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Eine Inkunabel aus der Adelsbibliothek Solms-Laubach in Boston

Zur Laubacher Bibliothek siehe hier

http://archiv.twoday.net/stories/8384319

In James F. Ballards Katalog der Manuskripte und Inkunabeln der Boston Medical Library 1944 erscheint unter Nr. 480 ein Band aus dem Besitz einer Arztfamilie mit vielen handschriftlichen Anmerkungen zu Familien aus Frankfurt und Umgebung, der aus der Bibliothek Solms-Laubach stammt. Schon 1934 gehörte das gute Stück der Bostoner Institution:

http://pubmedcentralcanada.ca/picrender.cgi?accid=PMC234177&blobtype=pdf

In Harvards Countway Library, wo die Altbestände der Boston Medical Library aufbewahrt werden, ist der Band unter Rare Books Ballard 480 zu finden:

http://hollis.harvard.edu/?itemid=|library/m/aleph|009565475

Ein Blick in Needhams IPI zeigt, dass eine ganze Reihe von Inkunabeln aus der Laubacher Bibliothek über die ganze Welt verstreut sind:

Solms-Laubach, counts of, of Laubach, Oberhessen, fd. c. 1680 incl. books from Arnsburg OCist (stamp: Bibliotheca Solms-Laubacensis) (Schwenke 908: c.100 incs.): DeR(M) 34, 90, 92; ULC 2616; Harv. 2322, 2336; N-63: Deckel 151; Doh I 57 (M-697: early inscn.: Laubach)?; Illinois 136, 823 (bkpl.: Comes de Solms)

1893 hatte die Bibliothek etwa 100 Inkunabeln:

https://archive.org/stream/adressbuchderde00schwgoog#page/n514/mode/2up

Derzeit weist der GW 47 Ausgaben in Laubach nach.

Später Ruf aus der Gruft: Sogenannter Fürst verklagt Fachanwalt

http://fachanwalt-fuer-it-recht.blogspot.de/2014/01/anwaltsschicksal-vom-fuersten-verklagt.html

RA Möbius soll Presseartikel über die sich Fürst von Schaumburg-Lippe nennende Person entfernen. Bemüht wird einmal mehr das LG Hamburg, vor dem ja auch Heinrich Prinz zu Fürstenberg klagte, siehe

http://de.wikipedia.org/wiki/Diskussion:Heinrich_F%C3%BCrst_zu_F%C3%BCrstenberg

(In diesem Zusammenhang löschte Edlef Stabenau übrigens auch netbib-Artikel von jp und mir.)

Zurück zum Schaumburger Fürstenp*!

“Dass ausserdem ein Versuch des im Schloss Bückeburg zur Miete untergebrachten niedersächsichen [sic] Staatsarchivs historische Dokumente, welche das Unrecht der Führung des Namens “Fürst zu Schaumburg-Lippe” belegen, mittels Kostenforderungen aus meinem Pressearchiv zu entfernen am Ende rechtskräftig gescheitert ist, soll nur am Rande erwähnt werden. ”

Die Gerichtsentscheidung dazu:

http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/moebius-niedersachsen-urteil-berufung.pdf

Hoffen wir, dass der tapfere Streiter gegen Fürstenhybris und Himmelsscheibenkommerz auch diesmal obsiegt.

Warum ISIL?

Mein Mitarbeiter Lars Voßen erläuterte im Weblog des RWTH-Hochschularchivs und nun auch in Archive 2.0, wieso wir eine ISIL-Kennung beantragt haben:

http://archive20.hypotheses.org/1093

In den Kommentaren ergänzt Karsten Kühnel (Bayreuth): “Das Universitätsarchiv hat eine ISIL beantragt, um sich im EAG-XML-File für das Archivportal Europa zu identifizieren.”

Wertheimer Vogteirechnungen im Blog:

“Nach www.1628blog.de (6000 Klicks in 2013) betreibe ich in diesem Jahr ein weiteres Blog aus Archivalien: www.burgvogtei-wertheim.de. Dahinter steht eine Küchenrechnung aus dem Jahr 1614, die heute Jubiläum hat: vor 400 Jahren …
Die Stadt Wertheim unterstützt das Blog als Marketing für die Wertheimer Burg. Ich sehe das auch als Beispiel dafür, wie man Archive fürs Kulturmarketing in der digitalen Welt nutzen kann.”
Quelle: Robert Meier via Facebook

Ärgerliches Geschreibsel von Bernau in Sachen Iffland

Edelfeder Nikolaus Bernau hat auch in Sachen Iffland — wir berichteten http://archiv.twoday.net/stories/603122585 – zum Stift gegriffen und einen Artikel verfasst, der deutlich schlechter ist als die Erstveröffentlichungen in FAZ, SZ und Tagesspiegel.

“Die Antiquare haben sich nämlich nach aktuellem Stand der Dinge offenbar sehr redlich verhalten. Als ihnen die Ahnung kam, dass Hugo Fettings Verkauf nicht nur Objekte umfassen könnte, die eindeutig ihm gehörten, informierten sie die Akademie und einigten sich über die gütliche Rückgabe etlicher Papiere Ifflands. Wie schon im Fall des Stralsunder Stadtarchivs zeigte sich auch hier, dass Antiquare nichts mehr fürchten als öffentlichen Streit um Eigentumsfragen. Ihr Geschäft lebt vom guten Ruf.”

Man wird verstehen, dass ich diese Mohrenwäsche eines halbseidenen Gewerbes, das sich in der Causa Stralsund als abscheulich wie eh und je erwiesen hat (und Bernau sollte das besser wissen) extrem unangemessen finde. Sobald man in Google Books nach Rechtsnachfolge Theatermuseum sucht, stößt man auf Auszüge aus der Arbeit von Ruth Freydank 2011, in der ein Schreiben des Vizepräsidenten der Stiftung Preußischer Kulturbesitz zitiert wird, in dem eindeutig der Rechtsanspruch der Stiftung auf die Bestände des Museums des Preußischen Staatstheaters erhoben wird.

http://books.google.de/books?id=0EX7Jh-jtjQC&pg=PA56

Redlich wäre es einzig und allein gewesen, angesichts unklarer Zuständigkeiten mit allen potentiellen Eigentümern zu verhandeln und nicht nur mit der Akademie der Künste, also mit dem Land Berlin und der Stiftung Preußischer Kulturbesitz.

Von keiner Sachkenntnis getrübt sind die Ausführungen Bernaus zur Rechtslage:

“Die Sachlage ist also weiter vertrackt. Wenn nämlich Fetting tatsächlich die 34 Korrespondenzbücher aus dem Müll gefischt haben sollte, dann könnten sie ihm durchaus gehören. Wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die Bücher gegen den Willen der eigentlichen Eigentümer dorthin, in den Müll nämlich, gelangten und damit herrenlos wurden.

Wenn er sie aber „gerettet“ hat, war er zur Ablieferung verpflichtet. Andererseits stellt sich die Frage, ob er sich das Eigentum – wir erinnern an die Debatte um die Sammlung Gurlitt – nicht regelrecht ersessen hat, einfach dadurch, dass über Jahrzehnte niemand nach den Büchern fragte, die in seinen Regalen standen.”

Wir lesen dazu
http://de.wikipedia.org/wiki/Dereliktion
http://de.wikipedia.org/wiki/Ersitzung

Wer ein sensationelles Kulturgut auf dubiose Weise in seinen Besitz bringt (Freydank hat in einem kurzen Interview im Deutschlandradio gestern deutlich Zweifel an den darstellungen Fettings angemeldet), kann nicht als redlicher Ersitzer gelten.

Gewidmetes Museumsgut war und ist eine öffentliche Sache im Anstaltsgebrauch. Trotz der verfehlten Rechtsprechung zum Hamburger Stadtsiegelfall

http://archiv.twoday.net/stories/97013438

bejahe ich einen Herausgabeanspruch des Rechtsnachfolgers der untergegangenen Anstalt.

Es gilt die Unschuldsvermutung, aber ich darf sehr wohl meiner Überzeugung Ausdruck verleihen, dass ein Wissenschaftler, der ein herausragendes Kulturgut sich als Privateigentum mutmaßlich widerrechtlich aneignet und die Wissenschaft nicht über seine Existenz unterrichtet, für mich aus moralischer Sicht kriminell handelt. Mit dem Angebot an die Akademie der Künste wurde sein Eigentümeranspruch deutlich. Die Akademie wäre verpflichtet gewesen, die erwähnten anderen Institutionen/potentiellen Eigentümer von dem einzigartigen Kulturgut, dessen Rang die dortigen Verantwortlichen anscheinend entscheidend verkannt haben, zu unterrichten.

Ein sensationelles Kulturgut schlummert jahrzehntelang bei einem Theaterwissenschaftler, der in seiner ungedruckten Greifswalder Dissertation (1978) zu Iffland (sein Spezialgebiet war sonst die Theatergeschichte der Weimarer Republik) mit keiner Silbe erkennen lässt, dass er über sie verfügt: “Deren Quellennachweise haben allerdings nur Bezug zu Materialien aus dem Archiv der Akademie der Künste, in dem er seit 1952 arbeitete und seit 1953 eine Iffland-Gesamtausgabe vorbereitete. Von Privatbesitz ist darin nicht die Rede.” (Bernau)

Der 90-jährige Hugo Fetting aber sagt uns am Telefon, bei klarem Bewusstsein und druckreif formuliert: „Ich habe die Sachen per Zufall im Sommer 1953 in der Oberwallstraße in den Trümmern der ehemaligen Generalintendanz der Preußischen Staatstheater gefunden und nach Hause genommen. Das wäre kurz danach verloren gegangen, denn dort wurde dann das Gästehaus der DDR-Regierung gebaut. Ich fühle mich völlig im Recht als Finder und Eigentümer, nachdem sich über 50 Jahre niemand gemeldet hat. Ich habe die Papiere für meine Dissertation über Iffland und das Königliche Nationaltheater benutzt.“ (Tagesspiegel)

Wie soll sich bitteschön jemand melden, wenn man nichts von dem Bestand weiß? In Rechnung zu stellen sind auch die Eigentümlichkeiten der DDR-Forschung, die nach Möglichkeit prestigeträchtige Erstpublikationen eigenen Wissenschaftlern und natürlich vor allem Akademie-Wissenschaftlern vorbehielt.

Halten wir fest: Nachweisbar ist, dass Fetting dem Antiquariat Inlibris wertvolle Stücke anbot, die einem anderen Eigentümer (nämlich der Akademie der Künste) gehörten. Schon allein dieses Faktum lässt es als möglich erscheinen, dass er in Sachen Iffland-Nachlass als Dieb zu gelten hat.

Update:
http://www.dw.de/streit-um-ifflands-nachlass/a-17351594
http://www.tagesspiegel.de/kultur/staatsministerin-monika-gruetters-zum-ifflands-briefarchiv-wie-es-weitergeht-mit-iffland/9312348.html