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Pixelio-Abmahnung: Und wenn ich die Pflicht-Angaben in die URL schreibe?

Zu http://archiv.twoday.net/stories/650489047

Bei Tumblr wird der Dateiname eines hochgeladenen Bilds automatisch vergeben:

http://31.media.tumblr.com/3d58feb300106120b1ae6a90fbae248d/tumblr_n0fs73psCg1r3ksi6o1_400.jpg

In Archivalia binde ich alle Bilder aus Webspace-Gründen mit img src ein.

http://www.1337core.de/urheberrecht-im-internet-name-und-lizenz-gehoeren-in-den-dateinamen

hatte den Vorschlag gemacht, den Namen des Fotografen in den Dateinamen aufzunehmen. Das ist durchaus sinnvoll, ebenso wie der Hinweis auf die Lizenz. § 95c UrhG, der die Entfernung von für die Rechtewahrnehmung wichtigen Metadaten verbietet, könnte tangiert sein, wenn man ohne technische Notwendigkeiten den Dateinamen ändert.

Aber der folgende Dateiname sieht nicht wirklich überzeugend aus, sieht man davon ab, dass ich schlampig gearbeitet habe und Punkte nicht mit _dot_ codiert habe, da ich nicht wusste, welche Zeichen in Dateinamen (üblicherweise) gültig sind.

https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Vapiano_aachen_urheber_klaus_graf_.lizenz_cc_by-sa_https_colon_slash_slash_creativecommons_dot_org_slash_licenses_slash_by-sa_slash_3_dot_0_slash_deed_dot_de.jpg

Öffnet man das Bild mit Rechtsklick sieht man im Dateinamen die Pflichtangaben, wobei bei Pixelio eben http://www.pixelio.de stehen müsste. Keine Ahnung, ob das dem LG Köln genügen würde, aber jedenfalls ist die Forderung eines Links zu Pixelio nicht erfüllbar, wenn der anklickbar sein soll.

Macht man das Bild anklickbar, siehe etwa

http://de.selfhtml.org/html/grafiken/verweise.htm

dann kann man – ohne weitere technische Vorkehrungen – durch einfachen Klick mit rechter Maustaste wieder zum “nackten” Bild gelangen.

Da man bei solchen D*** wie den Richtern vom LG Köln ja vom Worst Case ausgehen muss, kann vielleicht die Namensnennung im Dateinamen genügen, aber sobald das Gericht auf die Idee kommt, dass der Verweis auf Pixelio zumindest auch im Interesse des Urhebers ist (um etwa auf weitere Bilder des Urhebers hinzuweisen), kann man zumindest erwägen, dass die Verletzung des Verlinkungsgebots durch nicht-anklickbaren Link auch vom Abmahnenden gerügt werden darf. Pixelio hatte sich im konkreten Verfahren ohnehin auf die Seite des Nutzers geschlagen, was das Gericht aber nicht beeindruckt hat.

Blogger, die mit den eher spartanischen Vorgaben eines Bloghosters wie Twoday auskommen müssen, können in der Regel gar nicht eine technisch befriedigende Lösung realisieren. Sie sollten daher lieber ganz auf Bilder verzichten. Kleiner Scherz am Rande.

Update: Bei Flickr enthält der Link nicht den Dateinamen:

http://www.flickr.com/photos/34028941@N00/12295711755

Richterin darf Doktortitel weiter führen, Wissenschaft schaut in die Röhre

http://www.westline.de/westfalen/muenster/nachrichten/ln/Plagiat-Juristin-kommt-mit-blauem-Auge-davon;art1191,309121

Besser dazu Horstkotte in der ZEIT:
http://www.zeit.de/studium/2014-01/doktortitel-plagiat-uni-muenster

Wer fälscht oder plagiiert, verliert den Doktortitel. So die Regel. Die Uni Münster hat sie gebrochen und den Autor nur gerügt. Die Promotionsordnung deckt das nicht. […]

Und drittens weiß niemand, dass es sich bei dem betroffenen Werk um eine fragwürdige Doktorarbeit handelt. “Es wird Sand ins Auge des Betrachters gestreut”, sagt der Münchener Rechtsprofessor und Plagiatsexperte Volker Rieble. Betrogen bleibt am Ende das Lesepublikum, das der Dissertation nach allen Regeln der Kunst vertraut. Oder kurz: “Rüge vergeht, Doktor besteht”, wie Rieble sagt.

Zum Fall mit Namensnennung:
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Mb

http://copy-shake-paste.blogspot.de/p/vroniplagwiki-scorecard.html

bonnekoh

"Hammer! Urteil des LG Köln – Abmahnfalle, alle Webseiten sind betroffen!"

Etwas alarmistisch, aber im Kern nicht unberechtigt gibt das Bestatterblog Kenntnis von einer krassen, noch nicht rechtskräftigen Fehlentscheidung (einstweilige Verfügung) des Landgerichts Köln (kann es sein, dass uns dieses Gericht in letzter Zeit häufiger begegnet ist *übelgrübel).

Nach dem Bestatterblog entschied das Gericht (AZ 14 O 427/13), “daß selbst dann ein Urheberrechtsverstoß vorliegt, wenn man eine rechtmäßig erworbene Bilddatei, die auch durch Bildunterschrift und/oder weitere Kennzeichnung im Text ordnungsgemäß mit den Namen des Fotografen gekennzeichnet ist, so auf seine Seite stellt, daß ein Internetbenutzer durch Rechtsklick auf das Bild und “Datei anzeigen” den direkten Bildlink aufruft!”

http://bestatterweblog.de/hammer-urteil-des-lg-koeln-abmahnfalle-alle-webseiten-sind-betroffen/#more-18014

Siehe auch

http://www.golem.de/news/landgericht-koeln-direkte-urls-zu-bildern-koennen-lizenzrechte-verletzen-1402-104335.html

https://plus.google.com/+RAMichaelSeidlitz/posts/6Po2scpmF6y

Kommentar: Das Vorbringen des Pixelio-Fotografen kann ich nur als höchst unmoralisch würdigen. Solche Portale mit lizenzfreien Bildern können zu sehr als Abmahnfallen genutzt werden, ich rate daher von ihnen entschieden ab. Die Entscheidung ist völlig weltfremd: Technische Blockaden, dass mittels Rechtsklick kein Öffnen des Bilds möglich ist, etwa mittels Javaskript können ohne weiteres umgangen werden. Sobald jemand im CC-Bereich auf diese Abmahnidee kommt, sollte massiv juristisch gegengesteuert werden, möglichst nicht bei den “Experten” des LG Köln.

Siehe auch
http://wiki.creativecommons.org/FAQ#Can_I_insist_on_the_exact_placement_of_the_attribution_credit.3F

“Wenn Sie den Schutzgegenstand oder eine Bearbeitung oder ein Sammelwerk vervielfältigen, verbreiten oder öffentlich wiedergeben, müssen Sie alle Urhebervermerke für den Schutzgegenstand unverändert lassen und die Urheberschaft oder Rechtsinhaberschaft in einer der von Ihnen vorgenommenen Nutzung angemessenen Form anerkennen, indem Sie den Namen (oder das Pseudonym, falls ein solches verwendet wird) des Urhebers oder Rechteinhabers nennen, wenn dieser angegeben ist.” (CC)

Update: Volltext ist da:
http://www.ra-plutte.de/wp-content/uploads/2014/02/LG-K%C3%B6ln-Urteil-vom-30.01.2014-Az.-14-O-427-13.pdf

http://www.ra-plutte.de/2014/02/lg-koeln-pixelio-bilder-muessen-urhebervermerk-in-bild-url-auffuehren

http://rivva.de/211970532

http://rechtsanwalt-schwenke.de/achtung-urheberhinweise-im-bild-notwendig-lg-koeln-pixelio

http://archiv.twoday.net/stories/650489123

http://nblogs.de/neue-abmahnwelle-urheber-muessen-auch-in-dateien-genannt-werden-3019

Foto: Stefan Emilius / http://www.pixelio.de

“Creative Commons müsste in vielen Bereichen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks längst eine Selbstveständlichkeit sein”

… fordert D64-Co-Vorsitzender Nico Lumma.

http://d-64.org/creative-commons-als-offentlich-rechtliche-aufgabe/?utm_source=rechtsfrei&utm_medium=twitter

EU-Kommission verlängert öffentliche Konsultation zum EU-Urheberrecht

“Die EU-Kommission hat ihre Anfang Dezember 2013 gestartete öffentliche Konsultation zur Überprüfung der Regeln zum EU-Urheberrecht (vgl. Meldung vom 8. Dezember 2013) um einen Monat verlängert. Interessenvertreter haben nun bis 5. März die Gelegenheit, ihre Anmerkungen zu einer Überarbeitung und Modernisierung des EU-Urheberrechts einzubringen.

Die EU-Kommission lädt insbesondere Konsumenten, Nutzer, Autoren, Darsteller, Verlage, Produzenten, Rundfunkunternehmen, Vermittler, Verteiler und andere Dienstleister, Verwertungsgesellschaften, öffentliche Behörden und Mitgliedstaaten ein, Beiträge einzureichen. Ziel der Konsultation ist es, »Input von allen Interessenvertretern zur Überrüfung der Regeln zum EU-Recht« zu sammeln. ”
http://www.urheberrecht.org/news/5129

Konsultation:
http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/2013/copyright-rules/index_de.htm

Teilnehmen und Verwerterinteressen in die Schranken weisen!

Verlage: "Ihre letzte verbliebene Aufgabe ist offenbar, irgendetwas irgendwie einzuschränken"

Es erwies sich als undurchführbar, in einem Bücher-Podcast Inhalte fremder Bücher auszugsweise vorzustellen, auch wenn die Autoren von dieser Publicity sehr angetan waren. Die Verlage schikanierten:

http://www.lesegefahr.de/2014/01/wie-ich-versuchte-einen-buecher-podcast-zu-machen-und-an-den-verlagen-verzweifelte

Portal „Rhein-Maas-Net“ (RMnet)

Himmel, Thorsten K. D. : Portal „Rhein-Maas-Net“ (RMnet). aventinus media Nr. 14 [31.01.2014] , in: aventinus, URL: http://www.aventinus-online.de/no_cache/persistent/artikel/9842

“Auch wenn das Portal selbst nicht mehr aktualisiert wird und etliche gebrochene Links als unschön anzumerken sind, so stellen die zusammengetragenen und verfügbar gemachten Informationsressourcen, die Dokumentensammlungen, Protokolle, Urkunden, Ortslexika, Steuer- und Bevölkerungslisten, Karten und Bibliographien dieses Portals dennoch eine veritable und reichhaltige Wissensquelle zur (Raum-)Geschichte des Rhein-Maas-Raums vom Jahr 1000 an bis ins 20. Jahrhundert hinein dar. ”

Ich sehe es naturgemäß wesentlich weniger positiv. Letzte Neuigkeit ist von 2005. Nachhaltiges digitales Arbeiten sieht anders aus.

http://www.rmnet.uni-trier.de

ZenMate als US-Proxy

Die kostenlose Chrome-Erweiterung ZenMate

https://zenmate.io/home

wird genannt von

http://blog.cibera.de/2014/02/03/rtve-stellt-5-000-dokumentationen-online

Man kann dort einige Länder auswählen, um Geoblocking auszuwählen. Neben den USA ist wegen der BBC noch UK interessant, die Niederlande und Norwegen (beides interessant wegen digitaler Bibliotheks-Angeboten) fehlen.

Ich habe es gerade mit Google Books getestet: funktioniert einwandfrei und ermöglicht anders als die sonst von mir genutzten Webproxys

aktuell vor allem:
http://www.ipconceal.com

die volle Funktionalität. Auch HathiTrust bereitet keine Probleme.

Dagegen hat das Unterfangen, das unter

?p=6649#comments

genannte VPN zu nutzen, bei dem Versuch OpenVPN zu installieren nur dazu geführt, dass auf meiner Festplatte unerwünschte und sehr lästige Programme installiert wurden, aber nicht OpenVPN.

Editionsprojekt: Leonard Leopold Maldoners “Brisgovia vetus et nova”

http://oberrhein.hypotheses.org/258

Eine Edition erscheint mir übertrieben bzw. nicht vordringlich. Es würde aus meiner Sicht genügen, ein Digitalisat der Handschrift in St. Paul im Lavanttal mit Tiefenerschließung ins Netz zu stellen.

Dass der zitierte Blogbeitrag genaue Online-Nachweise liefert, darf als sehr positiv hervorgehoben werden!

Update: Allerdings vermisse ich einen Link auf
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=1012285510

Es wäre schön, um einen Gedanken von Maria Rottler aufzugreifen, wenn alle personenbezogenen http://de.hypotheses.org-Blogbeiträge über eine gemeinsame GND-BEACON-Datei recherchierbar wären.

Papstbulle aus der Gründungszeit der Universität Heidelberg in den USA entdeckt

“Mittelalterliche Urkunde aus dem Jahr 1387 lagerte auf dem Dachboden eines Privathauses in St. Louis”, heißt es in einer Pressemitteilung der Universität Heidelberg:

Pressemitteilung Nr. 27/2014 v. 3.2.2014,
http://www.uni-heidelberg.de/presse/news2014/pm20140203_mittelalterliche_papstbulle.html:

In den USA ist bei einem privaten Zufallsfund eine die Universität Heidelberg betreffende Bulle von Papst Urban VI. aus dem Jahr 1387 entdeckt worden: Die Urkunde, die seit dem Ende des Zweiten Weltkrieg als verschollen galt, lagerte auf dem Dachboden eines Hauses in St. Louis. Die Finder hatten sich über das Internet an das Universitätsarchiv Heidelberg gewandt. Von dort aus gelang es, eine Übergabe des mittelalterlichen Dokuments an den deutschen Generalkonsul in Chicago zu vermitteln. Die Experten des Archivs, aus dessen Beständen die Papstbulle vor nicht ganz 70 Jahren verschwunden ist, arbeiten jetzt daran, einen fachgerechten Rücktransport nach Heidelberg zu organisieren.
Generalkonsul Dr. Christian Brecht konnte die Urkunde Ende Januar 2014 persönlich entgegen nehmen. Überbracht wurde sie von der Schwester der Finderin, die diese in den Besitztümern der Mutter auf dem Dachboden entdeckt hatte. Sie war überrascht, im Haus ihrer Mutter ein Dokument in lateinischer Sprache zu finden. Um Näheres darüber herauszufinden, wandte sie sich an das Institute of Jesuit Sources in St. Louis. Dort konnte die Universität Heidelberg als Ursprungsort der Bulle ausgemacht werden. Wie die Urkunde in den Besitz der Mutter gelangt ist, bleibt für die Schwestern ein Rätsel.
„Es gibt leider auch keinerlei Hinweise darauf, wie das Dokument in den Nachkriegswirren von Heidelberg in die USA gelangt ist“, sagt der Direktor des Universitätsarchivs, Dr. Ingo Runde. Bei einer Revision des Archivs in den Monaten Dezember 1947 und Januar 1948 war entdeckt worden, dass acht mittelalterliche Urkunden aus den Beständen verschwunden sind. Neben der jetzt wiederaufgefundenen Papstbulle handelt es sich um zwei weitere päpstliche sowie fünf pfalzgräfliche Urkunden aus der Gründungszeit der Universität, die aus den Jahren 1386 bis 1389 stammen. „Der zeitliche Zusammenhang spricht dafür, dass diese Dokumente zusammen aufbewahrt wurden und damit möglicherweise auch gemeinsam den Weg über den Atlantik genommen haben.“ Der Archivleiter hofft, dass sich mit dem zufälligen Fund der Bulle vielleicht doch Spuren für den Verbleib der anderen Urkunden finden lassen.
In der jetzt wiederaufgefunden Urkunde vom August 1387 erteilt Papst Urban VI. den an der Heidelberger Universität weilenden Geistlichen das Privileg, auf fünf Jahre von der Präsenz am Ort ihrer Pfründe befreit zu sein. Es handelt sich dabei um ein Originalpergament. Für die Organisation des Rücktransports nach Heidelberg arbeitet das Universitätsarchiv mit Frieder Kuhn zusammen, dem Leiter des Instituts für Erhaltung von Archiv- und Bibliotheksgut des Landesarchivs Baden-Württemberg.

Himmler-Nachfrage: 40 Euro für Einsichtnahme in eine Dienstakte

“Sehr geehrter Herr Dr. Graf,

ich komme zurück auf Ihre Anfrage vom 27. Januar, zu der ich Ihnen mitteile:
1. Im Bundesarchiv existiert zum Nachlass von Heinrich Himmler eine Nachlassakte in zwei Teilbänden.
2. Diese Akte ist in den Diensträumen des Bundesarchivs in Koblenz nach dem IFG einsehbar. Von der Vorlage zur Einsicht sind solche Teile ausgenommen, die personenbezogene Unterlagen enthalten, zu deren Weitergabe das Bundesarchiv nicht befugt ist.
Eine Veröffentlichung von Reproduktionen aus der Nachlassakte ist grundsätzlich nicht gestattet und steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Bundesarchiv.

Für die Bereitstellung der Akte fallen nach der IFGGebO Gebühren an. Bei Nachweis des öffentlichen Interesses können die Gebühren um bis zu 50 % ermäßigt werden. Für eine Einsicht in die Akte entstehen Gebühren bis zu einem Betrag von 40,00 €. Auslagen, z. B. für Kopien, Verpackung und Versand, sind gemäß Teil B der IFGGebO daneben gesondert zu tragen.

3. Das von Herrn Henke im Jahr 1984 erstellte Gutachten stelle ich Ihnen in Abschrift als PDF-Datei zur Verfügung.

4. Derzeit ist offen, ob und wie die aktuell veröffentlichten Briefe von Heinrich Himmler ins Bundesarchiv gelangen. Hierüber bestehen noch keinerlei Vereinbarungen.

5. Kosten für eine erneute Prüfung der Unterlagen im Jahr 2010 sind dem Bundesarchiv nicht erwachsen. Herr Dr. Hollmann hat die erneute Prüfung seinerzeit in seiner Zuständigkeit liegend als Leiter der Abteilung B auf Anfrage der Produktionsfirma des Filmes “Der Anständige” vorgenommen. Es galt sicherzustellen, dass das im Jahr 1984 von Herrn Henke für das Bundesarchiv festgestellte gutachterliche Ergebnis in Bezug auf die neuerlich vorgelegten Unterlagen weiterhin Gültigkeit beanspruchen kann. Die Kosten der Reise sind ausnahmslos von der vorgenannten Produktionsfirma übernommen worden. Die Höhe der Kosten lassen sich hier nicht ermitteln.

Wünschen Sie eine Einsicht in die Nachlassakte von Heinrich Himmler, so bin ich Ihnen für eine Terminabstimmung dankbar. Die Öffnungszeiten des Lesesaals im Bundesarchiv finden Sie auf der Internetpräsenz http://www.bundesarchiv.de.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag


Bundesarchiv
Referat Z 3 – Justitiariat”

Es ist eine Unverschämtheit und aus meiner Sicht nicht rechtmäßig, dass für die bloße Einsichtnahme in eine mittels Aktenplans ohne weiteres ermittelbare Dienstakte Gebühren nach dem IFG berechnet werden.

Eine Rechtsgrundlage für “Eine Veröffentlichung von Reproduktionen aus der Nachlassakte ist grundsätzlich nicht gestattet und steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch das Bundesarchiv.” vermag ich nicht zu erkennen. Selbst bei Archivgut ist eine gültige Rechtsgrundlage nicht gegeben.

Ich werde die Dienststelle der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit um Prüfung des nicht mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Bescheids bitten.

Programm: Offene Archive 2.1 (3.-4. April 2014)

Offene Archive 2.1 – Social media im deutschsprachigen Archivwesen (und im internationalen Kontext)

Siehe auch das Tagungsblog mit weiteren Informationen.

Termin und Ort: 3. bis 4. April 2014, Stuttgart (Landesarchiv Baden-Württemberg – Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Konrad-Adenauer-Str. 4, 70173 Stuttgart)

Bei den Vortragstiteln handelt es sich in einigen Fällen noch um Arbeitstitel. Änderungen am Programm bzw. Verschiebungen zwischen den Vorträgen sind möglich. Stand: 3. Februar 2014.

3. April

10.30 Uhr: Begrüßung (Robert Kretzschmar/Landesarchiv Baden-Württemberg; Thomas Aigner/ICARUS; Ulrich Nieß, Stadtarchiv Mannheim/BKK; NN)

10.45 Uhr: Einführung in die Tagung (Organisationsteam)

11.00 Uhr: Kate Theimer, Keynote

12.00 Uhr: Mittagspause

13.30 Uhr:
Christoph Deeg, Gaming und Social Media in Archiven – Ein Grundkonzept

Marcus Bösch, Gaming und Archive: CC Play. Das 20. Jahrhundert zum Puzzeln [Kurzvortrag]

Maria Rottler, Bloggen und Archive: Das Blogportal http://de.hypotheses.org

Tanja Praske, Bloggen und Social Media im Museum – eine Erfolgsstory?

Kathrin Pindl/Christopher Kolbeck, Digitale Korpora und sprachhistorische Synergien. Forschungs- und Archivinfrastrukturen 2.0 für Rechnungsbücher

Alexander Ebel, Soziale Netzwerke in der kirchlichen Arbeit. Beispiele aus der Praxis [Kurzvortrag]

16.00 Uhr: Pause

16.30 Uhr:
Christoph Sonnlechner, Wien Geschichte Wiki. Ein semantisches MediaWiki als Wissensplattform für die Stadt

Bastian Gillner, Startbahn, Spielwiese oder Sackgasse? Erfahrungen mit dem Facebook-Auftritt des Landesarchivs NRW

Angela Stilwell, Die Facebook-Gruppe Archivfragen [Kurzvortrag]

Silke Jagodzinski, Linked Open Data im Archivportal Europa

Andrea Rönz, Zur Erarbeitung von Web 2.0 – Empfehlungen im Unterausschuss Historische Bildungs- und Öffentlichkeitsarbeit bei der Bundeskonferenz der Kommunalarchive beim Deutschen Städtetag (BKK) [Kurzvortrag]

4. April

09.00 Uhr
Ingmar Koch, E-Government 2.0 und Soziale Netzwerke in den Niederlanden

Neil Bates, Pinterest for heritage institutions

Annabella Arahuetes Barroso, The Ecclesiastical Historical Archive of Biscay (AHEB-BEHA) and the ICARO-center

Anna Sobczak, Polnische Staatsarchive und Social Media [Kurzvortrag]

Anneke van Waarden-Koets , Follow an Archive and Ask Archivists – Events on Twitter to promote archives worldwide.

11.15 Uhr: Pause

11.30 Uhr
Esther Howell, Das Crowdsourcing-Konzept des Landesarchivs Baden-Württemberg

Nanna Floor Clausen, Danish experience with crowdsourcing: the Danish Demographic Database

Nicole Graf, Crowdsourcing: Swissair-Projekt

Elisabeth Steiger, Crowdsourcing, Online-Präsentationen und -Ausstellungen. zur Nutzung von Flickr im Stadtarchiv Speyer [Kurzvortrag]

13.15 Uhr: Mittagspause

14.30 Uhr
Claudius Kienzle, Das Projekt Kriegsgräberlisten im Landesarchiv Baden-Württemberg

Jochen Hermel, Das Digitale Historische Archiv Köln

Andreas Job, Genealogen im Rollenwechsel: Vom Archivnutzer zum ehrenamtlichen Mitarbeiter – neue Chancen durch kollaborative, digitale Projekte des Vereins für Computergenealogie [Kurzvortrag]

Karsten Kühnel, Partizipation durch Standardisierung? Wie die Emanzipation des Nutzers die Methode der Erschließung beeinflussen kann

Gegen 16.30 Uhr: Ausblick (Mario Glauert) und Schlussdiskussion

Weitere Informationen:
Tagungssprachen: Deutsch und Englisch. WLAN wird verfügbar sein. Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldungen zur Teilnahme: elisabeth.steiger@stadt-speyer.de

Organisationsteam: Dr. Andreas Neuburger/Christina Wolf (Landesarchiv Baden-Württemberg); Dr. Joachim Kemper/Elisabeth Steiger (Stadtarchiv Speyer/ICARUS); Thomas Wolf (Kreisarchiv Siegen-Wittgenstein).

“Offene Archive 2.1” wird organisiert und gefördert durch folgende Einrichtungen:

Landesarchiv Baden-Württemberg

Stadtarchiv Speyer

ICARUS

Kreisarchiv Siegen-Wittgenstein

Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg

TV Schwerin recherchiert angeblich zum Verkauf Gut Boldebuck an Alexander Prinz Schaumburg-Lippe

Ob der regionale Sender in MV wirklich recherchiert ? Schön wäre es.

Nachdem aber die mecklenburger Justz die Miterben nach Adolf Fürst zu Schaumburg-Lippe nicht hat zu Wort kommen Lassen, gehe ich davon aus, dass eine krititsche Berichterstattung nicht stattfinden wird.

Auf der anderen Seite wird der Verkaufsvorgang vom Bund gesteuert. Wer weiss ? Ich lass mich überraschen.

http://www.vierprinzen.com