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Ein deutschsprachiges Rituale (1492) aus der elsässischen Zisterzienserinnenabtei Königsbrück

Über

http://www.histoiredesarts.culture.fr/notices/tousniveaux_lot-10_region-42-alsace

wurde ich auf ein ausführliches archivpädagogisches PDF des Straßburger Bezirksarchivs aufmerksam, das auch einige Bilder aus dem Königsbrücker Rituale enthält.

http://archives.bas-rhin.fr/sources/pdf/ABBAYE%20KOENIGBSBRUCK.pdf

In der deutschsprachigen Handschrift nennen sich Schwester Magdalena de Wickersheim und die Singerin Sitlaub als Schreiberinnen 1492.

Zur Zisterzienserinnenabtei Königsbrück bei Hagenau wenig ausführlich:

https://de.wikipedia.org/wiki/Kloster_Koenigsbruck

Die Handschrift im Bezirksarchiv Straßburg wurde von Baden aus dem GLAK nach Frankreich ausgeliefert und trägt schon seit langem die Signatur Strasbourg, BD, 12 J 2035.

Eine veraltete Bezeichnung enthält der Handschriftencensus, der sich auf den Artikel “Rheinische Monatsregeln” im ²VL stützt:

http://www.handschriftencensus.de/23486

An Sekundärliteratur bieten das PDF und der Handschriftencensus einen Aufsatz von Pfleger zum Kalendar und eine Klostergeschichte von Rapp/Muller 1995. Zu ergänzen durch

https://www.google.de/search?tbm=bks&hl=en&q=%2212+j+2035%22

ZGO 1959, S. 150
http://books.google.de/books?id=XcUrAQAAIAAJ&q=sitlaub

Mattern 2011
http://books.google.de/books?id=jolKAQAAIAAJ&q=k%C3%B6nigsbr%C3%BCck+1492+wickersheim
http://books.google.de/books?id=jolKAQAAIAAJ&q=k%C3%B6nigsbr%C3%BCcker (mit Hinweis auf Pfleger in den Et. Hag.)

Open Educational Resources (OER) als Schwerpunktthema des Hamburger E-Learning-Magazins

http://www.uni-hamburg.de/eLearning/eCommunity/Hamburger_eLearning_Magazin/eLearningMagazin_11.pdf

Via
http://irights.info/webschau/e-learning-magazin-open-access-und-oer-sind-bei-der-zukunftigen-regierung-angekommen/20447

Ein politisch unkorrekter Tweet und das ganze Leben liegt in Scherben

http://www.mobilegeeks.de/justine-sacco-und-ihr-twitter-desaster-leben-ruiniert-in-140-zeichen

http://variety.com/2013/digital/news/has-justine-sacco-been-fired-yet-barry-dillers-iac-isnt-saying-1200983908

http://hollywoodlife.com/2013/12/21/justine-sacco-racist-tweet-aids-joke-africa

Auf Hollywoodlife ein Voting zum angeblich “extrem rassistischen” Tweet: 70 % waren dafür, dass Sacco gefeuert wird (Teilnehmerzahl nicht angegeben).

Streaming-Abmahnung: Landgericht Hamburg erlässt einstweilige Verfügung gegen The Archive (teils EXKLUSIV)

http://www.fr-online.de/digital/porno-redtube-abmahnung-redtube-erwirkt-einstweilige-verfuegung,1472406,25702114.html

“Wenig später gab Redtube seinen Erfolg per Pressemitteilung bekannt: Demnach ist es The Archive AG durch die einstweilige Verfügung von nun an untersagt, Abmahnschreiben an Nutzer der Internetplattform Redtube zu versenden, in denen behauptet wird, dass Nutzer das Urheberrecht von The Archive AG verletzt haben. Dies gilt laut Redtube für alle Videos, an denen die Firma The Archive AG Urheberrechte geltend macht.”

Wie schon bei früheren Statements ist es merkwürdig, dass Redtube anscheinend sehr sparsam ist, was den Verteiler seiner Pressemitteilungen angeht. Die von mir konsultierten deutschsprachigen Pressemeldungen zur Hamburger Entscheidung beziehen sich bisher ausschließlich auf diese einzige FR-Meldung. Allerdings gelang es mir, eine englischsprachige Notiz zu finden, deren Autor angibt, dass Redtube ihm ein Statement gemailt habe.

http://gigaom.com/2013/12/21/watching-streaming-porn-is-not-illegal-german-court-says-as-it-changes-its-mind

David Meyer war so liebenswürdig, es mir zur Verfügung zu stellen. Ich dokumentiere das also hier EXKLUSIV:

RedTube Wins Major Legal Victory against The Archive AG

December 20, 2013 – Luxembourg – The District Court of Hamburg has granted an injunction in reaction to Cease and Desist letters sent to RedTube users by law firm Urmann +Collegen on behalf of the Archive AG. RedTube, the leading provider of adult content filed an injunction earlier this week to prevent further harassing RedTube users with threatening Cease and Desist letters and alleging copyright infringement.

As ruled by the court, The Archive AG is no longer allowed to send out warning letters to Redtube users claiming that the users violated the copyright of The Archive AG – not only with regard to the videos mentioned by Urmann + Collegen in the warning letters, but in regards to any specific videos. The claims by the Archive AG have been deemed unfounded and users of streaming websites, including RedTube, are once again free to access and enjoy videos with peace of mind.

RedTube had asserted from the start that these allegations were a thinly disguised attempt to extort money from it users. The judge today agreed that users of the site had no reason whatsoever to believe that Redtube offers digital content that stems from unlawful sources. The Company also stresses that at no time had it divulged any user information, including, but not limited to, IP addresses, to third parties.

RedTube users, at the center of the issue that has drawn much media attention, were targeted by the law firm Urmann + Collegen. The firm sent thousands of RedTube users Cease and Desist letters and fines of up to €250.00. According to several press reports, people who received warning letters have filed criminal complaints against the sender.

RedTube Vice President, Alex Taylor, welcomes the ruling. “It is deplorable that our users were targeted in such an underhanded and malicious manner. Copyright protection is a critical issue and we are overjoyed that German citizens can once again surf the internet without threat of legal penalty. This ruling is a victory not just for RedTube users, but for anyone who accesses a streaming website. It sends a clear message that the exploitation of personal information and the violation of privacy for financial gain will not be tolerated.”

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For more information contact:

Media@redtube.com

About RedTube

RedTube is an ad-supported adult video streaming website that allows users from around the world to watch professional and amateur pornographic videos. Created in 2006, RedTube’s popularity has grown to welcome an audience of 25 million people a day and ranks as the 105th most popular website worldwide, according to Alexa.

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Das sind die deutschen Rechtsanwälte: Ziehen gern Abmahnopfern das Fell über die Ohren. Sicher kein Einzelfall, was der “Express” berichtet: Christian hat drei Abmahnungen erhalten, obwohl er die Pornos nicht geguckt hat und durfte seinem Rechtsanwalt, der die Ansprüche zurückgewiesen hat, rund 670 Euro zahlen:

http://www.express.de/recht/redtube-affaere-christian–23–ist-670-euro-los—die-pornos-hat-er-nie-gesehen,4620958,25671154.html

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Auf das Wiki

http://abmahnbetrug.wikia.com/wiki/Ermittlungsakte_Streaming-Gate_//_U%2BC_Urmann_Sebastian_Abmahnungen

habe ich hier noch nicht hingewiesen.

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Ergänzend zu

?s=streaming

verweise ich nochmals auf

https://plus.google.com/u/0/+KlausGrafHisto/posts

Manwin ist die Luxemburger Betreibergesellschaft von Redtube

Sammeln – erschließen – vernetzen. Jugendkultur und soziale Bewegungen im Archiv

Im Mittelpunkt der diesjährigen Archivtagung stand die Frage nach dem Umfeld des Sammelns und Bewahrens, in dem das Archiv der deutschen Jugendbewegung (AdJb) agiert. Die bündischen Strukturen der Jugendbewegung gaben die Basis für die vielen Sammlungen der Verbände und Privatpersonen ab, die hier zusammen geführt wurden. Für die jugendkulturellen Initiativen und sozialen Bewegungen der jüngeren Geschichte etwa seit den 1960er-Jahren aber, deren Organisationsstrukturen sehr viel loser sind, fehlt es bislang an einer Sammlungsstrategie.

Tagungsbericht http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/tagungsberichte/id=5154

Best of Archivalia (xxi): Die Magdeburger Chronik des Georg Butze (2013)

Inzwischen habe ich in Archivalia über 170 Forschungsmiszellen veröffentlicht.

?s=%23forschung

Ich hoffe, dass man ihnen entnehmen kann, dass sich im digitalen Zeitalter Blogs ausgezeichnet zur Publikation kleiner Beiträge, die auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse abzielen, eignen. Im deutschsprachigen Raum sehe ich aber leider keine anderen Geisteswissenschaftler, die so umfangreich wie ich kurze Miszellen publizieren (auch wenn es diverse Einzelbeispiele anderer Autoren gibt).

Von diesen vielen Forschungsmiszellen hätte ich selbst die ganz kurze Anzeige zu Rupert von Deutz

http://archiv.twoday.net/stories/6361153

ausgewählt. Sie wurde sogar im “DA” notiert:

Hervorhebenswert finde ich aber auch den Kölner Dornenkranz-Fund

http://archiv.twoday.net/stories/232595341

die Studien zu Vulpius als Fälscher

?s=vulpius

die Besprechung der Richalm-Ausgabe

http://archiv.twoday.net/stories/5680268

oder die vielen Mosaiksteine zu Leben und Werk des Georg Rüxner

?s=r%C3%BCxner (gut 80 Treffer bis jetzt).

Also Magdeburg auf Leserwunsch. Der folgende Beitrag zur Magdeburger Chronik des Georg Butze erschien zunächst am 27. März 2013:

http://archiv.twoday.net/stories/326526365

Weil die Struve-Ausgabe aus dem 18. Jahrhundert vergleichsweise rar ist, hatte vor mir offenbar noch niemand festgestellt, dass der von Struve abgedruckte Text nichts anderes als die (in den Chroniken der deutschen Städte teilweise abgedruckte) Chronik Butzes ist.

Zum Hintergrund meines Interesses an Magdeburg: Im Mai 2011 fand ich heraus, dass die ehemals Hundisburger, später in Wernigerode liegende Bearbeitung der Magdeburger Schöppenchronik sich nun im Stadtarchiv Halle Handschriften A 37 befindet. Meine Recherchen zur frühneuzeitlichen Überlieferung dieses Werks zogen immer weitere Kreise, doch so umfangreicher sie wurden, um so weniger vermochte ich sie in einem Blogeintrag zu bändigen. Anderes drängte sich zudem vor, die in einem Google-Doc zusammengetragene Sammlung blieb liegen. Eine klassische Druckpublikation würde aber bedeuten, dass die wichtigen Links zu Handschriftenkatalogen und weiteren Online-Materialien so gut wie verschenkt wären (wer tippt eigentlich Links aus Druckpublikationen ab?). Als E-Journal käme im Augenblick, wenn ich nichts übersehe, nur CMA in Betracht, das seine Beiträge benutzerunfreundlich in PDFs gefangenhält (mit dem Resultat, dass die Links wieder nicht bequem benutzbar wären).

Immerhin habe ich in einigen Archivalia-Beiträgen schon einige Ergebnisse meiner Schöppenchronik-Handschriftenstudien mitgeteilt.

Damit auch dieser Artikel einen kleinen Beitrag zur Forschung leistet, will ich wenigstens den jüngsten und vielleicht wichtigsten Handschriftenfund nennen, den die kärgliche Forschung zur Überlieferung der Schöppenchronik erstaunlicherweise übersehen hat. Und das, obwohl der Codex schon in einem deutschsprachigen gedruckten Katalog von 1914 erwähnt wurde! Wichtig ist er vor allem, da die Handschrift aus dem 16. Jahrhundert zu den ganz wenigen greifbaren niederdeutschen Fassungen gehört: Straßburg, BNU, Ms. 2075.

Becker, Strassburg 1914 unter L. germ. 151. 2°
https://archive.org/stream/HandschriftenDerUlbStrassburg/DieHandschriftenDerUlbStrassburg#page/n127/mode/2up

Wickersheimer 1923
https://archive.org/stream/cataloguegnr47fran#page/432/mode/2up

HSA-Beschreibung liegt mir nicht vor.

Alle Türchen: #bestof

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Die bislang bekannte Überlieferung der Magdeburger Schöppenchronik konnte ich durch unveröffentlichte Recherchen erheblich vemehren. Einige Mitteilungen sind hier bereits nachzulesen:

?s=sch%C3%B6ppenchronik

Dank freundlicher Vermittlung von Jürgen Wolf hat die UB Marburg (auf ihrem zeitweilig unerträglich langsamen Server) “Burcard Gotth. Struvens neueröffnetes historisch- und politisches Archiv” und zwar auch den seltenen fünften Band von 1728 zur Verfügung gestellt.

http://archiv.ub.uni-marburg.de/eb/2013/0040/view.html

Das dort S. 3-109 abgedruckte Magdeburgische Chronicon 1401-1551 führte Walther Schultze in seinen Geschichtsquellen von 1893 auf, aber zumindest in Google Books lässt sich keinerlei nennenswerte Rezeption dieser Quelle ausmachen.

Am 22. November 1827 bemerkte eine gelehrte Anfrage im Allgemeinen Anzeiger der Deutschen

http://books.google.de/books?id=rdNRAAAAYAAJ&pg=RA4-PT249

dass Struves Abdruck “eine nachlässige und abkürzende Übersetzung” der Schöppenchronik sei, “dergleichen es viele gibt”.

Höchst erstaunlich ist, dass die beiden Bearbeiter der Magdeburger Chroniken in den “Chroniken der deutschen Städte”, Janicke, der in Bd. 1 die Schöppenchronik 1869 edierte

http://books.google.de/books?id=xcU7AAAAcAAJ

und Dittmar, der Texte des 16. Jahrhunderts bearbeitete (postum von Hertel 1899 in Bd. 2 herausgegeben) von Struves Ausgabe keine Notiz genommen haben.

Was Struve abdruckte, ist nämlich nichts anderes als die von Dittmar/Hertel in Bd. 2 bearbeitete Chronik des Georg Butze (gestorben 1549), die von einem Unbekannten bis 1551 fortgesetzt wurde. Die Notiz zum Tod Butzes bei Struve S. 104.

Ausgabe der Chronik Butzes
https://www.archive.org/stream/diechronikender00hertgoog#page/n127/mode/2up

Die Chronik war in zwei Handschriften überliefert, von denen leider nur noch eine greifbar ist.

Verschollen oder vernichtet ist XII Quart 13 der Magdeburger Stadtbibliothek. Kurt Heydeck teilte mir am 10. Juni 2011 freundlicherweise den Katalogeintrag zur zweiten Handschrift, SB Berlin Ms. Boruss. qu. 167, mit: “Georg Butzen, Cronica Magdeburgensium; usque ad a. 1551. Deutsch. Acc. Cat. No. 479. NB. Ein anderes (etwas älteres) Expl. in der Magdeburger Stadtbibl. (s. Deutsche Städtechroniken: Magdeburg). – 195 Bl., bis 180verso beschrieben, ein Schreiber, Wasserzeichen Typ Briquet 3014 (16. Jh., 3. Viertel)

2. 1recto Titelblatt: Cronica Magdeburgensium, darunter von anderer Hand: Autore Georgio Butzen. Text beginnt 2recto: >Magdeburgk hatt vor Alters zwey Bericht [sic! KG] gehabt, das Geystlich, vnnd Weltlich. Zu dem Geystlichenn den Bischoff nehest dem Pabst.Das Burggraffen Ampt …Was fur Burggraffenn zu Magdeburgk gewesen.< Graff Gero d. Erste war zu Keyser Heinrichs Zeytten der stiffte das kloßter (3recto) Gerenrödte …”

Dass die Editoren des 19. Jahrhunderts ihren Quellen ohne Not Gewalt angetan haben, ist sattsam bekannt. Janickes Edition der Schöppenchronik befriedigt heute ganz und gar nicht mehr. Dittmar beschränkte sich auf den sogenannten selbstständigen Teil der Butze’schen Chronik ab 1473 unter “großzügiger “Zugabe einer der Schöppenchronik entnommenen Notiz von 1467. Man erfährt nur noch, dass Butzes in hochdeutscher Schreibsprache überlieferte Arbeit lediglich eine Fortsetzung der Schöppenchronik sei, doch Näheres über den Teil vor 1467 wird nicht mitgeteilt. Dass die Chronik nicht wie bei Struve 1401 (Ausgabe der Schöppenchronik durch Janicke S. 298), sondern mit einem Abschnitt zu den Magdeburger Burggrafen beginnt, kann man nur der Mitteilung Heydecks entnehmen. Ob Struves Vorlage die derzeit verlorene Magdeburger Handschrift war, mit der sie nach einigen Stichproben zusammengeht, könnte allenfalls eine Gesamtkollation – wenn überhaupt – klären.

Struves nun auch online zugänglicher Abdruck ist also eine – soweit ich sehe bis jetzt völlig unbeachtete – dritte Überlieferung der kaum beachteten Chronik Butzes, wertvoll als Ersatz der verlorenen Magdeburger Überlieferung und als Zeugnis für eine hochdeutsche Bearbeitung der niederdeutschen Magdeburger Schöppenchronik.

Von den hochdeutschen Fortsetzungen der Chronik sind Janickes Handschrift a (XII fol. 69), die Handschrift M (XII fol. 85 der Stadtbibliothek) und die bei Dittmar/Hertel Bd. 2, S. X genannte XII fol. 103 Verluste der Magdeburger Stadtbibliothek. Janickes Handschrift b = Ms. boruss. fol. 173 in Berlin ist noch vorhanden. Die hochdeutsche Fortsetzung bis 1566 konnte ich aber auch in den Handschriften in Leipzig und Kopenhagen nachweisen:

http://archiv.twoday.net/stories/29740728

Inwieweit Butzes Bearbeitung/Übersetzung mit den anderen hochdeutschen Versionen der Magdeburger Schöppenchronik übereinstimmt, bleibt noch zu klären.

#forschung

#fnzhss