Die wichtige Handschrift u.a. mit Rosenplüt-Dichtungen ist jetzt endlich online:
http://nrs.harvard.edu/urn-3:FHCL.HOUGH:4871475
Zu ihr:
Die wichtige Handschrift u.a. mit Rosenplüt-Dichtungen ist jetzt endlich online:
http://nrs.harvard.edu/urn-3:FHCL.HOUGH:4871475
Zu ihr:
[Dörr, Margarete:] Handschriftenkatalog der Bibliothek des Bischöflichen Priesterseminars, maschinenschriftlich, Mainz o. J. [vor 1963]
Der vor allem noch für die frühneuzeitlichen Handschriften wichtige Katalog ist als PDF einsehbar:
http://www.blogs.uni-mainz.de/handschriftencensus/files/2012/05/Doerr_MainzMB_Hsskat.pdf
Bei aller Unzulänglichkeit solcher älterer Verzeichnisse: Es ist absolut wichtig, dass diese ins Netz gestellt werden, da sie das Auffinden bislang unbekannter Überlieferungen ermöglichen und größere Katalogisierungsanstrengungen insbesondere bei den neuzeitlichen Handschriften (denen seit langem hier unsere besondere Aufmerksamkeit gilt) leider kaum zu erwarten sind. Was wäre die Renaissance-Forschung ohne die persönlichen Notizen des Handschriftenforschers Kristeller in seinen Itinera, die ja oft einfach nur ohne Autopsie die Angaben aus älteren Verzeichnissen zusammenfassen?
Leider weigert sich Frau Uhlemann von der Darmstädter Bibliothek, von deren großem Handschriftenbestand nur ein Teil in gedruckten Katalogen erschlossen ist (das betrifft auch viele mittelalterliche Handschriften), die älteren Beschreibungen von Knaus online zu stellen.
#fnzhss
Dissertation von Jan Marr (2010):
http://ubt.opus.hbz-nrw.de/volltexte/2010/593
Behandelt werden auch Drucke aus dem Schwabenkrieg 1499.
Der Tagungsbericht des Gedenkortes T4 zieht folgendes Fazit: ” …. Für die Archivare und Juristen (mit einer Ausnahme) galten axiomatisch die schutzwürdigen Belange Dritter, für die Historiker und Angehörigen die Würde der Opfer, die gebiete, dass man die Namen nenne. So kam man nicht zusammen.
Als Kompromiss wurde schließlich genannt, dass man ein Gedenkbuch mit voller Namensnennung machen könne, wenn man es nur in einem Exemplar an einem nicht öffentlich zugänglichen Ort auslege. Die Arbeitsgruppe wollte sich damit nicht abfinden und weiterarbeiten, auch wenn sie sich damit möglicherweise in der Illegalität befänden.
Als Fazit lässt sich festhalten, dass wohl noch selten ein derart intensives Zusammenprallen zweier Zugänge zu dem Thema beobachtet werden konnte. Mittlerweile jahrzehntelang eingeübte Praxen der Erinnerung und des Gedenkens trafen auf eine stahlbetonharte Wand aus Paragraphen und Vorschriften. Es bleibt zu hoffen, dass eine Lösung gefunden werden kann. …”
Das Bundesarchiv zieht ebenfalls ein Fazit: “…. Während die Archivarinnen und Archivare auf die auch im Bayerischen Archivgesetz festgehaltenen schutzwürdigen Belange der Angehörigen verwiesen, forderte die Mehrzahl der übrigen Tagungsteilnehmerinnen und -teilnehmer eine Publikation der Namen. Als Kompromiss wurde vorgeschlagen, in einer noch zu errichtenden Gedenkstätte ein einzelnes Gedenkbuch unter Aufsicht der Öffentlichkeit zu präsentieren. Falls Angehörige eine Anonymisierung der Namen ihrer Verwandten verlangen, könnte dies in dem Buch durchgeführt werden.
Bei der abschließenden Podiumsdiskussion von Vertretern der Politik aus dem Raum der bayerischen Landeshauptstadt und Frau Dr. h.c. Charlotte Knobloch als Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern konnte ebenfalls keine Einigung gefunden werden, wie eine Veröffentlichung der Namen der “Euthanasie”-Opfer aus München erfolgen kann ….”
Vor zwei Jahren erhielt ich folgende archivrechtliche Würdigung zur Gesetzeslage in NRW: “”…. Aber auch nach Ablauf der Schutzfristen ist über die Generalklausel des § 6 Abs. 2 Nr. 3 ArchivG NRW die Nutzung “ganz oder für Teile des Archivguts zu versagen, wenn schutzwürdige Belange Betroffener oder Dritter beeinträchtigt würden.” Wenn bei den Verstorbenen etwa Erbkrankheiten festgestellt wurden, würde bei einer Verwendung von Klarnamen durch weitere Recherchen eine Brücke zu lebenden Angehörigen geschlagen werden können, die sich in ihren schutzwürdigen Belangen durchaus beeinträchtigt fühlen könnten. In solchen Fällen bedürften Sie in jedem Fall der Erwilligung einschlägiger Angehöriger. Wenn keine Erbkrankheiten vorliegen, könnte freilich wegen des langen zeitlichen Abstandes ein rechtserhebliches persönliches Interesse der Angehörigen an der Wahrung der Anonymität der Toten schon zu verneinen sein. ….”
Ratlosstehen nun die Praktiker vor Ort – einerseits das berichtigte Forschungs- und Erinnerungsinteresse, andererseits eine Gesetzeslage die die schützt, die (scheinbar) gar nicht geschützt werden wollen….
Müsste man da nicht die Gesetzeslage ändern?
Beitrag von Martin Roland/Andreas Zajic im Archiv für Diplomatik 2013
“Seit Beginn des Jahres 2014 können weitere 544 Akten mit genau 47587 digitalisierten Seiten der Reinschriftenprotokolle des Politbüros des ZK der SED für den Zeitraum von 1971 bis Dezember 1980 vollständig online gelesen werden. Damit besteht jetzt die Möglichkeit, die Findbücher und die Reinschriftenprotokolle des Politbüros für die Zeit von 1949 bis Dezember 1980 online im Internet einzusehen und auszuwerten. ”
http://www.bundesarchiv.de/oeffentlichkeitsarbeit/meldungen/03842/index.html.de
http://othes.univie.ac.at/26625
Kerschner, Jonas (2013) Aspekte der Archivierung digitaler Geodaten und kartographischer Darstellungsformen.
Diplomarbeit, Universität Wien. Historisch-Kulturwissenschaftliche Fakultät
BetreuerIn: Dusek, Peter
“Jährlich werden unter großem Aufwand und Kosten von staatlichen und privaten Unternehmen große Mengen an Geodaten (Vektorgraphiken, Rastergraphiken, Luftbilder, Höhenmodelle, etc) und Geoprodukten (Karten, Kartographie- und Geoinformtionsysteme) hergestellt. Sie sind folglich ein technisch komplexes, aber vor allem von der Forschung oft ungenutztes Kulturgut. Durch ihre Komplexität und raschen Weiterentwicklung, steigen auch die Anforderungen an die Archive. Für die Archivorganisation und Dokumentation wird das OAIS Referenzmodell herangezogen. Für eine internationale Vernetzung und Standardisierung ist die Mitarbeit internationaler Geo-Organisationen, wie das OGC oder INSPIRE, notwendig. Die Archivierungsmethoden Migration und Emulation sind mit Vor- und Nachteilen behaftet. Aufgrund der Komplexität und Diversität der Daten und Applikationen muss vorher abgewogen werden, welche Methode am besten geeignet ist. Schlussendlich werden an das Archivpersonal steigende Fachkenntnisse und Anforderungen gestellt: Sowohl für die Erschließung und Bereitstellung von digitalen Geodaten, als auch für die Bereitstellung, Aufbereitung und Restauration von Analogbeständen werden Fertigkeiten in GIS und Bildverarbeitungsprogrammen benötigt.”
Besiedlungsgeschichte Württembergs vom 3. bis 13. Jahrhundert n. Chr., 1938
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/id/6822747
Geschichte des Hauses Hohenlohe, 1903-1908
http://digital.ub.uni-duesseldorf.de/id/6817178
Ich würde mal sagen: Seine Sicht spielt keine Rolle …
http://www.kanzlei-nierenz.de/der-naive-ole-von-beust-wie-der-redtube-skandal-weiter-geht
“Unsere Kanzlei konnte ermitteln, dass U+ C schwere Verstöße gegen die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) begangen hatte. So hat der einzige Geschäftsführer dieser RA-GmbH seine Anwaltszulassung ausschließlich in Hamburg, was bei RA-GmbH gem. § 59 i BRAO nicht zulässig ist. Die Rechtsanwaltskammern in Nürnberg und Hamburg haben mittlerweile entsprechende Kammerverfahren gegen die U+C und RA Urmann eingeleitet. ”
Unsere Berichterstattung zum Redtube-Abmahnfall:
Von Heidemarie Bodemer (2008):
Friday Flowers 1/10/14 by Sonny Carter is licensed under a Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivs 3.0 Unported License.
“Antwort der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 1749 vom 6. November 2013
der Abgeordneten Lukas Lamla und Daniel Schwerd PIRATEN
Drucksache 16/4342
Die Ministerin für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport hat die Kleine Anfrage 1749 mit Schreiben vom 9. Dezember 2013 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Minister für Inneres und Kommunales beantwortet.
Vorbemerkung der Kleinen Anfrage
Nicht erst seit dem Einsturz des Historischen Archivs der Stadt Köln stehen Kultureinrichtungen vor der Herausforderung, historisch bedeutsame Unterlagen und Materialien sicher und dauerhaft zu bewahren. Archive, Museen und Bibliotheken müssen frühzeitig Vorkehrungen treffen, um Beschädigung und Zerstörung von Kulturgut zu vermeiden.
Dabei sind es in der Regel nicht die großen Katastrophen wie Erdbeben oder Kompletteinstürze von Gebäuden, die den Erhalt von Kulturgut gefährden, sondern kleinere Störungen wie Wasserrohrbrüche, plötzliche und kurzfristige Überflutungen bei Starkregenfällen, Kabelbrände, Stromausfälle und ähnliche alltägliche Geschehnisse, die plötzlich eintreten und so-fortiges Handeln erfordern.
Oft können einfachste organisatorische, technische und bauliche Maßnahmen wie die regelmäßige Durchführung von Evakuierungsübungen, die Unterwannung von Wasserleitungen in Magazinräumen, ein Rückbau von Stromleitungen oder das Vorhandensein von Abdeckfolie schwere Schäden vermeiden. Notfallkontaktlisten und Checklisten, die im Notfall schnell abgearbeitet werden können, leisten dann wertvolle Hilfestellung. Treten trotzdem unvermeidbare Notfälle ein, können die Auswirkungen dann begrenzt werden, wenn Rettungskräfte und Fachleute Notfallabläufe kennen und Rettungsmaßnahmen routiniert beherrschen.
In der Praxis von Archiven, Bibliotheken und Museen hat sich zum einen eine gute Notfallvorsorge als wirksam erwiesen, zum anderen im Schadensfall eine intensive und spartenübergreifende
Kooperation und gegenseitige Unterstützung der unterschiedlichen Akteure, auch über Verwaltungsgrenzen hinweg. Teilweise wurden zu diesem Zweck sogenannte Notfallverbünde gegründet, in denen sich die Träger unterschiedlichster Kultureinrichtungen verpflichten, im Schadensfall schnelle und unbürokratische Hilfe zu leisten und sich bei Bedarf auch Personal- und Sachmittel gegenseitig zur Verfügung zu stellen.
Wir bitten die Landesregierung, ihre Antworten auf die folgenden Fragen 1 bis 4 jeweils nach den einzelnen Kulturgut bewahrenden Einrichtungen des Landes – dem Landesarchiv NRW und seinen unterschiedlichen Standorten, dem Archiv des Landtags NRW, der Kunstsammlung NRW sowie den verschiedenen Landesbibliotheken – aufzuschlüsseln.
1. Welche Materialien zur Erstversorgung von geschädigtem Kulturgut (sog. “Notfallboxen”) werden in den Kulturgut bewahrenden Einrichtungen des Landes NRW dauerhaft vorgehalten?
Die Universitäts- und Landesbibliothek Münster hält eine Notfallbox vor Ort vor, die Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf verfügt über mehrere Notfallboxen. Die Universitäts- und
Landesbibliothek Bonn hält derzeit noch keine Notfallboxen vor. Das Landesarchiv NRW verfügt derzeit an den Standorten Düsseldorf, Münster und Detmold über jeweils ein Notfallset;
ein Notfallset besteht aus 4 Notfallboxen. Die Kunstsammlung NRW verfügt aufgrund des heterogenen Sammlungsbestands über keine Notfallboxen.
2. In welcher Form leistet die Landesregierung den Kulturgut bewahrenden Einrichtungen des Landes NRW praktische Unterstützung bei der Notfallvorsorge?
Sofern die betreffenden Einrichtungen sich mit der Bitte um praktische Unterstützung an die
Landesregierung wenden – was bisher nicht der Fall war –, wird diese eine Unterstützung im Rahmen ihrer Möglichkeiten gewähren.
3. Welche besonderen Maßnahmen hat die Landesregierung getroffen, um in den Kulturgut bewahrenden Einrichtungen des Landes NRW vorhandene digitale Unterlagen vor Beschädigung und Verlust zu schützen?
Die Landesregierung hat das Projekt „Digitales Archiv NRW“ initiiert, das im nächsten Jahr in den Dauerbetrieb überführt werden soll. Mit diesem Projekt wird eine technische und organisatorische Infrastruktur zur Verfügung gestellt, die es sowohl den landeseigenen Gedächtniseinrichtungen als auch kommunalen und privaten Kultureinrichtungen ermöglicht, originär
digitales Kulturgut und Digitalisate von analogem Kulturgut dauerhaft zu sichern.
4. Welche der Kulturgut bewahrenden Einrichtungen des Landes NRW sind bereits an Notfallverbünden beteiligt bzw. planen eine solche Beteiligung?
Es gibt einen Notfallverbund in Münster, an dem die dortige Universitäts- und Landesbibliothek beteiligt ist. Die ULB Düsseldorf ist an keinem Notfallverbund beteiligt, prüft aber die
Möglichkeiten einer Beteiligung. Die ULB Bonn plant einen Notfallverbund zusammen mit Bibliotheken und Archiven im Raum Bonn/Rhein-Sieg. Das Landesarchiv NRW ist am Standort Münster am Münsteraner Notfallverbund beteiligt. Am Standort Detmold laufen derzeit die Arbeiten zur Errichtung eines Notfallverbunds, an dem auch das LAV NRW beteiligt sein wird. In der Abteilung Rheinland ist perspektivisch die Errichtung eines gemeinsamen Notfallverbunds mit Kulturgut bewahrenden Einrichtungen am neuen Standort Duisburg, der im kommenden Jahr bezogen wird, geplant. Die Kunstsammlung NRW plant, sich mit der Stadt Düsseldorf bezüglich eines Notfallverbundes in Verbindung zu setzen.
5. Wie plant die Landesregierung, die Initiierung und Etablierung von Notfallver-bünden von Kulturgut bewahrenden Einrichtungen des Landes NRW mit Einrich-tungen in kommunaler und privater Trägerschaft zu fördern?
Bisher sind diesbezügliche Erwartungen von Einrichtungen in kommunaler und privater Trä-gerschaft nicht an die Landesregierung herangetragen worden. Die Kultureinrichtungen or-ganisieren Notfallverbünde in eigener Initiative. Wie die Landesregierung hier unterstützen kann, lässt sich erst ermitteln, wenn konkreter Bedarf angemeldet wird.”
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