Die Funzel. Mitteilungen des
Bergischen Vereins für Familienkunde e. V.
und der
Bezirksgruppe Bergisch Land der
Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e. V., Köln
Kostenlose PDFs:
http://www.bvff.de/html/die_funzel.html
#histverein
Die Funzel. Mitteilungen des
Bergischen Vereins für Familienkunde e. V.
und der
Bezirksgruppe Bergisch Land der
Westdeutschen Gesellschaft für Familienkunde e. V., Köln
Kostenlose PDFs:
http://www.bvff.de/html/die_funzel.html
#histverein
http://www.thueringen.de/th2/staatsarchive/standorte/rudolstadt/auswanderer_datenbank
Eine “Datenbank”, die online als PDF vorliegt! Und wenn man Quellen wissen möchte zahlt man mindestens 11 Euro …
http://www.br.de/radio/bayern2/sendungen/radiospitzen/georg-schramm-unruhestifter-100.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Georg_Schramm
“Aber die vollends aufgeklärte Erde strahlt im Zeichen triumphalen Unheils.”
http://de.wikipedia.org/wiki/Dialektik_der_Aufklärung
Der Relaunch der ViFaPol
http://www.vifapol.de
http://blogs.sub.uni-hamburg.de/akte
kann uns gestohlen bleiben, solange deutsche Bibliotheken mit Steuergeldern einen Geheim-Verbund betreiben, der Links zentral sammelt, aber nur dezentral präsentiert:
http://blogs.sub.uni-hamburg.de/academic-linkshare/verbund
Gehts noch dümmer?
Die Handelskammer Bremen entblödet sich nicht, in das seit dem frühen 15. Jahrhundert geführte Wappenbuch der bremischen Kaufmannschaft aktuelle (Phantasie-)Wappen malen zu lassen und Schmalenstroer, der hier gerade in den Kommentaren einen rassistischen Rotz-Blogger angeprangert hat, entblödet sich nicht, das kommerzielle Blog dieser Firma “Pro Heraldica” in seinen Planet History aufzunehmen:
http://pro-heraldica.de/blog/aktualisierung-bremer-wappenbuch
Dieses ganze Familienwappen-Stiften ist einfach nur teurer Schabernack. Und in mittelalterliche [frühneuzeitliche] Codices malen einfach nur Frevel.
Mein Sprachgefühl sagt: DAS Peer Review, also missfällt mir zutiefst, wenn Ulrich Herb von der Peer Review [also DIE] spricht:
http://www.scinoptica.com/pages/topics/die-bewertung-der-bewertung.php
Siehe auch
http://www.fuenf-filmfreunde.de/2009/08/12/der-die-oder-das-review
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20131217_1bvr313908.html
In abstoßender Weise hat sich das Verfassungsgericht den Industrieinteressen ausgeliefert. Unberücksichtigt bleibt, dass archäologische und historische Forschung in rabiater Weise unersetzlicher Quellen beraubt werden. Ein notfalls aus dem Kulturstaats-Prinzip ableitbares Recht auf Schutz der Kulturlandschaft müsste richtigerweise auch subjektive Rechtspositionen verschaffen.
“Liebe Kolleginnen und Kollegen,
wir freuen uns, nach langer Vorbereitung nunmehr die Datenbank Typenrepertorium der Wiegendrucke (TW) im Internet präsentieren zu können. Sie finden das TW unter http://tw.staatsbibliothek-berlin.de. Entwickelt und inhaltlich aufgebaut wurde die Datenbank von Wolfram Kardorf und Dr. Oliver Duntze vom Inkunabelreferat der Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz, die technische Betreuung des Projekts oblag bzw. obliegt Dr. Werner Klarkowski und Matthias Walzer (SBB, Abteilung IDM).
Das TW ist die vom Inkunabelreferat der Staatsbibliothek erarbeitete Datenbank der im Buchdruck des 15. Jahrhunderts verwendeten Drucktypen. Die Basis der Datenbank bildet das von Konrad Haebler herausgegebene „Typenrepertorium der Wiegendrucke“, das zwischen 1905 und 1924 in fünf Bänden publiziert wurde. Haebler verzeichnete und beschrieb alle damals bekannten Drucktypen. Die methodische Neuerung Haeblers war eine Klassifizierung der Typen nach der Form der Majuskel M, für die er während seiner Arbeiten für das Typenrepertorium eine Übersichtstafel mit 101 verschiedenen Formen zusammenstellen konnte. Das zweite Klassifizierungsmerkmal war die auf die englischen Bibliographen Henry Bradshaw und Robert Proctor zurückgehende Bestimmung der Kegelhöhe der Typen, gemessen jeweils auf 20 Zeilen. Die Angabe von M-Form und Kegelhöhe ist bis heute das am weitesten verbreitete und bewährteste Klassifizierungsschema für Drucktypen der Inkunabelzeit. Durch die Typenbestimmung nach der Proctor-Haeblerschen Methode ist es möglich, auch für Inkunabeln ohne Impressum den Druckort, ihren Drucker oder das ungefähre Erscheinungsdatum zu bestimmen, indem die Typen mit jenen in lokalisierten bzw. firmierten und datierten Drucken verglichen werden.
Während der Arbeit am GW, der bei seiner bibliographischen Arbeit die typographische Methode für die Bestimmung unfirmierter Inkunabeln anwendet, wurden und werden die Angaben aus Haeblers Typenrepertorium laufend ergänzt. Z.T. konnten weitere, Haebler noch unbekannte, Drucktypen verzeichnet werden, vor allem aber konnten die katalogisierten Typen mit genaueren Beschreibungen, Datierungen und Belegmaterial ergänzt werden. Als ergänzendes Bildmaterial zu Haeblers Repertorium wurden ab 1907 durch die Gesellschaft für Typenkunde des Fünfzehnten Jahrhunderts 2460 großformatige Tafeln herausgegeben, auf denen Typenproben des 15. Jahrhunderts reproduziert und in vielen Fällen Typenalphabete aus den ausgewerteten Drucken zusammengestellt wurden („GfT-Tafeln“).
Derzeit verzeichnet die Datenbank knapp 2000 verschiedene Druckwerkstätten des 15. Jahrhunderts und das in ihnen verwendete typographische Material (Drucktypen, Initialen, Signete, Titelholzschnitte). In über 6.000 Datensätzen sind alle derzeit bekannten Drucktypen der Inkunabelzeit erfasst. Des Weiteren verzeichnet die Datenbank etwa 4.400 Initialen bzw. Initialalphabete, knapp 700 Drucker- bzw. Verlegermarken und etwa 350 Titelholzschnitte. Die in den GfT-Tafeln abgebildeten Typenalphabete und Initialen sind vollständig digitalisiert und als Bildmaterial an die Typen- bzw. Materialdatensätze angebunden.
Die Datenbank ist „work in progress“, u.a. wird noch an ausführlicheren Hilfetexten gearbeitet. Langfristig besteht das Ziel, alle Drucktypen des 15. Jahrhunderts genauer zu beschreiben, vor allem ihre Unterscheidungsmerkmale zu ‚ähnlichen’ Typen anderer Offizinen, die Materialdatensätze mit Abbildungsmaterial bzw. Links zu digitalisierten Inkunabeln zu ergänzen.
Wir würden uns freuen, wenn sich möglichst viele inkunabelkundliche Kolleginnen und Kollegen mit dem TW beschäftigen. Weiterführende Hinweise, Anregung usw. gerne an oliver.duntze@sbb.spk-berlin.de bzw. falk.eisermann@sbb.spk-berlin.de.
Mit besten Grüßen,
Falk Eisermann” (INCUNABULA-L)
“Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
wir möchten Sie gerne darauf aufmerksam machen, dass wir unsere Webseite „Studenten der Prager Universitäten 1882–1945“ bedeutend erweitert haben. Von jetzt ist Durchsuchen nach Namen, Geburtsorten, Fakultäten usw. in Einträgen von mehr als 24 000 Doktoren der tschechischen Karls-Universität (1882–1939) möglich. Außerdem haben wir die gescannten Matrikelbücher der Deutschen Universität in Prag (1882–1945) ins Web gestellt. Das Durchsuchen dieser Matrikel ist vorerst mithilfe des Personenregisters möglich. Die Webseite, neu auch in englischer Version, ist unter http://is.cuni.cz/webapps/archiv/public/?lang=en zu finden.
Herzliche Grüße
Petr Cajthaml
Archiv der Karls-Universität in Prag
Kontakt:
Petr Cajthaml
Mail: petr.cajthaml@ruk.cuni.cz
An der deutschen Universität in Prag promovierten z. B. Schriftsteller Franz Kafka und Max Brod oder Nobelpreisträger und Ehepaar Gerty Theresa Radnitz und Karl Ferdinand Cori. An der tschechischen Universität promovierten u. a. Schriftsteller Karel Čapek, Vladislav Vančura, Philosoph Jan Patočka und Nobelpreisträger Jaroslav Heyrovský.” (Mail)
http://www.steigerlegal.ch/2013/12/17/presserat-journalisten-duerfen-von-bloggern-abschreiben
Der betreffende Journalist hatte durch Abschreiben aus einem Blog («sich […] mit Textbausteinen bedient», «identische oder anlehnende Übernahme der Formulierungen») – so der Presserat – tatsächlich unlauter gehandelt. Mit seinem Plagiat verstiess der Journalist aber nicht gegen «Erklärung» und dazugehörige Richtlinien, denn ein Blogger – zumindest der betreffende Blogger – ist kein Journalist und damit auch kein Berufskollege:
«[…] Bei den […] auf seinem Blog unter dem Pseudonym Michael Mannheimer veröffentlichten Texten handelt es sich offensichtlich nicht um Journalismus und entsprechend ist die anlehnende oder identische Übernahme solcher Texte […] kein journalistisches Plagiat. […]»
Eigentlich ungeheuerlich.
Ein undatierter, aber offensichtlich aktueller Beitrag: “Der Plagiatssucher Martin Heidingsfelder hat seine Vorwürfe gegen den Leiter der Forensischen Psychatrie am Bezirkskrankenhaus Bayreuth, Klaus Leipziger, heute offiziell widerrufen. Zu den Hintergründen wollte sich Heidingsfelder auf Nachfrage unseres Senders nicht näher äußern. Nur so viel : Dem Widerruf habe er auf Anraten seines Anwalts zugestimmt.”
Update zu:
http://archiv.twoday.net/stories/444877699
http://www.archiv.sachsen.de/download/Archivblatt_2_2013.pdf
U.a. mit Berichten über den diesjährigen sächsischen Archivtag und die Frühjahrstagung der VdA-Fachgruppen 1 und 6 zu Nachlässen.
Das Ricordi-Archiv in Mailand gilt als die bedeutendste Sammlung zur italienischen Operngeschichte. Eigentümer Bertelsmann zeigte im Verdi-Jahr 2013 erstmals Schätze aus dem einzigartigen Fundus des Archivs.
Der Alltag des Tonarchivars ist weit entfernt jeglicher Aufregung. Tag für Tag analysiert er akribisch die ihm vorgelegten Aufnahmen, notiert ihre Eigenheiten in einem Katalog und sortiert sie in das unfassbar umfangreiche Archiv ein, welches ihn vermutlich sein ganzes Leben lang beschäftigen wird.
Es ist eine einsame Tätigkeit. Abgeschottet von den anderen Mitarbeitern im Gebäude ist der Archivar ganz allein in seinem Raum.
Allein mit den Klängen.
Allein mit seiner Fantasie.
Über all die Jahre hat er sie sich zunutze gemacht, um der grauen Monotonie Herr zu werden; seiner Arbeit mehr Lebendigkeit und gleichzeitig Präzision zu verleihen. Der Archivar erschafft sich mit jedem neuem Tonband eine neue Klangwelt. Ein Ort, den er betreten und erleben kann, solange das Magnetband über die Abtastung läuft. Doch als eines Tages eine ihm nahe stehende Person in den Tonaufnahmen auftaucht, die dort eigentlich nicht sein sollte, wird ihm schmerzlich bewusst, dass er seine Arbeit dazu nutzt, um vor Konflikten in der Realität zu flüchten.
„Der Archivar” wurde beim 26. internationalem Filmfest Braunschweig für den Leo, einem Preis für die Tongestaltung, nominiert.
Deutschland 2012
Regie & Buch: Michael Cherdchupan
Kamera: Aischa Butt, Tobias Hilger
Schnitt: Patrick Zeller
Musik: Michael Cherdchupan
Darsteller: Timo Klein, Raphael Mayer
Produktion: Astrid Busch / Fachhochschule Dortmund Design
Verleih: Michael Cherdchupan
15 Min., DCP, Farbe, dt.
Budget: 1.000 €
Drehtage: 6
Das Archiv von FALKE ist eine wahre Schatzgrube. Wertvolle Zeitdokumente erzählen von der Geschichte der Kleidung, aber auch der Schönheitsideale in ihrem Wandel.
Directed by Julie Wessling
Produced by Julie Wessling
Camera: Markus Schlott
Sound: jens Thöl
Edited by Alexander von Sturmfeder
Musik Werke mit freundlicher Genehmigung von Royal Flame Musik GmbH
Music
Teamwork by David Lowe
All rights reserved by SONOTON Music GmbH & Co. KG
Produced on behalf of FALKE KGaA, Schmallenberg
© teNeues Digital Media GmbH, Berlin
s. a. ?p=10912
Beiträge des Expertenworkshops in Münster am 11. und 12. Juni 2013 / Katharina Tiemann (Hg.). – Münster : LWL-Archivamt für Westfalen, 2013. – 92 S. : Abb. – (Texte und Untersuchungen zur Archivpflege ; 28). – ISBN 978-3-936258-19-6 / 10,00 €
Inhaltsverzeichnis
Vorwort 7
Vera Zahnhausen: Überlieferungsbildung von analog zu digital – Erfahrungen bei der Übernahme von digitalem Archivgut 9
Christoph Schmidt: Signifikante Eigenschaften und ihre Bedeutung für die Bewertung elektronischer Unterlagen 21
Michael Puchta: Bewertungskriterium Standardformat? Die Auswirkungen der Format- und Schnittstellenproblematik auf die Aussonderung und die Auswertbarkeit elektronischer Unterlagen im Digitalen Archiv 31
Christian Keitel: Digitale personenbezogene Unterlagen. Konzepte
und Erfahrungen des Landesarchivs Baden-Württemberg 47
Nicola Bruns: Das elektronische Liegenschafts- und Gebäudeinformationssystem des LWL: Überlieferungsbildung auf neuen Wegen – ein Werkstattbericht 61
Manfred Huppertz: Stadtpolitik digital – Die Archivierung von Ratsinformationssystemen am Beispiel von Session 71
Anne Kathrin Pfeuffer: Toolbasierte Unterstützung bei der Bewertung
elektronischer Akten in OS/ECM im Stadtarchiv Braunschweig 77
Peter Worm: Bewertung und langzeitstabile Abbildung von
Wissensmanagementsystemen im LWL 82
Quelle: Link
Im aktuellen SPIEGEL steht (S. 131): Ulf Buermeyer, Richter am Landgericht Berlin, sagt:„Das Fernmeldegeheimnis aufzuheben ist ein gravierender Eingriff in die Grundrechte. Da kann man von der Justiz eine genaue Prüfung im Einzelfall erwarten.“
http://de.scribd.com/doc/191682963/1/Bestseller
Weitere aktuelle Links:
https://plus.google.com/u/0/+KlausGrafHisto/posts
Angeblich ermitteln die Staatsanwaltschaft in Köln (von sich aus!) und Schweizer Behörden gegen die Abmahner.
Infosammelstelle: http://www.reddit.com/r/abmahnwelle
Früheres:
?s=streaming
http://www.chip.de/downloads/Speeddial-2-fuer-Google-Chrome_41133605.html
Seit einigen Tagen habe ich diese kostenlose Erweiterung installiert und bin zufrieden damit. Öffnet man einen neuen Tab in Chrome, so stellt der Browser automatisch eine Reihe von häufig aufgerufenen Seiten – als Ergänzung der Lesezeichen-Leiste – auf dem Bildschirm dar. Mit der Auswahl von Google war ich auf meinem Desktop-PC mehr oder minder zufrieden, auf dem iPAD hat sich nichts geändert. Aber nachdem Chrome auf dem Desktop herumzuspinnen begann, obskure Seiten anzeigte und sich eine individuelle Konfiguration der angezeigten Seiten durch Löschen als unmöglich erwies, griff ich zu der Erweiterung, mit der man bequem den Bildschirm so belegen kann, wie man möchte. Man findet sich in der englischsprachigen Anwendung leicht zurecht.
Am 27. Juli 2004 konnte ich den Klartext vom Leiter des Klartext-Verlags Ludger Claßen (erschienen im Archivtag-Sammelband in: Archive im gesellschaftlichen Reformprozess, 2004, S. 371ff.) dokumentieren:
http://archiv.twoday.net/stories/286186
Zum Thema gibt es von mir hier viele eigene Stellungnahmen, zuletzt vor wenigen Tagen:
http://archiv.twoday.net/stories/565877119
Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/41788826
?p=23166
Das jetzt beigegebene Bild betrifft – wenig originell – wieder einen typischen Fall von Copyfraud. Gefunden auf
https://de.wikisource.org/wiki/Digitale_Sammlungen_von_Archiven
Alle Türchen: #bestof
***
Zu http://archiv.twoday.net/stories/283692 kann aufgrund der freundlichen Genehmigung des Autors der Volltext wiedergegeben werden. (KG)
Ein Bild sagt mehr als tausend Worte…?
Bildreproduktion und Bildredaktion im Verlag:
Probleme, Chancen, Ziele
Von (c) Ludger Claßen
Seit etwa zwei Jahren verzeichnet der deutsche Buchmarkt Umsatzrückgänge. Nach unseren Erfahrungen ist der Bereich der regionalen Literatur davon kaum betroffen. Regional- oder Lokalgeschichte, historische Bildbände oder regionale Reiseführer erfreuen sich weiter einer ungebrochenen Nachfrage. Der Klartext Verlag beispielsweise hat durch den Ausbau seiner entsprechenden Programmsegmente die Zahl der verkauften Bücher mit regionaler Ausrichtung deutlich steigern können.
Auch für Archive sind die Chancen für erfolgreiche Publikationen in diesem Marktumfeld nach wie vor groß, zumal die Fortschritte im grafischen Bereich die Rahmenbedingungen weiter verbessert haben. Die technische Revolution im Bereich der Druckvorstufe hat in den letzten 10 Jahren die Wiedergabe von Bildern in Zeitschriften und Büchern erheblich vereinfacht. Die digitale Integration von Bildern in Satz und Umbruch ist technisch mittlerweile ausgereift und preiswerter als alte Reproduktionsverfahren. Die neue Technik erlaubt eine medienneutrale Speicherung und Wiedergabe von Bildquellen und damit eine mehrfache Nutzung von Reproduktionen. Die Marktchancen für regionale Titel erhöhen sich durch eine attraktive Illustration erheblich.
Insbesondere für regionalgeschichtliche und lokalgeschichtliche Publikationen eröffnen sich so neue Möglichkeiten, ein interessiertes Publikum mit illustrierten Publikationen zu erreichen. Aus Sicht der Verlage ist die Zusammenarbeit mit Archiven im Hinblick auf die Verwertung von Bildquellen allerdings oft verbesserungsfähig. Dies betrifft die Nutzung und Verwertung der Archivbestände und auch die Qualifizierung der Archivmitarbeiter, um die Möglichkeiten der medienneutrale Datenaufbereitung und -speicherung besser nutzen zu können.
Rechtlich und kaufmännisch sind die deutschen Archive für Verlage keine verlässlichen Partner. Genauer: Viele mir bekannten Nutzungsordnungen von Archiven sind nicht konform mit dem deutschen Urheberrecht. In den Nutzungsordnungen wird die Verwertung von Bildquellen eingeschränkt oder es finden sich gar Behauptungen, das Archiv habe Urheberrechte an Bildquellen. „Das Urheberrecht verbleibt auf jeden Fall beim Stadtarchiv.“ (Nutzungsordnung Stadtarchiv Chemnitz, § 6). Dies ist bei gemeinfreien Werken ebenso unsinnig wie etwa die Nutzungsordnung des Stadtarchivs Nürnberg grundgesetzlich problematisch ist. „Jegliche Nutzung fotografischer Aufnahmen zur Wiedergabe in Druckwerken und anderen Medien ist genehmigungs-(…)pflichtig.“ (Nutzungsordnung Stadtarchiv Nürnberg). Das Grundgesetz garantiert den Bürgern in Artikel 5 die Informations- und Meinungsfreiheit – archivalische Schutzklauseln kennt das GG nicht.
Laut Gesetz endet der Schutz des Urheberrechts bei künstlerischen und wissenschaftlichen Werken 70 Jahre nach Tod des Urhebers, bei nichtkünstlerische Fotografien bzw. Lichtbildern 50 Jahre nach Entstehung. Es gibt einschlägige Urteile des Bundesgerichtshofes, in denen eindeutig festgestellt wird, dass fotografische Reproduktionen von zweidimensionalen Vorlagen ebenfalls keinem Urheberrechtsschutz unterliegen.
Natürlich ist die Anfertigung von Reproduktionen mit Gebühren verbunden. „Aber das verlangte Entgelt darf nicht prohibitiv sein, sondern muß sich praktisch als Aufwendungsersatz darstellen, weil ein darüber hinausgehendes Entgelt eine Behinderung der Informationsfreiheit darstellen würde.“ (Hildebert Kirchner, zit. nach Graf, 1999) Demnach dürften viele Nutzungsordnungen auch gegen den Artikel 5 GG verstoßen.
Der Historiker Klaus Graf tritt seit Jahren vehement für eine öffentliche Diskussion ein mit dem Ziel, die gängige Praxis der Archive und Museen im Bereich der Bildquellenvermarktung kritisch im Hinblick auf deren Selbstverständnis und kulturpolitischen Auftrag zu hinterfragen. Die juristischen Details und auch eine kulturpolitische Diskussion sind jedoch nicht mein Thema. Auch die steuerpolitische Frage, ob die aus Steuermitteln finanzierten Archive ihren Geldgebern (sprich = Steuerbürgern) ein zweites Mal in die Tasche greifen sollten, spare ich aus. Aus Sicht der Verlage wäre es aber auf jeden Fall wünschenswert – wenn nicht gar dringend erforderlich, dass die Archive ihre Nutzungsordnungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen formulierten.
Aus pragmatischen Gründen scheut ein Verlag die juristische Auseinandersetzung zahlt in der Regel brav die ungerechtfertigterweise geforderten und ungerechtfertigterweise als „Verwertungsgebühren“ oder „Urheberrechtsgebühren“ bezeichneten Sätze. Mit welchen Forderungen werden die Verlage konfrontiert? Eine Stichprobe ergab folgenden beispielhaften Befund für Buchpublikationen (ohne Reproduktionskosten):
Zwickau
Auflage bis 5.000 Ex.
Bestände nach 1900 5,-
Bestände bis 1900 7,50
Postkarten/Fotos 10,-
Karten, Pläne, usw. 15,-
Chemnitz
Auflage bis 5.000 Ex.
Bestände nach 1900 7,50
Bestände bis 1900 10,50
Originalpostkarten 13,-
Originalfotos 15,50
Karten, Pläne, usw. 18,-
Mainz
Auflage bis
1.000 Ex. 2,50
5.000 Ex. 10,20
Deutsches Museum
Auflage bis
300 Ex. 0,-
500 Ex. 6,-
1.000 Ex. 13,-
3.000 Ex. 23,-
5.000 Ex. 38,-
Nürnberg
Auflage bis
1.000 Ex. 10,-
5.000 Ex. 30,-
Braunschweig
Auflage bis
500 Ex. 15,-
1.000 Ex. 30,-
2.500 Ex. 46,-
5.000 Ex. 61,-
Die Reihe mit Beispielen ließe sich beliebig fortsetzen und belegt an erster Stelle: Die festgesetzten Gebühren sind nicht nur rechtlich, sondern auch in der jeweiligen Höhe völlig willkürlich. Entsprechende Gebührensätze der VG Bild-Kunst oder der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing für urheberrechtlich geschützte Werke können nicht als Orientierung herangezogen, weil es sich in den Archiven oft um gemeinfreie Werke handelt.
1) Bei gemeinfreien Bildern sollten die Archive sich den Rechtsnormen entsprechend verhalten, keine Lizenzgebühren verlangen und lediglich Selbstkosten für die Reproduktion berech-nen.
Nun werden Sie einwenden, ein Verlag verdiene doch Geld mit dem Verkauf von Büchern und da sei es gerechtfertigt, wenn die Verlage auch für die Nutzung von Bildquellen zahlten. Ich will an dieser Stelle außer Acht lassen, dass viele regionale und wissenschaftliche Publikationen nur mit Zuschüssen überhaupt realisierbar sind. Zahlt ein Verlag in solchen Fällen Lizenzgebühren für Bilder an öffentliche Archive, handelt es sich oft um eine Umverteilung öffentlicher Gelder, was aus unserer Sicht widersinnig ist.
Betrachtet man lediglich rein über den Verkauf und ohne Zuschuß finanzierte Bücher, so gibt es wirtschaftlich wenig Spielraum für die Verlage, hohe Lizenzgebühren zu erwirtschaften. Ein Blick in die Kalkulation der Verlage soll dies beispielhaft illustrieren:
In 10,- EUR Ladenpreis sind enthalten (Näherungswerte/Mittelwerte):
– 0,65 EUR Mehrwertsteuer
– 4,40 EUR Handelsrabatt
– 0,30 EUR Buchhandelsvertreter
– 0,45 EUR Auslieferung
– 4,20 EUR Verlagsanteil incl. Druck und Herstellung
Branchenüblich ist ein Autorenhonorar von 5% bis 10% des Nettoladenpreis. Nehmen wir in einer Beispielrechnung den höchsten Satz, also 0,96 EUR je verkauftem Exemplar. Die Durchschnittsauflage aller in der Bundesrepublik erscheinenden Titel liegt unter 1.000 Exemplaren. Demnach würde der Verlag 960,- EUR Honorar für ein durchschnittliches Buch mit einem Verkaufspreis von 10,- EUR erwirtschaften. Mit 32 Bildern aus dem Stadtarchiv Braunschweig wäre der Honoraranteil ausgeschöpft und die Verfasserin oder Verfasser gingen leer aus.
2) Archive sollten die engen finanziellen Spielräume der Verlage bedenken. Die Archive können ihre „Schätze“ nur dann vermarkten und in Büchern öffentlich breit zugänglich machen, wenn dies zu fairen Sätzen geschieht.
Bei Vorarbeiten im Archiv und bei der Redaktion von Publikationen können durch Berücksichtigung der technischen Abläufe beim Druck oft erhebliche Beträge einspart werden. Mittlerweile speichern viele Archive die vorhandenen Bildquellen in eigener Regie bereits digital ab. Dabei sollten die Archive sich technisch beraten lassen. Die Digitalisierung geschieht oft unzureichend, so dass für eine Publikation Bilder zu hohen Kosten erneut gescannt und digital aufbereitet werden müssen, wie ich in 2003 bei der Beschaffung eines Bildes aus dem Archiv Preußischer Kulturbesitz erfahren musste. Wünschenswert wäre aus Sicht der Verlage eine medienneutrale Bildreproduktion, aus der die Bilddaten für unterschiedlichste Nutzungen von der Internetpräsenz bis zum Druck zur Verfügung stehen.
Dabei ist es wichtig, die Bildquellen zunächst mit hoher Qualität einzuscannen, weil sich die Datenmenge für verschiedene Verwendungszusammenhänge zwar vermindern, aber aus zu geringen Datenbeständen keine hochwertigen Bilddaten mehr erzeugen lassen.
Ratsam wäre es, Daten im maximalen Wiedergabeformat mit einer Dichte von 300 dpi einzuscannen. Legt man das Format DIN A4 als größtes Wiedergabeformat für die Buchproduktion zugrunde, sollten Bilder also in einer Breite von 21 Zentimetern digitalisiert werden. Diese Daten lassen sich für verschiedenste Publikationen verwenden und bieten eine ausreichende Qualität für den Offsetdruck.
Weiter lassen sich erhebliche Kosten sparen, wenn Farbabbildungen im Umbruch möglichst optimiert auf die Druckformen des Buches verteilt werden. Konzentriert man die Farbabbildungen beim Umbruch bzw. redaktionell auf einer Seite eines Druckbogens, wirkt dies wie eine durchgehend farbige Illustration, verursacht aber geringere Kosten. Bei einem 16-seitigen Druckbogen verteilen sich die Buchseiten wie folgt auf dem Bogen:
Vorderseite Rückseite
1 2
4 3
5 6
8 7
9 10
12 11
13 14
16 15
3) Archive sollten sich bzw. ihre Mitarbeiter im Bereich der medienneutralen Datenaufbereitung und -speicherung sowie in der Drucktechnik so weit qualifizieren, dass Konzeption und Realisierung von Publikationen für die Partner Archiv und Verlag wirtschaftlich und publizistisch erfolgreich zu realisieren sind.