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Google Books ist einer der größten Fortschritte in der Mediengeschichte der Menschheit

Google Books (über 20 Mio. Bände) ist meine primäre Forschungsbibliothek. Nichts hat in den letzten Jahren die Geisteswissenschaften in heuristischer Hinsicht so beflügelt wie dieses Projekt einer kommerziellen US-Firma, die von vielen hierzulande vor allem als schlimme Datenkrake geschmäht wird. Wie ich aus eigener Lehrerfahrung weiß, ist zu vielen Studierenden das Recherchepotential von Google Books überhaupt nicht klar.

Dafür, dass es andererseits auch sehr viel an Google Books zu kritisieren gibt, davon legen viele der gut 1000 Beiträge zu Google Books in diesem Blog Zeugnis ab:

?s=google+books

Der Streit ist mit der Entscheidung eines New Yorker Bezirksrichters, die Klage des US-Autorenverbands (Autorengilde) abzuweisen, weil Google sich auf den Fair Use des US-Copyrights berufen kann, nicht zuende.

http://archiv.twoday.net/stories/565868465

Aber ich begrüße diese Entscheidung sehr, die auf einer Linie mit der (ebenfalls noch nicht rechtskräftigen) Entscheidung von 2012 in Sachen HathiTrust liegt. Auch dort wurde HathiTrust fair use bescheinigt.

http://archiv.twoday.net/stories/158962910

Die übliche dümmliche Kritik vom Börsenverein und vom Deutschen Kulturrat an der jetzigen Entscheidung pro Google:

http://www.urheberrecht.org/news/5079

Völlig unbefriedigend ist die kurze Besprechung des Urteils durch einen deutschen Juristen, da jegliche Kontextualisierung fehlt:

http://www.telemedicus.info/article/2677-New-Yorker-Bezirksgericht-Google-Books-und-fair-use-im-Detail.html

[Ich bin nach wie vor auf dem Spamfilter von Telemedicus, siehe http://archiv.twoday.net/stories/6304266 Also konnte ich da nicht auf diesen Beitrag hinweisen]

Ältere Zusammenfassung dort:
http://www.telemedicus.info/article/2438-Google-Books-Eine-Zusammenfassung.html

Wir haben hier intensiver als wohl jedes andere deutschsprachige Blog zur Causa fundiert und mit weiterführenden Links berichtet, auch wenn nicht unterschlagen sei, dass der Jurist Pauser in Österreich ebenfalls immer wieder den Sachstand gut dokumentiert hat.

http://www.univie.ac.at/voeb/blog/?cat=54

Nachdrücklich aufmerksam machen möchte ich auf die in

http://archiv.twoday.net/stories/5715357

gegebenen Zitate aus dem Artikel von Sabine Hüttner in WRP 2009, die ebenfalls den immensen gesellschaftlichen Nutzen der Google Buchsuche unterstrich.

Erinnert sei auch an den Vorwurf der Doppelmoral, den Paul Katzenberger in GRUR Int 2010 gegen die Bundesregierung erhoben hat.

http://archiv.twoday.net/stories/6429023

Einige Meldungen zu früheren Verfahrensständen:

Außergerichtliche Einigung mit den US-Verlegern (nur die Autorengilde führte das streitige Verfahren fort) 2012

http://archiv.twoday.net/stories/156272245

Einigung mit französischen Verlegern 2012
http://archiv.twoday.net/stories/97057611

Mein Kommentar zum Settlement-Text von 2008
http://archiv.twoday.net/stories/5284996

Siehe auch
?s=settlement+google (an die 100 Treffer)

Die wichtigsten neuen Projekte (Europeana, DPLA), die es ohne Google Books so sicher nicht gegeben hätte, setzen auf Metadaten, nicht auf Volltexte. Von den großen Volltextsuchen wie HathiTrust kann hinsichtlich der Such-Effizienz keine Google das Wasser reichen.

Beuys und das Urheberrecht

http://www.kanzlei.biz/nc/urteile/26-05-2013-bgh-i-zr-28-12.html

Eigentlich erfasst der dort angegebene amtliche Leitsatz nicht den Kern der Entscheidung. Er ist aus meiner Sicht unfähig formuliert.

Der Rechtsstreit veranschaulicht schön die fehlende Dokumentation früher Happening-Kunst.

“Gegenstand der Fotoserie ist eine künstlerische Aktion, die Joseph Beuys (assistiert von seinem damaligen Schüler Norbert Tadeusz) am 11. Dezember 1964 im Landesstudio Düsseldorf des Zweiten Deutschen Fernsehens veranstaltet hatte. Parallel dazu hatten zwei weitere Künstler – Bazon Brock und Wolf Vostell – jeweils eine Aktion durchgeführt. Die 20 bis 30 Minuten dauernden Aktionen wurden gefilmt und unmittelbar in der Fernsehreihe „Drehscheibe“ gesendet; Filmaufzeichnungen gibt es nicht.”

Mit anderen Worten: Die ZDF-“Archivare” haben Bedeutung und Reichweite der Sendung “Drehscheibe” verkannt, als sie sich entschieden, keinen Mitschnitt der Kunst-Aktion zu archivieren.

“Der Schutz von zu den Bühnenwerken zählenden choreographischen und pantomimischen Werke hängt allerdings nach früherem Recht (§ 1 Abs. 2 LUG) – anders als nach geltendem Recht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 UrhG) – auch von einer formellen Voraussetzung ab: Solche Werke sind nur dann – und zwar wie Schriftwerke – urheberrechtlich geschützt, wenn der Bühnenvorgang schriftlich oder auf andere Weise festgelegt ist (vgl. Allfeld, Das Urheberrecht an Werken der Literatur und der Tonkunst, 2. Aufl. 1928, § 1 LUG Rn. 2).” Es konnte nicht geklärt werden, ob es eine solche Festlegung gab.

Zudem “fehlt eine tragfähige Grundlage für die Prüfung, welchen Gesamteindruck die Beuys-Aktion aufgrund der ihre schöpferische Eigentümlichkeit bestimmenden Einzelmerkmale vermittelt. Es kann daher bereits nicht festgestellt werden, ob der Gesamteindruck der Fotoserie mit dem Gesamteindruck der Beuys-Aktion übereinstimmt und es sich bei der Fotoserie daher um eine Vervielfältigung der Beuys-Aktion handelt. Es kommt dann nicht mehr darauf an, ob die Fotoserie so wesentliche Veränderungen aufweist, dass sie nicht als reine Vervielfältigung, sondern als Bearbeitung oder andere Umgestaltung der Beuys-Aktion anzusehen ist.”

Zum Vergleich der Fotoserie mit der Aktion stand nur die Beschreibung der Aktion durch einen Kunsthistoriker zur Verfügung. Das genügte nicht, um einen Vergleich der Gesamteindrücke durchzuführen. Da die Klägerin die Beweislast trug, war die Klage abzuweisen. Die Fotoserie durfte ausgestellt werden.

Schmalenstroer hat vor, Archivalia zu diskriminieren

http://schmalenstroer.net/blog/2013/11/9-neue-blogs-in-planet-history-aufgenommen

“Damit sind momentan insgesamt 158 deutschsprachige Geschichtsblogs in Planet History integriert – ich bin immer noch überrascht, dass es so viele sind. Für die Zukunft ist übrigens ein “Archivalia-Filter” geplant. KG, das VÖBBlog und einige anderegehören zu den extremen Vielschreibern und das führt dazu, dass Blogs mit weniger Beiträgen etwas in den Hintergrund geraten. Ich muss nur noch schauen, wie sich ein “Alle außer den Vielschreibern”-Button technisch umsetzen lässt.”

Ich halte dieses Vorgehen für abwegig. Schon PlanetClio hatte Archivalia ausgeblendet:

http://planet-clio.org

Als Betreiber von Archivalia habe ich nicht das geringste Verständnis dafür, dass ein Blog, das sich um häufige aktuelle Informationen bemüht und überwiegend Informationen postet, die man in den sonstigen Blogs der Geschichtsblogosphäre NICHt findet, auf diese Weise quasi bestraft wird. Es geht doch um das Informationspotential und nicht um die Provenienz der Nachrichten. Wer mit einigen Posts pro Tag schon überfordert ist. sollte lernen, wie er besser filtert.

Launch of the Open Access Button

http://creativecommons.org/weblog/entry/40666

The Open Access Button “is a browser bookmark tool that allows users to report when they hit paywalled access to academic articles and discover open access versions of that research. The button was created by university students David Carroll and Joseph McArthur, and announced at the Berlin 11 Student and Early Stage Researcher Satellite Conference.”

https://www.openaccessbutton.org

Update:
http://infobib.de/blog/2013/11/19/start-des-open-access-button

Deutsch-Französisches Kriegsalbum 1914-1918

http://centenaire.org/de/international/das-deutsch-franzoesische-kriegs-album

“Das Deutsche Historische Institut Paris und die Mission 100. Jahrestag 1914-1918 (Mission du centenaire) bieten ab November 2013 gemeinsam ein „deutsch-französisches Album über den Krieg“ an. Alle 14 Tage wird es Dokumente zum ersten Weltkrieg zu entdecken geben, die von einem deutschen und einem französischen Historiker in ihrem jeweiligen Kontext in den beiden Sprachen erläutert werden. Das Album möchte den individuellen Erlebnissen und Erinnerungen der einstigen Feinde 100 Jahre nach diesem Konflikt ein gemeinsamer Blick auf den Ersten Weltkrieg hinzufügen.

Die vorgestellten Dokumente wie Plakate, Fotos, Grafiken, Karikaturen und Postkarten sind in der Mehrzahl bisher nicht veröffentlicht. ”

http://dhdhi.hypotheses.org/2067

Virtuelle Bibliothek der Kartause Gaming geplant

http://www.onb.ac.at/sammlungen/hschrift/handschriften_projekte.htm

“Gegenstand des Projektes ist die digitale Rekonstruktion der Bibliothek der Kartause Gaming in Niederösterreich, insbesondere des Handschriftenbestandes. Die seit dem Spätmittelalter historisch und theologisch bedeutende, in der Folge auf 20.000 Bände angewachsene Bibliothek wurde mit der Aufhebung des Klosters 1782 verstreut. Auf der Basis einer Datenbank sollen die teils bekannten, teils verschollenen und teils verlorenen Handschriften eruiert und virtuell zusammengeführt werden. ”

Zu anderen solchen virtuellen Bibliotheken:

http://archiv.twoday.net/stories/19452751

http://ordensgeschichte.hypotheses.org/1510

Worst Practice: Warum die Stiftung Preußischer Kulturbesitz mit dem Ausschluss kommerzieller Nutzung Open Access pervertiert

http://www.preussischer-kulturbesitz.de/schwerpunkte/digitalisierung/best-practice-empfehlung-zu-open-access.html

“Die Stiftung verfolgt das Ziel des möglichst freien Zugangs zu Wissen im Internet. Eine Grenze sieht sie bei der kommerziellen Nutzung von Inhalten. Öffentliche Kultureinrichtungen setzen erhebliche finanzielle Ressourcen ein, um ihre Bestände zu digitalisieren. Deshalb vertritt die Stiftung die Ansicht, dass für eine kommerzielle Nutzung von Digitalisaten angemessene Gebühren bezahlt werden sollten.”

Das steht in klarem Gegensatz zu der von der Stiftung jetzt unterzeichneten Berliner Erklärung für Open Access, der eine Einschränkung des Zugangs zu digitalisiertem Kulturgut NICHT zu entnehmen ist. Im Gegenteil: Es besteht weitgehend Konsens, dass die Lizenz CC-BY den Intentionen der Open-Access-Erklärungen von Budapest, Bethesda und Berlin am besten entspricht, soweit nicht Daten betroffen sind, die nach jüngerem Konsens unter CC0 stehen sollten.

Die Stiftung orientiert auch eindeutige Vorgaben der EU-Kommission und der Europeana Charta, wonach Gemeinfreies auch nach der Digitalisierung gemeinfrei bleiben sollte. In den USA machen Institutionen wie das Getty-Museum ohne weiteres auch urheberrechtlich geschützte Abbildungen von 3-D-Objekten, die selbst Public Domain sind, als Public Domain ohne Verwertungsbeschränkungen zugänglich.

Wenn nicht schutzfähige Reproduktionen von 2-D-Vorlagen unter CC-Lizenzen gestellt werden, ist das Copyfraud und nichts anderes.

Im übrigen: Fast die ganze seriöse wissenschaftliche Buch- und Zeitschriftenpublikation ist kommerziell.