Antrag 16/5027 der Fraktion der PIRATEN
“I. Ausgangslage
Das Land NRW besitzt eine reiche Kulturlandschaft, die es zu fördern und zu erhalten gilt. Bibliotheken, Museen, Archive, Dokumentationszentren und viele andere Institutionen sam-meln und bewahren wichtiges und unwiederbringliches Kulturgut und machen dieses der Öffentlichkeit und der wissenschaftlichen Forschung zugänglich.
Dieses Kulturerbe liegt in den unterschiedlichsten Formen und auf unterschiedlichsten Trä-germaterialien vor: Mittelalterliche Urkunden auf Pergament, Skulpturen aus Beton, Ölge-mälde auf Leinwand, Bücher und Akten aus Papier oder elektronisch gespeichert, Fotogra-fien auf Glasnegativen, Tonträger auf Magnetband, Filmaufzeichnungen oder Computerspie-le auf digitalen Datenträgern und vieles mehr.
Bund, Länder und Kommunen tragen die gemeinsame Verantwortung für Fortbestand und Ausbau des reichen kulturellen Erbes, auch in NRW.
Um dieses kulturelle Erbe Nordrhein-Westfalens dauerhaft zu erhalten und allen Menschen online wie offline zugänglich zu machen, sind seitens aller beteiligter Institutionen und Spar-ten immense Anstrengungen notwendig. Neben einem grundsätzlichen Problembewusstsein sind erhebliche Personalressourcen und Finanzmittel zu entwickeln und bereit zu stellen. Dazu bedarf es gemeinsamer konstruktiver Planungen, um realistische Zukunftsvisionen zu entwickeln.
Das Land NRW hat begonnen, sich dieser Verantwortung mit seinen Initiativen zum Sub-stanzerhalt und zur digitalen Archivierung zu stellen. Seit 2006 werden in den Bereichen Ar-chiv, Landesbibliotheken, Bildende Kunst und Filmrestaurierung Materialien restauriert und präserviert. Derzeit ist die „Landesinitiative Substanzerhalt“ bis ins Jahr 2015 geplant und beschlossen. Seit 2009 widmet sich die Landesregierung gemeinsam mit ihren kommunalen Partnern im Landesprojekt „Digitales Archiv NRW“ auch der langfristigen Sicherung des digitalen Kulturerbes. Dieses Projekt kann nach offensichtlich erheblichen Startschwierigkeiten
und einer daher notwendigen Neukonzeptionierung im Jahr 2012 mittlerweile ebenfalls erste Ergebnisse vorweisen, die es stetig auszubauen gilt. Denn sowohl durch die Digitalisierung bereits existierenden Kulturguts beispielsweise im Rahmen von Schutzdigitalisierungen als auch durch die stetig zunehmende Digitalisierung in allen Bereichen von Kunst und Kultur
entstehen täglich große Datenmengen neu, die es zu erhalten und unter Beachtung rechtlicher Vorgaben auch online öffentlich zugänglich zu machen gilt. Der leichtere Zugang zum
digitalen Kulturerbe birgt einen großen Nutzen für Bildung und Forschung. Ebenfalls bringt die begrüßenswerte und weiterhin voranzutreibende Digitalisierung analogen Kulturguts im
Rahmen von Sicherungs- und Schutzverfilmungsmaßnahmen neue Möglichkeiten der Partizipation für die geschichtsinteressierte Community, beispielsweise bei Erschließungsprojekten
und Material zur genealogischen Forschung.
Um zukunftsweisenden effizienten Kulturgutschutz betreiben zu können, sind neben verlässlichen Zahlen über den Status Quo mittel- und langfristig verlässliche Planungen notwendig.
Denn nur wer weiß, welche Materialien in welchen Mengen von welchen Institutionen bewahrt werden und auch dauernd neu entstehen, kann echten Kulturgutschutz zukunftsfähig
vorantreiben.
Dazu ist es dringend geboten, dass die auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene Verantwortlichen fachlich vertretbare und finanziell umsetzbare Strategien entwickeln und verwirklichen.
All dies gilt für analoge wie für digitale Unterlagen gleichermaßen. Gleichwohl stehen Institutionen und politische Entscheidungsträger insbesondere im Bereich des digitalen Kulturerbes erst am Anfang. Die Bewahrung dieses Wissens und dieser Kultur steht auf tönernen Füßen.
Die Bereitschaft, auch in der elektronischen Welt in die Bestandserhaltung zu investieren, ist nicht sehr groß. Die Einsicht in die Notwendigkeit, die Prozesse der digitalen Langzeitarchivierung nachhaltig und dauerhaft zu finanzieren, ist noch nicht ausgeprägt. Die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie zur Bestandserhaltung auch von analogen Informationsträgern sind noch lange nicht ausgeschöpft. Gleichzeitig behindert der derzeitige Rechtsrahmen vielfach die digitale Langzeitarchivierung. Es müssen eindeutige und
verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen für die digitale Langzeitarchivierung geschaffen werden.
Fachverantwortliche und Kulturpolitiker appellieren daher im sog. „Berliner Appell zum Erhalt des digitalen Kulturerbes“ , der aus der Initiative Nachhaltigkeit in der Digitalen Welt, einer
Veranstaltung des Internet & Gesellschaft Collaboratory (CoLab) in Zusammenarbeit mit nestor, dem Kompetenznetzwerk Langzeitarchivierung, iRights.Lab Kultur und dem Institut
für Museumsforschung, hervorgegangen ist, für eine verstärkte Auseinandersetzung mit den Herausforderungen des digitalen Kulturgutes und formulieren zentrale Forderungen.1 Auch
aus NRW haben sich bereits einige Gedächtnisorganisationen diesem Appell angeschlossen.
Es ist Zeit, alle Kräfte zu bündeln und unser kulturelles Erbe – analoges und digitales – nachhaltig zu sichern.
II. Der Landtag beschließt:
1. Der Landtag bekennt sich zu seiner politischen Verantwortung für die dauerhafte Er-haltung des analogen und digitalen Kulturerbes Nordrhein-Westfalens.
2. Nur durch eine verlässliche Zusammenarbeit aller beteiligten Akteure auf bundes-, landes- und kommunaler Ebene ist es möglich, kulturelles Erbe langzeitsicher zu er-halten und zugänglich zu machen.
3. Die Bewahrung sowohl des analogen als auch und insbesondere des digitalen kultu-rellen Erbes ist für eine zukunftsfähige Kulturarbeit von größter Bedeutung.
4. Die aktuellen technischen Möglichkeiten im Umgang mit digitalem Kulturgut bieten den bewahrenden Institutionen sowie der Wissenschaft und Forschung vor allem Chancen, die es seitens der Politik zu unterstützen und auszubauen gilt.
5. Die Erhaltung des digitalen Kulturerbes stellt alle Verantwortlichen sowohl in fachli-cher als auch in finanzieller Hinsicht vor große Herausforderungen, für deren Bewäl-tigung es verlässlicher Planungen und Zusagen bedarf.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1. gemeinsam mit allen auf landes- und kommunaler Ebene beteiligten Akteuren ver-lässliche Angaben zu ermitteln, welche Arten und Mengen der unterschiedlichen ana-logen und digitalen kulturellen Ausdrucksformen in allen Bereichen bereits vorhanden sind und welche Mengen zukünftig entstehen und zu erhalten sind;
2. auf dieser Grundlage einen „Rahmenplan Landesinitiative Kulturgutschutz“ zu erar-beiten, der ein perspektivisch angelegtes Konzept zur Finanzierung der Erhaltungs-strategien für die kommenden zehn Jahre enthält;
3. weitergehende fachliche und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten für die kommu-nalen Partner zu prüfen;
4. den Kultur- und Medienausschuss regelmäßig halbjährlich über den aktuellen Sach-stand und die erwarteten Kosten der durchgeführten Projekte zu informieren;
5. sich auf europäischer und auf Bundesebene einzusetzen für eine Stärkung des Prob-lembewusstseins sowie der Finanzierungsnotwendigkeiten;
6. sich auf europäischer und Bundesebene für die Bereitstellung zusätzlicher finanzieller Mittel einzusetzen und
7. den Berliner Appell zum Erhalt des digitalen Kulturerbes zu unterzeichnen und sich für die Forderungen des Berliner Appells auf Bundes- und Europaebene einzusetzen.
Dr. Joachim Paul
Nikolaus Kern
Lukas Lamla
und Fraktion”
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