Es reicht! Andere Länder kennen die deutsche juristische Spezialität des Abmahnwesens nicht, ohne dass man deshalb den Eindruck hat, dass dort alles Drunter und Drüber geht. Dem Abmahnwahn muss endlich entschieden Einhalt geboten werden. Die erste Abmahnung hat in jedem Fall kostenlos zu sein. Am Abmahnunwesen verdienen vor allem die Rechtsanwälte und dubiose Geschäftemacher, wobei bei den Anwälten sowohl gierige Abmahnhaie (wie U+C bei der Redtube-Abmahnung) als auch vermeintliche “weiße Ritter”, die Abmahnopfer retten (auch wenn es wie im Fall Redtube nichts zu retten gibt) Kasse machen.
Bei den Blawgern überwiegt das Unverständnis über die Kölner Irrsinns-Entscheidung. Und auch Heise-Justiziar Heidrich stößt ins gleiche Horn:
http://heise.de/-2105550
“Urheberrechtskriminalität am Landgericht Köln” konstatiert RA Kompa, weil das Gericht selbst nicht lizenzkonform genutzt hat:
http://www.kanzleikompa.de/2014/02/04/urheberrechtskriminalitaet-am-landgericht-koeln
Er ist nicht der einzige, der (im Prinzip strafbare) Urheberrechtsverstöße dem LG vorhält:
http://www.tagseoblog.de/liebes-lg-koeln-was-ist-denn-das-bitte
Der nächste Aufreger ( http://rivva.de/212053019 ) rollt schon heran: die GEMA will für YouTube-Einbettungen kassieren. Aber bleiben wir noch bei dem Fall Pixelio. Siehe hier:
?s=pixelio
Pixelio hat Stellung genommen und das Urteil kritisiert:
http://www.pixelio.de/static/stellungnahme
“Wir werden umgehend den Punkt der Urheberbenennung in den pixelio Nutzungsbedingungen entsprechend präzisieren, um für zusätzliche Klarheit zu sorgen.
Pixelio wird sich zudem an einer Berufung gegen das Urteil des LG Köln beteiligen, da diese Fehleinschätzung nicht nur Einfluss auf unsere Nutzer und Bildverwender, sondern in weiterer Auslegung auf nahezu alle Bildverwendungen im deutschen Internet hat.”
Trotzdem bleibe ich bei meinem Rat: Hände weg von “lizenzfreien” Bildern!
http://archiv.twoday.net/stories/97070683
Pixelio macht ausdrücklich bei jedem Download darauf aufmerksam, dass seine Bilder nicht in sozialen Netzwerken geteilt werden dürfen – das entspricht ganz und gar nicht den Gegebenheiten von Web 2.0.
CC-Bilder haben aber damit und mit den Nutzungsbedingungen von Bloghostern ebenfalls ein Problem:
http://archiv.twoday.net/stories/589173162
Dass hier eine riesige Abmahnfalle lauert, wäre aber übertrieben. RA Kompa kann auf Telepolis noch so sehr gegen diejenigen Urheber von CC-Bildern hetzen, die sich insbesondere von kommerziellen Nutzern nicht jeden Lizenzverstoß gefallen lassen wollen und an den Abmahnungen gut verdienen – wer sich an die einfache Regel “Autor nennen, Lizenz verlinken!” hält, braucht eigentlich nichts zu befürchten.
http://archiv.twoday.net/stories/219051498
Ein erhöhtes Abmahnrisiko angesichts des Pixelio-Fehlurteils besteht bei CC-Bildern aus meiner Sicht nicht. Hält man sich an die beiden einfachen Regeln gibt es kein nennenswertes Abmahnrisiko bei CC-Bildern.
Bei der noch kaum verbreiteten 4. Version der CC-Lizenzen ist sogar eine Anti-Abmahnklausel eingebaut worden, die es dem Nutzer ermöglicht, nicht lizenzkonforme Nutzungen nachzubessern.
Aber auch in Sachen Pixelio & Co. werden sich die Abmahnungen – progonostiziere ich – in engen Grenzen halten. Der Imageschaden ist wesentlich größer.
Bei der Redtube-Massenabmahnung war der “geniale” Schachzug ja, mit dank anscheinend künstlich erzeugtem Traffic viel genutzten Pornofilmchen Kasse zu machen. Diese Schmuddel-Konstellation ist auf Fotonutzungen, bei der der gute Name des Fotografen verbreitet werden soll, ganz und gar nicht übertragbar. Sobald der Hobby-Fotograf, der wie bei Pixelio abmahnen lässt, bekannt wird, hat er im Netz – ob man das nun gut findet oder nicht – mit hinreichend unangenehmen Reaktionen zu rechnen. In ihrer eigenen Bosheit heiter ruhende Naturen wie RA Urmann sind doch wohl eher die Ausnahme. Es dürfte für Abmahnkanzleien schwer werden, die für eine größere urheberrechtliche Abmahnaktion erforderliche kritische Masse an Fotografen und/oder Fotos aufzutreiben. Dass jede solche Abmahnung eine zuviel ist und auch Venusfliegenfallen wie das berüchtigte Marions Kochbuch nach wie vor erfolgreich im Abmahngeschäft sind steht auf einem anderen Blatt.
Auch im Bereich des UWG sind Massenabmahnungen immer schwerer geworden, da die Gerichte genauer hinschauen. Voraussetzung ist dort ja ein reales Wettbewerbsverhältnis. Bei einer urheberrechtlichen Abmahnung müssen die eigenen Rechte verletzt worden sein.
So irrwitzig das Kölner Urteil auch ist – zur Panik besteht kein Anlass.
Update: Der Kommentar verweist auf Abmahnungen des Profifotografen Benjamin Thorn
http://www.ra-plutte.de/2013/03/abmahnung-pixellaw-rechtsanwaelte-fuer-benjamin-thorn-fotolia
http://bestatterweblog.de/neues-sachen-des-benjamin-thorn-abmahnung-durch-benjamin-thorn
http://forum.wpde.org/allgemeines/124224-abmahnung-system-rechtswidrig-ueber-url-mit-permalink-ausgespaeht-wer-kennt-sich-aus.html (ohne nennung von Thorn)
Aufgrund dieser Berichte liegt der Verdacht nahe, dass auch das Kölner Urteil von Thorn erwirkt wurde. [Benutzername des Abmahners war Pijay, siehe auch
http://www.reisen-fotografie.de/pixelio-passiert-eigentlich-nun ]
Zur Debatte siehe auch
http://www.pixelio.de/index.php?ACTION=topic&topic_id=52effba25d5aa0243c000001
Es soll Berufung eingelegt werden:
http://heise.de/-2107053
Foto: Stefan Emilius / http://www.pixelio.de