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Deutschsprachige Straßburger Handschriften in Gallica

Nicht nur das Pariser Schembartbuch Ms. allemand 259

?p=6450#comments

sondern auch

Ms. 334 ‘Wandelart-Fragment
http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b525031211/f7.item

[Die weiteren: http://goo.gl/k8nQzx

Ms. 76, 84, 127, 150, 305, 381]

Mit der Suche nach allemand und der Einschränkung auf Handschriften werden auch etliche Handschriften der BNU Strasbourg gefunden z.B. ‘Der Heiligen Leben’

http://www.handschriftencensus.de/13668

Gibt man in der erweiterten Suche von Gallica im Titel

manuscrits allemands

ein, erhält man über 100 Treffer, darunter die Twinger-Handschrift Ms. 2935 mit dem Bericht des Hans Fründ über eine Hexenverfolgung im Wallis. Die Handschrift stellte Georg Modestin 2005 vor (mit Edition des Fründ-Berichts):

http://doc.rero.ch/record/22050/files/I-N-268_2005_10_00.pdf

Leider stellt sich heraus, dass in diesem Fall – ohne Kennzeichnung in den Metadaten – nur einige Seiten digitalisiert wurden, während andere (wenige) Straßburger Handschriften wie obiges Legendar durchaus komplett vorliegen.

Bei http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b10224630q.r=.langDE ist nicht auf Anhieb klar, ob das Ms. komplett ist – was soll das, nur etwa die Hälfte der Seiten ins Netz zu stellen?

Die oberrheinische Mystik ist umgezogen, die Links unter

http://www.bnu.fr/collections/la-bibliotheque-numerique/la-mystique-rhenane

funktionieren nicht mehr, was der Handschriftensus bisher nicht realisiert hat.

Ziemlich unerfreulich berührt, dass man auf

http://www.numistral.fr

mit der Eingabe von liber die Meyer’sche Reformchronik nicht mehr findet.

Sie liegt auf Gallica

http://gallica.bnf.fr/ark:/12148/btv1b102247968

Was für ein Schrott!

Technologische Bilderhandschrift des Nürnberger Patriziers Martin Löffelholz (1505) in Krakau online

http://fbc.pionier.net.pl/id/oai:jbc.bj.uj.edu.pl:258834 (Djvu)

Es handelt sich um den ehemaligen Berliner (nun Krakauer) mgq 132, über den ganz unzulänglich unterrichtet

http://www.handschriftencensus.de/11778

Der Technikhistoriker Franz M. Feldhaus, ehemaliger Ehrendoktor der RWTH, stellte die Handschrift 1933 in den MVGN vor, Emil Reicke schrieb einen biographischen Anhang:

http://periodika.digitale-sammlungen.de/mvgn/Blatt_bsb00001031,00000.html

Die große technikgeschichtliche Bedeutung des Codex stellten unter anderem heraus

Werner Schultheiß in den MVGN 1966
http://periodika.digitale-sammlungen.de/mvgn/Blatt_bsb00000970,00116.html

Gerhard Hirschmann im Familienartikel der NDB:
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00016333/image_45

Zur Person (GND):
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=137851367

#fnzhss

Forschungsdaten verschwinden rasch

“Einen Blick in den Bereich der Wissenschaften haben kanadische Forscher geworfen und einmal überprüft, wie lange auf Forschungsdaten zugegriffen werden kann. Dazu haben sie 516 Artikel mit morphologischen Daten von Pflanzen und Tieren herangezogen, die zwischen 1991 und 2011 veröffentlicht wurden. Herangezogen wurden einfache Daten, nämlich Längenmessungen, die seit Jahrzehnten gleich gemacht werden. Die wissenschaftlichen Untersuchungen waren mit Steuermitteln gefördert worden, die Daten sollten also zugänglich bleiben. Dabei zeigte sich, wie sie in ihrer Studie schreiben, die in Current Biology erschienen ist, dass der Zugang zu den Daten vor allem vom Alter der Artikel abhängig ist. Zwei Jahre nach der Veröffentlichung sind die Daten noch weitgehend für andere Wissenschaftler abrufbar, nach 20 Jahren schon sind 80 Prozent der Daten nicht mehr für Online- Recherchen verfügbar.”

http://www.heise.de/tp/artikel/40/40640/1.html

Cimelien der Staats- und Stadtbibliothek Augsburg

Wie

http://researchfragments.blogspot.ch/2013/12/augsburg-sustb-going-digital.html

berichtet, macht das MDZ ausgewählte Handschriften der Augsburger Stadtbibliothek online zugänglich. Ich zähle im OPACplus (Suche nach: SuStB Augsburg cod,) bisher neun Stück. Da Links zu Digitalisaten fehlen, sind im Augenblick davon drei auffindbar auf der ersten Trefferseite von

http://www.digitale-sammlungen.de/index.html?c=suchen&ab=SuStB%20Augsburg&kl=&l=de

Update: Die Google Site-Suche bringt auch noch das Psalterium

http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00087339/image_1

ans Licht.

Alben-Träume

Tantner

http://adresscomptoir.twoday.net/stories/589173131

stieß auf einen Open-Access-Band zu Albenartigem:

Kramer, Anke/Pelz, Annegret (Hg.): Album. Organisationsform narrativer Kohärenz. Göttingen: Wallstein, 2013.
http://e-book.fwf.ac.at/o:340

Der 08/15-Archivar wendet sich beim Inhaltsverzeichnis mit Grausen:

http://bvbr.bib-bvb.de:8991/exlibris/aleph/a21_1/apache_media/8VFLBGBKFPEJA5AHJD7CQTATSDKGFU.pdf

Pornoabmahnungen: Zweifel an der Rechtekette

http://www.welt.de/wirtschaft/webwelt/article123360975/Abmahner-besitzt-Filmrechte-womoeglich-gar-nicht.html#disqus_thread

Ausnahmsweise haben nicht nur Foristen und Rechtsanwälte recherchiert, sondern auch Journalisten. Jedenfalls ist die WELT an die Vertragsdokumente über die Rechte an den Pornostreifen herangekommen. Allerdings war die Firma Combat Zone schon seit langem in den einschlägigen Foren wie dem Lawblog im Gespräch.

Zitat aus dem Artikel:

“Die Vertragskopien, die der “Welt am Sonntag” vorliegen, lassen nun außerdem Zweifel aufkommen, ob die The Archive die Online-Verwertungsrechte an den vier Pornofilmen, um die es geht, überhaupt rechtmäßig erworben hat. Den Vertragskopien zufolge hat The Archive die Online-Verwertungsrechte von Pornos von der Berliner Firma Hausner Productions übernommen.

Hausner wiederum erwarb die kompletten, weltweiten Rechte an insgesamt zehn Pornos von der spanischen Firma Serrato Consultores S.L. aus Barcelona, deren deutsche Geschäftsführerin Julia Schilling den Verkaufsvertrag unterzeichnete.

Filmrechte gehören eigentlich einer US-Firma

Doch Serrato Consultores S.L. ist ebenfalls nicht selbst Urheberin der Filme. Die Porno-Streifen wurden ursprünglich unter komplett anderen englischen Titeln von der amerikanischen Pornoproduktions-Firma Combat Zone USA gedreht, wie Einträge in der Branchendatenbank Adult Movie Database belegen – Serrato Consultatores hat sie augenscheinlich nur umetikettiert.

Combat Zone USA vermarktet das Filmmaterial selbst weiterhin online unter dem Originaltitel. Dass die US-Firma tatsächlich ihre kompletten Rechte an Serrato abgetreten hat, ist demnach unwahrscheinlich und wurde von The Archive bislang auch nicht nachgewiesen.”

Journalistenschüler waren auch aktiv, haben aber offenbar wenig herausbekommen, was jetzt auf STERN verwurstet wird:

http://www.stern.de/digital/online/pornoseite-redtube-neue-zweifel-an-rechtmaessigkeit-der-abmahnungen-2080148.html

“Auf eine Anfrage bei der Produktionsfirma Combat Zone erhielt er folgende Antwort: “Wir haben nie exklusive Rechte an ‘High Heels And Glasses 2’ verkauft”.”

Zur Affäre siehe hier

?s=streaming

Die Texte der Lizenzverträge veröffentlichte exklusiv http://abmahnhelfer.de

http://www.abmahnhelfer.de/exklusiv-redtube-affaere-abmahnhelfer-de-veroeffentlich-lizenzvertraege
http://www.abmahnhelfer.de/wp-content/uploads/2013/12/Lizenzvertraege.pdf

Dort heißt es auch: “Die zwischenzeitlich von dem Landgericht Hamburg erlassene einstweilige Verfügung gegen The Archive AG ist wohl weiterhin nicht wirksam, da diese noch nicht rechtskräftig in der Schweiz zugestellt worden ist. „Erst wenn Sie in Bassersdorf im Briefkasten von The Archive AG liegt, ist sie gültig“, sagte IT-Anwalt Johannes von Rüden.”

Eine erste Auswertung der Lizenzverträge im Heise-Forum:

http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Re-Abmahnhelfer-de-veroeffentlicht-Lizenzvertraege/forum-272145/msg-24576172/read

Von den 96.000 Handschriften der BSB München sind erst 6000 online

Maria Rottler sandte mir den Artikel

http://www.welt.de/print/wams/muenchen/article123364258/Reise-in-die-Vergangenheit.html

Da es genügend Archivalia-LeserInnen geben wird, die das Treiben der BSB irgendwie OK finden, möchte ich an einige Punkte erinnern:

* Die BSB betreibt Copyfraud. Digitalisate von Gemeinfreiem werden dem eigenen Anspruch unterworfen.

* Javascript verhindert nicht nur das Abspeichern der Bilder sondern auch, dass Permanentlinks mit der rechten Maustaste bequem kopiert werden können.

* Permanentlinks gibt es nur für einen Teil des Angebots. Das betrifft leider nicht nur die Einzelseite.

* Die Auflösung ist in vielen Fällen völlig ungenügend (z.B. bei Karten) .

* (PDF-)Downloads gibts nur bei einem Teil der Digitalisate.

* Miese Schwarzweiß-Digitalisate von Handschriften sind mitunter unbrauchbar.

* Kein anderer Google-Partner hat einen so hohen Anteil unbrauchbarer Digitalisate.

* Die hauseigene OCR-Erkennung (nur bei einem Teil der Digitalisate) und die Volltextsuchen (eine übergreifende Suche existiert nicht) sind noch weit von Solidität entfernt.

* Die Standardsuche der Digitalen Sammlungen ist unbrauchbar.

Das Ganze ist ein unglaublicher Murks, aber wenn man ausruft “Der Kaiser ist nackt” macht man sich nicht beliebt …

CC: Twoday ist natürlich auch keine Insel der Seligen

“Zur Veröffentlichung der Inhalte im Rahmen von Benutzerportalen sowie eines allgemeinen Portals räumt der
Benutzer Knallgrau sämtliche erforderliche Bearbeitungs- und Veröffentlichungsrechte ein. Knallgrau ist somit berechtigt
Inhalte (Texte, Fotos, Illustrationen) zu bearbeiten und in bearbeiteter und unbearbeiteter Form zu veröffentlichen.”
http://static.twoday.net/www/files/AGBs.pdf

Gemäß http://archiv.twoday.net/stories/589173162 kann man daraus natürlich den Schluss ziehen, dass ich auch in Archivalia rechtswidrig CC-Bilder Dritter veröffentlicht habe.

Wer dagegen als nicht-registrierter Kommentator in seinen Archivalia-Kommentar via img src ein CC-Bild einbindet, kann dies rechtmäßig tun (vorausgesetzt er hält sich an die CC-Bedingungen), da er von den Knallgarau-AGBs, die nur die Blogger und registrierten Nutzer betreffen, nicht erfasst wird.

Schmalenstroer nervt ja seit Jahren, dass man möglichst nur auf selbstgehosteten Blogs publizieren sollte.

Aus den WordPress-Geschäftsbedingungen: “By submitting Content to Automattic for inclusion on your Website, you grant Automattic a world-wide, royalty-free, and non-exclusive license to reproduce, modify, adapt and publish the Content solely for the purpose of displaying, distributing and promoting your blog.”
http://de.wordpress.com/tos

Wer bei irgendeinem kommerziellen Bloghoster ein Blog betreibt, kann also in der Regel ebensowenig wie auf Facebook CC-Bilder Dritter veröffentlichen – eine offenkundig absurde oder besser gesagt lebensfremde Konsequenz.

Wenn man der strikten Auslegung der CC-Lizenz folgt, bleibt so gut wie das ganze Web 2.0 außen vor.

Zu diversen Nutzungsbedingungen ohne Berücksichtigung der CC-Problematik:

http://www.pbs.org/mediashift/2011/06/who-really-owns-your-photos-in-social-media157