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Auf den Spuren eines Frevlers

Lisa Fagin Davis, eine junge Handschriftenexpertin, berichtet in ihrem lesenswerten Weblog über eine (virtuelle) Reise zu wenig bekannten Sammlungen abendländischer mittelalterlicher Handschriften in den USA. Sie schreibt so anschaulich, dass man leicht vergisst, dass ihr “Trip” gar nicht real ist. Der Bestand an mittelalterlichen Handschriften in den USA wird sehr stark geprägt von Einzelblättern, die durch das Zerlegen ganzer Handschriften erzeugt wurden. Eine aus meiner Sicht abscheuliche Praxis, auf die ich immer wieder hingewiesen habe. Eine Zusammenstellung einschlägiger Links habe ich in Archivalia im Dezember 2012 mitgeteilt. Dieses Schlachten von Kulturgütern ist keineswegs Vergangenheit, wie beispielsweise Dietrich Hakelberg 2008 zeigen konnte: Im Antiquariatshandel wurde ein Stammbuch mit einem Telemann-Autograph zerlegt.

Immer wieder – nicht nur auf Ebay – stoßen Handschriftenforscher auf diese Machenschaften, die von den Antiquaren gern bagatellisiert werden. Nur weil es sich um eine schon im 19. Jahrhundert beliebte kulturelle Praxis handelt (“cut missal up in evening — hard work” lautet ein berühmtes Zitat aus John Ruskins Tagebüchern 1854) bedeutet dass nicht, dass diese Form, Kulturgut zu zerstören, Schonung verdient. Keinen Denkmalschutz für die Praxis der Zerstörung von Denkmälern!

In ihrem jüngsten Blogeintrag nimmt sich Davis das Frevelwerk von Otto Ege (1881-1951) vor. Ege war einer der berühmtesten Buchzerstörer (“biblioclast”, er nannte sich selbst so) des 20. Jahrhunderts, der zahlreiche kostbare mittelalterliche Codices auseinanderschnitt, um die einzelnen Stücke mit großem Profit in Sammelausgaben zu verkaufen. Damit wollte Ege, der selbst in der Lehrerausbildung tätig war, es auch kleineren Bildungsinstitutionen ermöglichen, mittelalterliche Handschriftenseiten in der Lehre einzusetzen. Diverse dieser Sets wurden inzwischen digitalisiert, und es gibt auch Websites (am wichtigsten: ege.denison.edu), die versuchen, die zertsreuten Ege-Einzelblätter virtuell wieder zusammenzuführen, um auf diese Weise auch die zerschnittenen Codices zu rekonstruieren.

David macht anhand des Beauvais-Missale aus dem 13. Jahrhundert klar, welcher enorme Verlust an Quellenwert mit dem Zerschneiden der Handschrift einherging. Es sind inzwischen viele Seiten nicht mehr auffindbar, darunter auch der nur durch einen Sotheby’s-Eintrag von 1926 (als das Manuskript noch intakt war) bekannte Vermerk, ein Kanoniker Robert de Hanges habe den Codex der Kathedrale von Beauvais übergeben. Es fehlt aber auch fast das ganze Kalendar des Missales. Davis: You can see why taking manuscripts apart can be so devastating to scholars and booklovers alike: art historical and textual evidence may be lost forever along with armorial bindings, marginalia, inscriptions or bookplates that preserve evidence of the manuscript’s origins and early ownership.

Wer Handschriften zerlegt, zerstört Geschichtsquellen. Diese unersetzlichen und einzigartigen Geschichtsquellen haben den gleichen Schutz verdient wie Pfostenlöcher oder andere unscheinbare Befunde in der Archäologie, wie der frühneuzeitliche Bildstock am Wegesrand. Pfostenloch und Bildstock sind durch Denkmalschutzgesetze geschützt, dem Frevelwerk der Antiquare oder Sammler, die durch das Zerschneiden von Handschriften Aussagemöglichkeiten über unsere Vergangenheit vernichten, gebietet niemand rechtlich Einhalt. Viele seriöse Antiquare beteiligen sich nicht an der Praxis oder verurteilen sie sogar. Aber eine Ächtung in einem antiquarischen Ethik-Code gibt es nicht. Denn in diesem halbseidenen Gewerbe herrscht Korpsmentalität, die auch schwarzen Schafen zugutekommt.

Angesehene Wissenschaftler unterstützen mitunter das Zerstückeln. Im Fall einer Inkunabel von 1462 habe ich das in einem Blogeintrag von 2009 belegt. Das dort zitierte Urteil des Inkunabelexperten Paul Needham ist eindeutig: It was really barbaric to break up that copy; and I’m committed to criticizing all scholars who participate in leafbook projects. The common response I have heard is “well, of course I don’t really approve of leafbooks, but this one is a little different, and no harm is done, because yadda yadda…”, which I translate into English as “somebody offered me money.”

Parallel veröffentlicht in:
http://kulturgut.hypotheses.org/286

Update 5.12.2015: http://archivalia.hypotheses.org/52234

Hat Steinmeier plagiiert?

Plagiatsjäger Weber zeigte sich davon bereits überzeugt, als ich noch ein Plagiat ablehnte.

http://plagiatsgutachten.de/blog.php/vroniplag-wiki-frank-walter-steinmeier-hat-plagiiert

Ziemlich albern und weltfremd kommt ers mir vor, wenn Eiferer Weber als Beispiel den folgenden Satz wählt:

Sowohl “Wohnunfähigkeit” als auch “Bindungslosigkeit” gehören ja schon lange zu den Kriterien entsprechender psychologischer Forschung.

Ich verweise dazu auch auf die im Kern von mir stammende Darstellung:

https://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Textplagiat

Im vorliegenden Referat eines Faktums sehe ich nicht die geringste Notwendigkeit, das mit eigenen Worten zu sagen.

Das hat mit “narrativem Duktus” (Weber) nichts zu tun. Zeloten wie Weber schaden dem Anliegen einer plagiatsfreien Wissenschaft nur.

Laut Telepolis hat die Arbeit auf Vroniplag den Plagiatsverdacht gegen Steinmeier erhärtet:

http://www.heise.de/tp/blogs/6/155125

Schauen wir uns aber mal

http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_185_01

an, eine der wichtigeren Stellen. Einerseits ist es eindeutig unkorrekt, dass die Anführungszeichen bei der langen wörtlichen Übernahme fehlen. Andererseits ist eine Täuschung (hinsichtlich der Urheberschaft) nicht gegeben, da diese mehrfach in den Fußnoten kenntlich gemacht wird. Von der Verschleierung in Art eines “Bauernopfers” kann hier nicht gesprochen werden, da die Mehrfachnennung eben nicht nur ein kleines Zugeständnis darstellt.

Es gibt noch zwei weitere “herausragende” Fundstellen, die mich aber nicht wirklich überzeugen. Übernahme einer thematisch unpassenden Endnote, wow! Fall 3: auch hier Nachweis der Vorlage am Ende des Abschnitts, aber keine Kennzeichnung der wörtlichen Übernahme.

Als herausragend hätte eher

http://de.vroniplag.wikia.com/wiki/Fws/Fragment_150_03

etikettiert werden müssen, wo die Quellenangabe fehlt.

Nach derzeitigem Stand der Arbeiten hat Steinmeier also in einer Reihe von Fällen deutlich unkorrekt gearbeitet, indem er wörtliche Übernahmen nicht als solche angegeben hat. Dazu kommen einige vergessene Quellenangaben bei Übernahmen aus anderen Arbeiten.

Webers Konzept der “Intentionalität” ist Quatsch mit Soße. Wer als Politiker oder Berufstätiger an einer Dissertation arbeitet, kann durchaus gutgläubig Passagen aus der Literatur als Textbausteine mit geringen Abwandlungen übernehmen mit der Absicht, diese zu einem späteren Zeitpunkt in eigenen Worten wiederzugeben. Eine besonders prägnante Formulierung wird schon als Zitat hervorgehoben. Bei der (mutmaßlich hastigen) Überarbeitung erfolgt aber keine Kollation mit der Quelle mehr, weil vergessen wurde, dass man auch noch weitere Passagen wörtlich übernommen hatte. Also keine Täuschungsabsicht nur aufgrund der Tatsache, dass wörtliche Zitate nur teilweise gekennzeichnet sind.

Angesichts dieser Rechtfertigungsmöglichkeit – handwerkliche Schwächen der Arbeitsorganisation – ist es bei Plagiatsdelikten regelmäßig möglich, dolus directus und dolus eventualis (“Na wenn schon”) in Abrede zu stellen.

Die aus dem Schachspiel stammende Metapher des Bauernopfers setzt aufgrund der Bildherkunft bewusstes und berechnendes Handeln voraus. Bauernopfer lassen sich aber auch durch die dargestellte Rechtfertigung “Exzerpte wurden versehentlich eigener Text” schlüssig erklären.

Hier soll es nicht um eine Mohrenwäsche für Plagiatoren gehen, sondern um die Frage, wie weit uns das Konzept intentionalen Handelns bringt.

Ich habe in meiner Dissertation 1987 eine deutliche anti-mentalistische Skepsis vertreten (siehe insbesondere die Einleitung), die ich auch heute noch für richtig erachte. Wenn ich es recht sehe, hat sich niemand davon beeindrucken lassen:

http://books.google.de/books?id=pcvWAAAAMAAJ&pg=PA14

Das bedeutet aber nicht, dass meine Position falsch ist.

Während das juristische Konzept des Vorsatzes uns in Teufels Küche führt, kann man sehr viel besser bei Plagiatsfällen mit der “Fahrlässigkeit” bzw. dem Sorgfalts-Begriff arbeiten.

https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit#Leichte_und_grobe_Fahrl.C3.A4ssigkeit

Die zumutbare und von den Prüfungsordnungen implizit geforderte Sorgfalt bedeutet im wissenschaftlichen Kontext, dass bei (riskanten) Erfassung von Exzerpten aus der Literatur vor der Übernahme in den eigenen Textentwurf nochmals eine gründliche Überarbeitung anhand eines nochmaligen akribischen Vergleichs mit der Vorlage stattfinden muss, so dass in den allermeisten Fällen ungekennzeichnete Übernahmen und fehlende Anführungszeichen eliminiert werden.

Bisher sehe ich bei Steinmeier nur leichte Fahrlässigkeit.

Siehe auch
?s=steinmeier

steinmeier_vroniplag

PR-Chefin der Deutschen Bahn Lüssenhop fiel auf Promotionsbetrug herein

“Da hat sich irgendwer anderes einfach als Professor Timmermann ausgegeben und in irgendeinem Seminarraum der Uni eine Fake-Promotionsprüfung abgehalten, der einen Wisch gegeben, die hatte (angeblich) geglaubt, sie sei promoviert, und an der Uni hat’s keiner gemerkt.

Die Uni selbst will damit nichts zu tun haben. Was erstaunlich ist, denn das ist ja noch in mindestens einem anderen Fall passiert.”
http://www.forschungsmafia.de/blog/2013/10/11/jetzt-werden-sogar-professoren-gefalscht

Siehe auch
http://www.pr-journal.de/nachrichten/personalien/13742-luessenhop-laesst-doktortitel-ruhen.html

Via
http://plagiatsgutachten.de/blog.php/ein-falscher-professor-an-der-uni-hamburg-und-ein-falscher-doktor-fur-die-pr-chefin-der-deutschen-bahn

Mutter Theresa und das Persönlichkeitsrecht

“Wenn Sie ein Star sind oder ein solcher zu werden gedenken, halten Sie sich an folgende Spielregeln: Widerstehen Sie der Versuchung, Pleiten, Pech und Pannen in Ihrem Leben im Rahmen von Exklusiv-Interviews und Fernsehreportagen zu thematisieren! Denn dann geben Sie der Presse de facto einen Freibrief, immer und immer wieder eine neue bebilderte Geschichte über Ihr Sex-Drugs-&-Rock’n’Roll-Leben zu erzählen. Verzichten Sie aber auch darauf, den Mutter-Theresa-Aspekt in ihrer Persönlichkeit zu sehr in der Öffentlichkeit herauszukehren! Denn dann hat die Presse gegebenenfalls ein leichtes Spiel, Ihr Mutter-Theresa-Image mit zwielichten Bildern in Frage zu stellen, wenn Sie sich einmal so richtig daneben benehmen. Und halten Sie um Himmels Willen Ihre Kinder von den Medien fern! Denn je mehr Sie Ihr Kind der Öffentlichkeit preis geben, umso mehr muss auch dieses sich gegebenenfalls Eingriffe in seine Privatsphäre gefallen lassen. Sofern Sie sich an diese Spielregeln halten, haben Sie gute Chancen, dass Sie und Ihre Familie unbehelligt von unerwünschter Wort- und Bildberichterstattung Ihr Privatleben als (kommender) Star genießen können.”

http://www.lhr-law.de/magazin/paparazzi-fotos-beim-verlassen-von-entzugsklinik-landgericht-koln-urteilt-uber-unterlassungsanspruche-von-alkoholkranker-schauspielerin-und-ihrer-familie

Meistgelesene Beiträge in Archivalia – unzuverlässige Daten von Twoday

Schon lange gab es keine Mitteilung der meistgelesenen Beiträge (seit Beginn des Blogs 2003), gezählt von einem offenbar nicht sonderlich zuverlässigen Twoday-Feature. Die aktuelle Liste:

1 89717 17.12.03 Deutsche Drucke des 16. Jahrhunderts im WWW KlausGraf
2 66925 17.12.10 Begriff Raubritter um 1850 sehr beliebt KlausGraf
3 58857 23.02.07 Strafanzeige gegen Leiterin der UB Eichstätt BCK
4 49610 17.07.11 Die wichtigsten Findbuchdatenbanken in Deutschland – Gesamtübersicht KlausGraf
5 39509 06.06.07 Vier Prinzen zu Schaumburg-Lippe KlausGraf
6 37868 04.09.03 Linkliste Lateinische Texte im Internet KlausGraf
7 37461 20.01.04 Neue Soziale Bewegungen: Archive von unten adi
8 35842 16.02.11 Weitere Quelle(n) zu Guttenberg-Plagiat entdeckt KlausGraf
9 33725 15.06.03 Urheberrecht im WWW KlausGraf
10 29694 18.05.11 Google Books from 16th and 17th centuries now in full-color view KlausGraf
11 28401 30.10.11 Open-Access-Woche 2011 geht zuende KlausGraf
12 28261 06.03.03 Bildersuchmaschinen KlausGraf
13 27891 20.11.06 Rechtsfragen von Open Access KlausGraf
14 26625 14.06.04 Digitalisierte Zeitschriften der Geschichtswissenschaft KlausGraf
15 25131 28.05.07 Kirchenbücher digital: Evangelische Kirchenarchive planen gnadenlose Abzocke KlausGraf
16 24307 03.04.03 Deutsche Archivbibliotheken mit Internetkatalogen KlausGraf
17 24241 25.11.05 Du bist Deutschland – ein Foto macht Furore – Bildrechtliches KlausGraf
18 23145 15.07.05 Finding E-Books KlausGraf
19 21455 31.05.04 Open Access und Edition KlausGraf
20 21411 14.05.05 Fürstenhaus Ysenburg-Büdingen verscherbelt Kulturgut KlausGraf
21 20770 01.03.08 Google Books mit US-Proxy leicht gemacht KlausGraf
22 19945 22.02.07 Bücher weggeben statt wegwerfen KlausGraf
23 18255 02.05.03 Übersicht der von Gallica faksimilierten Bände der MGH KlausGraf
24 16758 04.04.03 Die geheimen Tagebücher der Nibelungen aus Zwettl KlausGraf
25 16587 13.03.13 ++EIL++ FAZ will mich in Sachen Beziehung Schavan Schmoll zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zwingen ++EIL++ KlausGraf

Die letzte Liste veröffentlichte ich am 27.12.2011:
http://archiv.twoday.net/stories/232601930

Frühere Listen:
?s=meistgelesen

Auch das Referrers-Tool von Twoday hat sich im Lauf der Zeit als unbrauchbar erwiesen.

Platz 2 (Ende 2012: 66681) zum Thema Raubritter hat nur eine sehr moderate Zunahme zu verzeichnen. Er erschien am 16. Oktober 2012 mit 66622 Abrufen aus dem Nichts. Der rangniedrigste Beitrag im Juni 2012 hatte knapp 12.000 Aufrufe. Da ein aktueller Grund für das plötzliche Hochschießen des eher unspektakulären beitrags nicht ersichtlich ist, gehe ich davon aus, dass die Ermittlung der Abrufzahlen durch Twoday an dieser Stelle (vermutlich leider nicht nur an dieser) fehlerhaft ist.

Auch der Sprung des jetzigen Platz 3 (Causa Eichstätt von BCK) von gut 38.000 (Dez. 2012) auf gut 58.000 ist merkwürdig. Auch dieser Beitrag schoss im Dezember 2012 aus dem Nichts hoch.

Ebenso im Dezember 2012 der jetzige Platz 10 (seit damals nur ca. 250 neue Aufrufe). Dagegen kann der alte und neue Platz 24 (Nibelungen Zwettl) immerhin über 600 neue Aufrufe verbuchen. Der ewige (?) Platz 1: über 3400 Zugriffe mehr in den etwa 9 Monaten. Noch mehr Zuwachs hat RA vom Hofes 4 Prinzen: 4402 Zugriffe mehr.

Gewillt bin ich allerdings, die Zahlen für meinen Schavan-Abmahnungs-Beitrag vom März 2013 (Platz 25) für realistisch zu halten: gut 16.000 Abrufe belegen, wenn man dieser Zahl trauen darf, ein vergleichsweise großes Aufsehen dieser kleinen Affäre.

Traurige Bibliotheks-Bilder aus Detroit (2011)

http://exilebibliophile.tumblr.com/post/63689752332/bookporn-abandoned-mark-twain-branch-detroit
(Auf Tumblr 3200+ Notes = Favoriten + Reblogging)

“Against the wishes of the public, the historic Mark Twain Branch of the Detroit Public Libraries was demolished in October of 2011. It had been vacant since it closed for renovations in 1996.”
http://www.detroiturbex.com/content/parksandrec/twain

Siehe auch

http://curiousfeet.wordpress.com/2011/07/19/marktwainbranc

http://detroitfunk.com/?p=5116 (Febr. 2011)

Zu den meistgelesenen Beiträgen dieses Blogs zählt “Bücher weggeben statt wegwerfen”
http://archiv.twoday.net/stories/3351291

Chronologie der Causa Margarita Mathiopoulos

Der Hinweis unter

?p=6181#comments

verdient einen eigenen Beitrag.

Eine sehr detaillierte Chronologie der 1989 beginnenden und noch nicht abgeschlossenen Plagiatsaffäre (in zwei Akten: 1991 Freispruch durch die Uni Bonn bzw. das zuständige Gremium, 2012 noch nicht rechtskräftige Entziehung des Doktortitels) findet sich unter:

http://de.mmdoku.wikia.com/wiki/MMDoku/Chronologie

Von besonderer Bedeutung als Quellen sind die Dokumente unter

http://www.mathiopoulos.de/dt/schriftverkehr_universitaet_bonn-RAUE-LLP.php

“Mathiopoulos hat die Gutachten für ihre Honorarprofessuren ins Internet gestellt , zum Teil aber auf Druck verschämter Autoren wieder zurückgezogen. ”
http://www.zeit.de/studium/hochschule/2012-05/mathiopoulos-plagiat-professur
Dies scheint bei Leggewie der Fall zu sein.

Urteil des VG Köln
http://www.zvr-online.com/gesamtuebersicht/2013/januar-20133/vg-koeln-plagiatsfall-mathiopoulos