder und Kommunen tragen die gemeinsame Verantwortung für Fortbestand und Ausbau des reichen kulturellen Erbes, auch in NRW.
Um dieses kulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens dauerhaft zu erhalten und allen Menschen online wie offline zugänglich zu machen, sind seitens aller beteiligter Institutionen und Spar-ten immense Anstrengungen notwendig. Neben einem grundsätzlichen Problembewusstsein sind erhebliche Personalressourcen und Finanzmittel zu entwickeln und bereit zu stellen. Dazu bedarf es gemeinsamer konstruktiver Planungen, um realistische Zukunftsvisionen zu entwickeln.
Das Land NRW hat begonnen, sich dieser Verantwortung mit seinen Initiativen zum Sub-stanzerhalt und zur digitalen Archivierung zu stellen. Seit 2006 werden in den Bereichen Ar-chiv, Landesbibliotheken, Bildende Kunst und Filmrestaurierung Materialien restauriert und präserviert. Derzeit ist die „Landesinitiative Substanzerhalt“ bis ins Jahr 2015 geplant und beschlossen. Seit 2009 widmet sich die Landesregierung gemeinsam mit ihren kommunalen Partnern im Landesprojekt „Digitales Archiv NRW“ auch der langfristigen Sicherung des digitalen Kulturerbes. Dieses Projekt kann nach offensichtlich erheblichen Startschwierigkeiten
und einer daher notwendigen Neukonzeptionierung im Jahr 2012 mittlerweile ebenfalls erste Ergebnisse vorweisen, die es stetig auszubauen gilt. Denn sowohl durch die Digitalisierung bereits existierenden Kulturguts beispielsweise im Rahmen von Schutzdigitalisierungen als auch durch die stetig zunehmende Digitalisierung in allen Bereichen von Kunst und Kultur
entstehen täglich große Datenmengen neu, die es zu erhalten und unter Beachtung rechtlicher Vorgaben auch online öffentlich zugänglich zu machen gilt. Der leichtere Zugang zum
digitalen Kulturerbe birgt einen großen Nutzen für Bildung und Forschung. Ebenfalls bringt die begrüßenswerte und weiterhin voranzutreibende Digitalisierung analogen Kulturguts im
Rahmen von Sicherungs- und Schutzverfilmungsmaßnahmen neue Möglichkeiten der Partizipation für die geschichtsinteressierte Community, beispielsweise bei Erschließungsprojekten
und Material zur genealogischen Forschung.
Um zukunftsweisenden effizienten Kulturgutschutz betreiben zu können, sind neben verlässlichen Zahlen über den Status Quo mittel- und langfristig verlässliche Planungen notwendig.
Denn nur wer weiß, welche Materialien in welchen Mengen von welchen Institutionen bewahrt werden und auch dauernd neu entstehen, kann echten Kulturgutschutz zukunftsfähig
vorantreiben.
Dazu ist es dringend geboten, dass die auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Verantwortlichen fachlich vertretbare und finanziell umsetzbare Strategien entwickeln und verwirklichen.
All dies gilt für analoge wie für digitale Unterlagen gleichermaßen. Gleichwohl stehen Institutionen und politische Entscheidungsträger insbesondere im Bereich des digitalen Kulturerbes erst am Anfang. Die Bewahrung dieses Wissens und dieser Kultur steht auf tönernen Füßen.
Die Bereitschaft, auch in der elektronischen Welt in die Bestandserhaltung zu investieren, ist nicht sehr groß. Die Einsicht in die Notwendigkeit, die Prozesse der digitalen Langzeitarchivierung nachhaltig und dauerhaft zu finanzieren, ist noch nicht ausgeprägt. Die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie zur Bestandserhaltung auch von analogen Informationsträgern sind noch lange nicht ausgeschöpft. Gleichzeitig behindert der derzeitige Rechtsrahmen vielfach die digitale Langzeitarchivierung. Es müssen eindeutige und
verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für die digitale Langzeitarchivierung geschaffen werden.
Fachverantwortliche und Kulturpolitiker appellieren daher im sog. „Berliner Appell zum Erhalt des digitalen Kulturerbes“ , der aus der Initiative Nachhaltigkeit in der Digitalen Welt, einer
Veranstaltung des Internet & Gesellschaft Collaboratory (CoLab) in Zusammenarbeit mit nestor, dem Kompetenznetzwerk Langzeitarchivierung, iRights.Lab Kultur und dem Institut
für Museumsforschung, hervorgegangen ist, für eine verstärkte Auseinandersetzung mit den Herausforderungen des digitalen Kulturgutes und formulieren zentrale Forderungen.1 Auch
aus NRW haben sich bereits einige Gedächtnisorganisationen diesem Appell angeschlossen.
Es ist Zeit, alle Kräfte zu bündeln und unser kulturelles Erbe – analoges und digitales – nachhaltig zu sichern.

II. Der Landtag beschließt:
1. Der Landtag bekennt sich zu seiner politischen Verantwortung für die dauerhafte Er-haltung des analogen und digitalen Kulturerbes Nordrhein-Westfalens.
2. Nur durch eine verlässliche Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure auf bundes-, landes- und kommunaler Ebene ist es möglich, kulturelles Erbe langzeitsicher zu er-halten und zugänglich zu machen.
3. Die Bewahrung sowohl des analogen als auch und insbesondere des digitalen kultu-rellen Erbes ist für eine zukunftsfähige Kulturarbeit von größter Bedeutung.
4. Die aktuellen technischen Möglichkeiten im Umgang mit digitalem Kulturgut bieten den bewahrenden Institutionen sowie der Wissenschaft und Forschung vor allem Chancen, die es seitens der Politik zu unterstützen und auszubauen gilt.
5. Die Erhaltung des digitalen Kulturerbes stellt alle Verantwortlichen sowohl in fachli-cher als auch in finanzieller Hinsicht vor große Herausforderungen, für deren Bewäl-tigung es verlässlicher Planungen und Zusagen bedarf.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. gemeinsam mit allen auf landes- und kommunaler Ebene beteiligten Akteuren ver-lässliche Angaben zu ermitteln, welche Arten und Mengen der unterschiedlichen ana-logen und digitalen kulturellen Ausdrucksformen in allen Bereichen bereits vorhanden sind und welche Mengen zukünftig entstehen und zu erhalten sind;
2. auf dieser Grundlage einen „Rahmenplan Landesinitiative Kulturgutschutz“ zu erar-beiten, der ein perspektivisch angelegtes Konzept zur Finanzierung der Erhaltungs-strategien für die kommenden zehn Jahre enthält;
3. weitergehende fachliche und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für die kommu-nalen Partner zu prüfen;
4. den Kultur- und Medienausschuss regelmäßig halbjährlich über den aktuellen Sach-stand und die erwarteten Kosten der durchgeführten Projekte zu informieren;
5. sich auf europäischer und auf Bundesebene einzusetzen für eine Stärkung des Prob-lembewusstseins sowie der Finanzierungsnotwendigkeiten;
6. sich auf europäischer und Bundesebene für die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel einzusetzen und
7. den Berliner Appell zum Erhalt des digitalen Kulturerbes zu unterzeichnen und sich für die Forderungen des Berliner Appells auf Bundes- und Europaebene einzusetzen.
Dr. Joachim Paul
Nikolaus Kern
Lukas Lamla
und Fraktion”
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Evaluierung des NRW-Archivgesetzes nimmt Fahrt auf

der Antrag 16/5026 der PIRATEN:
“Archivgesetz NRW jetzt evaluieren und ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren gewährleisten
I. Sachverhalt
Das Gesetz über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen (Archivgesetz Nordrhein-Westfalen – ArchivG NRW) wurde im Jahr 2010 gründ-lich überarbeitet und in wesentlichen Bereichen geändert.
Bereits im Rahmen dieser Novelle waren sich Fachleute und politisch Verantwortliche einig, dass man die Auswirkungen des neuen Gesetzes zeitnah überprüfen muss. Das Gesetz wurde daher bis zum 30. September 2014 befristet.
Die letzte Möglichkeit, das ArchivG NRW fristgerecht zu verlängern, besteht damit im Sep-tember-Plenum unmittelbar nach der Sommerpause.
Im Rahmen der Novellierung des ArchivG NRW im Jahr 2010 waren einige Punkte strittig. Dazu gehörte die Frage nach der frühzeitigen Beteiligung der Kommunalarchive bei der Ein-führung neuer EDV in den Verwaltungen, die zwar in § 3 Abs. 5 für das Landesarchiv NRW, nicht jedoch für die Kommunalarchive festgeschrieben wurde. Ebenso umstritten waren die Fragen der Unveräußerlichkeit von nichtamtlichem Archivgut, die für die Kommunalarchive nicht gilt, und nach der Löschung unzulässig gespeicherter personenbezogener Daten.
Die Landesregierung hat bisher keine Einschätzung über eventuell notwendige Änderungen abgegeben. Es steht zu befürchten, dass ein Gesetz zum Schutze bedeutenden Kulturguts ungeprüft kurzfristig durch den Landtag gepeitscht wird. Alternativ würde für die Archive die gesetzliche Grundlage wegbrechen.

II. Beschlussfassung
Vor diesem Hintergrund fordert der Landtag die Landesregierung auf:
1. gemeinsam mit der kommunalen Familie unmittelbar mit der Evaluation des ArchivG NRW zu beginnen, um ein geordnetes Gesetzgebungsverfahren zu ermöglichen;
2. den Landtag bzw. den federführenden Ausschuss für Kultur und Medien kurzfristig über den geplanten Fahrplan für das Gesetzgebungsverfahren zu informieren.
Dr. Joachim Paul
Nicolaus Kern
Lukas Lamla
und Fraktion”

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