Melissa Terra is angry:
http://melissaterras.blogspot.co.uk/2013/11/im-not-going-to-edit-your-10000-pay-to.html
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“Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss Journalisten nicht die Nutzung der vorhandenen Unterlagen zu Uwe Barschel in Form von Einsicht und Herstellung von Kopien ermöglichen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am 27.11.2013 entschieden (Az.: BVerwG 6 A 5.13).
Recht auf Einsichtnahme erst nach 30 Jahren
Das Bundesarchivgesetz, auf das der Kläger seinen Anspruch in erster Linie gestützt hatte, ermögliche zwar jedermann eine Benutzung von Unterlagen auch dann, wenn die aktenführende Stelle diese Unterlagen noch nicht dem Bundesarchiv als Archivgut angedient habe. Dies gelte jedoch nur für Unterlagen, die älter als 30 Jahre sind. Das Bundesarchivgesetz sehe keine Verkürzung dieser Frist vor. Die Unterlagen des Bundesnachrichtendienstes zu Uwe Barschel seien nicht älter als 30 Jahre. Sie unterfielen schon deshalb nicht dem jedermann zustehenden Recht auf Einsichtnahme, und zwar unabhängig davon, ob für sie darüber hinaus speziell geregelte Gründe vorliegen, die ihre Benutzung durch jedermann aus öffentlichen Interessen an ihrer Geheimhaltung ausschließen. Das Grundrecht der Pressefreiheit verpflichte die Behörden zwar grundsätzlich, Pressevertretern auf deren Fragen Auskunft zu geben. Dieser Informationsanspruch führe aber nicht zu einem Recht des Klägers auf Nutzung der Akten. Diese müssten deshalb nicht zur Einsicht und zur Anfertigung von Kopien vorgelegt werden.”
Bundesarchiv, B 145 Bild-F065018-0011 / Reineke, Engelbert / CC-BY-SA
Auszug:
“Seite 132:
Die Koalition wird das Bundesarchivgesetz novellieren, insbesondere durch Verbesserung der Nutzer- und Wissenschaftsfreundlichkeit. Das Bundesarchiv muss in die Lage versetzt werden, die E-Verwaltung einführen zu können.”
Zu Open Access siehe auch
http://www.urheberrechtsbuendnis.de/pressemitteilung0613.html
Ärgerlich ist, dass die Informationen nur noch im Google-Cache erreichbar sind:
“Die als Dauerleihgabe der Familie von Alvensleben 1975 übernommene Sammlung umfaßt ca. 12.500 Titel in 5494 Buchbinderbänden, vorwiegend in lateinischer und deutscher Sprache. Den Kern der Sammlung bildet die Privatbibliothek des Joachim von Alvensleben (1514-1588) aus dem 16. Jahrhundert. 60 Prozent des Bestandes beziehen sich auf diese Zeit. Aus dem 17. Jahrhundert stammen 30 Prozent und aus dem frühen 18. Jahrhundert 10 Prozent der Bücher. Die Bibliothek beinhaltet hauptsächlich Theologica, Philosophica, Philologica, Juridica, Historica, Medica, Astronomica und Mathematica sowie Leichenpredigten. Zu allen Disziplinen gehören Sammelbände.
Die Sammlung wurde 2012 nach Haldensleben-Hundisburg überführt. Die fachliche Betreuung dort liegt bei der ULB Halle. Die zahlreiche Exemplare sind allerdings digitalisiert worden und über die WDB verfügbar: Nachweis im OPAC”
Handschriftendigitalisate:
http://dbs.hab.de/mss/?list=collection&id=alv
Die ULB Halle informiert zu dieser Adelsbibliothek:
“Die von Alvenslebensche Bibliothek ist seit 2012 eine Außenstelle der Universitäts- und Landesbibliothek Sachsen-Anhalt (ULB). Sie wird fachlich und wissenschaftlich von der ULB betreut. Die öffentliche Benutzung wird von der Stadt- und Kreisbibliothek Haldensleben gewährleistet.”
http://bibliothek.uni-halle.de/sammlungen/von_alvensleben
Vergeblich hatte die niedersächsische Kultusministerin für den Verbleib der Bibliothek in Wolfenbüttel plädiert:
Siehe auch
http://de.wikipedia.org/wiki/Alvenleben%E2%80%99sche_Bibliotheken
“Hat die Öffentlichkeit ein Recht, bestimmte Kunstwerke sehen zu können? Nach geltendem Recht nicht – ich könnte also dem Louvre die Mona Lisa abkaufen und mir ins Wohnzimmer hängen oder die Nofretete auf meinen Nachttisch stellen. Das ist legal, aber doch unbefriedigend. ” Meint Seltenschreiber Schmalenstroer: