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Peinlicher Lapsus

Im sündteuren Urheberrechtskommentar von Schricker/Loewenheim 4. Aufl. 2010 steht auf Seite 973 bei der Wiedergabe des Wortlauts von § 48 UrhG über Öffentliche Reden: “in Zeitungen, Zeitschriften sowie in anderen Druckschriften oder sonstig ist in vielen Punkten unklar und unbefriedigenden Datenträgern”. Ich schwörs.

Rebus -70,+1

Georg Schaaf schreibt in der Archivliste:

“in meiner Arbeit teile ich gegenwärtig das Problem einer Autorin, die Inhaber von Nutzungsrechten an verwaister Bildkunst zu finden. Ich betreue als freier Lektor ihr Buchmanuskript, das in großem Umfang die Reproduktion nicht gemeinfreier historischer Ansichtskarten zu Vergleichszwecken vorsieht. Die Urheber, soweit sie bekannt und nicht vor mehr als 70 Jahren gestorben sind, finden sich nicht im Künstlerverzeichnis der VG Bildkunst.

Ich habe daher das offene Projekt “Rebus -70, +1” begonnen: http://artistfollower.wordpress.com

Erste Suchanfragen sind bereits online: http://artistfollower.wordpress.com/listen

Jeder Nutzer, jede Nutzerin dieses Dienstes kann zur Auffindung von Rechteinhabern beitragen. Erfolgreiche Identifizierungen stehen allen Mitwirkenden zur Verfügung. Eine Registrierung ist möglich, aber nicht notwendig, da Einsendungen auch über ein Kontaktformular erfolgen können. Die Nutzung des Dienstes ist kostenfrei.

Über Ihr Interesse und eine rege Beteiligung würde ich mich freuen.”

Räumen Adels-Nachfahren Schloss Burgk aus?

“In diversen mitteldeutschen Burgmuseen setzt das Zittern ein: Werden Nachfahren der von den Sowjets zwischen 1945 und 1949 vertriebenen Schlossbesitzer jetzt Lkw-Ladungsweise die mittelalterlichen Möbel, Silberbestecke und das Folterkammer-Equipment zurückfordern, um damit den Antiquitätenmarkt zu fluten?

Eine leider gar nicht so abwegige Vermutung. Denn das Ausgleichsleistungsgesetz von 1994 spricht den Erben der enteigneten Burg- und Schlossherrn zwar keinen Grundbesitz, aber die beweglichen Teile des alten Familienbesitzes zu. ”

Weiterlesen
http://www.burgerbe.de/2014/01/18/raeumen-adels-nachfahren-schloss-burgk-aus

Zum Thema hier:
?s=ealg

Archivtektour

In der Reihe „ArchitekTour“ stellen die Nürnberger Nachrichten das neue Landeskirchliche Archiv in der Veilhofstraße in Wöhrd vor, das von Andrea Schwarz geleitet wird. Es hat 19 Mio. Euro gekostet.

http://www.nordbayern.de/nuernberger-nachrichten/nuernberger-stadtanzeiger/schones-kupferkistchen-in-wohrd-1.3394314

Siehe http://archiv.twoday.net/stories/38775495

http://www.nuernbergwiki.de

Kölner Stadtarchiveinsturz: Kurz vor der Verjährung hat die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen 90 Personen eingeleitet

http://www.ksta.de/koeln/-stadtarchiv-90-personen-sind-beschuldigt-,15187530,25921318.html

“Wegen des Verdachts, den Einsturz des Kölner Stadtarchivs verursacht oder mitverursacht zu haben, hat die Staatsanwaltschaft nach Informationen des “Kölner Stadt-Anzeiger” Ermittlungsverfahren gegen etwa 90 Personen eingeleitet. Betroffen sind beispielsweise Mitarbeiter der Kölner Verkehrs-Betriebe (KVB), Angestellte der Baukonzerne Bilfinger Berger, Züblin und Wayss & Freitag sowie die Beschäftigten einiger Subunternehmen, die am Bau der U-Bahn-Grube Waidmarkt beteiligt waren.”

Wie Entwickler und Bibliothekare unsere digital gespeicherten Informationen für die Nachwelt archivieren wollen

Ein Bericht zur Langzeitarchivierung digitaler Daten aus österreichischer Sicht:

http://www.falter.at/falter/2014/01/07/die-gefaehrdeten-datenschaetze

Via VÖBBLOG.

Missbrauch des Urheberrechts durch die NPD

Die NPD hat Aufnahmen der mutigen Rede des jungen SPD-Kommunalpolitikers Patrick Dahlemann auf einer NPD-Veranstaltung in Torgelow auf YouTube aus urheberrechtlichen Gründen löschen lassen.

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/youtube-npd-laesst-video-von-spd-mann-dahlemann-stoppen-a-943868.html

RA Solmecke, der von Dahlemann kontaktiert wurde und uns als vermeintlicher “Weißer Ritter” aus der Redtube-Affäre bekannt ist (an der er nicht zuletzt dank penetranter Promotion durch den Focus kräftig verdient haben dürfte), hat sich mindestens zweimal zum Fall geäußert.

http://www.wbs-law.de/urheberrecht/npd-laesst-youtube-video-von-spd-kommunalpolitiker-loeschen-49845

Hier geht es darum, dass die Aufnahmen nicht von Dahlemann, sondern von der NPD veranlasst wurden. Angeblich sei § 12 UrhG die gesetzliche Norm. Diese Norm bezieht sich aber nach zutreffender Meinung nur auf das Erstveröffentlichungsrecht. Wie kam Dahlmann an das demnach unveröffentlichte Filmmaterial? Die Annahme liegt näher, dass er veröffentlichtes Material genutzt hat. Dann wäre § 12 UrhG aber nicht einschlägig.

Nachträglich finde ich in der FAZ: Die NPD hatte ihre Rede direkt am selben Abend hochgeladen

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/youtube-hit-patrick-dahlemann-wie-ich-vor-der-npd-eine-rede-gegen-rechts-hielt-12754564.html

Daraus ergibt sich: RA Solmeckes Hinweis auf § 12 UrhG ist Kappes.

Am Leistungsschutzrecht (Laufbilder!) des NPD-Kameramanns beisst die Maus keinen Faden ab. Aber im politischen Meinungskampf und bei einer die Öffentlichkeit wesentlich bewegenden Frage muss es mit Blick auf Art. 5 GG auch erlaubt sein, fremde Urheberrechte zu verletzen. Das ist nicht nur ein bloßes Postulat von mir, sondern lässt sich auch mit der Rechtsprechung und dem Schrifttum schlüssig begründen. Ausgezeichnet finde ich die Ausführungen von RAin Wild im Schricker/Loewenheim § 97 UrhG Rz. 34ff. 2004 befand das OLG Stuttgart (Wild Rz. 39):

” Bei einem Beitrag zum geistigen Meinungskampf in einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage muß ein Urheberrecht regelmäßig gegenüber der Meinungsfreiheit zurücktreten, solange die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre nicht betroffen ist. ”
http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=2325

Dass auch unveröffentlichte Werke gegen den Willen des Urhebers ausnahmsweise genutzt werden dürfen, hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Gysi-Entscheidung

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19991217_1bvr161199.html

deutlich gemacht.

In seiner zweiten Äußerung verkündet RA Solmecke absoluten Schwachsinn.

http://www.focus.de/politik/deutschland/rechtspolitiker-sperren-youtube-hit-spd-mann-die-npd-ist-einfach-ein-schlechter-verlierer_id_3550923.html

„Bei den Urheberrechten des Kameramanns – in diesem Fall also der NPD – geht es lediglich um das Lichtbild selbst. Wer hier also das Zitatrecht geltend machen will, muss in sich in seinen Kommentaren auf den handwerklichen Aspekt des Videos beziehen. Und eben nicht auf die gesagten Inhalte“, erklärt Solmecke. Er sieht kaum Chancen für Dahlemann, das Video auf seinem Youtube-Kanal wieder freischalten zu lassen.

Diese einschränkende Auslegung des Zitatrechts ist nicht mit Art. 5 GG zu vereinbaren (siehe dazu auch breit Wild aaO). Und sie entspricht auch nicht der herrschenden Kommentierung des UrhG. Ich verweise auf meine eigene Stellungnahme zum Thema

http://archiv.twoday.net/stories/8443682

Achtung: Dieses Video ist nicht Dahlemanns Video, sondern ein Propagandavideo der NPD, in der Dahlemanns Rede nur den ersten Teil ausmacht.

Gründliche mit unverwerfflichen Documenten aus den ostfriesischen Landes Verträgen und Praejudiciis demonstrirte und befestigte Anweisung der vielfältigen Neuerungen des jetztlebenden ostfriesischen Hoffgerichts

Reichshofrat Franz Wilderich von Menshengen verfasste 1719 ein Dossier in einem Verfahren zum Ostfriesischen Hofgericht, das nun bei der UPenn online ist:

http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/4303613

#fnzhss

Grüner Open Access für bundesgeförderte Forschung in den USA

https://plus.google.com/109377556796183035206/posts/BxaAbKqv5HS

Gemäß dem “Consolidated Appropriations Act of 2014 (HR 3547)” müssen die finanzkräftigsten Bundesinstitutionen, die Forschung fördern, Open Access für ganz oder teilweise von ihnen geförderte Arbeiten vorsehen, wobei nicht später als 12 Monate nach Erscheinen die letzte Autorfassung frei zugänglich im Netz sein soll.

Grauenhaft: Weltchronik Heinrichs von München in SW online

Cgm 7377 (zuvor in Kremsmünster) wurde jetzt als Schwarzweißdigitalisat eingestellt. Beispielseite:

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00087788/image_11

Wenn das der Führer wüsste … (er hat den Ankauf durch die BSB unterstützt, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/5068652 )

Digitalisierte Handschriften in Österreich

Nach Deutschland – http://archiv.twoday.net/stories/589172434 – möchte ich die mir bekannten digitalen Sammlungen mit abendländischen (mittelalterlichen und frühneuzeitlichen) Handschriften in Österreich vorstellen.

Am weitesten ist die Wiener Nationalbibliothek, die sehr viele Handschriften des Mittelalters und der Neuzeit digitalisiert hat. Ein Browsen nach Signaturen ist nicht möglich, man muss dem Link auf

http://www.onb.ac.at/digitaler_lesesaal.htm

folgen, der derzeit gut 1350 Treffer ausweist (einschließlich modernen Autographen und nicht-abendländischen Handschriften). Die Qualität der Digitalisate ist gut, aber am Drumherum hapert es (Permalinks, RSS).

Eine große Anzahl von Handschriften der UB Graz können online eingesehen werden unter:

http://sosa2.uni-graz.at/digbib/handschriften/Ms.0001-0199/Ms.0087/index.html

Früher gab es auch in Innsbruck bei ALO in guter Qualität einsehbare Grazer Handschriften, aber was aus diesem einstigen Vorzeigeprojekt geworden ist, ist einfach nur jämmerlich. Ich war lange ein hartnäckiger ALO-Fan, das damals tolle Digitalisate ins Netz gestellt hatte. Herr Mühlberger hat für mich eine Menge Werke kostenlos digitalisiert, wofür ich immer dankbar sein werde. Aber jedesmal, wenn ich inzwischen ALO besuche, werde ich entweder wütend oder traurig. Bei den Handschriften ist es besonders schlimm. Der Innsbrucker Deutschenspiegel ist über die Suche noch auffindbar, aber mieses Copyfraud-Denken zeigt nur 30 % der Auflösung, womit das Digitalisat wissenschaftlich wertlos geworden ist. Bei der berühmten Oswald-Handschrift sieht es bei 50 % nicht anders aus.

http://www.literature.at/viewer.alo?objid=1049609&viewmode=fullscreen&rotate=&scale=2&page=11

Die Sterzinger Vigil-Raber-Handschriften (Sterzing gehört natürlich nach Italien, nicht nach Österreich) waren ein tolles Projekt, aber hier gibt es sogar nur 20 %.

http://www.handschriftencensus.de/hss/Sterzing

Über meinen Eintrag von 2005

http://log.netbib.de/archives/2005/02/04/vigil-raber

fand ich die Sammlungsseite wieder.

http://www.literature.at/collection.alo?from=1&to=50&orderby=author&sortorder=a&objid=14047&page=

Die Grazer Handschriften vor 1500 findet man über

http://www.literature.at/yearindex.alo

Auch hier kommt man über 50 % nicht hinaus. Ob alle im Grazer Angebot inzwischen vorhanden sind, habe ich nicht überprüft, bei der ersten und der letzten der 45 Codices vor 1500 ist es jedenfalls der Fall. Hoffen wir das Beste für den Rest!

Alle Grazer Handschriften in ALO findet man über

http://www.literature.at/collection.alo?objid=1081&orderby=title&sortorder=a

aber was soll das, wenn sie eh wertlos sind?

Abgesehen von dem abscheulichen, von Thaller zu verantwortenden Offline-Stellen von tausenden Digitalisate der Wittenberger Lutherhalle und dem Offline-Status des Pionierprojekts zum Stadtarchiv Duderstadt ist das miese Unbrauchbarmachen der Handschriftendigitalisate in ALO der größte Verlust für die digitale Handschriftenforschung in Mitteleuropa! ALO sollte sich wirklich in Grund und Boden schämen.

Wieviele Handschriften bei der UB Klagenfurt online sind, habe ich nicht gezählt. Es sind aber nicht wenige. Eine Liste muss man sich aus dem OPAC zusammensetzen. Ich verweise der Einfachheit halber auf meine Ermittlungen unter

http://archiv.twoday.net/stories/598967602

Nicht weniger als 193 Linzer Handschriften bietet die digitale Landesbibliothek von Oberösterreich:

http://digi.landesbibliothek.at/viewer/browse/handschriften*/-/1/SORTINGTITLE/-

Die Präsentation (Goobi) ist von allen österreichischen Angeboten am professionellsten.

Man glaubt es kaum, aber mangelnder Webspace ist der Grund, dass die UB Salzburg nur 5 (in Worten: fünf) ihrer Handschriften digital zugänglich machen kann:

http://www.ubs.sbg.ac.at/sosa/handschriften/digitalebibliothek.htm

Entsetzlich benutzerunfreundlich ist https://phaidra.univie.ac.at der UB Wien, was aber hier nicht stört, da meiner Erinnerung nach nur ganz junge Handschriften vertreten sind. Es gibt eine entsprechende Sammlung mit wenigen Stücken, aber ich hatte jetzt nicht den Nerv, sie im Blättermodus wiederzufinden. Da ich Musikhandschriften ausklammere, ist auch das Angebot der Wienbibliothek

http://www.digital.wienbibliothek.at

nicht relevant.

Einige neuzeitliche Kochbuchhandschriften des Oberösterreichischen Landesmuseums gibt es als PDFs

http://www.alteskochbuch.at/kochbuchhandschriften.php

Dagegen hat das bedeutende Innsbrucker Ferdinandeum nichts ins Netz gestellt. Man zockt lieber Benutzer mit überteuerten Reproduktionen ab (Mail von 2011: “allerdings geben wir bei Handschriften nur s/w-Ausdrucke und keine Digitalisate aus. Pro Ausdruck verlangen wir 1,50 €”).

Als “Bibliothekshandschrift” kann die vom Vorarlberger Landesarchiv ins Netz gestellte Mennel-Handschrift gelten:

http://archiv.twoday.net/stories/465681298

Archivische Amtsbücher klammere ich aus (vom Österreichischen Staatsarchiv gibt es solche auf http://www.manuscriptorium.com ).

Nicht wenige Handschriften der Diözeanbibliothek St. Pölten sind auf Manuscriptorium online, das ich immer noch als Katastrophe sehe. Link via

http://www.dasp.at/bibliothek

Was die riesigen Handschriftenschätze des “Klösterreichs” angeht, so sieht es überhaupt nicht gut aus. Vermutlich gibt es noch die eine oder andere Handschrift, die ich nicht kenne, aber mehr als 20 Handschriften aus österreichischen Klosterbibliotheken dürften nicht online sein, sieht man vom Projekt zum Nachlass der Brüder Pez (18. Jahrhundert) im Stift Melk OSB ab:

http://unidam.univie.ac.at/nachlass/195

Wenn ich mich recht entsinne, sind 10 Klosterneuburger Handschriften auf dem Webserver der Österreichischen Akademie der Wissenschaften online, die von den Informationen in http://manuscripta.at aus erreichbar sind. Eine Meldung von mir zu diesem gescheiterten “Projekt” in Netbib 2006 führt auf

http://web.archive.org/web/20090803145313/http://www.ksbm.oeaw.ac.at/digi.htm (Liste der Signaturen)

4 Codices mit Musiknoten sind verlinkt auf

http://mws.unibas.ch/mikrofilmarchiv/musikhandschriften-online/#c36670

Zwei Handschriften aus dem Zisterzienserstift Rein sind (nur derzeit?) nicht mehr erreichbar:

http://kulturgueter.kath-orden.at/zisterzienserstift-rein

Ein kleines Vaticinium Pontificum (15. Jh.) aus Kremsmünster ist online:

http://schulen.eduhi.at/stift_kremsmuenster/vat/index.htm

Das Archiv der Oswald-Gesellschaft hat das Admonter Passionsspiel ins Netz gestellt:

http://sosa2.uni-graz.at/sosa/nachlass/sammlungen/wolkenstein-archiv/index.php

[4 Handschriften aus St. Paul:

http://www.stgallplan.org/de/index_library.html ]

Fazit: Im Vergleich zu dem tollen Angebot von http://e-codices.ch ist, was Österreich zu bieten hat, bescheiden. 1998, als man von Digitalisaten kompletter Handschriften nur träumen konnte, lag Österreich mit Blick auf “Handschriftenforschung im Internet” noch in Führung, wie ich damals schrieb:

http://www.histsem.uni-freiburg.de/mertens/graf/hssalt.htm

Diesen Vorsprung hat es gründlich verspielt.

Update: Josef Pauser kommentiert mein Fazit in

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?p=30594

“Leider sehr tref­fend. Zu viele kleine kurz­fris­tige Projekte, denen schnell der Atem aus­ging, keine öster­rei­chi­sche Gesamtstrategie. Traurig!”

Juli 2014: http://archiv.twoday.net/stories/948989867