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FAZ mosert wieder gegen Open Access

Nimmt dieses Käsblättchen noch jemand ernst?

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/open-access-droht-wissenschaftlern-der-zwang-zum-selbstverlag-12783786.html

Es geht um die vorgesehene Änderung des Hochschulrechts in Baden-Württemberg, siehe auch die Petition, die leider nur jämmerlichen Zuspruch fand:

http://archiv.twoday.net/stories/629754898

Zur Wissenschaftsfreiheit siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/8401787

Abschrift aus einer ehemals Augsburger griechischen Handschrift in Düsseldorf

In der Liste der frühneuzeitlichen Handschriften des Düsseldorfer Heinrich-Heine-Instituts – siehe http://archiv.twoday.net/stories/640153734 – findet sich auf der folgende Eintrag:

HH 65
Himerii ephtalamos logos / de nuptiis severi imperatoris /
E’ codice Augustano ansam praebente Leone Allatio descripsit Elias Ehinger.
Ratisbonae 1648. 7 Bl. 35 x 21 mn.
griech. Handschr.
[früher F 16]

So nach dem Lacomblet-Katalog
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/man/content/pageview/5350170

Wolfgang Mayer von der Stadt- und Staatsbibliothek Augsburg teilte dazu freundlicherweise mit:

Bei “der angegebenen Handschrift handelt es sich wohl um eine Abschrift (möglicherweise der Abschrift ) Elias Ehingers aus der sich ehemals in der Stadtbibliothek Augsburg, jetzt in der BSB München befindlichen Handschrift “BSB Cod graec 564“, Bl. 338 ff. Diese Handschrift ist beschrieben in:

Wolf, Hieronymus: Catalogus Graecorum librorum manuscriptorum Augustanae Bibliothecae. – Augustae Vindelicorum : Mangerus, 1575. Nr. 67

Hoeschel, David: Catalogus graecorum codicum qui sunt in bibliotheca reip. Augustanae Vindelicae. – Augustae Vindelicorum : Ad insigne Pinus, 1595. S. 57, Nr. CXX

Henisch, Georg: Bibliothecae inclytae reipub. Augustanae utriusque tum Graecae tum Latinae librorum & impressorum & manu exaratorum catalogus]. – Augustae Vind. : Schönigk, 1600. Sp. 54

Ehinger, Elias: Catalogus Bibliothecae Amplissimae Reipublicae Augustanae. – Augustae Vindelicorum : Praetorius, 1633. Sp. 769

Reiser, Anton: Index manuscriptorum bibliothecae – [Augsburg] : Goebel, 1675. S 80

Catalogus codicum Manuscriptorum Bibliothecae Regiae Bavaricae. Voluminis I, Tom. V (1811), S. 426-434

Zugriff auf ein Digitalisat haben Sie unter:
https://opacplus.bsb-muenchen.de/metaopac/search?documentid=12094920

Elias Ehinger war seit 1635 in Regensburg Rektor des dortigen Gymnasium poeticum, so dass sich das Datum 1648 wohl auf eine 1648 entstandene Abschrift einer früheren Abschrift Ehingers beziehen wird.”

Da der betreffende Server der BSB derzeit nicht erreichbar ist, verzichte ich darauf, einen Permalink des Handschriften-Digitalisats anzugeben.

Digitalisate der Bücher von Wolf, Hoeschel, Henisch, Ehinger und Reiser sind nachgewiesen unter:

http://de.wikisource.org/wiki/Staats-_und_Stadtbibliothek_Augsburg

Gern hätte ich wenigstens die Seite aus dem Ehinger-Katalog verlinkt, aber auch hier liefert der BSB-Server gerade NICHTS.

Der Catalogus ist im Vorwort 1811 datiert, trägt aber auf dem Titelblatt die Jahreszahl 1812:

http://books.google.de/books?id=zCdZAAAAcAAJ&pg=PA426 (hier S. 433 zum Text)

Eine Wiener Abschrift Ehingers nennt Fabricius:

http://books.google.de/books?id=-DEBAAAAMAAJ&pg=PA415

Es ist Cod. phil. gr. 106:

http://www.manuscripta-mediaevalia.de/hs/katalogseiten/HSK0781_b0212_jpg.htm
http://data.onb.ac.at/rec/AL00116440

Schoell 1830 zu den drei damals bekannten Handschriften des Himerios:

http://books.google.de/books?id=V6Y4AQAAMAAJ&pg=PA123&lpg=PA123

Die Abschrift findet sich auch im Dresdener Sammelband des Ehinger A 2, siehe

http://digital.slub-dresden.de/id275355187/23

Harless erwähnt eine weitere Abschrift:
http://books.google.de/books?id=FxMUAAAAQAAJ&pg=PA327

Weitere Quellen:
http://books.google.de/books?id=dwwMAAAAIAAJ&q=himerios+ehinger

Zu Elias Ehinger:
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=116378638

Zum Autor Himerios:
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118912763

#fnzhss

Sub/urban, Zeitschrift für kritische Stadtforschung

Nicht so ganz das Gebiet dieses Blogs, aber Open Access und vielleicht ja eine Meldung wert:

http://www.zeitschrift-suburban.de/sys/index.php/suburban/index

Lizenz
http://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/3.0/de

Ein ausführlicheres Positionspapier, das im Rahmen des Gründungsworkshops im Herbst 2012 vorgestellt wurde, findet sich hier
http://www.zeitschrift-suburban.de/sys/files/docs/Postitionspapier1012.pdf

ISSN 2197-2567, bisher zwei Ausgaben 2013.

Ich las eben
“Occupy London und die besetzte Friern Barnet Library”
http://www.zeitschrift-suburban.de/sys/index.php/suburban/article/view/98/145

Der Gegenstand des Beitrages ist die besetzte Friern Barnet Library in Nord-London. Dieser steht für eine ‚Politik des Politischen‘, die sich gegen die Privatisierungsmaßnahmen der regierenden liberal-konservativen Koalition richtet. In diesem Kampf um die Bibliothek
wurden Aussagen der programmatischen Vision der Regierung von einer Allianz aus Aktivist_innen und Bürger_innen polemisch gegen die Politik gewendet, deren Umsetzung diese Vision ideologisch legitimieren sollte. Es werden zunächst die Rahmenbedingungen
der Besetzung beschrieben, danach wird detailliert auf das Geschehen im Herbst 2012 und Winter 2012/13 eingegangen. Es wird erklärt, warum die Auseinandersetzung um die Bibliothek für das Verständnis gegenwärtiger sozialer Kämpfe in der ‚postpolitischen Stadt‘ hilfreich ist. Zum Begriff der Postpolitik bzw. der Postdemokratie haben sowohl Colin Crouch als auch Jacques Rancière Theorien vorgelegt. Der Aufsatz wird den theoretischen Schwerpunkt auf Rancière legen, Crouchs Überlegungen jedoch ebenfalls mit einbeziehen.

Grüße
J. Paul

Mareike König gratuliert Facebook zum 10jährigen Bestehen

http://www.zeitgeschichte-online.de/kommentar/facebook-ein-netzwerk-fuer-die-wissenschaft

Der Beitrag ist aus meiner Sicht zu unkritisch geraten. Ich selbst nutze Facebook privat eher sporadisch. Beruflich ist vor allem die geschlossene Facebook-Gruppe Archivfragen sehr wichtig, die erstaunlich lebendig ist und viele wertvolle Hinweise und Diskussionsbeiträge enthält. Standardmäßig werden die Inhalte meines Tumblr-Blogs auf Facebook re-publiziert, gelegentlich teile ich auch Archivalia-Beiträge.

Schmalenstroer schrieb zu seinem Blog-Aggregator: “Ich kann jedem an dieser Stelle nur empfehlen, nicht die Facebook-Variante zu benutzen. Dank derem Ranking-Algorithmus bekommt der User leider nicht alle Beiträge zu sehen, sondern nur einen winzigen Bruchteil. Momentan werden die meisten Beiträge im Durchschnitt von nur einem von 90 Abonnementen gesehen. Ich müsste Facebook jetzt Geld zahlen, um die Beiträge zu promoten oder die Nutzer dazu anregen, möglichst viel mit der Seite zu interagieren. Falls ihr euch schon mal gefragt habt, warum diverse Seiten ständig Aufrufe zum Kommentieren und Liken bringen, wisst ihr es jetzt. Für mich kommt so ein Vorgehen nicht in Frage und ich empfehle euch daher, andere Netzwerke oder gleich die Webseite zu nutzen. Und denkt gar nicht daran, ein historisches Nacherzählungsprojekt wie @9nov38 auf Facebook zu versuchen, der Algorithmus wird es völlig unkontrollierbar zerreißen.”

“Interessenlisten” wie “Archive im deutschsprachigen Raum” (angelegt von Maria Rottler) sind dieser bevormundenden Diktatur des Algorithmus zwar nicht unterworfen, können aber nur von angemeldeten Nutzern bezogen werden und verfügen auch nicht über einen RSS-Feed.

Mit der Facebook eigenen Suche habe ich noch nie etwas gefunden, während die Twitter-Suche doch einigermaßen brauchbare Ergebnisse zu aktuellen Themen liefert.

Gebe ich bei Facebook in das Suchfeld pixelio ein, finde ich nur die pixelio-Seite. Google+ liefert mir dagegen Treffer zur aktuellen Abmahnung.

Mit anderen Worten: Um auf dem laufenden zu bleiben, ist dank der Bevormundung Facebook denkbar ungeeignet. Wichtige Hinweise werden einem willkürlich vorenthalten. Und für Seiten-Anbieter ergibt sich der lästige Zwang, ständig zum Liken und Kommentieren animieren zu müssen, sonst sinkt die Reichweite drastisch.

Sicher hat Facebook auch für die Wissenschaftskommunikation nützliche Aspekte, aber aus meiner Sicht hat diesbezüglich Google+ die Nase vorn. Da aber alle Welt bei Facebook ist, muss man zähneknirschend auch da mitmachen (wenn man professionell Öffentlichkeitsarbeit im Web 2.0 betreiben will, z.B.).

Causa Pixelio: Unfähige Kölner Richter, aber keine große Abmahnwelle in Sicht

Es reicht! Andere Länder kennen die deutsche juristische Spezialität des Abmahnwesens nicht, ohne dass man deshalb den Eindruck hat, dass dort alles Drunter und Drüber geht. Dem Abmahnwahn muss endlich entschieden Einhalt geboten werden. Die erste Abmahnung hat in jedem Fall kostenlos zu sein. Am Abmahnunwesen verdienen vor allem die Rechtsanwälte und dubiose Geschäftemacher, wobei bei den Anwälten sowohl gierige Abmahnhaie (wie U+C bei der Redtube-Abmahnung) als auch vermeintliche “weiße Ritter”, die Abmahnopfer retten (auch wenn es wie im Fall Redtube nichts zu retten gibt) Kasse machen.

Bei den Blawgern überwiegt das Unverständnis über die Kölner Irrsinns-Entscheidung. Und auch Heise-Justiziar Heidrich stößt ins gleiche Horn:

http://heise.de/-2105550

“Urheberrechtskriminalität am Landgericht Köln” konstatiert RA Kompa, weil das Gericht selbst nicht lizenzkonform genutzt hat:

http://www.kanzleikompa.de/2014/02/04/urheberrechtskriminalitaet-am-landgericht-koeln

Er ist nicht der einzige, der (im Prinzip strafbare) Urheberrechtsverstöße dem LG vorhält:

http://www.tagseoblog.de/liebes-lg-koeln-was-ist-denn-das-bitte

Der nächste Aufreger ( http://rivva.de/212053019 ) rollt schon heran: die GEMA will für YouTube-Einbettungen kassieren. Aber bleiben wir noch bei dem Fall Pixelio. Siehe hier:

?s=pixelio

Pixelio hat Stellung genommen und das Urteil kritisiert:

http://www.pixelio.de/static/stellungnahme

“Wir werden umgehend den Punkt der Urheberbenennung in den pixelio Nutzungsbedingungen entsprechend präzisieren, um für zusätzliche Klarheit zu sorgen.

Pixelio wird sich zudem an einer Berufung gegen das Urteil des LG Köln beteiligen, da diese Fehleinschätzung nicht nur Einfluss auf unsere Nutzer und Bildverwender, sondern in weiterer Auslegung auf nahezu alle Bildverwendungen im deutschen Internet hat.”

Trotzdem bleibe ich bei meinem Rat: Hände weg von “lizenzfreien” Bildern!

http://archiv.twoday.net/stories/97070683

Pixelio macht ausdrücklich bei jedem Download darauf aufmerksam, dass seine Bilder nicht in sozialen Netzwerken geteilt werden dürfen – das entspricht ganz und gar nicht den Gegebenheiten von Web 2.0.

CC-Bilder haben aber damit und mit den Nutzungsbedingungen von Bloghostern ebenfalls ein Problem:

http://archiv.twoday.net/stories/589173162

Dass hier eine riesige Abmahnfalle lauert, wäre aber übertrieben. RA Kompa kann auf Telepolis noch so sehr gegen diejenigen Urheber von CC-Bildern hetzen, die sich insbesondere von kommerziellen Nutzern nicht jeden Lizenzverstoß gefallen lassen wollen und an den Abmahnungen gut verdienen – wer sich an die einfache Regel “Autor nennen, Lizenz verlinken!” hält, braucht eigentlich nichts zu befürchten.

http://archiv.twoday.net/stories/219051498

Ein erhöhtes Abmahnrisiko angesichts des Pixelio-Fehlurteils besteht bei CC-Bildern aus meiner Sicht nicht. Hält man sich an die beiden einfachen Regeln gibt es kein nennenswertes Abmahnrisiko bei CC-Bildern.

Bei der noch kaum verbreiteten 4. Version der CC-Lizenzen ist sogar eine Anti-Abmahnklausel eingebaut worden, die es dem Nutzer ermöglicht, nicht lizenzkonforme Nutzungen nachzubessern.

Aber auch in Sachen Pixelio & Co. werden sich die Abmahnungen – progonostiziere ich – in engen Grenzen halten. Der Imageschaden ist wesentlich größer.

Bei der Redtube-Massenabmahnung war der “geniale” Schachzug ja, mit dank anscheinend künstlich erzeugtem Traffic viel genutzten Pornofilmchen Kasse zu machen. Diese Schmuddel-Konstellation ist auf Fotonutzungen, bei der der gute Name des Fotografen verbreitet werden soll, ganz und gar nicht übertragbar. Sobald der Hobby-Fotograf, der wie bei Pixelio abmahnen lässt, bekannt wird, hat er im Netz – ob man das nun gut findet oder nicht – mit hinreichend unangenehmen Reaktionen zu rechnen. In ihrer eigenen Bosheit heiter ruhende Naturen wie RA Urmann sind doch wohl eher die Ausnahme. Es dürfte für Abmahnkanzleien schwer werden, die für eine größere urheberrechtliche Abmahnaktion erforderliche kritische Masse an Fotografen und/oder Fotos aufzutreiben. Dass jede solche Abmahnung eine zuviel ist und auch Venusfliegenfallen wie das berüchtigte Marions Kochbuch nach wie vor erfolgreich im Abmahngeschäft sind steht auf einem anderen Blatt.

Auch im Bereich des UWG sind Massenabmahnungen immer schwerer geworden, da die Gerichte genauer hinschauen. Voraussetzung ist dort ja ein reales Wettbewerbsverhältnis. Bei einer urheberrechtlichen Abmahnung müssen die eigenen Rechte verletzt worden sein.

So irrwitzig das Kölner Urteil auch ist – zur Panik besteht kein Anlass.

Update: Der Kommentar verweist auf Abmahnungen des Profifotografen Benjamin Thorn

http://www.ra-plutte.de/2013/03/abmahnung-pixellaw-rechtsanwaelte-fuer-benjamin-thorn-fotolia

http://bestatterweblog.de/neues-sachen-des-benjamin-thorn-abmahnung-durch-benjamin-thorn

http://forum.wpde.org/allgemeines/124224-abmahnung-system-rechtswidrig-ueber-url-mit-permalink-ausgespaeht-wer-kennt-sich-aus.html (ohne nennung von Thorn)

Aufgrund dieser Berichte liegt der Verdacht nahe, dass auch das Kölner Urteil von Thorn erwirkt wurde. [Benutzername des Abmahners war Pijay, siehe auch
http://www.reisen-fotografie.de/pixelio-passiert-eigentlich-nun ]

Zur Debatte siehe auch
http://www.pixelio.de/index.php?ACTION=topic&topic_id=52effba25d5aa0243c000001

Es soll Berufung eingelegt werden:
http://heise.de/-2107053

Foto: Stefan Emilius / http://www.pixelio.de

Portugal verscherbelt kulturlos Miró-Kunstwerke

http://www.heise.de/tp/blogs/6/155798

http://www.bbc.co.uk/news/world-europe-26030497

http://www.nzz.ch/aktuell/zuerich/uebersicht/aus-verkauf-von-miro-gestoppt-1.18235958

Aufgrund juristischer Einsprüche wurde die geplante Auktion eines inzwischen staatseigenen Konvoluts von 85 Miró-Gemälden von Christie’s kurzfristig abgesagt.

Das älteste literarische Sprachzeugnis des Französischen: die Handschrift der Eulalia-Sequenz als Digitalisat

http://francofil.hypotheses.org/1982

“Die Eulalia-Sequenz gilt als das älteste überlieferte Zeugnis volkssprachlicher Literatur in der Geschichte des Französischen. Die nur 29 Verse über das Martyrium der heiligen Eulalia werden auf die Zeit um das Jahr 880 datiert und stammen vermutlich aus der Abtei Saint-Amand im heutigen Département Nord. Der Text wurde auf die letzten freigebliebenen Seiten einer Sammlung der Werke Gregors von Nazianz notiert, zusammen mit anderen lithurgischen Gesängen sowie dem sprachhistorisch nicht weniger bedeutenden althochdeutschen Ludwigslied. Die Handschrift wurde von Hoffmann von Fallersleben 1837 in der Bibliothek von Valenciennes wiederentdeckt. ”