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Best of Archivalia (iii): Die geheimen Tagebücher der Nibelungen aus Zwettl (2003)

Um auch einen Beitrag aus der Anfangszeit von Archivalia zu dokumentieren, habe ich einen vielgelesenen Beitrag von mir ausgewählt, der am 4. April 2003 erschien:

http://archiv.twoday.net/stories/17996

Nach aktueller, nicht ganz zuverlässiger Statistik steht er mit 16868 Aufrufen auf Platz 25 der ewigen Bestenliste der meistgelesenen Archivalia-Einträge.

2003 ging eine angebliche Sensationsmeldung durch die Presse. Die damalige Zwettler Stiftsarchivarin Charlotte Ziegler versetzte die gelehrte Welt mit dem angeblichen Fund der ältesten Fragmente des Nibelungenstoffs aus dem 12. Jahrhundert in Aufregung.

In http://Literaturkritik.de wies Joachim Heinzle die Zuweisung zurück und bemerkte: “Viel Lärm um wenig also. Es bleibt ein übler Nachgeschmack. Daß die bloße Mitteilung, es sei ein Dokument zur Nibelungensage gefunden worden, ungeprüft eine weltweite Hysterie entfachen konnte, geht aufs Konto der mythischen Aura, die die Nibelungen noch immer umgibt.”
http://www.literaturkritik.de/public/forum-Heinzle-Nibelungen.php

Inzwischen nennt man den in den Fragmenten, die aus dem 13. Jahrhundert stammen, überlieferten Text den ‘Mitteldeutschen Erec’:

http://www.handschriftencensus.de/1691

Zur Rezeption des Beitrags und zu weiteren Meldungen zum Thema:

?s=zwettl+nibelung

Das Foto von einem der Fragmente habe ich nachträglich hinzugefügt. Links wurden nicht aktualisiert.

Alle Türchen: #bestof

***

In Ergänzung unserer früheren Meldung muss wohl festgestellt werden, dass alles dafür spricht, dass der Ansicht des Marburger Nibelungenliedexperten Professor Joachim Heinzle beigepflichtet werden muss, der die Fragmente in das 13. Jahrhundert datiert und einen Bezug zum Nibelungenstoff (gute Linksammlung zum Nibelungenlied bei MEDIAEVUM.de) nicht erkennen kann. Es könne sich allerdings um eine zweite Fassung des “Erec” handeln (Interview). Frau Ziegler widerspricht zwar, aber dass der von ihr als Kronzeuge angeführte Salzburger Professor Ulrich Müller die Argumente Heinzles aushebeln kann, ist nicht zu erwarten. Tatsache ist: Es liegen der Forschung weder brauchbare Abbildungen noch eine verläßliche Transkription der Fragmente vor. Die phantasievollen und von wenig Kenntnis des Mittelhochdeutschen zeugenden Ausführungen Zieglers in der FAZ von heute (3.4.2003) können nur mit Kopfschütteln gelesen werden (siehe auch MEDIAEVUM Neuigkeiten). In der Liste MEDIAEVISTIK (kein aktuelles Listenarchiv verfügbar) machte sich Unmut über Zieglers Auftreten und den Presserummel (der bis nach Vietnam reicht) breit. Ob man vor Veröffentlichung einer solchen Sensationsmeldung nicht erst einmal gründlich gegenrecherchieren solle, fragte der Handschriftenfachmann Falk Eisermann mit Recht. Dass die “Vorstellung” der Fragmente im Rahmen eines Diskussionsbeitrags in Kalamazoo 2001 ein eher peinlicher Auftritt gewesen sei, wurde von amerikanischen Teilnehmern berichtet, die auch der Darstellung widersprachen, die Datierung Zieglers ins 12. Jahrhundert sei auf Zustimmung gestossen. Nur wenige hätten damals die Möglichkeit gehabt, die damals kurz vorgezeigten Abbildungen einzusehen. Es wäre in der Zwischenzeit genug Zeit gewesen, ausgewiesene Paläographen (Karin Schneider oder die Marburger Experten des Repertoriums deutschsprachiger Handschriften des 13. Jahrhunderts) zu konsultieren. Die http://Kirchenarchive.at aber wollten für den Start ihres Internetauftritts einen Knüller, und sie haben dabei alle wissenschaftliche Seriosität geopfert.
Es bleibt zu wünschen, dass im Stift Zwettl, dessen Bibliothekarin Ziegler nicht gerade für ihre umgängliche Art bekannt ist, der Wissenschaft nun ein vorbehaltloser Zugang zu den Fragmenten gewährt wird. Wie es dort zugeht, lässt sich einer Anekdote entnehmen, die der Tagesspiegel über den Berliner Germanisten Volker Mertens berichtet:
Mit der Klosterbibliothek Zwettl verbindet Mertens indes ein eigener Archiv-Krimi: Bei einer Exkursion mit seinen Studenten zog er dort ein von Mönchen gebundenes Buch aus dem Regal. Er schlug es auf und fand “im Einband ein mittelhochdeutsches Minnelied”. Gerade wollte Mertens die beiden lesbaren Zeilen entziffern, als ein
hinzukommender Pater ihn anfuhr: “Stellen Sie das Buch sofort zurück.” Am nächsten Morgen schlich sich der Berliner Forscher noch einmal in die Bibliothek, konnte Buch und Minnelied aber nicht wiederfinden.

NACHTRAG:
In der SZ vom 5.4. meldete sich der Hamburger Altgermanist Nikolaus Henkel zu Wort:
Eine Datierung der Fragmente ist möglich anhand der Schriftformen, die zeittypisch für die Mitte des 13. Jahrhunderts sind. Die Annahme, die Schnipsel stammten aus Böhmen, ist aufgrund bestimmter Schreibformen nicht unwahrscheinlich. […] In den Zwettler Fragmenten sind einzelne Wörter, seltener Wortfolgen erkennbar, die aber keine Übereinstimmungen mit dem Nibelungenlied oder der Klage bieten. Auch ist kein Name sicher lesbar, der im Nibelungenlied und in der Nibelungen-Klage, dem regelmäßigen Begleittext des Liedes in den Handschriften, vorkäme. Selbst die unsichere Buchstabenfolge siverit lässt sich nicht einfach mit dem Sifrit des Nibelungenliedes in eins setzen.
Am 20.4.2003 schrieb Henkel in einer später an MEDIAEVISTIK weitergeleiteten Mail, die Schreibsprache der Fragmente sei mitteldeutsch. Und: Wer sind die Experten in dieser Sache? Ganz sicher nicht diejenigen, die Frau Ziegler in ihrem Glauben bestärkt haben, eine Nibelungenentdeckung gemacht zu haben.
NACHTRAG:
Montag, 7.4.: Eher uninformativ ist der Artikel im gedruckten SPIEGEL (ohne Erwähnung von Heinzle).
Autoritativ eingeordnet wurden die Fragmente vom erwähnten Marburger Repertorium durch Heinzle unter dem Rubrum Zwettler Erec:
Der Zwettler Fund umfaßt zehn Pergament-Schnipsel mit mittelhochdeutschem Text. Die Entdeckerin datiert sie ins 12. Jahrhundert und vermutet, daß sechs Schnipsel Text aus der Nibelungensage und vier Schnipsel Text aus einem Erec-Roman enthalten. Weder die Datierung noch die Verbindung mit den Nibelungen trifft zu. Die Bruchstücke stammen sicher aus dem 13. Jahrhundert. Alle, auch die mit den Nibelungen in Verbindung gebrachten, sind
Reste einer Handschrift, die einen mittelhochdeutschen Erec-Roman enthielt. Dieser Roman ist nicht identisch mit dem ‘Erec’ des Ambraser Heldenbuchs, in dem man das Werk Hartmanns von Aue zu sehen pflegt. Es könnte sich um die zweite Fassung des ‘Erec’ handeln, die in Fragmenten aus Wolfenbüttel bezeugt ist (siehe Wolfenbüttel, Herzog August
Bibl., zu
Cod. 19.26.9 Aug. 4°). Wie diese Wolfenbüttler Fassung stimmt der Text der Zwettler Bruchstücke näher zu Chrestiens Text als die Ambraser Fassung.
NACHTRAG:
12.4.2003 In der Journaille ist nichts Substantielles mehr zum Fall zu finden, also ein Beitrag, der sich deutlich mit der Zuweisung Heinzles auseinandersetzt. Das gilt auch für die ZEIT, in der so getan wird, als wäre keine Entscheidung möglich:
Jetzt grollt man erst einmal in Marburg und Zwettl. Heinzle ist wütend auf die Presse: “Warum setzen die so ein Windei in die Welt, bevor Fachleute es geprüft haben?” Ziegler ist wütend auf Heinzle: “Er glaubt anscheinend, das Nibelungenlied gehöre ihm.” Verstehen kann man beide.
Meine Meinung: Verstehen kann man ausschliesslich Heinzle, denn es gibt bei der Aufstellung abstruser Behauptungen keine Unschuldsvermutung und keine Umkehr der Beweislast. Wer ohne Fachkenntnis in den Wald hineinruft, muss sich das Echo gefallen lassen.
Neuigkeiten in diesem Casus sind auch bei MEDIAEVUM nachzulesen, zuletzt die Datierung durch Karin Schneider: frühgotische Schrift aus dem 2. Viertel des 13. Jh.s. Das Leipziger Handschriftenzentrum setzt die Fragmente einige Jahre später an. Ebenda kritisiert J. Hamm die inkompetente Berichterstattung in “Aspekte”. Im Gästebuch dort ein Beitrag von Oskar Pausch zur Debatte.
NACHTRAG:
16.4.2003 In der FAZ (S. 40) hat Heinzle in einem ausführlichen Artikel Einzelheiten zu seiner Einordnung veröffentlicht (Zusammenfassung bei MEDIAEVUM) und zugleich die “Hysterie”, die der angebliche Nibelungenfund entfachen konnte, kritisiert. Der in der FAZ (und bei SPIEGEL-ONLINE) abgebildete Schnipsel und seine Rückseite wird von ihm als nicht mit der Ambraser-Fassung übereinstimmendes Erec-Fragment (Verse 1865 ff. – TITUS-Online-Ausgabe Versgruppe 19) bestimmt. pilgrime in Zeile 1 der Vorderseite habe nichts mit dem Bischof zu tun, sondern beziehe sich wahrscheinlich auf den so bezeichneten Jagdvogel.
Es wird zu prüfen sein, ob der “Zwettler Erec”, wie wir ihn nennen wollen, ein weiterer Zeuge der Bearbeitung ist, die in den Wolfenbütteler Fragmenten vorliegt. In jedem Fall präzisiert er unsere Kenntnis der Geschichte der mittelhochdeutschen Literatur.
Wir wissen jetzt, daß die Rezeption des französischen Erec-Romans in Deutschland vielschichtiger und reicher war, als man bisher annahm, und daß der Ambraser Text keine kanonische Geltung beanspruchen darf.

NACHTRAG 21.5.2003: Neuigkeiten vermeldet dieser ARCHIVALIA-Eintrag, vor allem den Heinzle-Volltext bei http://Literaturkritik.de.
NACHTRAG 26.7.2003: Frau Ziegler gibt nicht klein bei (ARCHIVALIA).
NACHTRAG 8.8.2003: dito.
NACHTRAG 12.8.2003: in http://Mediaevum.de wurde ein Diskussionsforum zum Thema eingerichtet (ARCHIVALIA).

Haftung von Bibliotheken bei Urheberrechtsverstößen

Manchmal sind Arbeiten so belanglos, dass sich die Frage nicht stellt, ob jemand zu Recht oder zu Unrecht nicht zitiert wurde. Die Materarbeit bedient sich des üblichen juristischen Kauderwelsches und schreibt fleißig zusammen, was die Kommentarliteratur vorgibt. Auf Steinhauer macht die Arbeit einen guten Eindruck

https://twitter.com/esteinhauer/status/407473250269003776

Auf mich nicht, denn ich kann keine praktische Relevanz oder auch nur das Bemühen, die abstrakte urheberrechtliche Fragestellung auf den Bibliotheksalltag herunterzubrechen, erkennen. Im Ergebnis sind die Folgerungen viel zu restriktiv. Ein konkretes Risiko für Bibliotheksmitarbeiter sehe ich nicht.

PDF der unerheblichen Arbeit:
http://edoc.hu-berlin.de/series/berliner-handreichungen/2013-337/PDF/337.pdf

Volltextsuche von Open-Access-Zeitschriften

Eine übergreifende Suche gibt’s nicht. Da nützt es wenig, wenn netbib eine Google-Site-Suche empfiehlt:

http://log.netbib.de/archives/2013/12/02/suche-im-inhalt-von-open-access-zeitschriften

Google erfasst in der Regel nicht alle Inhalte. Und eine sogenannte Custom-Search bringt zusätzliche Unsicherheiten mit sich:

http://archiv.twoday.net/stories/5776766

Siehe auch
http://archiv.twoday.net/stories/75231607

Im Bundesarchiv die Gasmaske nicht vergessen!

http://www.welt.de/kultur/kino/article122399438/Im-Bundesarchiv-die-Gasmaske-nicht-vergessen.html

“Unser nationales Filmerbe muss dauerhaft gesichert und auch im digitalen Zeitalter sichtbar bleiben”, heißt es im Koalitionsvertrag, der diese Woche vorgestellt wurde. “Die Koalition wird auch das Bundesarchiv personell und finanziell stärken.” Das ist auch dringend nötig.

Fast wörtlich stammen diese Sätze aus einem von zahlreichen Filmwissenschaftlern, Filmemachern, Archivaren und Kritikern unterschriebenen Papier, das die im Koalitionspoker agierende AG Kultur und Medien erst am vergangenen Montag erhalten hatte. Hinter der Aktion steht der Trickfilmveteran und Filmhistoriker Helmut Herbst, der in einem Manifest mit den Historikern Jeanpaul Goergen und Klaus Kreimeier die katastrophalen Zustände im Bundesarchiv beklagt hatte, wo Hunderttausende Rollen deutscher Filmwerke lagern. “Wenn die Politik den grassierenden chemischen Zerfall unseres filmischen Erbes weiter ignoriert”, so der emeritierte Offenbacher Professor, “müssen wir in den kommenden Jahren mit dem Verlust der meisten Filme rechnen.”

Noch ein Zitat über Fragwürdiges im Bundesarchiv aus dem Artikel:

Frankreich investiert 400 Millionen, Deutschland zwei

In einem öffentlichen Auftritt kürzlich beim Frankfurter Festival B3-Berlinale bestätigte Hollmann im Gespräch mit Herbst die Vorfälle in Wilhelmshagen. Zugleich bekannte er sich allerdings auch zu einer weiteren fragwürdigen Praxis, die im völligen Gegensatz zur Politik der Föderation der Internationalen Filmarchive steht – dem regelmäßigen Verbrennen von Nitratmaterial. Für dieses früheste Trägermaterial von Filmen, dessen Haltbarkeit nach jüngeren Studien allerdings die des späteren Acetat-Films übersteigt, besitzt das Bundesarchiv spezielle Bunker, in denen es sicher zu sein scheint.

Einmal umkopiert, hält Hollmann die Originale allerdings für entbehrlich – mit dem Effekt, dass spätere Generationen mit besserer Technologie, etwa in der digitalen Restaurierung, nicht mehr darauf zurückgreifen können. “Ein Archiv kann nicht alles aufheben. Die alten Fotos vernichten wir ja auch.” Da ist es kein Wunder, dass namhafte deutsche Filmmuseen und -archive, darunter das Münchner Filmmuseum, ihr “Nitro” längst jenseits der Staatsgrenzen einlagern: im Filmarchiv Austria.

Gibt es noch etwas Banaleres als den Satz: “Ein Archiv kann nicht alles aufheben”? Archivfachlich ist das Vernichten von Originalen nicht zu rechtfertigen!

Die undatierte Resolution fand ich hier:

http://www.agdok.de/de_DE/regions_detail/193728/frankfurt

Dass es sich um ein aktuelles Dokument handelt, belegt

http://www.agdok.de/de_DE/regions_detail/193789/frankfurt

Digitales Archiv zur Kinder- und Jugendliteraturforschung für die ÖGKJLF

http://phaidra.univie.ac.at/o:299183

“Der Ausgangspunkt des Projekts “Digitales Archiv der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und
Jugendliteraturforschung in PHAIDRA” im Rahmen des Universitätslehrganges “Library & Information Studies” war der Wunsch nach einem digitalen Archiv für Kinder- und Jugendliteraturforschung, das frei zugänglich ist und die Recherchen im Zuge der Arbeit mit KJL erleichtern soll.

In Zusammenarbeit mit der Österreichischen Gesellschaft für Kinder- und Jugendliteraturforschung entstand ein digitales Archiv, welches als fachliches Repository in Form einer zentralen, strukturierten Sammlung von Informationen über österreichische Kinder- und Jugendliteraturforschung angelegt ist. Dadurch soll ermöglicht werden, die Materialien suchbar zu machen, sie langfristig zu archivieren und zu verwalten.

Diese Sammlung ist der Einstiegspunkt in ein umfangreiches digitales Archiv bestehend aus:

– Voll- und Teildigitalisaten der Zeitschrift “libri liberorum” und der dazugehörigen Sonderhefte

– Durch die ÖGKJLF prämierten Hochschulschriften zum Thema Kinder- und Jugendliteratur

– Tagungsfoldern zu Veranstaltungen der ÖGKJLF ”

Der neue Archivar des Dominikanerordens kommt von den Philippinen

http://lifestyle.inquirer.net/140237/filipino-appointed-as-archivist-of-santa-sabina-in-rome

“A Filipino has been appointed the archivist of the 797-year-old Order of Preachers in Rome, which holds some of the oldest documents in the world, such as the 13th-century Papal Bull approving the founding of the Dominican Order and causes for the canonization of hundreds of Dominican saints across eight centuries.
He is Fr. Gaspar Sigaya, OP, archivist of the Dominican Province of the Philippines (DPP) for 15 years. He will hold office at the convent of the Basilica of Santa Sabina, mother church of the Dominicans, the first religious congregation to be instituted by the Church to embark on academic missions in 1216.”

Wer kam denn auf die superoriginelle Idee, die neue Fachzeitschrift des Bundesarchivs FORUM zu nennen?

Es handelt sich offenbar um eine Open-Access-Zeitschrift; jedenfalls kann ein PDF gratis heruntergeladen werden. Eine Angabe über den Bezug einer Druckausgabe gibt es nicht. Die neue Zeitschrift mit dem superoriginellen Namen Forum – wer in die ZDB forum eingibt, findet knapp 7000 Treffer!

http://dispatch.opac.d-nb.de/DB=1.1/CMD?ACT=SRCHA&IKT=8509&SRT=LST_ty&TRM=all+forum

tritt an die Stelle der “Mitteilungen aus dem Bundesarchiv” (1993-2013), lückenhaft online unter

http://www.bundesarchiv.de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/mitteilungen/index.html.de

“Forum – Das Fachmagazin des Bundesarchivs

Die neue Fachzeitschrift “Forum” widmet sich jedes Jahr einem Schwerpunktthema und enthält einen Jahresbericht.

Forum – Ausgabe 2013 (pdf, ~3.76MB)

Schwerpunktthema: “Zugang zu Kulturgut – Archivrecht im Wandel”
Inhalt:

Archive und Erinnerung (M. Hollmann)
Urheberrechtsreform für verwaiste Werke (A. Hänger)
Spezialgesetzliche Löschungsgebote und archivgesetzliche Anbietungspflicht (B. Martin-Weber)
Neue Herausforderungen für die Archivgesetzgebung (A. Hänger / T. Herrmann)
Die geänderte europäische Richtlinie über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors (T. Kleindienst / B. Martin-Weber)
Die geplante EU-Datenschutz-Grundverordnung (A. Hänger)
Das Bundesarchiv in Zahlen (T. Herrmann)”

Sportlich durch den Winter mit dem Adventskalender des Bundesarchivs

http://www.bundesarchiv.de/index.html.de

Mit vielen anderen schönen virtuellen Adventskalendern erwähnt von http://bibliothekarisch.de

http://bibliothekarisch.de/blog/2013/12/01/mehr-oder-minder-bibliothekarische-adventskalender-2013

Übungsspiel zwischen den Olympiakandidaten der DDR. Berlin, 30. Oktober 1955 – BArch Bild 183-33736-003 / Heinz Funck

"“The international market absorbed, without batting an eye, books that they couldn’t not have known came from the Girolamini Library”

Sagt Giovanni Melillo, der in Neapel die Untersuchung in Sachen “De Caro plünderte (nicht nur) die Girolamini-Bibliothek” führt.

http://www.nytimes.com/2013/11/30/books/unraveling-huge-thefts-from-girolamini-library-in-naples.html?_r=1&

Der Antiquariatshandel erweist sich teilweise als krimineller Sumpf, bei dem Wegschauen hinsichtlich dubioser Provenienzen an der Tagesordnung ist.

Siehe auch
?s=girolamini

Archive im digitalen Nutzerkontakt. Virtuelle Lesesäle, soziale Medien und mentale Veränderungszwänge

Während mindestens ein anderer Beitrag zu Web 2.0 von der Redaktion des Archivars schnöde abgewiesen wurde, darf sich Bastian Gillner in der neuesten Ausgabe dazu verbreiten und sogar ein Verlags-PDF auf Archive 2.0 einstellen:

http://archive20.hypotheses.org/1026

Die Causa Stralsund wird zwar erwähnt, aber wie üblich fallen meine eigenen Stellungnahmen zu Web 2.0, siehe etwa

http://archiv.twoday.net/stories/97058539
http://archiv.twoday.net/stories/219051687

und die Öffentlichkeitsarbeit des Hochschularchivs der RWTH, das als erstes deutschsprachiges Archiv ein Blog begründete und schon lange auf digitale Angebote setzte, unter den Tisch. Der Beitrag http://archiv.twoday.net/stories/534900331 wurde Herrn Kemper für Archive 2.0 von einem meiner Mitarbeiter angeboten. Es kam darauf noch nicht einmal eine Antwort!

Scheinselbständigkeit von Museumsführern

“Für Kopfzerbrechen sorgt im Rathaus und in den anderen Mannheimer Museen ein Urteil des Mannheimer Sozialgerichts. Es verurteilte das Technoseum, rund 160 000 Euro Sozialabgaben nachzuzahlen – weil die per Werkvertrag beauftragten Besucherführer laut Gericht nur als “Scheinselbstständige” tätig waren”

http://www.morgenweb.de/mannheim/mannheim-stadt/museen-suchen-neue-losung-1.1309073

Das Urteil:

http://openjur.de/u/658869.html

Leitsatz: “Eine Honorarkraft ist bei geleisteten Diensten höherer Art als abhängig beschäftigt anzusehen, wenn sie in hohem Maße in die Organisation des Unternehmens eingegliedert ist und kein relevantes Unternehmensrisiko trägt.”

Zitat: “Im Ergebnis zeigen sich bei der Tätigkeit der Museumsführer sowohl für als gegen eine abhängige Beschäftigung sprechende Aspekte. Den Ausschlag für die Einordnung als abhängiges Beschäftigungsverhältnis hat jedoch (besonders für den Fall der Museumsführer) das jeweils fehlende Unternehmensrisiko gegeben.”

Nach Ansicht des Gerichts hätte das von einer Rechtsanwaltskanzlei empfohlene Anfrageverfahren

http://dejure.org/gesetze/SGB_IV/7a.html

durchgeführt werden müssen: “Die Erhebung von Säumniszuschlägen erfolgte damit zu Recht, der Klägerin ist das zumindest grob fahrlässige Verhalten ihrer Vertreter zuzurechnen.”

Siehe auch

http://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.urteil-fuer-das-technoseum-in-mannheim-fuehrer-nur-zum-schein-selbststaendig.d31a6a74-2940-41ac-9957-f41b958d8cbc.html

“Erst vor einer Woche hatte in dem Zusammenhang der Fall des NS-Dokumentationszentrums Obersalzberg in Bayern Schlagzeilen gemacht; dort hatte der Träger, das Institut für Zeitgeschichte in München, kurzerhand 22 Besucherführer entlassen, weil sie womöglich als Scheinselbstständige gelten müssen.

Man wisse, dass die Rentenversicherung derzeit deutschlandweit und auch in Baden-Württemberg Museen unter die Lupe nehme, sagte Bortloff. Ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums bestätigte am Dienstag, dass das Problem auch an anderen Museen bestehe. Es gebe auch andernorts Prüfungen der Deutschen Rentenversicherung, teilweise seien auch dort Nachforderungen erhoben worden.”

Eine juristische Stellungnahme von 2010 zum Problem Scheinselbständigkeit:

http://www.museumsverband-bw.de/fileadmin/user_upload/mvbw/pdfs/Tagungsvortraege/2010/von_Olenhusen-Freie_Mitarbeiter.pdf

Mannheimer Technoseum. Foto: Klaus Nahr https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de

Best of Archivalia (ii): Growing snippets from Google Book Search (2009)

Google Books war hier von Anfang ein häufig behandeltes Thema. Die Suchfunktion findet über 1000 Beiträge. Ob Findebeispiele oder Tipps zur Proxy-Nutzung.

Der Stuttgarter Bibliothekar Bernd-Christoph Kämper, seit 2006 Co-Administrator von Archivalia, hat viele wertvolle Beiträge in Archivalia geschrieben (sei es eine Anleitung zum Verlinken von INKA oder einen Hinweis auf eine verscherbelte Schlossbibliothek ).

Seine geniale Anleitung zum Auswerten von Google-Schnipseln, die er am 12. Juli 2009 hier publizierte

http://archiv.twoday.net/stories/5818683

hat mir schon sehr oft weitergeholfen. Sie funktioniert nach wie vor und ist auch in der Anleitungsseite von Wikisource verlinkt.

Alle Türchen: #bestof

***

“… search phrase *” intitle: … inauthor: …

Ein einfacher Trick für Historiker und andere GBS-Nutzer, die mal wieder an der Snippet View von Google Book Search verzweifeln, weil die Ausschnittansicht als Grafik in der Vorschau im Buch verschoben ist oder man doch unbedingt ein bisschen mehr Kontext für den Treffer benötigt.

Ich erläutere ihn an einem Beispiel:
Gesucht wurde Aufklärung über einen falschen Druckort der Ausgabe 1710 des Dialogo di Galileo Galilei. Alle anderen Hilfsmittel waren zur Stelle, aber leider gerade nicht (“Antiquars-Murphy”) Parenti, Luoghi di stampa falsi, 1951.

Wir geben in den Suchschlitz von Google Book Search ein:
“1710 Dialogo di GALILEO GALILEI” intitle:”luoghi di stampa falsi” inauthor:parenti ( http://is.gd/1w3yM )

Ergebnis:

growing_snippets_3

Den gefundenen Textschnippsel mit Copy & Paste in einen Texteditor übernehmen. Jetzt im Suchschlitz die Suchphrase ersetzen durch den hinteren Teil des ausgegebenen Textschnippsels und ein * anhängen:

growing_snippets_3

Suche ausführen. Ergebnis s.u. Den neu gefundenen Text im Editor anhängen. Das gleiche Spielchen noch einmal:

Nach ein paar Iterationen hat man den gewünschten Eintrag im Texteditor komplett rekonstruiert und kann ihn ggf. auch schnell mit shortText posten ( http://shorttext.com/dynkcqkdn ):

Parenti, Dizionario dei luoghi di stampa falsi, inventati o supposti in opere di autori e traduttori italiani. Firenze : Sansoni Antiquariato, 1951, p. 86

1710 — Dialogo di GALILEO GALILEI. matematico supremo dello studio di Padova e di Pisa. E filosofo e matematico primario del serenissimo Granduca di Toscana. Dove ne i congressi di quattro giornate ecc. In questa secondu impressione accresciuto di una lettera ecc. In Fiorenza, MDCCX, in-4°. Fa parte di una collana di classici curata da LORENZO CICCARELLI, napoletano, sotto lo pseudonimo di Cellenio Zacclori e fu stampata a Napoli. Ne fu fatto un estratto con la: 1710 — Lettera del signor GALILEO GALILEI, accademico linceo, scritto alla Granduchessa di Toscuna ecc. In Fiorenza, MDCCX, in-4°

Das gleiche geht auch nach vorne, indem man das * dem vorderen Teil des gefundenen Textschnippsels voranstellt.

Falls die OCR im Textschnippsel Zeichenschrott liefert, sollte man etwaige Sonderzeichen am Ende bzw. Anfang entfernen und statt einem Sternchen versuchsweise zwei * * oder drei * * * setzen. Sternchen sind bei Google Platzhalter für Worte. Sie können auch innerhalb einer Phrase verwendet werden. Wichtig ist, die Suchphrase immer in Anführungszeichen zu setzen. Durch den Zusatz von intitle: und inauthor: vermeidet man falsche Treffer in anderen Werken (obwohl die gelegentlich auch ganz erhellend sein können, als Zitate oder gar Plagiate).

P.S.: Falls jemand ein Skript kennt (oder schreiben kann), das die Google Web API benutzt und dieses Verfahren (über n Iterationen) automatisieren kann, wäre ich für einen Hinweis dankbar!

#googlebooks