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Zu Krise und Perspektiven der deutschen Archive spricht zu uns: Michael Hollmann, Präsident des Bundesarchivs

http://www.deutschlandfunk.de/archive-kulturelles-gedaechtnis-der-nation.911.de.html?dram:article_id=273344

Hollmann drückt sich ganz eindeutig um eine konkrete Antwort auf die Frage, ob er auch alles bekommt, was ihm zusteht. Er labert in bestem drögen Verlautbarungsdeutsch über den Rechtsanspruch, ohne sich zur brisanten Frage der wilden Kassationen zu äußern. Der Interviewer hakt nicht nach, sondern wechselt zu Baufragen. Später fällt es ihm nochmals ein und Hollmann drückt sich erneut. Sein Vorgänger Weber hatte sich bei den “Bundeslöschtagen” klar positioniert.

Bei der zweiten Nachfrage nimmt Hollmann erneut die Behörden in Schutz und biegt die Frage in Richtung von Nachlässen, die in Parteistiftungen gelangen. Auf Nachfrage: Für das Bundesarchiv gebe es keine rechtliche Möglichkeit, solches Bundesarchivgut herauszufordern. Das sei Aufgabe der Behörden. Ist das juristisch so?

Hollmann antwortet auf die Frage, ob Bezahldienste (wie bei der NARA) ein mögliches Modell für das Bundesarchiv seien: Unbedingt! Später sagt er dann noch, dass die bisherigen Angebote gebührenfrei seien. Digitalisierung werde erheblich ausgeweitet werden.

Weiteres Thema: Archivportal. Könne nicht von Jetzt auf Gleich geschehen …

Fazit: Höchst enttäuschend, was dieser Repräsentant des wichtigsten deutschen Staatsarchivs sagt oder besser gesagt nicht sagt.

Von der hohen Kunst ein Plagiat zu fertigen … und keinen Spaß zu verstehen

Roland Schimmel schrieb ein Büchlein “Von der hohen Kunst ein Plagiat zu fertigen” mit einem fiktiven Geleitwort des Plagiators Guttenberg, der nun Klage eingereicht hat.

Karl-Theodor zu Guttenberg (42, CSU), nach Abschreibevorwürfen bei seiner Doktorarbeit zurückgetretener Bundesverteidigungsminister, hat den Münsteraner LIT- Verlag verklagt.
Der Ex-Politiker fordert von dem Wissenschaftsverlag die Zahlung von 633,32 Euro sowie eine Erklärung, den Buchtitel „Von der hohen Kunst ein Plagiat zu fertigen” nicht weiter zu vertreiben. Für den 11. April ist eine Güteverhandlung vor dem Hamburger Landgericht angesetzt, so ein Verlagssprecher.

http://www.bild.de/bildlive/2014/16-guttenberg-34112780.bild.html

Nach Guttenbergs Anwälten nicht ansatzweise als Satire erkennbar? Bei diesem Thema und der Datierung des Geleitworts auf den 1. April? Für wie blöd halten die denn den durchschnittlichen Leser des Werks?

Fettings fettige Finger auf dem Iffland-Nachlass

Die FAZ berichtet von einem Casus, den ich selbst als veritablen Skandal einschätze:

http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/debatten/kurioser-nachlassfund-die-iffland-raeuberpistole-12739603.html

Im Katalog der Ludwigsburger Buchmesse „Antiquaria“ hat das Wiener Antiquariat Inlibris einen der bedeutendsten theatergeschichtlichen Nachlässe angeboten: den von August Iffland, ein Konvolut aus sechstausend Briefen in 34 Bänden – zum Preis von 450.000 Euro. Hugo Fetting, ehemaliger Mitarbeiter der DDR-Akademie der Künste, muss ihn sich angeeignet haben.

Dass die Akademie der Künste das Eigentumsrecht anerkannt hat, befremdet insofern, mag ihr aber im Zuge der Rückgabeverhandlungen opportun erschienen sein. Der Wiener Antiquar wiederum sieht sich „hinterrücks“ behandelt, weil die Akademie, kaum hatte sie ihren Teil an der Sammlung wieder, das Landesarchiv Berlin informierte. Das führte, über die Berliner Senatskanzlei und ausgelöst durch den Ludwigsburger Katalog, zu einer Strafanzeige gegen Hugo Fetting und einem Hinterlegungsantrag, um den Verkauf einstweilen zu verhindern.

Zusätzliche Informationen gibts andernorts:

http://www.tagesspiegel.de/kultur/der-iffland-nachlass-auferstanden-aus-ruinen/9294768.html

Klar erscheint dabei nur eines: Die 34 Bände und über 6000 Blätter, vermutlich auch mit amtlichen Stempeln versehen, waren erkennbar in öffentlichem Besitz, womöglich käme auch der Bund als Rechtsnachfolger des Landes Preußen mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz als Eigentümer in Betracht. Ein gutgläubiger Erwerb durch „Ersitzen“ ist in einem solchen Fall eigentlich nicht möglich. Der 90-jährige Hugo Fetting aber sagt uns am Telefon, bei klarem Bewusstsein und druckreif formuliert: „Ich habe die Sachen per Zufall im Sommer 1953 in der Oberwallstraße in den Trümmern der ehemaligen Generalintendanz der Preußischen Staatstheater gefunden und nach Hause genommen. Das wäre kurz danach verloren gegangen, denn dort wurde dann das Gästehaus der DDR-Regierung gebaut. Ich fühle mich völlig im Recht als Finder und Eigentümer, nachdem sich über 50 Jahre niemand gemeldet hat. Ich habe die Papiere für meine Dissertation über Iffland und das Königliche Nationaltheater benutzt.“

Allerdings: Fetting hat 1978 bei seiner Doktorarbeit in Greifswald als Quelle seines Wissens das Archiv der Staatsoper Unter den Linden angegeben. Dort hatte er gearbeitet, „und denen gehörte vorher das Trümmergrundstück, wo ich alles gefunden habe“. Bernd Schultz, Chef des Auktionshauses Grisebach sagt dazu: „Alles, was nicht zur Rückführung dieses einmaligen Konvolutes an seinen angestammten Ort in Berlin führen würde, wäre ein Skandal. Man kann sich mit dem derzeitigen Besitzer über einen ,Finderlohn’ unterhalten. Aber über sonst auch gar nichts.“

http://www.sueddeutsche.de/kultur/nachlass-von-august-wilhelm-iffland-kaufleute-im-theater-1.1857231-2

Fetting hat für seine Sammlung, darunter die Iffland-Korrespondenz, Ende 2012 50.000 Euro erhalten.

Mit Schreiben vom 29. November 2013 teilte die Berliner Senatsverwaltung dem Wiener Antiquariat mit, sie habe “heute Strafanzeige gegen unbekannt sowie insbesondere gegen Herrn Dr. Hugo Fetting wegen aller in Betracht kommender Delikte gestellt”. Zugleich ersuchte sie das Wiener Antiquariat, das Verkaufsangebot des Konvoluts für die Antiquaria in Ludwigsburg zurückzuziehen. Dem kam Inlibris umgehend nach. Gegenüber der SZ kündigte der Geschäftsführer Hugo Wetscherek an , man werde “bis zur vollständigen Provenienzklärung den Bestand nicht anbieten”. Zugleich übergab er die Korrespondenzbände seiner Anwaltskanzlei. Der SZ gegenüber äußerte er sein Unverständnis, dass die Berliner Verwaltung nun, nach der mit der Akademie getroffenen Vereinbarung, plötzlich so massiv tätig geworden sei. Die Senatskanzlei wiederum zeigt sich “zuversichtlich”, einen Anspruch auf Herausgabe durchsetzen zu können.

Es ist offenkundig, dass die Berliner Stellen hier nicht an einem Strang gezogen haben. So pocht der Wiener Antiquar jetzt gegenüber der Senatsverwaltung auf die mit der Akademie getroffene Vereinbarung. Zugleich fällt auf, dass die Vereinbarung selbst in dem ihr beigefügten Provenienzvermerk den Verkäufer sehr deutlich ins Zwielicht stellt. Wenn das aber so ist, warum hat dann die Akademie das Eigentumsrecht von Inlibris ausdrücklich anerkannt?

Katalog der Ludwigsburger Messe (albern als “zensiert” gekennzeichnet):

http://www.antiquaria-ludwigsburg.de/katalog/Antiquaria_2014-2.pdf

Kommentar: Einmal mehr erweist sich der Antiquariatshandel als halbseidenes Gewerbe, bei dem der Schutz von und der Respekt vor Provenienzen kleingeschrieben wird.

Thema Inlibris hier:
?s=inlibris

Update:
http://www.deutschlandradiokultur.de/buehne-eine-der-interessantesten-wiederaufgetauchten.954.de.html?dram:article_id=273918#

Heinrich-Bullinger-Briefwechseledition Bd. 1-14 online

http://www.hr-lavater.ch/2014/01/07/heinrich-bullinger-briefwechseledition-tolle-lege-%E2%80%A2

Die ersten 14 Bände der bislang 15bändigen Ausgabe können nach Herunterladen einer Software kostenlos eingesehen werden, was natürlich mit dem Ziel Nachnutzbarkeit von Open Access nicht vereinbar ist. Eine genaue Referenzierung einzelner Briefe/Seiten durch URIs (Permanentlinks) im Sinne des Semantic Web ist so natürlich auch nicht möglich. Ebensowenig die Einbindung der Personendaten in das GND-Netz.

Und selbstverständlich kann man bei der Arbeit mit Bibliothek-PCs (bzw. allen Geräten, für die man keine Adminrechte hat) die spontane Benutzung des Briefwechsels vergessen.