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Hat uns noch gefehlt: Rat für Informationsinfrastrukturen

http://www.gwk-bonn.de/fileadmin/Pressemitteilungen/pm2013-16.pdf

“Mit einem Expertenrat wollen Bund und Länder die Arbeit von Archiven, Bibliotheken, Sammlungen und ähnlichen Einrichtungen vor allem auch an Hochschulen verbessern und koordinieren. ”

http://www.sueddeutsche.de/N5J38k/1673907/Expertise-fuer-Archive.html

IRL

“Weißt du, Claudia,” sagt sie urplötzlich und macht eine unnötig dramatische Pause, indem sie an ihrem veganen Caramell Frappucchino Light ohne Sahne und ohne Karamell und ohne Geschmack nippt “ist ja alles ganz toll, Twitter, Bloggen, dieser ganze Kram. Klingt nach fun. Aber weißt du, ich habe ein Leben, ich habe für so etwas keine Zeit.”

http://orbis-claudiae.blogspot.de/2013/11/das-leben-der-anderen_9.html

Via
http://www.ennomane.de/2013/11/17/links-der-woche-190

Eure Archivalia-Lieblingsbeiträge

Im Frühjahr feierte Archivalia zehnjähriges Jubiläum.

http://archiv.twoday.net/stories/235551786

Als diesjährigen Adventskalender möchte ich ein “Best of” von Archivalia präsentieren (mit einordnendem Kommentar und ggf. neuer Bebilderung). Für etwa die Hälfte der 24 Türchen habe ich eigene Vorschläge – für den Rest erbitte ich eure Hilfe.

Welche Beiträge fandet ihr besonders gelungen, besonders ertragreich in wissenschaftlicher Hinsicht, besonders berührend oder besonders witzig/unterhaltsam?

Lasst es mich wissen, gern auch mit Begründung! (Hier in den Kommentaren oder per Mail, Twitter, G+, FB usw. Falls der Name des Beitrags-Paten oder der Patin nicht genannt werden soll, bitte vermerken.)

Foto: Usien https://creativecommons.org/licenses/by-sa/3.0/deed.de

Duncker & Humblot publiziert reaktionäre Spengler-Biographie

Volker Weiß: Rezension zu: Maaß, Sebastian: Oswald Spengler. Eine politische Biographie. Berlin 2013, in: H-Soz-u-Kult, 21.11.2013, http://hsozkult.geschichte.hu-berlin.de/rezensionen/2013-4-149

“Bei Duncker & Humblot, keinem publizistischen Leichtgewicht des ultrarechten Lunatic Fringe, haben dagegen die Warnmechanismen versagt. Einerseits bietet der Verlag zwar als Verwalter des Erbes von Carl Schmitt traditionell Autoren eine Plattform, die weit rechts des bürgerlichen Konservatismus stehen. In seinem Programm findet sich ebenso der revisionistische Historiker Stefan Scheil, Autor der „Jungen Freiheit“, wie auch Frank-Lothar Kroll, Festredner des „Instituts für Staatspolitik“ und mit Harald Seubert Betreuer der Dissertation von Sebastian Maaß. Doch hält das Haus andererseits ein breites Angebot etwa in Philosophie und Rechtswissenschaften. Mit der Übernahme von Maaß ins Programm untergräbt der Verlag unnötig seinen wissenschaftlichen Anspruch und seine Seriosität. Hier wird ein Autor der extremen Rechten mit wissenschaftlichen Weihen versehen, die fachlich nicht zu rechtfertigen sind. Hajo Funke schrieb einmal, in Anschluss an den „Aufstand der Anständigen“ bedürfe es im Umgang mit der extremen Rechten vor allem eines „Anstands der Zuständigen“. Mit der Publikation des Spengler-Buchs von Sebastian Maaß hat Duncker & Humblot diesen deutlich missen lassen.”

Heinz Pampel plädiert für CC-BY

In der Mailingliste von http://open-access.net schrieb Heinz Pampel als Antwort auf Wenke Richter:

“Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich bin ein großer Fan der CC-BY-Lizenz!

Diese Lizenz entspricht der Definition der “Berliner Erklärung” (libre Open Access) und ist der Open-Access-Standard.

Dank der Veröffentlichung eines Artikels von mir unter CC-BY ist es dem Herausgeber einer ausländischen closed-access-Zeitschrift jetzt möglich meinen Artikel zu übersetzen und in seiner Zeitschrift zu veröffentlichen. Ohne CC-BY wäre dies nicht möglich.

Weitere Beispiele für die Nachutzung – dank CC-BY – beschreibt Daniel Mietchen in folgendem Beitrag:

http://blogs.plos.org/blog/2012/10/23/reusing-revising-remixing-and-redistributing-research

Klaus Graf hat das Thema erst jüngst behandelt. Er stellt fest „NC oder goldene Nasen sind rar“. Siehe:

http://redaktionsblog.hypotheses.org/1769

Zitiert wird u.a. der Jurist Paul Klimpel der sich mit der Problematik der „NC“-Einschränkung ausführlich befasst hat. Sein Leitfaden ist sehr lesenswert:

http://irights.info/userfiles/CC-NC_Leitfaden_web.pdf

Darüber hinaus lohnt sich die Lektüre von Hrynaszkiewicz, Busch und Cockerill: http://doi.org/p69

Fazit: Für mich überwiegen die Vorteile von CC-BY. Für die ab und an skizierten möglichen Probleme gibt es – so meine Wahrnehmung – kaum Beispiele in der Praxis.

Beste Grüße

Heinz Pampel

PS: http://irights.info/creative-commons-in-version-4-0-verfugbar-was-sich-andert-und-was-nicht

Auswahl von Online-Materialien & digitalisierten Quellen zur Geschichte des 1. Weltkriegs

Kleine Linksammlung für Unterrichtszwecke von Daniel Bernsen.

http://geschichtsunterricht.wordpress.com/2013/11/24/auswahl-von-online-materialien-digitalisierten-quellen-zur-geschichte-des-1-weltkriegs

Uni OS sollte sich was schämen!

Archaeologik und das Bloggen über Archäologie

Anlässlich einer Blogparade resümiert Rainer Schreg seine positiven Erfahrungen mit dem Bloggen:

http://archaeologik.blogspot.de/2013/11/why-blogging-archaeology-blogging.html

Zitat: “Überlegungen in der Anfangszeit des Blogs hinterließen bei mir den Eindruck, dass institutionelle Blogs häufig als eher langeweilige Werbekanäle wahrgenommen werden, die die eigene Erfolge feiern, Einladungen zu Veranstaltungen und Werbung für neue Publikationen posten. Privates Wissenschaftsbloggen scheint hingegen als authentischer und vertrausnwürdiger zu gelten.”

Artikel zum Arbeitskreis Digitale Kunstgeschichte in den AKBM-news

Er plädiert für ein verstärktes Engagement in den Digital Humanities

http://www.digitale-kunstgeschichte.de/w/images/4/47/AKMB_2-13_001-072_40-42.pdf

Das Buch von Hubertus Kohle “Digitale Bildwissenschaft” (2013) ist übrigens online

http://archiv.ub.uni-heidelberg.de/artdok/volltexte/2013/2185

Das unbefugte Führen eines Doktortitels berechtigt den Arbeitgeber nicht zum Rauswurf eines Angestellten

Das hat das Landesarbeitsgericht Düsseldorf deutlich gemacht: ” Ein Abteilungsleiter eines Maschinenbauunternehmens war fristlos gefeuert worden, nachdem das Land Nordrhein-Westfalen ihm das Führen seines Doktortitels einer privaten US-Universität untersagt hatte.

Der Arbeitgeber habe nicht nachweisen können, dass ihn der Abteilungsleiter arglistig getäuscht habe, befand das Gericht. Zudem habe das Unternehmen nicht dargelegt, dass der Titel für die Einstellung des Diplom-Kaufmanns entscheidend gewesen sei, sein Verlust somit auch seine Entlassung rechtfertige (Az.: 2 Sa 950/13).”

http://www.justiz.nrw.de/JM/Presse/dpa_ticker/DPA_25114/index.php