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Bohannons Stich ins Wespennest

Seit einigen Tagen bin ich sehr aufgebracht darüber, wie Open-Access-Anhänger mit der journalistischen Enthüllung von John Bohannon in Sachen Qualitätssicherung bei Open Access umgehen. Statt die Botschaft ernst zu nehmen, prügeln sie auf den Boten ein, obwohl dieser höchst unangenehme Befunde an den Tag gebracht hat.

Siehe schon
http://archiv.twoday.net/stories/498221367
und die Zitate auf
http://archivalia.tumblr.com/tagged/openaccess (dort auch Materialien zur Aufnahme des Bohannon-Stücks)

Ulrich Herbs Machwerk
http://www.heise.de/tp/artikel/40/40056/1.html
stößt leider in das gleiche Horn, auch wenn es erfreulicherweise einiges Material zu gravierenden Schwächen des traditionellen Publikationswesens und zu möglichen Konsequenzen aus der Causa enthält.

1. Bohannons Artikel ist (Wissenschafts)-Journalismus, kein wissenschaftlicher Artikel

Das war von Anfang an klar, er wurde in der News-Sektion publiziert und enthält (leider) keine Literaturangaben oder Nachweise.

Link zum Artikel:
http://www.sciencemag.org/content/342/6154/60.full

Trotzdem hat er wichtige Ergebnisse erbracht. Mit den Worten von Stevan Harnad, der ja in den letzten Jahren seine Stimme immer wieder gegen Gold OA erhoben hat:

“But the basic outcome is probably still solid: Fee-based Gold OA has provided an irresistible opportunity to create junk journals and dupe authors into feeding their publish-or-perish needs via pay-to-publish under the guise of fulfilling the growing clamour for OA:”
Kommentar zu
http://news.sciencemag.org/scientific-community/2013/10/live-chat-exploring-wild-west-open-access

2. Bohannon verhielt sich nicht unethisch

Wiederholt wurde ihm dieser Vorwurf gemacht bis hin zum Vorwurf, er sei ein Straftäter (criminal). Wenn ich aber eine Autowerkstatt für einen Verbrauchertest beurteile, muss ich ebenfalls mit Täuschungen arbeiten. Um Mindeststandards von Qualitätssicherung zu überprüfen, muss man zwingend mit einem Fake-Paper arbeiten.

Auch die weiteren Täuschungen (Fake-Identitäten mit afrikanischen Namen, erfundene Institutionen, künstliche Verschlechterung des Englisch) waren absolut vernünftig.

3. Das Fehlen einer Kontrollgruppe entwertet seine Ergebnisse nicht

Wenn ich einen Artikel über Tibet schreibe, habe ich nicht die Pflicht, den Rest der Welt als Kontrollgruppe einzubeziehen. Richtig ist: Bohannon hat nicht gezeigt, dass OA schlechter ist als das traditionelle Zeitschriftenwesen.

Ich denke aber persönlich schon, dass es einen OA-spezifischen Sumpf (“Wild-West”, womöglich eher “Wild-Ost”) gibt, zu dem es keine annähernd gleich große Entsprechungen im traditionellen Verlagswesen gibt.

Versetzen wir uns für einen Augenblick in die Lage eines unseriösen indischen Geschäftsmanns, der mit Zeitschriften das schnelle Geld machen will. Was wird er wählen? Einen traditionellen Verlag, der angesichts der Attraktivität von OA in seinem Land eher schlecht angesehen ist. Der Verlag muss Vertrauen aufbauen, sich einen Impact-Faktor erarbeiten. Die Ergebnisse sind kaum sichtbar, wieso sollten Autoren in größerem Umfang bereit sein, dafür Geld zu zahlen?

Überdies wäre ein unmittelbarer Vergleich schwierig gewesen, da traditionelle Zeitschriften sehr viel längere Zeiträume für die Bearbeitung von Einreichungen brauchen.

4. Die Konzentration auf Zeitschriften mit Artikelgebühren ist legitim

Man sollte doch wirklich nicht so tun, dass bei der (wissenschafts-)politischen Diskussion über Gold OA etwas anderes im Vordergrund stünde als das Geschäftsmodell “Autor zahlt” (richtiger: Institution zahlt). Die Flaggschiffe der OA-Bewegung (PLoS, BMC), aber auch der hochlukrative, aber dubiose Hindawi-Verlag verlangen nicht geringe Artikelgebühren.

Die in letzter Minute aus der Auswertung Bohannons ausgegliederten Journals mit “Submission fees” haben nur einen Nischencharakter.

5. Die Auswahl der Zeitschriften vermittelt einen zutreffenden Einblick in das Gesamtbild des OA-Publizierens in einem bestimmten Bereich

Da es keine Gesamtliste der OA-Zeitschriften gibt, war es aus meiner Sicht absolut vernünftig, sich für die eher guten auf das DOAJ zu stützen und für die übrigen auf Bealls List.

Noch weniger zu diskutieren ist die Ausgliederung der nicht-englischen Zeitschriften.

6. Die gesamte Korrespondenz Bohannons ist vorbildlich transparent dokumentiert.

http://scicomm.scimagdev.org

Auch Eisen hat in der unten verlinkten Diskussion zugegeben, dass es sich um eine wertvolle Datenbasis handelt.

7. Das DOAJ ist zurecht diskreditiert

“Unfortunately, for journals on DOAJ but not on my list, the study found that 45% of them accepted the bogus paper, a poor indicator for scholarly open-access publishing overall.” (Beall)

Das DOAJ ist keine wissenschaftliche Datensammlung, was man schon daran sieht, dass ohne Dokumentation – also intransparent – in der letzten Zeit über 300 Zeitschriften stillschweigend aus dem Verzeichnis entfernt wurden. Die “Annalen der chemischen Forschung” sind leider immer noch drin.

8. Bealls Liste ist ebenfalls keine wissenschaftliche Datensammlung

Mir waren bisher die Angriffe Bealls auf die OA-Anhänger 2012 entgangen:

http://www.the-scientist.com/?articles.view/articleNo/32426/title/Predatory-Publishing

Beall diskreditiert seine im Ansatz wertvolle Recherche, durch unsachliche Angriffe gegen OA.

Es ist völlig unwissenschaftlich, eine Liste zu unterhalten, in der nicht für jedes einzelne Journal belegt wird, welche der Aufnahmekriterien erfüllt sind.

Ich habe den Eindruck, die OA-Community hat Beall die “Drecksarbeit” machen lassen, ihn dafür auch mal gelobt, aber ihn auch allein gelassen.

Es wäre dringend an der Zeit, unabhängig von Beall und dem DOAJ eine möglichst umfassende Liste mit möglichst vielen empirischen Daten zu OA-Zeitschriften zu erstellen, auf deren Grundlage eine Bewertung erfolgen könnte.

Herb hat übrigens auf meinen Gedanken einer Zertifizierung von OA-Zeitschriften hingewiesen.

9. Es sollte mehr Transparenz und mehr Open Review bei der Qualitätssicherung geben

Es gibt durchaus Zeitschriften bei denen das Offenlegen des Begutachtungsprozesses funktioniert:

http://www.nature.com/emboj/journal/v32/n19/index.html
via http://archiv.twoday.net/stories/11573817

10. Das Scam-OA-Problem hängt wesentlich mit der ungerechten Wissensordnung in dieser einen Welt zusammen

Scam-OA ist wesentlich ein Dritte-Welt-Phänomen. So sehr es wichtig ist, die unseriösen Geschäftemacher zu bekämpfen, so sehr sollte man aber auch nicht übersehen, den Blick auf die Autoren zu richten, die in solchen Journals publizieren. Wir brauchen da erheblich mehr Empirie, etwa Umfragen. Haben sie womöglich die nicht ganz unberechtigte Furcht, dass sie als Dritte-Welt-Wissenschaftler in den westlichen Zeitschriften nicht wirklich gute Chancen haben? Wenn sie OA publizieren wollen, wieso dann nicht den leichten Weg gehen und Journals nehmen, die aus der eigenen Region stammen und keine womöglich übertriebenen Qualitätsanforderungen stellen?

11. Wir sollten als Open-Access-Advokaten aufhören, auf Bohannon herumzuhacken und stattdessen uns den unbequemen Wahrheiten stellen, die er herausgefunden hat.

Amen.

LIBREAS #23 | Forschungsdaten, Metadaten, noch mehr Daten. Forschungsdatenmanagement

http://libreas.eu/ausgabe23/inhalt.htm

Herausgegriffen seien:

Tim Hasler, Wolfgang Peters-Kottig Vorschrift oder Thunfisch? – Zur Langzeitverfügbarkeit von Forschungsdaten

Armin Talke Verwaiste und vergriffene Werke: Kommt das 20. Jahrhundert endlich in die Digitale Bibliothek?

Großes Kino auf Facebook

Huberta Weigl hat von Bildrechten keine Ahnung, meint aber, sie müsse auf Facebook die große Welle machen.

https://www.facebook.com/huberta.weigl/posts/588220387881857

https://www.facebook.com/groups/165992270078129/permalink/679379378739413

Es ging um:
http://archiv.twoday.net/stories/498222127

Die rechtlichen Grundlagen erläutert:
http://archiv.twoday.net/stories/498223015

Das Bild von Frau Weigl ist eine klare Reproduktionsfotografie einer zweidimensionalen Vorlage. Die ansatzweise sichtbare Krümmung des Papiers macht daraus nichts Dreidimensionales oder Geschütztes. Wieviel Arbeit und Sorgfalt ein Fotograf in ein Bild investiert, ist für den Urheberrechtsschutz irrelevant.

Es gibt zum Thema hier dutzende Beiträge mit genauen Nachweisen:

?s=reproduktionsfoto

Wie soll man jemand nennen, der einen auf Wikipedia:Bildrechte verweist, aber keinen Schimmer hat, was dort steht?

“Werden zweidimensionale Vorlagen (Gemälde, Fotos, Zeichnungen, Kupferstiche, Radierungen, Holzschnitte, …) lediglich reproduziert, sind die dadurch entstandenen Aufnahmen nach herrschender Meinung nicht selbst urheberrechtlich geschützt. Daher können Fotos oder Scans aus Kunstbildbänden hochgeladen werden, wenn die darin reproduzierten Bilder nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind”

Ausführlicher:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bildrechte#Zweidimensionale_Vorlagen

EDV-Tage Theuern 2013: Web 2.0 | #edvtt13

Im Moment finden die EDV-Tage Theuern zum EDV-Einsatz in Museen und Archiven Bayerns statt.

Im Mittelpunkt steht in diesem Jahr das Web 2.0.

Das Programm finden Sie hier: http://www.edvtage.de/programm.php?kapitel=2013_programm

Hashtag: #edvtt13
https://twitter.com/search?q=%23edvtt13&src=typd&f=realtime

Eine Twitterwall dazu gibt es hier: http://edvtt13.tweetwally.com

Update:
Storify zu #edvtt13
http://storify.com/art_abstracts/edvtt13-edv-tage-theuern

Blog&Recht: Darf ich fremde Bilder verwenden?

Millionenfach verstoßen Blogger täglich gegen das Urheberrecht, indem sie ohne Zustimmung der Rechteinhaber fremde Fotos nutzen. Grund genug, sich ein wenig mit den Rechtsfragen zu befassen.

Grundsätzlich ist es illegal, fremde Fotos ohne Zustimmung des Urhebers zu nutzen. Es gibt allerdings Ausnahmen: Wenn das Foto hinreichend alt ist oder gemeinfreie Flachware zeigt oder wenn es im Rahmen des Zitatrechts verwendet wird.

Zunächst zu den Ausnahmen.

Zur Nutzung alter Bilder habe ich mich schon im Rahmen meiner Artikelreihe Blog&Recht geäußert. Fotos zweidimensionaler gemeinfreier Vorlagen (“Flachware”) lassen kein urheberrechtliches Schutzrecht entstehen. Davon gehen auch die Wikipedia und Wikimedia Commons aus. Manchmal ist es aber aus Gründen der Opportunität sinnvoll, Copyfraud von Institutionen zu akzeptieren, z.B. wenn man als Mitarbeiter einer Ausstellung es vermeiden will, Leihgeber zu verprellen.

Fotos, die älter als 100 Jahre sind, betrachtet die deutschsprachige Wikipedia aus pragmatischen Gründen als urheberrechtlich nicht geschützt. Das Risiko erhöht sich aber auch nicht wesentlich, wenn man sich an einer 90-Jahres-Frist orientiert. Die allermeisten Fotografien, die in einem Blog oder Wissenschaftsartikel brauchbar sind, wird man als Lichtbildwerke ansehen müssen, deren Schutz 70 Jahre nach dem Tod des Fotografen reicht. Die Frage der Lichtbilder, die Dokumente der Zeitgeschichte sind, ist zu kompliziert, um sie hier zu behandeln. Aber man kann den kürzeren Schutz einfacher Lichtbilder anwenden, wenn es um dokumentarische Fotos von Objekten geht, die zweidimensionalen Vorlagen nahe stehen: von Reliefs oder Münzen. Eine 1950 publizierte Münzaufnahme ist sicher kein Lichtbildwerk, sondern nur ein einfaches Lichtbild, dessen Schutz 50 Jahre nach Veröffentlichung abgelaufen ist (§ 72 UrhG). Auch wenn die Vorschrift über anonyme Werke (§ 64 UrhG) erhebliche Tücken hat (dazu die Wikipedia), kann man bei namentlich nicht gekennzeichneten Fotos, die vor mehr als 70 Jahren veröffentlicht wurden, ohne nennenswertes Risiko davon ausgehen, dass sie nicht mehr geschützt sind.

Geschützte Werke dürfen ohne Erlaubnis des Rechtsinhabers genutzt werden, wenn eine sogenannte Schranke des Urheberrechts es erlaubt. Neben dem Zitatrecht könnte man auch an die Berichterstattung über Tagesereignisse (§ 50 UrhG)  denken, aber die entsprechenden Medien müssen gelöscht werden, wenn die Aktualität nicht mehr gegeben ist. Der Bundesgerichtshof meinte in einer verfehlten Entscheidung: “Die Bestimmung des § 50 UrhG gestattet allein die Berichterstattung, nicht dagegen die Archivierung der Berichte.” Nicht nur Wissenschaftsblogger, die an dauerhaften Inhalten interessiert sein müssen, können damit nichts anfangen, da eine entsprechende Löschroutine vorgesehen werden muss, die das Foto spätestens nach einem halben oder einem Jahr (pragmatische, nicht gesetzliche Fristen) löscht.

Bildzitate sind zulässig. Die früheren starren Schubladen des in § 51 UrhG geregelten Zitatrechts wurden gelockert, sodass nun auch ganze Fotos auch außerhalb eines wissenschaftlichen Kontextes nach dem Gesetzeswortlaut zitiert werden können. Nicht alles, was wissenschaftlich vertretbar ist, lassen Juristen als Zitat durchgehen: “Für den Zitatzweck ist es erforderlich, dass eine innere Verbindung zwischen den verwendeten fremden Werken oder Werkteilen und den eigenen Gedanken des Zitierenden hergestellt wird. Zitate sollen als Belegstelle oder Erörterungsgrundlage für selbständige Ausführungen des Zitierenden der Erleichterung der geistigen Auseinandersetzung dienen. Es genügt daher nicht, wenn die Verwendung des fremden Werkes nur zum Ziel hat, dieses dem Endnutzer leichter zugänglich zu machen oder sich selbst eigene Ausführungen zu ersparen” (BGH im Jahr 2011) . Das bedeutet: Es muss mit dem zitierten Foto gearbeitet werden, es darf keine bloße Illustration sein. Eine marginale Erwähnung wird in der Regel nicht ausreichend sein, um es als Beleg für Ausführungen des Textes zu akzeptieren. Wer einen ausführlichen Blogbeitrag über Picassos Guernica schreibt, darf es auch abbilden, ohne für die Nutzung an die VG Bild-Kunst zu zahlen. Man darf es aber nicht übertreiben. Als Alice Schwarzer 1993 nicht weniger als 19 Bilder des Fotografen Helmut Newton zitierte, um diesem Sexismus nachzuweisen, ging das dem Landgericht München zu weit (Beispiel aus meiner Urheberrechtsfibel – PDF). Es kommt hier immer auf den Einzelfall an.

Wichtig beim Zitatrecht ist: Die Quellenangabe darf nicht fehlen!

Wer in einem wissenschaftspolitischen Blogbeitrag zur Causa Schavan unbedingt ein Foto von Frau Schavan abbilden möchte, sollte sich lieber am freien Bilderpool von Wikimedia Commons bedienen als auf das Zitatrecht zu vertrauen. Denn das Personenbildnis erläutert oder belegt den Inhalt ja nicht. Wie man Bilder unter freien Lizenzen korrekt nutzt, habe ich in einem eigenen Beitrag erläutert. Dagegen rate ich von sogenannten lizenzfreien Bildern eher ab.

Cat content?Wer ganz sicher gehen will, sollte gar keine fremden Bilder nutzen. Nur dann ist die Wahrscheinlichkeit gleich null, sich eine bildrechtliche Abmahnung einzufangen. Und auch bei selbstgemachten Bildern kann es mit dem Dargestellten Probleme geben. Es wäre allerdings verfehlt, die Beliebtheit von Cat-Content in Blogs darauf zurückzuführen, dass Bilder der eigenen Katze urheberrechtlich völlig unproblematisch sind …

Das Risiko, erwischt zu werden, hängt natürlich vom einzelnen Bild ab. Wer ein weit verbreitetes Agenturbild oder ein Bild aus Marions berüchtigtem Kochbuch (wie Konstantin Wecker) nutzt, kann ziemlich sicher mit einer Abmahnung rechnen, während ein korrekt mit Quellenangabe versehenes Bild aus einem anderen Blog womöglich toleriert (oder sogar wertgeschätzt) wird. Ich persönlich halte kostenpflichtige Abmahnungen an nicht-kommerzielle Blogger durch Blogger für unanständig. Ich selbst habe private Homepage-Betreiber nie abgemahnt, wenn sie eines meiner Bilder nicht lizenzgerecht genutzt haben.

Shit happens. Man kann auch bei vergleichsweise vorsichtiger Praxis abgemahnt werden, selbst wenn das sehr unwahrscheinlich sein sollte.  Immerhin habe ich ja einmal Graf’s Law aufgestellt:  Alles was abgemahnt werden kann, wird einmal abgemahnt werden. Natürlich kann man auch auf fälschlich mit CC-Lizenz versehene Angebote hereinfallen, auch wenn es extrem unwahrscheinlich ist, dass man damit größeren Ärger bekommt. Wenn jemand auf Flickr fremde Fotos rechtswidrig mit einer CC-BY-Lizenz versieht und diese nach Wikimedia Commons transferiert werden, ohne dass die mit “Flickrwashing” vertrauten Admins dort Verdacht schöpfen, kann er nur auf einen gnädigen Richter hoffen, denn ein gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten existiert im Urheberrecht nicht. Obwohl es völlig vernünftig ist, auf die in der Regel sehr sorgfältige Rechteklärung von Wikimedia Commons zu vertrauen, besteht eine winzige Wahrscheinlichkeit, dass man trotzdem kostenpflichtig abgemahnt werden kann.

Hippe Angebote (Bilderschleudern) wie Pinterest oder Tumblr sind natürlich eine einzige Einladung zur Urheberrechtsverletzung, wobei diese Websites als US-Websites und ihre US-Nutzer sich auf die Haftungserleichterung (“sicherer Hafen”) des DMCA berufen können. Seit gut zwei Jahren blogge ich auf Tumblr, ohne dass es irgendwie Probleme gab. Viele meiner Bilder sind unproblematisch: gemeinfreie Flachware wie Handschriftenabbildungen, eigene Bilder und Bilder unter freier Lizenz. Bei alten US-Bildern rechne ich nicht wirklich mit Problemen, während Bilder deutscher Urheber, bei denen nicht klar ist, ob sie sich rechtmäßig auf Tumblr befinden, grundsätzlich ein höheres Risiko bedeuten. Die Fotografen-Lobby kann noch so sehr mit Schaum vor dem Mund gegen das massenhafte Teilen geschützter Bilder im Internet eifern: Ich bezweifle, dass sie die Flut eindämmen kann. Und es wäre keineswegs der Untergang des Abendlandes, wenn der europäische Gesetzgeber Seiten wie Pinterest oder Tumblr durch eine Opt-out-Lösung und eine Haftungserleichterung analog zum DCMA entgegenkommen würde.

Nicht jeder wird meine Devise unterschreiben: Vorsicht ja, Ängstlichkeit nein. Tja, shit happens.

Parallelveröffentlichung:
http://redaktionsblog.hypotheses.org/1706

Update:
http://redaktionsblog.hypotheses.org/2183

***

Blog & Recht 1: Darf ich Bilder lebender Personen veröffentlichen?
http://archiv.twoday.net/stories/156271221
Blog&Recht 2: Darf ich mein Blog mit einem Porträtfoto von mir schmücken?
http://archiv.twoday.net/stories/156272358
Blog&Recht 3: Brauche ich ein Impressum?
http://archiv.twoday.net/stories/165211515
Blog&Recht 4: Wie nutze ich Bilder unter freier Lizenz korrekt?
http://archiv.twoday.net/stories/219051498
Blog&Recht 5: Darf ich alte Bilder nutzen?
http://archiv.twoday.net/stories/219051661
Blog&Recht 6: Darf ich ein fremdes Video einbetten?
http://archiv.twoday.net/stories/404099696
Blog&Recht 7: Hafte ich für Links?
http://archiv.twoday.net/stories/453148108

Stadtarchiv Dorsten benutzerfreundlicher als Bistumsarchiv Münster

Über die Recherchen für GenealogInnen im Stadtarchiv Dorsten berichtet:

http://www.derwesten.de/staedte/dorsten/stadtarchiv-dorsten-hilft-bei-der-ahnenforschung-id8538402.html

“Vor 1874 wird es bedeutend schwieriger, der Familie nachzuspüren, weil Personendaten nur in Kirchenbüchern geführt wurden. Die meisten Pfarren haben ihre Bestände ans Bistumsarchiv Münster abgegeben, berichtet Christa Setzer. Wer dort forschen will, muss um einen Termin bitten, muss selbst dorthin fahren und die Einträge von Hand abschreiben. Kopien der wertvollen Originalakten dürfen nicht gemacht werden.”