In der Mailingliste von http://open-access.net schrieb Heinz Pampel als Antwort auf Wenke Richter:
“Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich bin ein großer Fan der CC-BY-Lizenz!
Diese Lizenz entspricht der Definition der “Berliner Erklärung” (libre Open Access) und ist der Open-Access-Standard.
Dank der Veröffentlichung eines Artikels von mir unter CC-BY ist es dem Herausgeber einer ausländischen closed-access-Zeitschrift jetzt möglich meinen Artikel zu übersetzen und in seiner Zeitschrift zu veröffentlichen. Ohne CC-BY wäre dies nicht möglich.
Weitere Beispiele für die Nachutzung – dank CC-BY – beschreibt Daniel Mietchen in folgendem Beitrag:
http://blogs.plos.org/blog/2012/10/23/reusing-revising-remixing-and-redistributing-research
Klaus Graf hat das Thema erst jüngst behandelt. Er stellt fest „NC oder goldene Nasen sind rar“. Siehe:
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1769
Zitiert wird u.a. der Jurist Paul Klimpel der sich mit der Problematik der „NC“-Einschränkung ausführlich befasst hat. Sein Leitfaden ist sehr lesenswert:
http://irights.info/userfiles/CC-NC_Leitfaden_web.pdf
Darüber hinaus lohnt sich die Lektüre von Hrynaszkiewicz, Busch und Cockerill: http://doi.org/p69
Fazit: Für mich überwiegen die Vorteile von CC-BY. Für die ab und an skizierten möglichen Probleme gibt es – so meine Wahrnehmung – kaum Beispiele in der Praxis.
Beste Grüße
Heinz Pampel
PS: http://irights.info/creative-commons-in-version-4-0-verfugbar-was-sich-andert-und-was-nicht ”