Digital resources in the Social Sciences and Humanities OpenEdition Our platforms OpenEdition Books OpenEdition Journals Hypotheses Calenda Libraries OpenEdition Freemium Follow us

Unfähige Alte Männer in Leipzig: Barschel-Akten bleiben unter Verschluss

“Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss Journalisten nicht die Nutzung der vorhandenen Unterlagen zu Uwe Barschel in Form von Einsicht und Herstellung von Kopien ermöglichen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am 27.11.2013 entschieden (Az.: BVerwG 6 A 5.13).

Recht auf Einsichtnahme erst nach 30 Jahren

Das Bundesarchivgesetz, auf das der Kläger seinen Anspruch in erster Linie gestützt hatte, ermögliche zwar jedermann eine Benutzung von Unterlagen auch dann, wenn die aktenführende Stelle diese Unterlagen noch nicht dem Bundesarchiv als Archivgut angedient habe. Dies gelte jedoch nur für Unterlagen, die älter als 30 Jahre sind. Das Bundesarchivgesetz sehe keine Verkürzung dieser Frist vor. Die Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes zu Uwe Barschel seien nicht älter als 30 Jahre. Sie unterfielen schon deshalb nicht dem jedermann zustehenden Recht auf Einsichtnahme, und zwar unabhängig davon, ob für sie darüber hinaus speziell geregelte Gründe vorliegen, die ihre Benutzung durch jedermann aus öffentlichen Interessen an ihrer Geheimhaltung ausschließen. Das Grundrecht der Pressefreiheit verpflichte die Behörden zwar grundsätzlich, Pressevertretern auf deren Fragen Auskunft zu geben. Dieser Informationsanspruch führe aber nicht zu einem Recht des Klägers auf Nutzung der Akten. Diese müssten deshalb nicht zur Einsicht und zur Anfertigung von Kopien vorgelegt werden.”

https://beck-aktuell.beck.de/news/bverwg-versagt-journalisten-einsicht-in-bnd-unterlagen-ber-barschel-aff-re

Siehe auch
http://www.mz-web.de/politik/bnd-muss-archiv-nicht-oeffnen-gericht-verweigert-einsicht-in–barschel-akten,20642162,25441412.html

Bundesarchiv, B 145 Bild-F065018-0011 / Reineke, Engelbert / CC-BY-SA

Eine Kurzanalyse des Koalitionsvertrags „ Deutschlands Zukunft gestalten“ der 18. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD hinsichtlich der Bedeutung für Archive, Bibliotheken und Informationseinrichtungen

http://blog.ronald-kaiser.com/2013/11/27/eine-kurzanalyse-des-koalitionsvertrags-deutschlands-zukunft-gestalten-der-18-legislaturperiode-zwischen-cdu-csu-und-spd-hinsichtlich-der-bedeutung-fuer-archive-bibliotheken-und

Auszug:

“Seite 132:
Die Koalition wird das Bundesarchivgesetz novellieren, insbesondere durch Verbesserung der Nutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit. Das Bundesarchiv muss in die Lage versetzt werden, die E-Verwaltung einführen zu können.”

Zu Open Access siehe auch
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0613.html

HAB Wolfenbüttel musste 2012 die Sammlung Alvensleben wieder abgeben

Ärgerlich ist, dass die Informationen nur noch im Google-Cache erreichbar sind:

“Die als Dauerleihgabe der Familie von Alvensleben 1975 übernommene Sammlung umfaßt ca. 12.500 Titel in 5494 Buchbinderbänden, vorwiegend in lateinischer und deutscher Sprache. Den Kern der Sammlung bildet die Privatbibliothek des Joachim von Alvensleben (1514-1588) aus dem 16. Jahrhundert. 60 Prozent des Bestandes beziehen sich auf diese Zeit. Aus dem 17. Jahrhundert stammen 30 Prozent und aus dem frühen 18. Jahrhundert 10 Prozent der Bücher. Die Bibliothek beinhaltet hauptsächlich Theologica, Philosophica, Philologica, Juridica, Historica, Medica, Astronomica und Mathematica sowie Leichenpredigten. Zu allen Disziplinen gehören Sammelbände.

Die Sammlung wurde 2012 nach Haldensleben-Hundisburg überführt. Die fachliche Betreuung dort liegt bei der ULB Halle. Die zahlreiche Exemplare sind allerdings digitalisiert worden und über die WDB verfügbar: Nachweis im OPAC”

Handschriftendigitalisate:
http://dbs.hab.de/mss/?list=collection&id=alv

Die ULB Halle informiert zu dieser Adelsbibliothek:

“Die von Alvenslebensche Bibliothek ist seit 2012 eine Außenstelle der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt (ULB). Sie wird fachlich und wissenschaftlich von der ULB betreut. Die öffentliche Benutzung wird von der Stadt- und Kreisbibliothek Haldensleben gewährleistet.”
http://bibliothek.uni-halle.de/sammlungen/von_alvensleben

Vergeblich hatte die niedersächsische Kultusministerin für den Verbleib der Bibliothek in Wolfenbüttel plädiert:

http://www.volksstimme.de/nachrichten/sachsen_anhalt/418871_Buecherschaetze-derer-von-Alvensleben-werden-im-Schloss-Hundisburg-vereint.html

Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Alvenleben%E2%80%99sche_Bibliotheken

http://www.familie-von-alvensleben.de