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Neuer digitaler Lesesaal im Archiv des Erzbistums München und Freising ist kein Schritt vorwärts

http://www.erzbistum-muenchen.de/Page006352_26133.aspx

Aufgrund der abwegigen Rechtsauffassung der katholischen Kirchenarchivare können Nutzer nicht online, sondern nur vor Ort auf zahlreiche digitalisierte Quellen zugreifen. Siehe dazu

http://archiv.twoday.net/stories/534898861

Bundesarchiv tritt Berliner Erklärung zu Open Access bei

Gemeinsame Unterzeichnung mit weiteren öffentlichen Kultureinrichtungen am 19. November 2013 in Berlin

Die im Jahr 2003 veröffentlichte “Berliner Erklärung über den offenen Zugang zu wissenschaftlichem Wissen” trug wesentlich dazu bei, den “Open Access”-Gedanken im Bewusstsein der Öffentlichkeit zu verankern. Sie setzt sich für eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu Dokumenten des kulturellen Erbes im Internet ein.

Gemeinsam mit der Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK), der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg, dem Deutschen Archäologischen Institut und der Stiftung Jüdisches Museum Berlin unterzeichnet das Bundesarchiv die “Berliner Erklärung” im Rahmen der zehnten Folgekonferenz am 19. November 2013 in Berlin. Eine von der SPK zu diesem Anlass entwickelte “Best-Practice-Empfehlung” beschreibt die Voraussetzungen der Nutzung von Digitalisaten der beteiligten Kultureinrichtungen.

Die Bereitstellung von Archivgut in digitaler Form wird in den kommenden Jahren zu den zentralen Aufgaben des Bundesarchivs gehören. Angesichts des hohen Ressourceneinsatzes für die Digitalisierung wird die Erhebung von Gebühren für kommerzielle Nutzungen für angemessen erachtet. Die “Best-Practice-Empfehlung” zeigt Wege auf, den Gedanken des “Open Access” mit bestehenden rechtlichen Vorgaben in Einklang zu bringen.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesarchiv, 18.11.2013