http://www.biblissima-condorcet.fr/fr
Nichts von Belang.
http://www.biblissima-condorcet.fr/fr
Nichts von Belang.
Habe aus meinem Aktenbestand die Grundakte Palais Schaumburg in Bonn erneut in die Hand genommen. weil der Beitrag Vier Lügen und das Palais Schaumburg in Bonn derzeit auf grosses Interesse stösst. Wahrscheinlich interessieren sich dafür insbesondere Ministerien und Behörden.
Ich habe beschlossen, wichtige Vertragsunterlagen online zu stellen.
Unschwer kann erkannt werden, dass bei dem Verkauf an den Reichsfiskus so gut wie nichts stimmt. Interessant mal wieder, dass Testamentsvollstrecker und deren Bevollmächtigte so tun, als gäbe es keine Erben Adolfs, sprechen aber vom Nachlass Adolfs, auf dem Erbschein heisst es dann wieder Adolf habe nichts hinterlassen. Das Testament Adolfs soll verschwunden sein. Aberwitzig scheint, dass der Kaufpreis in bar bezahlt sein soll.
Es stimmt nichts.
Ich frage mich somit ernsthaft, ob die Bundesrepublik Deutschland das Palais Schaumburg in Bonn in Wahrheit ersessen hat. Gutgläubigkeit bezweifle ich. Wie bei Gurlitt wird es dann heissen: verjährt.
Ist doch eine historisch interessante Frage.
Carl Gottlob Anton fand den von ihm 1776 edierten Text über die Bedeutung der acht Minnefarben wohl in einem Kopialbuch vor (“Sammlung gröstentheils öffentlicher Papiere und Urkunden des 15ten Jahrhunderts”). Außer dem Abdruck
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10614671_00457.html
existiert nur eine Abschrift des 18. Jahrhunderts in seinem Nachlass in der Bibliothek der Oberlausitzischen Gesellschaft der Wissenschaften:
http://www.handschriftencensus.de/3794
Als Frucht des Wikipedia-Treffens in Görlitz
https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Oberlausitz/Dokumentation_OLB_2013
kann nun ein Digitalisat der Überlieferung aus dem Nachlass verlinkt werden:
https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Bedeutung_der_acht_Farben_Bibl._der_OLGdW_Ms189.pdf
Sein textkritischer Wert bleibt zu prüfen, doch handelt es sich in keinem Fall um eine getreue Abschrift der Vorlage, da in dieser die Verszeilen nach Angabe von Anton nicht abgesetzt waren.
²VL-Artikel zum Text:
http://www.libreka.de/9783110072648/356
RSM:
http://www.libreka.de/9783484105041/178
Die Deutung von acht Farben als Minnefarben war nicht singulär, es existiert noch ein zweiter Text “Die Bedeutung der acht Farben (II)”, der aus dem Beck’schen Hausbuch Klosterneuburg 747, Bl. 24v 1861 abgedruckt wurde:
https://archive.org/stream/anzeigerfurkunde08germ#page/n137/mode/2up
Da Karl Gottlob von Anton, Mitbegründer der Oberlausitzischen Gesellschaft, seit 1774 als Oberamtsadvokat in Görlitz lebte und zuvor nur sein Studium in seiner Vita registriert wird, wird man wohl davon ausgehen dürfen, dass er die Vorlage im Görlitzer Stadtarchiv fand. Gesichert ist das jedoch nicht.
GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=118649671
#fnzhss