Doktorand und Blogger Marc Mudrak macht sich im Rahmen der Blogparade “Mein faszinierendes Kulturerlebnis” Gedanken: Verweigertes Kulturgut. Über ein Kirchenarchiv, freie Forschung und Laizismus.
http://catholiccultures.hypotheses.org/1773
“Freie Forschung braucht freien Zugang zu den Archiven und freie, moderne Arbeitsbedingungen in diesen. Auch in Kirchenarchiven. In Regensburg ist das auf eine empörende und skurrile Art nicht möglich.”
Ich habe keinen Zweifel, dass die Darstellung von Mudrak zutrifft. Einem Presseartikel zufolge duldet das Bistumsarchiv Münster keine Kopien:
http://archiv.twoday.net/stories/498222992
Und vor einiger Zeit erhielt ich folgenden Bescheid, nachdem ich um eine Kopie des Orts- bzw. Klosterartikels Obermedlingen gebeten hatte:
“das von Ihnen genannte Manuskript des Steichele / Schröder Bandes über das Landkapitel Lauingen befindet sich im Archiv des Bistums Augsburg und gehört zum Nachlass Schröder bzw. zum Nachlass Rückert.
Eigentümer des Nachlasses „Schröder“ ist der “Verein für Augsburger Bistumsgeschichte“.
Die Richtlinien des Archivs des Bistums Augsburg sehen vor, dass grundsätzlich keine ganzen Akten oder größere Teile daraus vervielfältigt werden (Vgl. Benutzungsordnung für das Archiv des Bistums Augsburg § 12. In: Amtsblatt für die Diözese Augsburg. 120. Jahrgang. Augsburg: 21. Juni 2010. S. 279).
Diese Richtlinie hat sich auch der „Verein für Augsburger Bistumsgeschichte“ zu Eigen gemacht.
Aus o. g. Grund ist es uns deshalb leider nicht möglich, den von Ihnen genannten Abschnitt zu reproduzieren. ”
Erinnern möchte ich auch an meine “Schandsaul” (colonna infame) von 2007:
http://archiv.twoday.net/stories/4196325
Eine wirksame innerkirchliche verwaltungsrechtliche Beschwerdemöglichkeit (Rekurs) existiert nicht:
http://books.google.de/books?id=odc4-0T-dccC&pg=PA79
Vor vielen Jahren hatte ich einen solchen Rekurs in einer Datenschutzfrage laufen, der dann in Rom lapidar mit einem Schreiben beendet wurde, dass das Päpstliche Staatssekretariat geruhe, die Nichtbefassung mit meinem Anliegen mitzuteilen.
Ob sich weltliche Verwaltungsgerichte der Problematik annehmen werden, ist zweifelhaft. Zu Kirchenbüchern:
http://books.google.de/books?id=8Gt3isx6SA0C&pg=PA157