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Verteidiger der Reichsstädte am Ende des Alten Reiches: Jonas Ludwig von Heß (1756-1823)

In meinem Aufsatz “Feindbild und Vorbild” (ZGO 1993, S. 122f.)

http://www.freidok.uni-freiburg.de/volltexte/5366/pdf/Graf_feindbild.pdf

hatte ich Ausführungen des Aufklärers Jonas Ludwig von Heß über Goslar zitiert:

“Die Chroniken, die Traditionen, die Volkssagen und Wiegenlieder der Reichsstädter sind die Belege und Register der ungeheuren
Sühnopfer, welche ihre Vorfahren auf dem Altar der nimmersatten Habsucht darbringen mußten, um das kostbarste Gut, Freiheit, auf ihre Enkel zu vererben.”

Meine Quelle war eine in der DDR erschienene Auswahlausgabe von Gerda Heinrich aus Johann Friedrich Reichardts Journal Deutschland, in dem Auszüge aus den “Durchflügen” von Heß geboten wurden.

https://de.wikisource.org/wiki/Johann_Friedrich_Reichardt

Das bedeutsame Journal Deutschland ist bei HathiTrust online, die zitierte Stelle aus Bd. 1, 1796:

http://hdl.handle.net/2027/uc1.$b228251?urlappend=%3Bseq=223

[ http://books.google.de/books?id=uZIBAAAAYAAJ&pg=PA211 ]

Der Aufsatz über Goslar erschien in Bd. 1, 1793 der Durchflüge, online bei Google bzw. der BSB:

http://books.google.de/books?id=q5NCAAAAcAAJ&pg=PA38
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10469649_00039.html

Die Stelle in der Zweitauflage 1796:
http://reader.digitale-sammlungen.de/de/fs1/object/display/bsb10467018_00046.html?zoom=0.55

Joist Grolle hat die Fußreisen des von Heß durch die Freien deutschen Reichsstädte, die selbst das winzige Bopfingen berührten, in der Zeitschrift des Vereins für Hamburgische Geschichte 1997 besprochen:

http://agora.sub.uni-hamburg.de/subhh/digbib/view?did=c1:2499&sdid=c1:2523

Heß stimmte nicht in das allgemeine Lamento über die maroden Reichsstädte am Ende des Alten Reichs ein, sondern betrachtete sie differenziert und mit stadtrepublikanischer Sympathie. Besonders hatte es ihm das kleine Giengen angetan.

Grolle hat noch zwei weitere Aufsätze über Heß geschrieben
http://agora.sub.uni-hamburg.de/subhh/cntmng?type=pdf&did=c1:9
http://agora.sub.uni-hamburg.de/subhh/digbib/view?did=c1:44840&sdid=c1:44851

ADB-Artikel zu Heß
https://de.wikisource.org/wiki/ADB:He%C3%9F,_Jonas_Ludwig_von
GND
http://beacon.findbuch.de/seealso/pnd-aks?format=sources&id=10083809X

Kein Plagiatsverfahren gegen Norbert Lammert

“In der Dissertation finden sich zwar vermeidbare Schwächen in den Zitationen, die aber den Verdacht des Plagiats oder der Täuschung keineswegs rechtfertigen” sagt die Uni Bochum.

http://aktuell.ruhr-uni-bochum.de/pm2013/pm00294.html.de

Auch bei Lammert sah ich nur geringe Schuld, siehe

http://archiv.twoday.net/stories/444876536 (Kommentare)
http://archiv.twoday.net/stories/444876504

“Robert Schmidt” hat kurz Stellung bezogen:

http://lammertplag.wordpress.com

Weber-Wulff hatte ebenso wie Volker Rieble nicht von Plagiat sprechen wollen, anders Zelot Weber:

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/von-guttenberg-zuruck-zu-lammert-das-wissenschaftsplagiat-hat-also-eine-lange-tradition

Stündlich ist eine Reaktion von http://erbloggtes.wordpress.com zu erwarten, einem Blog, das uns an analytischer Schärfe regelmäßig übertrifft.

Foto: Heinrich-Böll-Stiftung https://creativecommons.org/licenses/by-sa/2.0/deed.de

Irreführende Informationen zum Urheberrecht durch Dr. Susanne Wolf von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns

http://histbav.hypotheses.org/568

“Vor der Benützung im Archiv muss geprüft werden, ob ein Werk bereits veröffentlicht (§ 6 Abs. 1 UrhG) – z.B. in einer Ausstellung der Öffentlichkeit zugänglich gemacht – oder erschienen (§ 6 Abs. 2 UrhG) ist – in einem Buch der Öffentlichkeit angeboten. Ist dies der Fall, ist eine Vorlage im Lesesaal möglich. Liegt eine ungeklärte Rechtslage vor, d.h. das Werk ist weder veröffentlicht noch erschienen, kann eine Vorlage verweigert oder unter Einschränkung, in Form eines Zitier- und Kopierverbots, gewährt werden. ”

Es sind wesentlich mehr Archivalien als Sprachwerke geschützt als die Archivare annehmen. Dass die bloße Vorlage von unveröffentlichtem, urheberrechtlich geschützten Werken im Archiv unzulässig sein kann ist eine vor allem von Heydenreuter propagierte restriktive Unsinns-Doktrin, zu der ich mich hier schon wiederholt ablehnend geäußert habe.

Zusammenfassend meine Zusammenstellung “Sondersammlungen und Urheberrecht”

http://archiv.twoday.net/stories/41788826

Angesichts von Art,. 5 GG sind Auflagen bei der Archivnutzung rechtswidrig, die ein Zitierverbot vorsehen. Das ist nicht die Aufgabe des Archivs, hier eine Grundrechtsabwägung vorzunehmen. Denn ausnahmsweise können auch unveröffentlichte Dokumente gegen den Willen des Urhebers veröffentlicht werden, wie das Bundesverfassungsgericht im Fall Gysi entschieden hat:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk19991217_1bvr161199.html

“Als eine weitere Kategorie stellte Frau Dr. Wolf die „gemeinfreien Fotografien“ nach § 2 Abs. 2 UrhG und § 129 UrhG vor. Alle Fotos oder Lichtbilder, die nach dem 31. Dezember 1940 veröffentlicht worden sind und bei denen gleichzeitig der Urheber auch nach diesem Datum verstorben ist, gelten als geschützt, die Frist läuft hier am 1. Januar 2016 ab. Paradoxerweise gilt der Schutz für Lichtbildwerke von 70 Jahren für Werke in den Jahren 2012 – 2015 eigentlich nicht mehr, jedoch schützt der oben genannte Passus diese Werke immer noch. ” Hier hat der Berichterstatter offenkundig etwas missverstanden. Ausführliche Erörterung zu den Lichtbildern, die Dokumente der Zeitgeschichte sind:

http://archiv.twoday.net/stories/5231950

Schatzsuche beim Adel

“SWR-Moderatorin Lena Ganschow und der Experte für Kunstgegenstände Dr. Frithjof Hampel sind in die Untiefen baden-württembergischer und rheinland-pfälzischer Schlösser getaucht. In der neuen Fernsehserie “Schatzsuche im Schloss” besuchen sie neun Schlösser und die Familien, die dort leben.”

http://www.burgerbe.de/2013/11/06/swr-geht-auf-schatzsuche-im-schloss

Zum Thema siehe auch meinen Beitrag “Adelige Schatzhäuser in Gefahr”
http://archiv.twoday.net/stories/2944976

Hexenprozessakten aus Sachsen in Philadelphia

“Collection of copies of documents concerning Magdalena Sibylla von Neitschütz (Neitschitz, Neidschütz), the mistress of Johann Georg IV, Elector of Saxony, as well as the witchcraft trial, in 1695, of her mother, Ursula Margarethe von Neitschütz (née von Haugwitz), who had been the mistress of the previous elector, ”

Online:
http://hdl.library.upenn.edu/1017/d/medren/4324623

#fnzhss

Inventar der Selbstzeugnisse der Abteilung Westfalen des Landesarchivs NRW – jetzt online

Bin kein Schriftsteller, sondern nur ein einfacher Sohn des Waldes. Inventar der Selbstzeugnisse in den Beständen des Landesarchivs NRW Abteilung Westfalen, im Auftrag des Landesarchivs hg. von Axel Koppetsch (Veröffentlichungen des Landesarchivs NRW 40) Düsseldorf 2011

http://www.archive.nrw.de/lav/abteilungen/westfalen/BilderKartenLogosDateien/Inventar_Selbstzeugniss.pdf

Via
http://www.siwiarchiv.de/2013/11/inventar-der-selbstzeugnisse-der-abteilung-westfalen-des-lav-nrw-jetzt-online

Was bringt Open Access Museen und Sammlungen?

http://www.mpg.de/7594507/Open-Access-fuer-Museen-und-Sammlungen

“Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) hat angekündigt, die Berliner Open Access Erklärung am 19.11.2013 zu unterzeichnen und setzt damit ein deutliches Zeichen für mehr Open Access. Aus aktuellem Anlass diskutieren Hermann Parzinger, Präsident der SPK, und Jürgen Renn, Direktor am Max-Planck-Institut für Wissenschaftsgeschichte, wie Open Access Selbstverständnis und Aufgabe von Museen und Sammlungen derzeit verändert.”

OpenBlog will Berührungsängste gegenüber wissenschaftlichem Bloggen abbauen

http://openblog.hypotheses.org

“Was will das OpenBlog des geisteswissenschaftlichen Blogportals de.hypotheses? Wissenschaftlern und fortgeschrittenen Studierenden die Möglichkeit bieten, in einer qualitätsgesicherten, wissenschaftlichen Umgebung den großen Zeh in den Bloggingsee zu halten.

Ohne gleich ein eigenes Blog gründen und dauerhaft betreiben zu müssen, können Sie hier einzelne Blogposts aus Ihrem Forschungsbereich publizieren. Über Ihre Masterarbeit, über die Suche nach Ihrem Dissertationsthema, über die Entstehung Ihres “Second Books”, über eine Idee oder Entdeckung, die keinen Platz in Ihrer Qualifikationsarbeit findet, aber dennoch mitteilungswürdig ist – oder, oder, oder.”

Das Blog steht unter CC-BY.

Natürlich kann man auch hier in Archivalia mitbloggen, ist ja ein Gemeinschaftsblog.

Causa Stralsund in Blogparade "Mein faszinierendes Kulturerlebnis" vertreten

Vor einem Jahr bewegte die Causa Stralsund hier die Gemüter.

?s=stralsund
http://kulturgut.hypotheses.org/category/bibliotheken/stralsund

Margret Ott hat zur aktuellen Blogparade

http://www.tanjapraske.de/2013/10/07/aufruf-zur-blogparade-mein-faszinierendes-kulturerlebnis

ihren resümierenden Beitrag vom 2. Januar 2013 eingereicht.

http://www.blog.pommerscher-greif.de/stralsund-resumee

Daniel Wachter über Open Access in der Philosophie

Quelle: http://von-wachter.de/oa-dt.htm

Open Access in der Philosophie

Zusammenfassung

  1. Ein Jahr nach der Veröffentlichung und auch vor dem Einreichen dürfen und sollten Sie wissenschaftliche Aufsätze in einem Open-Access-Repositorium ablegen, wenn nicht explizit etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Es ist besser, einen Aufsatz in ein Repositorium als auf die eigene Internetseite hochzuladen.
  3. Repositorien: sammelpunkt.philo.at, weitere sind in DOAR und ROAR aufgeführt.

Was ist Open Access?

Open Access” bedeutet, daß wissenschaftliche Veröffentlichungen über Internetarchive oder Open-Access-Fachzeitschriften im Internet frei zugänglich gemacht werden (d.h. für jedermann kostenlos und nicht nur gegen von den Bibliotheken zu bezahlende hohe Gebühren). Diese Internetarchive – auch „Repositorien“ oder „Dokumentenserver“ genannt – verwenden bestimmte Metadaten (die der OAI), so daß alle Repositorien im ganzen Internet nicht nur mit allgemeinen Suchmaschinen wie Google, sondern noch gezielter mit speziellen wissenschaftlichen Suchmaschinen
wie BASE und Oaister durchsucht werden können. So sind die Texte wesentlich besser zu finden als wenn sie auf normalen Internetseiten abgelegt wären. Open Access ist sowohl für Aufsätze als auch für Bücher möglich und sinnvoll. HIER finden Sie einen guten Überblick über Open Access auf englisch.

Ferner bedeutet „Open Access“, daß im Idealfall die Texte frei verwendbar sind, d.h. daß kein Verlag das „ausschließliche Nutzungsrecht“ innehat, sondern die Texte unter einer freien Lizenz wie z.B. einer Creative-Commons-Nammensnennungs-Lizenz (CC-BY) stehen.

Das Hauptargument: Größere Verbreitung der Texte, mit denen
der Autor sowieso kein Geld verdient.

Es gibt zwei Wege zum Open Access: Die Veröffentlichung in Open-Access-Fachzeitschriften (der „goldene Weg“) und das Ablegen („Selbstarchivieren“) von Texten, die an anderer Stelle veröffentlicht werden, in frei zugänglichen Internetarchiven (der „grüne Weg“).

Weitere Informationen:

Oft geben Forscher mit viel unentgeltlicher Arbeit alte Texte (die zumindest dann urheberrechtsfrei sind, wenn der Tod des Autors mind. 70 Jahre zurückliegt) heraus und geben die Rechte an diesen Editionen an Verlage ab, welche dann die Texte nicht ins Internet stellen und die Verbreitung der Texte durch hohe Preise der Papierbücher behindern. Eine bessere Alternative: Die Texte frei im Internet veröffentlichen (am besten als PDF, HTML und EPUB). Wie z.B. das Newton-Projekt und auch Wikisource beweisen, können Interneteditionen höchsten Qualitätsansprüchen genügen. Zusätzlich können die Texte als Papierbuch von einem Verlag, der keine exklusiven Nutzungsrechte verlangt, (z.B. einem guten “Book-on-demand”-Verlag
oder einem Universitätsverlag) angeboten werden.

Open Access in der Philosophie

In weiten Teilen der akademischen Philosophie werden bisher weniger Veröffentlichungen frei zugänglich gemacht als in anderen Fächern. Das dürfte vor allem daran liegen, daß die Möglichkeiten und Vorteile von Open Access noch wenig bekannt sind. Da Philosophen meist für ihre Texte sowieso kein Honorar erhalten, welches durch Open Access eventuell vermindert werden könnte, hat Open Access für die Autoren viele Vorteile, aber keine Nachteile. Der größte Vorteil ist, daß frei zugängliche Texte weiter und schneller verbreitet werden. Weitere Vorteile sind, daß die Dateien elektronisch durchsucht werden können, daß Internetverweise anklickbar sind, daß die Texte nach Bedarf ausgedruckt werden können,
daß der Leser sie auf seinem Rechner mitnehmen kann und daß keine Aufbewahrung der Papiertexte mehr nötig ist. Open Access ist sowohl für Aufsätze als auch für Bücher möglich und sinnvoll.

Uneingeschränkt und von vornherein frei zugänglich sind Veröffentlichungen in Open-Access-Fachzeitschriften. In der Qualitätskontrolle unterscheiden sie sich nicht von Papierzeitschriften, denn sie haben genauso Herausgeber und Begutachtung („peer review“) wie diese. Die Zahl der Open-Access-Fachzeitschriften für Philosophie wächst. Die US-amerikanische Zeitschrift Philosophers’ Imprint, die Beiträge aus allen Bereichen der Philosophie veröffentlicht, kann als die angesehenste gelten. Die im Oktober 2009 gegründete deutsche Open-Access-Fachzeitschrift
LOGOS – Freie Zeitschrift für wissenschaftliche Philosophie (http://fzwp.de) veröffentlicht deutschsprachige nicht-historische Aufsätze aus allen Bereichen der Philosophie. Auch schon auf englisch veröffentlichte Aufsätze können eingereicht werden. Die Rezensionen veröffentlichte Zeitschrift KRITIKON scheint ihren Dienst eingestellt zu haben, aber dafür gibt es seit 2013 die Zeitschrift für philosophische Literatur. 2013 wurde auch Ergo – An Open Access Journal of Philosophy gegründet. Englische Rezensionen in großer Zahl und bald nach dem Erscheinen der Bücher veröffentlicht Notre Dame Philosophical
Reviews
. Weitere Zeitschriften werden unten aufgeführt.

Viele Philosophen machen ihre in Zeitschriften oder Sammelbänden veröffentlichten Aufsätze auf ihrer Internetseite zugänglich. Demgegenüber hat es viele Vorteile, seine Aufsätze in einem Open-Access-Repositorium (auch „Internetarchiv“ oder „Dokumentenserver“ genannt) abzulegen. Das ist das sog. Selbstarchivieren (engl. „self-archiving“, auch „to post“). Dazu erstellt der Autor eine PDF-Datei, die zum Ausdrucken und zum Lesen geeignet ist. Repositorien verwenden einheitliche Metadaten (die der
OAI), so daß alle Repositorien nicht nur mit allgemeinen Suchmaschinen wie Google, sondern noch gezielter mit speziellen wissenschaftlichen Suchmaschinen wie BASE durchsucht werden können. So sind die Texte wesentlich besser zu finden als wenn sie auf normalen Internetseiten abgelegt wären. Außerdem bietet das Archivieren in einem Repositorium eine dauerhafte Internetanschrift (URL), eine dauerhafte Aufbewahrung und die Festschreibung des Datums des Archivierens.

Sammelpunkt (http://sammelpunkt.philo.at) ist ein Repositorium für Philosophie, das alle Autoren verwenden können. Darüber hinaus haben die meisten deutschen Universitäten Repositorien, welche meist nur Angehörige der betreffenden Universität verwenden können. Sie sind auf ROAR oder DOAR zu finden. (Ein Nachteil solcher institutioneller Repositorien ist, daß man das Repositorium wechseln muß, wenn man die Universität wechselt.) Einige weitere Repositorien werden unten aufgeführt. Wegen der Vernetzung aller Repositorien ist es nicht wichtig, welches Repositorium man verwendet.

Zumindest englischsprachige Texte sollte man in PhilPapers eintragen. Es ist eine vielfältige, stark wachsende Forschungsplattform. Dank einer ausgeklügelten Klassifizierung kann man dort umfassend nach Texten zu bestimmten Themen suchen. Man kann auf Philpapers auch Texte hochladen, aber da es nicht die OAI-Metadaten verwendet ist es vorteilhafter, auf Sammelpunkt oder einem anderen Repositorium hochzuladen. Seit März 2013 darf man auf Philpapers Aufsätze in jeder Sprache eintragen.

Am besten auffindbar macht man seine Texte, indem man sie

  1. in einem Repositorium ablegt;
  2. wenn sie auf englisch sind, in PhilPapers einträgt und sorgfältig kategorisiert (Ein Aufsatz soll i.d.R. nur einer Kategorie, manchmal zwei und nur in Ausnahmefällen drei Kategorien zugeordnet werden!);
  3. auf der eigenen Internetseite in eine Liste der eigenen Texte mit Verweis auf den Eintrag im Repositorium einträgt.

Zu welchem Zeitpunkt kann oder soll man einen in einer Papierzeitschrift oder einem Sammelband veröffentlichten Aufsatz archivieren? Am besten sofort nach der Fertigstellung, vor dem Einreichen an die Zeitschrift. Außerdem sollte man die tatsächlich veröffentlichte Version so bald wie möglich archivieren. Im Repositorium werden verschiedene Versionen desselben Aufsatzes miteinander verknüpft, so daß der Leser zur neuesten Version geleitet wird. Es ist immer erlaubt, Aufsätze vor dem Einreichen zu archivieren. Wenn Sie keinen anderslautenden Vertrag abgeschlossen haben, dürfen Sie nach der Veröffentlichung einen Aufsatz nach 12 Monaten archivieren. (Näheres HIER)

Anders als in anderen Fächern, ist in der Philosophie bisher das Archivieren vor dem Einreichen nicht allgemein üblich. Es ist rechtlich aber problemlos möglich, denn zu diesem Zeitpunkt besitzt der Autor alle Rechte an seinem Text. Eine Zeitschrift könnte zwar die Veröffentlichung von Aufsätzen, die schon archiviert wurden, ablehnen, dies ist aber schwer durchführbar und nicht üblich. Uns ist keine philosophische Zeitschrift bekannt, welche so eine Regel (Ingelfinger-Regel) verwendet. Die Bedingung einiger Zeitschriften, daß der Text noch nicht „veröffentlicht“ sei, bezieht sich nur auf die Veröffentlichung in einem Werk mit einem Herausgeber. Der Verlag Oxford
University Press
(z.B. bei der Zeitschrift MIND) schränkt das Selbstarchivieren mehr ein als die meisten anderen Verlage, indem er das Archivieren von Preprints (d.h. der eingereichten Version) nach dem Einreichen verbietet und das Archivieren von Postprints (d.h.
der abgedruckten Version) bei einigen Zeitschriften erst 24 Monate nach dem Erscheinen erlaubt, aber auch er verbietet nicht das Archivieren vor dem Einreichen. („Preprint can only be posted prior to acceptance.“) Auf ROMEO können Sie nachschlagen, welche Richtlinien die verschiedenen Zeitschriften und Verlage für Selbstarchivierung vorgeben. Autoren können mit einer Zeitschrift oder einem Verlag davon abweichende Vereinbarungen treffen oder in einer anderen Zeitschrift veröffentlichen.

Das Archivieren vor dem Einreichen hat verschiedene Vorteile. Der Text wird dadurch viel früher der Leserschaft zugänglich gemacht und schneller und weiter verbreitet. Ein weiterer großer Vorteil betrifft die

Prioritätssicherung
“: Wenn man einen Text in einem Repositorium archiviert, wird der Zeitpunkt des Archivierens gespeichert und angezeigt. Dadurch kann der Autor dann beweisen, daß er zu diesem Zeitpunkt diese Idee veröffentlicht hat. Wenn Sie Ihren Aufsatz nicht vor dem Einreichen archivieren, dann ist dieser Veröffentlichungszeitpunkt wesentlich später, denn meist vergeht viel Zeit zwischen dem ersten Einreichen und der Veröffentlichung durch eine Zeitschrift. In dieser Zeit kann Ihnen ein anderer Autor zuvorkommen und die Idee vor Ihnen veröffentlichen. Diese Gefahr besteht besonders dann, wenn Ihr Aufsatz abgelehnt wird. Dann können Sie schwer beweisen, zu welchem Zeitpunkt Sie ihn das erste Mal eingereicht hatten. Veröffentlicht jemand anders diese Idee nachdem Sie diese
das erste Mal eingereicht hatten und bevor Sie diese in einer Zeitschrift veröffentlichen, dann wird dieser Autor als Erstveröffentlicher der Idee gelten. Hätten Sie den Aufsatz schon vor dem ersten Einreichen in einem Repositorium archiviert, dann wäre leicht für jedermann nachprüfbar, daß Sie die Idee zuerst veröffentlicht hatten.

Nach dem Einreichen darf der Verfasser, wenn er im Vertrag nichts anderes mit dem Verlag oder dem Herausgeber vereinbart hat, den Aufsatz in einer von ihm hergestellten PDF-Datei 12 Monate nach dem Erscheinen archivieren. Die vom Verlag hergestellte PDF-Datei darf er nur dann veröffentlichen, wenn er dies mit dem Verlag vereinbart hat.
Wenn Sie als Autor einen Vertrag mit einem Verlag oder einer Zeitschrift unterzeichnen, sollten Sie darauf achten, daß Sie das Recht der Selbstarchivierung behalten und nicht das ausschließliche Nutzungsrecht an Ihrem Text abgeben. Weitere Informationen dazu finden Sie HIER.

Open-Access-Fachzeitschriften in der Philosophie

Das Directory of Open Access Journals (DOAJ) führt 114 Zeitschriften im Bereich Philosophie auf. Noch mehr werden in der Europäischen Zeitschriftenbibliothek (EZB) aufgeführt. Einige seien hier genannt:

Weitere frei zugängliche philosophische Texte

Repositorien

Die meisten Universitäten haben Repositorien, welche die Angehörigen der betreffenden Universität verwenden können. Sie sind auf ROAR oder DOAR zu finden.

Open Access bei Büchern in der Philosophie

Nicht nur Aufsätze, sondern auch Bücher werden von mehr Menschen gelesen oder zitiert, wenn sie nicht nur als Papierbuch verkauft werden, sondern auch als Datei frei zugänglich im Internet archiviert werden. Wenn für den Autor keine Gewinnabsichten im Vordergrund stehen, hat eindeutig Open Access bei Büchern wie bei Aufsätzen für den Autor viele Vorteile, aber keine Nachteile. Wenn ein Autor mit dem Verkauf eines Buches finanziellen Gewinn erzielen möchte, muß er abwägen, ob zu erwarten ist, daß das Zurverfügungstellen des Buches als Datei in einem Repositorium den durch den Verkauf des Papierbuches zu erzielenden Gewinn vermindert. In vielen Fällen hat sich gezeigt, daß durch Open Access die Verkaufszahlen
der Papierbücher nicht gesunken, sondern gestiegen sind. (Siehe HIER und HIER.) Aber insbesondere wenn der Preis des Papierbuches hoch ist, könnte der Umsatz durch OA sinken.

Außer der größeren und schnelleren Verbreitung gibt es etliche weiterere Vorteile davon, Bücher nicht nur als Papierbuch zu vertreiben, sondern auch als Datei frei zugänglich zu machen:

  • Der Leser kann die Datei elektronisch durchsuchen.
  • Der Leser kann die Datei stets auf seinem Rechner bei sich tragen.
  • Der Leser kann das Buch mit einem Smartphone, einem Tablet-PC oder einem Ebuchlesegerät lesen (wozu sich das Format EPUB am besten eignet)
  • Die Datei kann mit einem Videoprojektor z.B. in einer Vorlesung auf einer Leinwand dargestellt werden.
  • Der Leser kann nach Bedarf Teile des Buches ausdrucken, den Ausdruck markieren und beschreiben und je nach Bedarf den Text erneut ausdrucken.

Wie kann man ein Buch frei zugänglich machen? Indem man den Text in einer zum Lesen oder Ausdrucken geeigneten PDF-Datei oder in einer EPUB-Datei in einem Repositorium ablegt. Wie bei Aufsätzen können Sie ein Buch auch direkt nach dem Fertigstellen des Textes noch vor dem Einreichen an einen Verlag in einem Repositorium archivieren.

Damit Sie Ihr Buch im Internet frei zugänglich machen können, dürfen Sie im Verlagsvertrag dem Verlag nicht das „ausschließliche Nutzungsrecht“ zeitlich unbegrenzt („auf die Dauer des gesetzlichen Urheberrechts“ – d.h. bis 70 Jahre nach Ihrem Tod!) übertragen. Ein Verlagsvertrag kann Open Access auf drei Weisen ermöglichen:
Erstens kann der Autor dem Verlag nicht das ausschließliche, sondern nur ein einfaches Nutzungsrecht übertragen.
Zweitens kann die Übertragung des ausschließlichen Nutzungsrechts zeitlich auf einige Monate oder Jahre begrenzt werden. (Damit wird auch der Gefahr vorgebeugt, daß die Verbreitung eines Buches bis 70 Jahre nach dem Tod des Autors dadurch behindert wird, daß ein Verlag das ausschließliche Nutzungsrecht innehat und das Buch so teuer verkauft, daß die Verkaufszahlen gering sind.) Dann darf das Buch nach Ablauf dieser Zeit frei zugänglich gemacht werden.
Drittens kann – außerdem oder statt dessen – ausdrücklich dem Autor das Archivieren des Textes in einem Internetrepositorium jederzeit oder nach Ablauf einer bestimmten Zeit gestattet werden. (Weitere Informationen dazu finden Sie HIER.)

Die herkömmlichen deutschen philosophischen Fachverlage legen den Autoren, wenn diese keine Wünsche äußern, meist einen Verlagsvertrag vor, durch welchen der Autor dem Verlag das ausschließliche Nutzungsrecht zeitlich unbegrenzt überträgt und welche dadurch Open Access ausschließen. Sie als Autor müssen daher dem Verlag Ihre Wünsche oder Bedingungen mitteilen und gegebenenfalls einen anderen Verlag wählen. Es gibt inzwischen auch viele Verlage, welche grundsätzlich nicht das ausschließliche Nutzungsrecht, sondern nur ein einfaches Nutzungsrecht verlangen. Das ist bei sogenannten “Book-on-Demand“-Verlagen so, von denen einige auf wissenschaftliche Bücher spezialisiert sind, aber auch bei immer mehr anderen neu entstehenden
Wissenschaftsverlagen.

Bei der Wahl eines Verlages ist außerdem die Höhe eines eventuellen vom Autor zu bezahlenden Druckkostenbeitrags – der zwischen Null und mehreren tausend Euro schwankt! -, die Höhe der Autorentantiemen sowie der Verkaufspreis des Buches zu prüfen. Wie gesagt muß man nicht einen speziellen Open-Access-Verlag wählen, sondern man kann man Open Access für philosophische Bücher ebensogut mit einer Papierveröffentlichung in einem herkömmlichen deutschen philosophischen Fachverlag verbinden, indem man den Verlagsvertrag entsprechend abfaßt. Ferner ist erwägen, unter welche Lizenz das Buch gestellt werden soll. Creative Commons BY oder BY-NC-SA bieten sich an.
Viele Verlage bieten heute dem Autor die Wahl an, welche Dienste er möchte (z.B. Lektorat, Textsatz) und wie hoch seine Verkaufsbeteiligung sein soll.

Einige wissenschaftliche Verlage, bei welchen grundsätzlich der Autor keine exklusiven Rechte abgibt: die Universitätsverlage, MV-Wissenschaft oder Meine-Verlag, Edition Open Access.

Für englische Bücher: Open Book Publishers, Open Humanities Press, Bloomsbury Academic, Open Edition, Open Monograph Press. Eine Übersicht über Wissenschaftsverlage, welche mit Open Access arbeiten, bietet OAPEN (Open Access Publishing in European Networks). S.a. OASIS.

Einige Book-on-Demand-Verlage: Epubli, Book on Demand, Create Space, Lulu, Lightningsource.

In den letzten Jahrzehnten ist in Deutschland die Zahl der durch die Fachverlage verkauften Exemplare pro philosophischem Buch drastisch gesunken und liegt nicht selten unter 200 Stück. Eine Ursache könnte die Steigerung der Buchpreise sein, welche dadurch ermöglicht wurde, daß Bibliotheken Bücher trotz hoher Preise kaufen und deshalb Verlage keinen Anreiz haben, durch aufwendigere Werbung und niedrigere Preise die Verkaufszahlen zu erhöhen. Niedrigere Preise und aufwendigere Werbung würden zwar die Verkaufszahlen erhöhen, den Umsatz und den Gewinn aber senken. Zudem führen die Druckkostenzuschüsse durch staatliche Stellen (z.B. die DFG) dazu, daß sich die Herstellung eines Buches auch ohne durch niedrigere Preise und aufwendige Vermarktung zu erzielende höhere Verkaufszahlen
lohnt. Die Verbreitung und wissenschaftliche Wirkung philosophischer Bücher ist jedenfalls für die Autoren unbefriedigend gering. Open Access kann hier entgegen wirken.

Die Herstellung von Papierbüchern ist durch die Digitaldrucktechnik so billig geworden, daß selbst Auflagen von weniger als 100 Exemplaren oder der Druck von einzelnen Exemplaren zu geringen Kosten oder kostendeckend durchgeführt werden können, insbesondere wenn der Autor das Buch selbst setzt (z.B. mit dem kostenlosen Textsatzprogramm LaTeX) und korrekturliest. Auch die herkömmlichen Fachverlage verwenden heute diese Technik.

Hinweise zum Herstellen von PDF-Dateien für das Archivieren

Jede PDF-Datei kann archiviert werden, aber es empfiehlt sich, den Text möglichst ordentlich zu formatieren. Allgemein ist zu empfehlen:

  1. Schrift mit Serifen, z.B. Garamond oder Georgia;
  2. Silbentrennung;
  3. einfacher Zeilenabstand (nicht 1,5 oder 2);
  4. die Zeilen sollten höchstens 65 Zeichen lang sein (eine Begründung finden Sie HIER)
  5. Seitenzahlen einfügen

Bewährte Formate sind:

  1. Papierformat A5, Schriftgröße 11 pt, Ränder 1,5 cm.
  2. Papierformat A4 quer, zweispaltig, Schriftgröße 11 pt, Ränder 1,5 cm.
  3. Papierformat A4 hochkant, zweispaltig, Schriftgröße 11pt oder 10 pt, Ränder 1,5 cm.
  4. Papierformat A4 hochkant, Schriftgröße 12 pt, Ränder: links 2 cm, rechts 5 cm, oben 2 cm, unten 3 cm.

Solche PDF-Dateien können mit jeder Textverarbeitung erstellt werden (z.B. dem kostenlosen LibreOffice (Nachfolger von OpenOffice), aber auch mit Microsoft Word. Hochwertigen Buchsatz erzielt man z.B. mit dem kostenlosen Textsatzprogramm LaTeX, welches besonders für die Verwendung in der Wissenschaft geeignet ist. Der Einstieg in LaTeX ist etwas schwerer als der in Writer oder Word, aber wenn man den geschafft hat, kann man ohne viel Aufwand Texte hochwertig setzen. (Meine Mustervorlage.) (Auch das kostenlose Satzprogramm Scribus
ist vielleicht geeignet.) Die einheitliche Gestaltung bibliographischer Angaben wird durch die Verwendung von Literaturverwaltungsprogrammen erheblich vereinfacht und beschleunigt. Für LaTeX bietet sich z.B. das kostenlose Programm Jabref in Verbindung mit dem LaTeX-Paket Biblatex an. Für OpenOffice und MS Word bietet sich das kostenlose Programm Zotero an, das eine Erweiterung für den Internetnavigator Firefox ist.

Grundsätzlich sind Serifenschriften (z.B. Garamond oder Palatino) leichter lesbar als serifenlose Schriften wie z.B. Arial. Der Text sollte Seitenzahlen enthalten. Es empfiehlt sich, viele numerierte Zwischenüberschriften zu verwenden, die beim Zitieren statt der Seitenzahlen verwendet werden können. Der Text sollte den Namen und die Epost-Anschrift des Autors enthalten, ggf. das Datum des Archivierens des Preprints und ggf. die Zeitschrift oder das Buch nennen, in welcher der Text erschienen ist oder erscheinen wird.


Creative Commons License
Dieser Text von Daniel von Wachter steht unter einer Creative Commons Namensnennung 3.0 Deutschland Lizenz und darf deshalb frei weiterverwendet werden.

"Handschrift" in Gießen online

http://digisam.ub.uni-giessen.de/diglit/hs-nf-206

Wenn man nicht mal in der Lage ist, bei einer Handschrift eine Schlagzeile zu spendieren und die richtigen Beschreibungen zu verlinken, soll man halt eins von diesen superüberflüssigen Schulprogrammen weniger digitalisieren.

Update: Wurde korrigiert:
Lysias
Zwei Reden (für Eratosthenes und Epitaphios), lateinisch: Mit zwei lateinischen Vorreden des Übersetzers in Briefform.
Florenz, 1. Hälfte 15. Jh,