http://www.dilibri.de/stbmz/content/titleinfo/1144253
Eine lateinisch-deutsche Handschrift des Mainzer Kartäusers Friedrich Eselweck aus dem 14. Jahrhundert.
http://www.handschriftencensus.de/12604
http://www.dilibri.de/stbmz/content/titleinfo/1144253
Eine lateinisch-deutsche Handschrift des Mainzer Kartäusers Friedrich Eselweck aus dem 14. Jahrhundert.
http://www.handschriftencensus.de/12604
Ein bedenkliches Freiburger Urteil bespricht:
Urteilstext:
http://digi.ub.uni-heidelberg.de/diglit/zeittung1596/0002
Danke an die UB Heidelberg für die Bereitstellung der Flugschrift, deren dritter Teil die angebliche Hinrichtung von 133 Hexen in Osnabrück an einem Tag betrifft.
Zur Fiktion siehe
http://histor.ws/hexenforschung/fors06.php
Ich habe das im Redaktionsblog von http://de.hypotheses.org begründet:
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1769
Unter CC-BY stehen in http://de.hypotheses.org außer dem Redaktionsblog z.B. auch das Bloghaus
http://bloghaus.hypotheses.org
oder
http://dhdhi.hypotheses.org
http://rkb.hypotheses.org
CC-BY-SA
Sehr vernünftig äußert sich der Diskutant “Ein Wikia-Nutzer” [bzw. eine von mehreren IPs, aber es wird klar, wen ich meine] zur schlechten Praxis in der Rechtswissenschaft, prägante und wichtige Formulierungen ohne Anführungszeichen wiederzugeben.
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Diskussionsfaden:30462
Dort spielt auch die Stelle
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/185
eine Rolle, mit der ich mich
http://archiv.twoday.net/stories/506933035
befasst hatte. Ich weigere mich nach wie vor, darin ein Bauernopfer zu sehen. Wenn jemand auf einer Seite die zugrundegelegte Literaturquelle viermal zitiert, ist das keine Täuschung hinsichtlich der Abhängigkeit von fremdem Geistesgut.
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/steinmeier-darf-doktortitel-behalten-a-931830.html
“Die Prüfer der Uni Gießen stellten dazu fest: Steinmeier habe mit dieser Zitierweise offenbar lediglich wichtige Stellen hervorheben wollen.”
Da die Diskutanten hier überwiegend nicht kapiert haben, worum es mir ging: “Bauernopfer” setzt Intentionalität voraus, schon aufgrund des Bild-Ursprungs (Schach-Metapher). Intentionalität, Täuschungsabsicht, Vorsatz, Dolus directus 1. oder 2. Grades – diesem Vorwurf kann begegnet werden, wenn eine schlüssige alternative Erklärung der Auffälligkeiten (um den Begriff Plagiat zu vermeiden) gegeben werden kann. Niemand kann (noch?) in Steinmeiers Kopf (oder in irgendeinen anderen Kopf) hineinschauen, um zu überprüfen, ob wissentlich und willentlich getäuscht wurde. Der mentale Prozess Intentionalität ist aus meiner Sicht immer eine soziale Konstruktion, bei der sich zwischen Ankläger und Angeklagtem ein dialogisches Spiel um Vorwurf und Rechtfertigung entspinnt. Selbst Juristen behaupten Vorsatz nicht einfach, sie versuchen unter Berücksichtigung tatsächlicher Anhaltspunkte und der Stellungnahme des Beschuldigten Vorsatz zuzuschreiben, wobei man versucht, dem Grundsatz “in dubio pro reo” gerecht zu werden.
Das VG Freiburg schrieb 2012: “Auch der Einwand der Klägerin, auf mehreren Seiten ihrer Dissertation, in denen Textstellen anderer Autoren wörtlich oder nahezu wörtlich übernommen wurden, fänden sich Fußnoten, die auf die Dritttexte verwiesen, entkräftet den Plagiatsvorwurf nicht. Ohne klare Kenntlichmachung als Zitat erweckt die Klägerin mit der Nennung des fremden Werkes und des Autors lediglich in einer Fußnote den Eindruck, sie habe die Aussagen in diesem Werk als Teil der eigenen Argumentation verarbeitet, anstatt deutlich zu machen, dass es sich um die bloße Wiedergabe der bereits erbrachten gedanklichen Leistung eines anderen handelt.”
http://www.rechtsanwaltmoebius.de/urteile/vg-freiburg_1-o-58-12_dissertation-taueschung-entziehung-doktorgrad.html
Anders als die Uni Gießen attestiere ich Steinmeier kein sauberes wissenschaftliches Arbeiten. Seine Praxis liegt aus meiner Sicht zwischen “geringen handwerklichen Mängeln” und “erheblichen handwerklichen Mängeln”. Etwa ein Viertel der Seiten mit verdächtigen Stellen ist keine quantité négligeable.
Angesichts der hohen sonstigen Qualität der Arbeit, die ja mit Summa cum laude bewertet wurde, wäre ein Entzug des Doktorgrads aus meiner Sicht unverhältnismäßig gewesen. Eine Herabsetzung der Note auf “Magna cum laude” hätte ich dagegen vertretbar gefunden – auch als Zeichen, dass korrektes Arbeiten sich auch in der richtigen Benutzung von Anführungszeichen zeigt. Um es aber ganz deutlich zu sagen: Die jetzt getroffene Entscheidung kann ich aber mit gewissen Bedenken auch akzeptieren.
Update: Anders Zelot Weber, der von einer krassen Fehlentscheidung spricht
http://plagiatsgutachten.de/blog.php/tag-der-entscheidung-im-fall-steinmeier
Hier der auf http://www.archiv.rwth-aachen.de/?p=4807 veröffentlichte Beitrag
Im November 2012 präsentierte sich das Hochschularchiv der RWTH Aachen auf der RWTH Wissenschaftsnacht im Kármán-Auditorium, unbestrittenes Highlight unserer bisherigen Öffentlichkeitsarbeit, über die wir hier kurz berichten wollen. “Die beiden Schauspielerinnen des Theater K, Annette Schmidt und Mona Creutzer, führten einen gut gefüllten Hörsaal Fo 2 durch die Geschichte der RWTH Aachen. Die 140-jährige Hochschulgeschichte wurde dabei anhand von – teilweise auch amüsanten – Dokumenten und Bildern aus den Beständen des Hochschularchivs durch den Vortrag der Schauspielerinnen sowie eine Power-Point-Präsentation mit Bildern und musikalischer Untermalung dargestellt”, hieß es in unserem damaligen Weblogeintrag zu diesem faszinierenden Kulturerlebnis.
Unsere Öffentlichkeitsarbeit wird von zwei Aspekten bestimmt: Auf der einen Seite unsere Veranstaltungen beziehungsweise Präsentationen, auf der anderen Seite deren digitale Aufbereitung und Verbreitung im Netz und der Versuch, möglichst viel aus unseren Beständen digital zugänglich zu machen.
Zum ersten Aspekt: Seit einigen Jahren beteiligen wir uns am Tag der Archive und am Tag des offenen Denkmals, bei denen wir eine Führung durch das alte Aachener Regierungsgebäude mit einer Einführung in unser Archiv und das Archivwesen allgemein verbinden. Auf Anfrage bieten wir auch außerhalb dieser beiden Termine Führungen durch das Archiv an. Anhand unserer Bestände versuchen wir Jahr für Jahr Präsentationen zu erstellen, die im Gang vor dem Rektorat im Hauptgebäude zu sehen sind. Das Themenspektrum reicht dabei von der “Sportgeschichte der RWTH” und der “RWTH im Ersten Weltkrieg” bis hin zum “Kulturgut der RWTH” und unserer aktuellen Ausstellung “Architektur und Architekten an der RWTH“. Die vollständige Liste unserer Präsentationen findet sich hier. Zudem arbeiten wir eng mit dem Historischen Institut der RWTH zusammen; exemplarisch stehen dafür unser Beitrag zum jährlich erscheinenden Jahrbuch des Instituts und die Unterstützung von Forschungsprojekten. Auch die Solidarität mit anderen Archiven ist für uns eine Selbstverständlichkeit. Wir erstellen jedes Jahr einen Archivkalender, der bei den hochschulinternen Adressaten gut ankommt. Eine Archiv-Postkarte” dient uns als eine Art Visitenkarte.
Zum zweiten Aspekt: In unserem Weblog bewerben wir regelmäßig Veranstaltungen und Präsentationen und stellen Praktikumsberichte, Veränderungen und Besonderheiten in unseren Beständen und Belegexemplare für unsere Dienstbibliothek vor. Diese Beiträge teilen wir auch in den sozialen Netzwerken: Mittlerweile sind wir bei Google+ und bei Facebook vertreten. Auf diesen Plattformen laden wir zudem jeden Freitag, dem sogenannten “Bilderfreitag”, ein Bild (Foto, Scan) aus unseren Beständen hoch. Ab und an bestücken wir unseren Youtube-Channel mit selbstgedrehten Videos. Durch die Präsenz auf weiteren Portalen wie den Archiven NRW” oder “ISIL” (International Standard Identifier for Libraries and Related Organizations) versuchen wir unser Archiv und unsere Bestände weiter zu vernetzen.
Unsere Maxime bei all diesen Aspekten ist letztlich die Benutzerfreundlichkeit: durch Betreuung von Benutzern vor Ort, rasche Bereitstellung der Archivalien, Fotografiererlaubnis, möglichst schnelle Beantwortung von Anfragen, aber auch durch Vernetzung mit den genannten Portalen, die Social-Media-Aktivitäten und Digitalisierung. Unsere Benutzer sollen möglichst unkompliziert und schnell an die gewünschten Informationen kommen. Wir wollen ein Bürgerarchiv sein und sehen uns nicht nur gegenüber den Benutzern, sondern auch gegenüber allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern in einer Bringschuld, die kulturellen Schätze der Vergangenheit öffentlich zu machen. In der Hoffnung, dass es vermehrt Momente unter dem Motto “Mein faszinierendes Kulturerlebnis” geben wird.
Die SZ erörtert die schwierige Rechtslage zu dem unter
http://archiv.twoday.net/stories/534899929
gemeldeten Fall Gurlitt.
Die langjährige Leiterin des Stadtarchivs Speyer, Dorothee Menrath, ist gestern verstorben. Frau Menrath war seit 1976 (nach ihrer Ausbildung in Mannheim bzw. Marburg) bis Anfang 2010 Leiterin des Stadtarchivs Speyer.
Er darf seinen Titel behalten:
Vroniplag-Aktivisten werden diese Entscheidung eher unverständlich finden:
?s=steinmeier
und insbesondere
http://archiv.twoday.net/stories/506933035
http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws (23,8 % Seiten mit sogenannten Plagiatsfunden)
Update:
http://erbloggtes.wordpress.com/2013/11/05/verquickungssand-im-getriebe-des-steinmeier-verfahrens
http://www.uni-giessen.de/cms/ueber-uns/pressestelle/pm/pm213-13
Mit einer Bekanntmachung wirbt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) seit der vergangenen Woche für mehr Open Access.
Via
http://www.urheberrecht.org/news/5066
Ein Abschlussbericht ist leider unter CC-BY-ND lizenziert statt unter CC-BY:
http://www.bmbf.de/pubRD/Abschlussbericht_strategischer_Dialog_wissfreundl_Urheberrecht.pdf
Teile dürfen also nicht nachgenutzt werden. Das ist schlecht.
http://www.zeit.de/digital/internet/2013-11/passig-bibliotheken-internet
Nichts gegen Papiermuseen. Wertvolle Altbestände müssen aus meiner Sicht sorgsam bewahrt werden.
Aber was die modernen Verbrauchs-Bestände angeht, die nicht für das Archivieren benötigt werden, hat Passig Recht. Auch ich habe sehr viel mehr Zufallsfunde via Google & Co. gemacht als in Bibliotheken, wobei ich in Bibliotheken 20 Jahre länger (ab 1975) gearbeitet habe als im Internet (ab ca. 1996). Und meine primäre Forschungsbibliothek ist Google Book Search.
“Bibliotheken sind dann niedrigschwellig, wenn man in ihrer Nähe wohnt, nicht in seiner Mobilität eingeschränkt ist, lesen kann, generell damit vertraut gemacht worden ist, dass eine Bibliothek nicht beißt und sich in einem Umfeld bewegt, in dem das Aufsuchen solcher Orte nicht als albern gilt.”
Selbst Senioren, die man sich üblicherweise als das ideale Publikum öffentlicher Bibliotheken vorstellt, nutzen diese erstaunlich wenig. So eine neue Studie aus der Schweiz:
http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/4322016
Handschrift um 1709. Zu diesem Werktyp vgl.
http://projekte.geschichte.uni-freiburg.de/mertens/graf/strafj.htm#t268 [Archivversion]
“Das historisch-antiquarische Interesse an alter Strafjustiz emanzipiert sich nur allmählich und ohne daß klare Grenzen zu ziehen wären von einem pragmatischen Gebrauch zu aktuellen juristischen Zwecken. Ab dem Ende des 17. Jahrhunderts setzen in Nürnberg die sogenannten “Malefizbücher” ein, erstaunlich breit überlieferte handschriftliche Zusammenstellungen von Kriminalfällen seit dem Ende des 13. Jahrhunderts, die das “Interesse der Patrizier und Bürger […] geschaffen hat”. Sie wurden aus dem amtlichen Unterlagen kompiliert.”
#fnzhss
“Es besteht kein Unterlassungsanspruch gegenüber Google Street View, wenn noch überhaupt keine Lichtbildaufnahmen angefertigt wurden und der Betroffene gegen die Verwendung der Daten Widerspruch eingelegt hat.”
Landgericht Detmold, Urteil vom 12. Oktober 2013, Az.: 12 O 153/10
http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/12-10-2013-lg-detmold-12-o-153-10.html
Zur Streetview-Hysterie:
Neulich konnten wir die Digitalisierung der Wiener Handschrift des Ehrenspiegels berichten, die von den Münchner Prachthandschriften Cgm 895, 896 abgeschrieben wurde.
http://archiv.twoday.net/stories/453143893
Nun ist Cgm 895 online – schwarzweiß!
http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00085713/image_1
#fnzhss
“Ich plädiere eindringlich für den Erhalt der Bibliothek der Bremischen Bürgerschaft. Der dort befindliche Bücher-, Zeitschriften- und Zeitungsbestand steht nicht nur den Abgeordneten oder den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bremischen Bürgerschaft, sondern allen Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung.”
Update: Späteren Meldungen zum Fall Cornelius Gurlitt (Münchner oder Schwabinger Kunstfund) ist zu entnehmen, dass von einer Messi-Wohnung keine Rede sein kann.
Was nützen Handschriftendigitalisate im Netz, wenn sie niemand mehr lesen kann?
http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/grundwissenschaftler-klagen-ueber-notbetrieb-a-930555.html
War mir nicht bekannt:
http://tlion.sns.it/mssb/index.php
Beispiel:
Manoscritto: Aachen, Stadtarchiv, fondo principale, D 107
Aachen, Stadtarchiv, fondo principale, D 107
Manoscritto citato nelle seguenti riviste
Jahrbuch für Liturgiewissenschaft vol. VI, pp. 337
Medioevo latino vol. XIV, pp. 2991
http://www.spital.de/stiftung/medienecho.php?typ=3&mid=13-31
“2011 haben Bund und Länder die „Koordinierungsstelle für die Erhaltung des schriftlichen Kulturguts“ (KEK) eingerichtet. Diese setzt sich für den Erhalt des schriftlichen Kulturguts in Archiven und Bibliotheken Deutschlands ein. Geldgeber ist die Stiftung Preußischer Kulturbesitz. Bereits zwei Projekte hat die KEK auf den Weg gebracht. An beiden Projekten beteiligte sich das Spitalarchiv. Das erste Projekt „Feuer und Wasser“ startete 2011. Das Spitalarchiv bewarb sich erfolgreich um die Restaurierung von fünf Amtsbüchern des 14. und 15. Jahrhunderts.
Das zweite Projekt mit dem Titel „Nationales Erbe allein auf weiter Flur“ datiert aus dem Jahr 2012. Auch hier bewarb sich das Spitalarchiv bei der KEK um die Restaurierung von acht Rechnungsbänden aus der Reformationszeit, die durch große Hitzeeinwirkung schwer beschädigt waren, und bekam wiederum den Zuschlag. Die KEK bezahlte jeweils 15 000 Euro für die Restaurierung.”
Article by Hannes Obermair:
http://www.academia.edu/3353027/The_Use_of_Records_in_Medieval_Towns_The_Case_of_Bolzano_South_Tyrol
Gisa Spiegel: Social Media in Archiven – Grundlagen, Einsatzmöglichkeiten, Zielsetzungen. Berlin: BibSpider 2013. ISBN 978-3-936960-77-8. – 97 S., 23,90 Euro
Während es schon länger Veröffentlichungen zum Umgang mit Social Media in Kultureinrichtungen wie Bibliotheken oder Museen gibt, fehlte bislang eine reine archivbezogene Behandlung des Themas.
Gisa Spiegel hat es sich nicht nur zum Ziel gemacht, diese Lücke im Buchregal zu schließen, sondern auch Archive jeglicher Größe und Sparte bei eventuellen Social Media-Plänen zu unterstützen.
Hierzu schafft sie beim Leser Grundlagen zahlreicher Themen, die zum Verständnis von Social Media-Plattformen sowie zur Arbeit mit diesen notwendig sind.
Nach einer kurzen Einführung in die Begrifflichkeiten des Web 2.0 (einschließlich CC-Lizenzen) und einer Vorstellung der bekannteren Social Media-Anwendungen beginnt der praxisnahe Teil: Es wird schrittweise erklärt, wie man sich bei Facebook anmeldet und eine Archivpräsenz einrichtet.
Ein großer Teil der Ausführungen entfällt auf die Nennung und Erläuterung der obligatorischen Rechtsgebiete. Spiegel nennt hier nicht nur die häufig diskutierten Probleme mit dem Recht am eigenen Bild, dem Datenschutz oder urheberrechtlichen Fragestellungen, sondern geht auch auf die eventuelle Notwendigkeit von AGB und die Impressumspflicht ein. Die facebook-eigenen AGB werden von ihr auf archiv-relevante Klauseln gefiltert und erläutert.
Neben Hinweisen auf eventuell vorhandene Corporate Identity des Archivs oder seines Trägers widmet sie sich etwas ausführlicher der Formulierung von Social Media-Guidelines.
Sie vergisst nicht, den Leser dazu zu ermahnen, sich eine Social Media-Strategie zu erarbeiten und erklärt die entsprechenden Elemente aus dem Marketing. Spiegel beschließt ihre Ausführungen, indem sie die vorbildliche Umsetzung der Social Media-Strategien des Österreichischen Staatsarchivs und des Stadtarchivs Speyer vorstellt.
Insgesamt handelt es sich um ein kleines Kompendium aller Themen, deren Verständnis für das Erwägen von Social Media-Aktivitäten notwendig sind. Das Buch kann weder alle Themen ausführlich abhandeln noch wird es „ewige“ Gültigkeit besitzen. Das wertvolle liegt eher darin, in einer verständlichen Sprache m. M. n. altersgruppenübergreifend Grundlagen zu schaffen und Fragen zu beantworten, die sich mancher vielleicht nicht zu stellen traut in einer Fachwelt, wo Facebook angeblich schon angekommen ist.
“Gegen 400 Wissenschafter, darunter gut 180 Professoren, haben bis am Samstag einen öffentlichen Protestbrief an die Universität Zürich (UZH) unterschrieben. Die Sammlung der Signaturen wurde initiiert, nachdem die Uni zu Wochenbeginn die Medizinhistorikerin Iris Ritzmann entlassen hatte. Die UZH wirft Ritzmann vor, einem Journalisten Interna aus dem Medizinhistorischen Institut zugänglich gemacht zu haben. Sein Artikel habe es verunmöglicht, die Mitarbeiterbeurteilung von SVP-Nationalrat und Professor Christoph Mörgeli ordnungsgemäss abzuschliessen. Auch Mörgeli ist entlassen worden.”
http://www.nzz.ch/nzzas/nzz-am-sonntag/aufstand-der-professoren-1.18178479
Siehe auch “Alma Natter”
http://www.faz.net/aktuell/feuilleton/forschung-und-lehre/zuericher-universitaetsskandal-alma-natter-12643077.html
“Die Universität Zürich opfert eine unliebsame Gelehrte. Das unsaubere Verfahren nutzt vor allem dem bekannten SVP-Politiker Christoph Mörgeli. Dass die Universität der Staatsanwaltschaft freiwillig Zugriff auf den gesamten E-Mail-Verkehr der Hochschule einräumt, ist ein Skandal.”
Aleida Assmann muss es ja wissen:
http://derstandard.at/1381370607815/Die-Chance-auf-ein-zweites-Leben
Das Urteil verdient Zustimmung. Verhält sich ein sogenannter “Schatzgräber” vorbildich, darf ihm das eigentumsrechtlich nicht zum Nachteil gereichen.
Es ist nicht das erste Mal, dass es Probleme mit URNs gibt (während solche von DOIs mir nicht bekannt geworden sind). In INETBIB liest man: “nach einem technischen Problem mit dem URN-Service werden die Wartungsarbeiten leider noch ueber das Wochenende andauern. Bis zur vollstaendigen Behebung des Fehlers koennen knapp 10 Prozent der aktuelleren URNs nicht aufgeloest werden. Ein Datenverlust ist nicht entstanden.”